Datum: 16.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 18.06.2024
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Gestalterische Planung der Ortsmitte Seefeld inkl. Rathaus
4 Erlass einer neuen Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Seefeld
5 Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Seefeld (Kostensatzung)
6 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling); Billigung des Entwurfes und Veröffentlichungsbeschluss
7 Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben zweigleisiger Ausbau der S-Bahnstrecke zwischen Steinebach und Hechendorf; Beteiligung der Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung
8 Planerbeauftragungen für "Kleine Infrastrukturen" im Rahmen des ELER Förderprogramms für Gehweg Drößling und Gehweg Hauptstraße Seefeld
9 Planerbeauftragung - Kanalbaumaßnahme Rosegger Straße
10 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Herrsching
11 Sonstiges
11.1 Haushalt 2024
11.2 Maro - aktueller Stand
11.3 BRK-Kombigebäude
11.4 Ortsdurchfahrt Drößling
11.5 Einbau von Smart Thermostaten
11.6 Fahrradstraße Seestraße

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1. Genehmigung des Protokolls vom 18.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2024.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 18.06.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö 2

Sach- und Rechtslage

Nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024

TOP 1: Hechendorf, Keltenweg - Errichtung von 3 Unterkünften für Obdachlose, Vergabe

Das Gremium ermächtigt den ersten Bürgermeister oder einen seiner Vertreter, das Angebot der Fa. Contain-Us UG für die Herstellung und Errichtung von eines Doppelcontainers mit zwei Wohneinheiten zum Angebotspreis von ca. 54.000 € netto anzunehmen und die Fa. Contain-Us UG mit dem Verkauf der verbliebenen 13 Container zu beauftragen. Der Erlös wird mit dem Abrechnungspreis verrechnet. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt unter der Haushalt-stelle 4350.94000 zur Verfügung.

TOP 2: Genehmigung Messungsanerkennung und Auflassung UVZ-Nr.C 460/2024; hier: Gewerbeflächenkauf von Bau-Dosch GmbH am Oberfeld

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde UVZ-Nr. C 640/2024 der Notarin Dr. Christina Wolf in Starnberg und stimmt dieser Urkunde zu.

TOP 3: Änderungs- und Nachtragsvertrag zum Generalunternehmervertrag Bauvorhaben Spitzstrasse vom 18.10.2019

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Änderungs- und Nachtragsvertrag zum Generalunternehmervertrag Bauvorhaben Spitzstrasse vom 18.10.2019 in der vorgelegten Fassung vom 14.05.2024 zu unterzeichnen.

TOP 5: Vergabe der hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Seefeld

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe an das Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe GmbH (Bieter 1) und beauftragt den ersten Bürgermeister, den Vertrag zum 01.07.2024 abzuschließen.

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3. Gestalterische Planung der Ortsmitte Seefeld inkl. Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö Beschließend 3
Nicht sichtbar

Sach- und Rechtslage

Auch wenn das Klinikum Seefeld nun länger als zunächst gedacht in den derzeitigen Räumlichkeiten verbleiben wird, müssen sich schon jetzt Gedanken über die Gestaltung und Nachnutzung dieses in der Ortsmitte von Seefeld gelegenen Grundstücks gemacht werden. Hierzu gehört auch der Bau eines neuen Rathauses in diesem Bereich. Ziel sollte sein, das Areal einer gesamtplanerischen Betrachtung zu unterziehen, um den größtmöglichen Benefit für die Seefelder Bürgerinnen und Bürger erzielen zu können. Bei der Gestaltung des Areals handelt es sich um eine Jahrhundert-, wenn nicht Jahrtausendchance, an der möglichst alle Beteiligten, also ausdrücklich auch die Seefelder Bürger, mitwirken sollten. Nachdem der Bau eines neuen Rathauses in der Vergangenheit bereits zu kontroversen Diskussionen und einem Bürgerentscheid geführt hatte, sind im Folgenden der bisherige diesbezügliche Verlauf und einige Vorteile, die ein gesamtplanerischer Ansatz inkl. neuem Rathaus bietet, aufgeführt.

In den Jahren 2012 bis 2014 befasste sich der Gemeinderat und die Verwaltung intensiv mit der Planung und Umsetzung eines neuen, zeitgemäßen Rathauses. Am Sonntag, den 26. Oktober 2014 wurde per Bürgerentscheid festgelegt, dass das alte Rathaus in Seefeld als Sitz der Verwaltung beibehalten und das Gebäude durch einen Anbau ergänzt werden soll. Für die Zeit der mehrjährigen Kernsanierung sollte die Verwaltung aus dem Gebäude ausgelagert werden. Daher wurden die Räumlichkeiten Am Technologiepark angemietet.

Im Rahmen der Planungen wurden durch externe Sachverständige die tatsächlichen Rahmenbedingungen und Grenzen zur möglichen Erweiterung des alten Rathauses aufgezeigt. Da sich an diesem Standort kein zeitgemäßes und zukunftsfähiges Verwaltungsgebäude realisieren ließ, entschied der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.01.2016, die bisherige Planung für die Rathauserweiterung formell zu beenden und die entsprechenden Flächen zur Erweiterung des in der Hauptstraße befindlichen Supermarktes zu nutzen.

Seither befindet sich die Gemeindeverwaltung nach wie vor in den angemieteten Räumlichkeiten Am Technologiepark. Um dies nicht zu einem kostenintensiven Dauerzustand werden zu lassen, ist die Wiederaufnahme der Planungen für ein neues Rathaus absolut notwendig. Nicht zuletzt aufgrund folgender Aspekte ist ein eigenes Rathaus unerlässlich:

  1. Kosten der Anmietung von Gewerbeflächen
Derzeit mietet die Gemeindeverwaltung Gewerbeflächen für ihre Büros an. Die hierdurch entstehenden Mietkosten stellen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung dar und könnten in dieser Höhe ersten Schätzungen zufolge auch für die Finanzierung eines eigenen Rathauses ausreichend sein. Die Nachnutzung der Gewerbeflächen schafft zusätzliche Steuereinnahmen.

  1. Effizienz und Funktionalität
Ein auf die Bedürfnisse der Gemeinde Seefeld maßgeschneidertes Rathaus ermöglicht eine optimale Nutzung der Ressourcen. Gleichzeitig bietet es Raum für eine Steigerung der Serviceorientierung (z. B. Infopoint) und zukünftige Anforderungen an die Verwaltung. Durch eine optimale Raumplanung können Verwaltungsprozesse noch effizienter gestaltet werden, was zu schnelleren Reaktionszeiten und verbessertem Service für die Bürgerinnen und Bürger führt.

  1. Identifikation mit der Gemeinde
Ein eigenes Rathaus ist ein symbolischer Mittelpunkt unserer Gemeinde. Es bietet den Bürgerinnen und Bürgern einen zentralen Anlaufpunkt für Angelegenheiten des öffentlichen Lebens, fördert die Identifikation mit der Gemeinde und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Es schafft eine greifbare, erkennbare Präsenz der Verwaltung vor Ort.

  1. Barrierefreiheit und Zugänglichkeit
Ein neues Rathaus kann gemäß den aktuellen Standards für Barrierefreiheit und Zugänglichkeit gebaut werden, was einerseits allen Bürgerinnen und Bürgern und andererseits auch beeinträchtigten Verwaltungsmitarbeiterinnen und – mitarbeitern zugutekommt.

  1. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Beim Bau eines neuen Rathauses können moderne energieeffiziente Technologien integriert werden, um den Energieverbrauch zu reduzieren und die Umweltbelastung zu minimieren.

  1. Langfristige Investition und Wertsteigerung
Der Bau eines eigenen Rathauses ist eine langfristige Investition in die Zukunft unserer Gemeinde. Das Rathaus wird zu einem Vermögenswert, der langfristig an Wert gewinnt und unserer Gemeinde Nutzen bringt.

Die Verwaltung empfiehlt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die den Prozess der Planung und Finanzierung der Nachnutzung des Klinikareals samt Rathausneubau koordiniert. Die genauen Kosten, Finanzierungsmöglichkeiten und weitere sich im Zusammenhang mit der Gestaltung und dem Neubau ergebenden Fragen sollten detailliert geprüft und insbesondere auch im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Seefeld abgestimmt werden. Die Bürgerschaft soll aktiv in den Planungsprozess des neuen Rathauses und einer möglichen Nachnutzung des Klinikareals im Sinne eines ganzheitlichen Architekturkonzeptes einbezogen werden, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Anliegen gehört und angemessen berücksichtigt werden.

Sitzungsverlauf

Es wird der Wunsch geäußert, auf die Bezeichnung „Jahrtausendchance“ künftig zu verzichten.

Mit einer Ausnahme befürwortet das Gremium die Wiederaufnahme der Planungen zur Errichtung eines Rathauses im gesamtplanerischen Zusammenhang mit der Nachnutzung des Klinikareals. Es ist sicherzustellen, dass das gesamte Verfahren transparent abläuft und die Bürger in den Prozess einbezogen werden.
Gleichzeitig wird die Bitte geäußert, zum aktuellen Zeitpunkt noch von der Bildung einer Arbeitsgruppe abzusehen. Die Verwaltung wird daher in einer der kommenden Sitzungen mit einem entsprechenden Anbieter eine Finanzierungsmöglichkeit präsentieren, bei der das weitere Vorgehen und die Frage zur Bildung einer Arbeitsgruppe behandelt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, binnen Jahresfrist die Planungen für die Gestaltung und Nachnutzung des Klinikareals unter Einbeziehung der Errichtung eines neuen Rathauses aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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4. Erlass einer neuen Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die 5-jährige Amtszeit des Seniorenbeirates läuft Ende 2024 aus. 
Bisher wurde der Seniorenbeirat in Wahlen gewählt. 
In der Sitzung vom 18.06.2024 wurde die Verwaltung beauftragt mit dem Seniorenbeirat Modalitäten für eine Ernennung durch den Gemeinderat und eine entsprechende Satzungsänderung zu erarbeiten. 
Die Satzung wurde hierauf zusammen mit dem Seniorenbeirat neu gefasst und in folgenden Punkten verändert: 
In § 3 wird der Beginn der Amtsperiode auf den 01.12. festgelegt und die Dauer auf 4 Jahre verkürzt was ein Ende der Amtszeit zum 30.11. bedeutet. 
Das Mindestalter für den Seniorenbeirat wird auf das vollendete 65. Lebensjahr festgesetzt. 
Der Begriff Gemeindebürger wird durch Einwohner ersetzt.  
Der § 4 erläutert das nun neue Ernennungsverfahren und lautet wie folgt: 
§ 4 Ernennungsverfahren

  1. Die Ernennung erfolgt durch eine geheime Wahl der Gemeinderatsmitglieder. Die Reihenfolge (Platzziffer) ergibt sich durch die Anzahl der Stimmen, die der Kandidat/die Kandidatin  auf sich vereinigen konnte. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los über die Platzierung.

  1. Durch öffentliche Bekanntmachung in Online- und Printmedien werden alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 65. Lebensjahr aufgerufen, sich innerhalb der mit dem Seniorenbeirat festgesetzten Frist  zu bewerben.

  1. Nach Prüfung der Rechtmäßigkeit der Bewerbungen wird die Kandidatenliste dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

  1. Bei fünf oder weniger Kandidaten entfällt die Wahl durch den Gemeinderat. Die Kandidaten werden vom Gemeinderat bestätigt.

  1. Bei Ausscheiden eines Beiratsmitglieds rückt der Kandidat/die Kandidatin mit der nächsten Platzziffer nach. Sind keine weiteren Bewerber vorhanden, kann der Gemeinderat geeignete sich bewerbende Personen auch unterjährig ernennen.

  1. Der bestehende Seniorenbeirat bleibt solange im Amt, bis der neu ernannte Seniorenbeirat konstituiert ist.

In § 6 wird festgelegt, dass bei Beschlussfassung mit Stimmengleichheit, die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend ist. 
Die Ernennung wird nach Rücksprache mit dem Seniorenbeirat für die Sitzung im November anberaumt. 
Der Seniorenbeirat wird das bisher selbst geführte Konto auf eigenen Wunsch auflösen und die Ausgaben des Seniorenbeirats (Budget lt. Satzung 500 €) werden zukünftig über den Haushaltsansatz abgerechnet. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Seefeld sowie deren Bekanntmachung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Seefeld (Kostensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö 5

Sach- und Rechtslage

Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt vorgenommen werden (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen) erheben. Die Erhebung der Kosten ist durch eine Kostensatzung zu regeln (Art. 20 Kostengesetz).

Im Zuge der Prüfung der Jahresrechnungen 2019 – 2022 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurde der Gemeinde auferlegt, eine Kostensatzung zu erlassen. Dem wird hiermit nachgekommen.

Der beigefügte Entwurf richtet sich nach der vom Bayerischen Gemeindetag angepassten Mustersatzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (vgl. Art. 20 Abs. 2 KG). Die im Kostenverzeichnis aufgeführten Beträge sind vorgegeben und können nur bei Änderungen des staatlichen Kostenverzeichnisses entsprechend angepasst werden (vgl. Nr. 2.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden und Gemeindeverbände).

Sitzungsverlauf

Es wird der Vorschlag eingebracht, dass die Mindestgebühr 10 € betragen soll. Dies wird – soweit keine geringeren Gebühren rechtlich vorgegeben sind – bereits umgesetzt.

Auf Nachfrage ergeht der Hinweis, dass sich die Gebührenhöhe bei Rahmengebühren u. a. nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand richtet und diese nicht willkürlich festgesetzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Seefeld (Kostensatzung) und dem zugehörigen Kostenverzeichnis in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling); Billigung des Entwurfes und Veröffentlichungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 beschlossen, die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. 

Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung soll das bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesene Grundstück Flur Nr. 126/0 der Gemarkung Meiling zukünftig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz/Bolzplatz ausgewiesen werden.

Nach Billigung des mittlerweile vorliegenden Entwurfes der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes kann die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling) in der Fassung vom 16.07.2024, bestehend aus Planzeichnung und Begründung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne Gemeinderatsmitglied Winter, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne Gemeinderatsmitglied Winter, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)

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7. Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben zweigleisiger Ausbau der S-Bahnstrecke zwischen Steinebach und Hechendorf; Beteiligung der Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö 7

Sach- und Rechtslage

Das Eisenbahn-Bundesamt führt derzeit ein Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Netzergänzende Maßnahme 17 (NeM 17)“ durch. Hierbei handelt es sich um das Bauvorhaben des zweigleisigen Ausbaus der S-Bahnstrecke zwischen Steinebach und Hechendorf sowie weitere damit verbundene Maßnahmen (Bahnübergänge, Lärmschutzmaßnahmen usw.). 

Mit Schreiben vom 27.06.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über den aktuellen Planungsstand und die Möglichkeit der Stellungnahme bis spätestens 29.08.2024 informiert (siehe Anlage).

Zugleich findet die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Demzufolge kann jede Bürgerin und jeder Bürger ebenfalls bis spätestens 29.08.2024 Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung vorbringen. 

Im Anschreiben des Eisenbahn-Bundesamtes wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nachvollziehbar zu begründen und die einschlägigen Rechtsvorschriften anzugeben sind. Die Stellungnahme sollte den Tenor der eventuell zu treffenden Entscheidungen einschließlich der notwendigen Nebenbestimmungen enthalten. 

Die kompletten Planunterlagen sowie nähere Informationen sind der Auslegungsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/anhoerung unter dem Projekt „Netzergänzende Maßnahme 17 (NeM 17) der 2.S-Bahn-Stammstrecke München mit Maßnahmen in den Gemeinden Weßling, Wörthsee, Seefeld und Herrsching“ zu entnehmen. 

Nach überschlägiger Vorprüfung der umfangreichen Unterlagen ist die Gemeinde Seefeld aus Sicht der Verwaltung vor allem an folgenden Stellen bzw. bei folgenden Belangen von der Planung des Eisenbahn-Bundesamtes betroffen: 
  • Neubau zweites Gleis (Lagepläne 03-09 und 03-10, Bauwerksverzeichnis 04-01 Nr. 2)
  • Lärmschutz: Neubau Lärmschutzwände (Lagepläne 03-09 bis 03-11, Bauwerksverzeichnis 04-01 Nrn. 43-45) und Einbau Schienenstegdämpfer (Lagepläne 03-11 bis 03-13, Bauwerksverzeichnis 04-01 Nr. 48)
  • Änderung des Bahnübergangs an der Bahnhofstraße (Unterlagen unter Registernummer 08, Bauwerksverzeichnis 04-01 Nrn. 201-205)
  • Errichtung einer Rettungszufahrt inkl. Wende- und Aufstellfläche im Bereich des Friedhofs (Lageplan 03-10, Bauwerksverzeichnis 04-01 Nr. 96)
  • Änderung der Eisenbahnüberführung Ödenbächl (Bauwerksplan 07-5-1, Bauwerksverzeichnis 04-01 Nr. 26)
  • Entwässerungsanlagen: Mulden, Rigolen, Regenrückhaltebecken (Lagepläne 03-09 und 03-10, Bauwerksverzeichnis 04-01 Nrn. 75, 76 und 78)
  • Erforderlicher Grunderwerb durch die Bahn oder Belastung von Grundstücken durch einzuräumende Nutzungsbefugnis und Dienstbarkeiten (Grunderwerbspläne 05-09 bis 05-12, Grunderwerbsverzeichnis 06-01)
  • Baustelleneinrichtungs- und -erschließungsflächen (Pläne 11-09 bis 11-12)

Sitzungsverlauf

BGM Kögel erläutert, dass mehrere Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren bei der Gemeinde eingegangen seien. Den Bürgerinnen und Bürgern wird zur Sicherung der eigenen Rechtsposition dringend empfohlen, die vorgebrachten Anregungen und Einwände beim Eisenbahn-Bundesamt selbst einzureichen. Die Gemeinde kann im Rahmen ihrer Stellungnahme nur zu Punkten mit eigener Betroffenheit Stellung nehmen und die vorgebrachten Hinweise der Bürgerinnen und Bürger lediglich als ergänzende Information aufnehmen. Die Verwaltung wird die betroffenen Bürgerinnen und Bürger hierüber nochmals separat informieren und versuchen, einen Gesprächstermin zwischen DB und Anwohnern zu organisieren.

Die Verwaltung stellt die wesentlichen Planungsinhalte, die zu erwartenden Auswirkungen und mögliche betroffene Belange der Gemeinde vor. Nach Diskussion im Gremium sollen insbesondere folgende Hinweise und Anmerkungen in die gemeindliche Stellungnahme mit aufgenommen werden: 
  • Durch die Maßnahmen werden Einschränkungen für den Betrieb und die mögliche Weiterentwicklung des Friedhofs befürchtet. Zur geplanten Rettungszufahrt sollten Alternativen an anderer Stelle geprüft werden.
  • Einrichtung und Betrieb der Baustelleneinrichtungsflächen sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken, Schutzvorkehrungen (z.B. Baum-/Wurzelschutz) sind vorzusehen.
  • Der Versiegelungsgrad ist grundsätzlich auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
  • Der Grunderwerb von benötigten gemeindlichen Flächen durch die Bahn soll preislich angemessen sein und effektiv erfolgen (kein Verbleib einzelner Restflächen). Auch soll für die geforderten Dienstbarkeiten eine ausreichende Entschädigung gewährt werden. 
  • Es wird in Frage gestellt, ob für die Bemessung der Lärmschutzwände eine Geschwindigkeit von 90 km/h als Grundlage erforderlich bzw. realistisch ist.
  • Die wesentlichen Anregungen und Einwände der Bürgerinnen und Bürger sollen als ergänzende Information der Stellungnahme beigefügt werden.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der in heutiger Sitzung vorgebrachten Anregungen und Hinweise eine Stellungnahme zu verfassen und dem Eisenbahn-Bundesamt zu übermitteln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Planerbeauftragungen für "Kleine Infrastrukturen" im Rahmen des ELER Förderprogramms für Gehweg Drößling und Gehweg Hauptstraße Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung hat bzgl. der beiden Vorhaben:
  • OT Drößling, Gehweg Höhenbergstraße
  • OT Seefeld, Gehweg Hauptstraße zw. Steeb- und Hubertusstraße inkl. Bushaltestelle
beim Amt für ländliche Entwicklung nach Fördermöglichkeiten nachgefragt und in Erfahrung gebracht, dass es für beide Projekte das ELER-Programm „Kleine Infrastrukturen“ gibt, welches hier Fördergelder bereitstellt.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60% der anrechenbaren Kosten. 
Das ALE hat mitgeteilt, dass für den Förderantrag neben den üblichen Antragsunterlagen bereits vom Sachgebiet FIII des ALE auf 
  • Bestätigung der Kosten
  • Regeln der Technik
geprüfte Unterlagen, welche 
  • einen Lageplan
  • einen Bauentwurf / eine Entwurfsplanung
  • einen Erläuterungsbericht und
  • eine Kostenrechnung
beinhalten sollen, vorzulegen sind. Da die Verwaltung nicht in der Lage ist, diese Unterlagen zu erstellen, ist die Beauftragung eines Ingenieurbüros zunächst mit den Leistungsphasen 1-4 erforderlich.

Da das Ingenieurbüro Renner Consulting GmbH bereits im Umfeld mit der Maßnahme Orts-durchfahrt Drößling befasst ist, hat die Bauverwaltung das Ing. Büro um ein Angebot für den Gehweg Höhenbergstraße gebeten und erhalten. Die Honorarsumme für die Lph. 1-4 beläuft sich auf 13.326,32 € brutto inkl. Vermessungsarbeiten.  

Für das Projekt OT Seefeld, Gehweg Hauptstraße zw. Steeb- und Hubertusstraße inkl. Bushaltestelle hat die Bauverwaltung das Ingenieurbüro Dersch aus Germering um ein Angebot gebeten und erhalten. Das Honorarangebot für die Lph. 1-4 beläuft sich hier auf 7.199,25 € brutto ohne Vermessungsarbeiten. Diese müssten noch separat beauftragt und durchgeführt werden, die Geschätzten Kosten liegen bei ca. 1.200,- € brutto.

Für das Projekt OT Seefeld, Gehweg Hauptstraße zw. Steeb- und Hubertusstraße inkl. Bushaltestelle sind auf der Haushaltstelle 6301.95013 ausreichend Mittel eingeplant, um auch die Kosten für das Projekt OT Drößling, Gehweg Höhenbergstraße abzudecken. Eine bauliche Umsetzung für 2024 ist nicht mehr zu erwarten. 

Die Bauverwaltung schlägt vor, die beiden genannten Ingenieurbüros jeweils mit den Leistungsphasen 1-4 für die Erstellung der geforderten Antragsunterlagen für das ELER-Programm zu beauftragen, sofern der Haushalt genehmigt wird.

Sitzungsverlauf

Im Zuge der Planungen für die Umgestaltung des Gehwegs in der Hauptstraße soll die Einrichtung von Pflanzinseln und Bäumen geprüft werden. Außerdem sollen die betroffenen Anlieger zu den Planungen hinzugezogen werden.

Beschluss

Unter der Voraussetzung, dass der Haushalt 2024 genehmigt wird, stimmt das Gremium der Beauftragung zur Erstellung der Förderantragunterlagen (Leistungsphasen 1-4) für das Projekt OT Drößling, Gehweg Höhenbergstraße an das Ingenieurbüro Renner Consulting GmbH, 82152 Planegg, sowie für das Projekt OT Seefeld, Gehweg Hauptstraße zw. Steeb- und Hubertusstraße inkl. Bushaltestelle an das Ingenieurbüro Dersch, 82110 Germering, zu. Die entsprechenden Mittel sind über die Haushaltsstelle 6301.95013 gedeckt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Planerbeauftragung - Kanalbaumaßnahme Rosegger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö Beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Wie bereits in den Haushaltsberatungen angesprochen, plant die AWA-Ammersee gKU die Wasserleitungen im Bereich Rosegger Straße, Franz-Krämer-Straße und Münchener Straße zu erneuern.

Der Bauabschnitt Münchener Straße soll noch in diesem Jahr angegangen werden. Die Abschnitte Rosegger Straße und Franz-Krämer-Straße sind für die Jahre 2025 und 26 geplant. In diesem Bereichen bedürfen auch mehrere Kanalhaltungen des Tagwasserkanals einer Sanierung. Um Synergien zu nutzen und die Anwohner nicht über die Gebühr zu belasten, sollten diese Sanierungen zusammen mit der Erneuerung der Wasserleitungen erfolgen. 

Da die AWA-Ammersee gKU die Planung und Durchführung der Maßnahme bereits an das Ingenieurbüro Dr. Blasy- Dr. Overland vergeben hat, welches für uns die Untersuchung der Tagwasserkanäle in diesem Bereich durchgeführt hatte, wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, wenn auch wir das Ingenieurbüro Dr. Blasy- Dr. Overland mit der Planung und Durchführung der Sanierung der betroffenen Tagwasserkanäle beauftragen würden.

Der Verwaltung liegt ein Honorarangebot auf Basis einer Kostenschätzung für die Kanalsanierung vor. Die Kostenschätzung geht von einer Nettobausumme von 1.000.000,00 € (1.119.000,00 € brutto) aus, die vorläufigen Honorarkosten belaufen sich auf 126.083,20 € brutto. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den kommenden Haushaltsjahren 2025 und 26 einzuplanen.

Auf Grund des größeren Anteils würde die AWA-Ammersee gKU die Federführung für das Projekt übernehmen.

Die Verwaltung empfiehlt die Durchführung der Maßnahme in 2025/26 zu beschließen und das Honorarangebot des Ingenieurbüros Dr. Blasy- Dr. Overland anzunehmen.

Sitzungsverlauf

Es wird die Frage gestellt, wie dringend die Maßnahme umgesetzt werden muss. Im Vergleich zu anderen notwendigen Maßnahmen befindet sich die Kanalbaumaßnahme in der Roseggerstraße auf Platz 4 – 5 der Prioritätenliste. Es gibt aufgrund der zeitlichen Planung der AWA Ammersee jedoch nur jetzt die Möglichkeit, sich an deren Arbeiten anzuschließen. Hierdurch könnten Kosten in Höhe von geschätzt 400.000 € gespart werden.

Im Rahmen der Beratung ergibt sich, dass zunächst lediglich die Leistungsphasen 1 – 4 beauftragt werden sollen, um genauere Informationen hinsichtlich des tatsächlichen Kostenumfangs zu erhalten. Gleichzeitig sollen zur Finanzierung der Maßnahme die Voraussetzungen für den Erlass einer Gebührensatzung für die Einleitung von Niederschlagswasser geprüft und das Gremium bzgl. des weiteren Vorgehens erneut damit befasst werden.

Beschluss 1

Das Gremium stimmt der Annahme des Honorarangebotes zunächst für die Leistungsphasen 1 – 4 über ca. 40.000 € € brutto für die Maßnahme Sanierung Tagwasserkanäle Rosegger Straße des Ingenieurbüros Dr. Blasy- Dr. Overland zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Finanzierung der Maßnahme die Rahmenbedingungen für den Erlass einer Gebührensatzung für die Einleitung von Niederschlagswasser zu schaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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10. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Herrsching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö 10

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 69 und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 21.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage an der Traubinger Straße im Gemeindeteil Machtlfing“ beschlossen. Zudem hat der Gemeinderat der Gemeinde Andechs am 12.03.2024 beschlossen, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Machtlfing“ im Parallelverfahren zu ändern. 

Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer ca. 2,3 ha großen Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 3.000 kWp im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 288 der Gemarkung Machtlfing. 

Mit Schreiben vom 18.06.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Herrsching: 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 11

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 18.03.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 11 „südlich der Nikolausstraße zwischen Schönbichlstraße, Schützenweg und Mühlfelder Straße“ (sowie den angrenzenden Bebauungsplan Nr. 12) dahingehend zu ändern, dass die festgesetzte Anzahl von maximal zwei Wohneinheiten aufgehoben wird.

Ziel und Zweck der Änderung ist es, den Grundstückseigentümern die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

Mit Schreiben vom 13.06.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Satzungen & Ortsrecht / Bebauungspläne eingesehen werden.


Gemeinde Herrsching: 7. Änderung Bebauungsplan Nr. 12

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 18.03.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 12 „zwischen Mühlfelder Straße, Schützenweg, Schönbichlstraße und Panoramastraße“ (sowie den angrenzenden Bebauungsplan Nr. 11) dahingehend zu ändern, dass die festgesetzte Anzahl von maximal zwei Wohneinheiten aufgehoben wird.

Ziel und Zweck der Änderung ist es, den Grundstückseigentümern die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

Mit Schreiben vom 13.06.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Satzungen & Ortsrecht / Bebauungspläne eingesehen werden.

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung erläutert, dass kurz nach der Ladungsfrist für die Sitzung eine weitere Anfrage der Nachbargemeinde Inning zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Nahversorgung Schornstraße“ inkl. FNP-Änderung eingegangen ist. 

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters mit 1.200 m² Verkaufsfläche an der Schornstraße in Inning. Ergänzt werden soll dieser um einen Drogeriemarkt mit knapp 800 m² Verkaufsfläche und einer Bäckerei/Café mit ca. 85 m² Verkaufsfläche. Darüber hinaus sollen im Obergeschoss des neu errichteten Gebäudes Wohnungen entstehen. 

Im Rahmen einer Einzelhandelsverträglichkeitsuntersuchung wurde gutachterlich festgestellt, dass negative städtebauliche oder versorgungsstrukturelle Auswirkungen auf die Seefelder Ortsmitte aufgrund der moderaten Umverteilungseffekte ausgeschlossen werden können.

Die Verwaltung schlägt daher vor, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung vorzubringen. 

Beschluss 1

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 69 und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage an der Traubinger Straße im Gemeindeteil Machtlfing“ sowie die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Machtlfing“ werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemeinde Herrsching: 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 11

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „südlich der Nikolausstraße zwischen Schönbichlstraße, Schützenweg und Mühlfelder Straße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Gemeinde Herrsching: 7. Änderung Bebauungsplan Nr. 12

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „zwischen Mühlfelder Straße, Schützenweg, Schönbichlstraße und Panoramastraße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Gemeinde Inning: Bebauungsplan „SO Nahversorgung Schornstraße“ inkl. FNP-Änderung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Nahversorgung Schornstraße“ inkl. Änderung des Flächennutzungsplanes (Deckblatt 3) wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö 11
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11.1. Haushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö 11.1

Sitzungsverlauf

Auf Nachfrage teilt BGM Kögel mit, dass die Rückmeldung des Landratsamtes Starnberg bzgl. des Haushalts im Laufe der Woche eintreffen wird. Die Verwaltung wird die Ausführungen und ggfs. Vorgaben des Landratsamtes prüfen und diese anschließend mit zugehörigen Erläuterungen an den Gemeinderat weiterleiten.

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11.2. Maro - aktueller Stand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö 11.2

Sitzungsverlauf

Es wird nachgefragt, ob es Neuigkeiten zur Insolvenz der Maro gibt. BGM Kögel teilt mit, dass willige Banken wohl eine Übernahme der ausgefallenen Darlehen in Aussicht gestellt haben. In Kürze wird es zur Erörterung des weiteren Ablaufs einen Termin der Maro geben, an dem auch BGM Kögel teilnehmen wird.

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11.3. BRK-Kombigebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö 11.3

Sitzungsverlauf

Der Sachstand zur BRK-Kombiwache wird erfragt. BGM Kögel erläutert, dass die bis Ende Juni 2024 notwendig gewesene Rückmeldung des BRK nicht eingegangen ist. Auf Nachfrage wurde seitens des BRK mitgeteilt, dass mit einer Rückmeldung erst im November/Dezember 2024 gerechnet werden könne. Aufgrund der seitens der AWA-Ammersee geplanten Kanalbaumaßnahmen in der Roseggerstraße und Umgebung und der damit verbundenen Beeinträchtigungen der Ulrich-Haid-Straße wird die Kombiwache voraussichtlich nicht in absehbarer Zeit realisiert werden können.

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11.4. Ortsdurchfahrt Drößling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö 11.4

Sitzungsverlauf

Die Buslinie 928 fährt aktuell wieder durch Drößling. Es muss noch ein Haltestellenschild aufgestellt und eine bestehende Sackgassenbeschilderung abgebaut werden. Die Verwaltung ist diesbezüglich bereits tätig. Auf der Homepage der Gemeinde wurde veröffentlicht, dass sich die temporäre Bushaltestelle derzeit beim Bushäuschen befindet.

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11.5. Einbau von Smart Thermostaten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö 11.5

Sitzungsverlauf

Es wird der Stand zur Prüfung des Einbaus von Smart Thermostaten erfragt. Dem war ein Antrag des RPA und ein entsprechender Prüfauftrag des Gemeinderates im Jahr 2022 vorausgegangen. Die Prüfungen wurden verwaltungsseitig getätigt, jedoch steht die Präsentation der Ergebnisse noch aus. Die Verwaltung wird den Sachverhalt anhand des aktuellen Standes der Technik erneut prüfen und den Gemeinderat über das Ergebnis informieren.

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11.6. Fahrradstraße Seestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.07.2024 ö 11.6

Sitzungsverlauf

Auch Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Prüfung der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Seestraße einen Entfall aller Stellplätze mit sich bringen würde. Aufgrund der überörtlichen Bedeutung und der unmittelbaren Anbindung an die Staatsstraße 2070 (Inninger Straße) greift nach Rücksprache mit dem Landratsamt Starnberg die sog. Nahtstellenregelung. Für die Prüfung und Anordnung einer Fahrradstraße wäre demzufolge das Landratsamt zuständig.

Datenstand vom 11.09.2024 12:57 Uhr