Datum: 10.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:14 Uhr bis 21:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 16.07.2024
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Süd"; Abwägungs-, Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss
4 Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Nord"; Abwägungs-, Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss
5 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer); Abwägungs-, Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss
6 Spitzstraße - Beschlussfassung über die konkrete Darlehenssumme
7 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs
8 Sonstiges
8.1 Ölunfall Wörthsee
8.2 Maro Insolvenz
8.3 Fair Trade
8.4 Reinigung Bahnhofsunterführung
8.5 Kirchenmauer Seefeld-Oberalting
8.6 Verkehrsspiegel Am Oberfeld/Landwirtschaft Neumüller
8.7 Alte Hauptstraße Linden
8.8 30 Jahre Kulturverein

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1. Genehmigung des Protokolls vom 16.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 16.07.2024.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 16.07.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 2

Sach- und Rechtslage

Nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung vom 18.06.2024

TOP 1: Kommunale Ausschreibung Strom / Ökostrom - Bündelausschreibung

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde Seefeld für den Zeitraum ab 01.01.2025 auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen und zwar in Kooperation mit anderen Körperschaften (Bündelausschreibung).

2. Es wird Strom aus 100 % erneuerbaren Energien, voraussichtlich aus neuen Anlagen und neuen Bestandsanlagen mit kaufmännisch bilanzieller Direktlieferung ausgeschrieben. Die Einzelheiten, auch bezüglich der Vertragslaufzeit, werden durch die an der Bündelausschreibung teilnehmenden Körperschaften gemeinsam festgelegt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Einzelheiten festzulegen.

3. Das Ingenieurbüro Specht wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie der Zuschlagserteilung beauftragt. Der Zuschlag ist auf das für die Gemeinde Seefeld wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – zu erteilen.

TOP 2: Löschung eines Ankaufsrechts im Grundbuch betreffend Grundstück Fl.Nr.261/5, Johann-Michael-Fischer-Weg 9 in Unering

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Löschungsbewilligung in der vom Notariat Klöcker und Dr.Wolf, Hauptstraße 5b, 82319 Starnberg vorgelegten Fassung vom 10.05.2024 zur Bestellung der Grundschuld URNr. C 706/2024 zu unterzeichnen und zum Vollzug dem Notariat vorzulegen.

TOP 3: Löschungsbewilligung Geh- und Fahrtrecht an Privatgrundstück Fl.Nr.919/175, Am Riedfeld 10 in Seefeld-Oberalting

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Löschungsbewilligung aus der Urkunde des Notars Brandmüller, Josef-Jägerhuber-Str. 13, 82319 Starnberg betreffend das Geh- und Fahrtrecht am Grundstück Fl.Nr.919/175 Gemarkung Oberalting-Seefeld im Grundbuch für Oberalting-Seefeld, Blatt 2614, Abteilung 2, lfd.Nr.1, zu unterzeichnen und zum Vollzug dem Notariat vorzulegen.

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3. Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Süd"; Abwägungs-, Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Süd“ aufzustellen. Zugleich wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ soll der bisherige Bebauungsplan „Wörthseeufer“ aus dem Jahr 1998 im südlichen Teilabschnitt ersetzt werden. Wesentliche Planungsziele sind u.a. die Sicherung des genehmigten baulichen Bestandes, die Beschränkung des auszuweisenden Baurechts auf das notwendige Maß sowie der Erhalt, der Schutz und die Regeneration des sensiblen Uferbereichs in seinem ökologischen und naturräumlichen Zusammenhang.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde durch den Gemeinderat am 05.12.2023 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 28.12.2023 bis zum 02.02.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.12.2023 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 02.02.2024 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB). 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Sitzungsverlauf

Unter „E.5 Artenschutz“ in der Bebauungsplansatzung soll in Anlehnung an den Vorschlag des Landesbundes für Vogelschutz ein Hinweis zur Vermeidung von Über-Eckverglasungen (Vogelschutz) und zur Verwendung von amphibiensicheren Lichtschächten ergänzt werden.

Beschluss 1

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 10.09.2024). Die Abwägung vom 10.09.2024 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)

Beschluss 2

Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)

Beschluss 3

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 10.09.2024, bestehend aus Satzung, Begründung und Umweltbericht mit Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)

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4. Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Nord"; Abwägungs-, Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Nord“ aufzustellen. Zugleich wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ soll der bisherige Bebauungsplan „Wörthseeufer“ aus dem Jahr 1998 im nördlichen Teilabschnitt ersetzt werden. Wesentliche Planungsziele sind u.a. die Sicherung des genehmigten baulichen Bestandes, die Beschränkung des auszuweisenden Baurechts auf das notwendige Maß sowie der Erhalt, der Schutz und die Regeneration des sensiblen Uferbereichs in seinem ökologischen und naturräumlichen Zusammenhang.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde durch den Gemeinderat am 05.12.2023 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 28.12.2023 bis zum 02.02.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.12.2023 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 02.02.2024 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB). 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Sitzungsverlauf

Unter „E.5 Artenschutz“ in der Bebauungsplansatzung soll in Anlehnung an den Vorschlag des Landesbundes für Vogelschutz ein Hinweis zur Vermeidung von Über-Eckverglasungen (Vogelschutz) und zur Verwendung von amphibiensicheren Lichtschächten ergänzt werden.

Beschluss 1

GR Dr. Gasser stellt den Antrag, alle gestalterischen Festsetzungen hinsichtlich Dachform, Dachneigung, Farbgestaltung und Dachziegeln zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 15

Abstimmungsbemerkung
Somit abgelehnt

Beschluss 2

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 10.09.2024). Die Abwägung vom 10.09.2024 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 10.09.2024, bestehend aus Satzung, Begründung und Umweltbericht mit Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer); Abwägungs-, Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne „Wörthseeufer – Teil Süd“ und „Wörthseeufer – Teil Nord“ durchzuführen.

Im Zuge der Aufstellung der beiden Bebauungspläne „Wörthseeufer – Teil Nord“ und „Wörthseeufer – Teil Süd“ hat sich herausgestellt, dass auch der rechtswirksame Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden muss, damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB zukünftig Rechnung getragen werden kann. Zudem weist der Flächennutzungsplan bereits im Bestand gewisse Abweichungen im Vergleich zur tatsächlich vorhandenen Nutzung auf (z.B. Grünflächen im Bereich von Bau- und Erschließungsflächen, fehlende Waldflächen), die nun berichtigt werden sollen.

Der Vorentwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer) wurde durch den Gemeinderat am 24.01.2024 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 29.01.2024 bis zum 01.03.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.01.2024 aufgefordert, ihre Stellungnahmen bis zum 01.03.2024 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB). 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer) gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Beschluss 1

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 10.09.2024). Die Abwägung vom 10.09.2024 ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat billigt der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer) mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 10.09.2024, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Spitzstraße - Beschlussfassung über die konkrete Darlehenssumme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

In seiner Sitzung vom 19.03.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, das für das Bauvorhaben „Spitzstraße“ notwendige Darlehen durch die Gemeinde im Rahmen eines KommWFP-Kredits zu vergünstigten Konditionen bei der BayernLabo aufzunehmen. Da die exakte Höhe des benötigten Darlehens noch nicht feststand, wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von „ca. 4,1 Mio. €“ beschlossen. Zwischenzeitlich steht fest, dass eine Kreditsumme in Höhe von 4,3 Mio. € benötigt wird. Dieser Betrag wurde so auch im Haushalt 2024 vorgesehen und vom Landratsamt Starnberg genehmigt.

Die BayernLabo benötigt zum Mittelabruf einen Gemeinderatsbeschluss, der ausdrücklich den Betrag „4,3 Mio. €“ beinhaltet. Der Beschluss vom 19.03.2024 in Verbindung mit der im Haushalt geplanten und vom Landratsamt genehmigten Kreditsumme von 4,3 Mio. € reicht der BayernLabo leider nicht aus. Die tatsächlich benötigte Darlehenssumme ist daher per Gemeinderatsbeschluss konkret zu benennen.

Beschluss

Der Beschluss vom 19.03.2024 wird dahingehend konkretisiert, dass für die Umsetzung des Bauvorhabens „Spitzstraße“ ein Darlehen in Höhe von 4,3 Mio. € im Rahmen eines KommWFP-Kredits zu vergünstigten Konditionen bei der BayernLabo aufgenommen werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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7. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 7

Sach- und Rechtslage

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 30 „Östlich des Steyrerwegs im Gemeindeteil Frieding“ 

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 21.11.2023 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Östlich des Steyrerwegs im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Mit der Bebauungsplanänderung soll die Errichtung einer Lager- und Bodenaufbereitungshalle mit Waagehaus und Labor auf dem Gelände einer ortsansässigen Baufirma am Steyrerweg im Norden von Frieding ermöglicht werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde bereits im Mai 2024 um Stellungnahme zur Planung gebeten. In diesem Zusammenhang wurden seitens der Gemeinde Seefeld insbesondere Bedenken in Bezug auf zusätzlichen Lkw-Verkehr und Lärmimmissionen im Bereich des Ortsteils Drößling vorgebracht (siehe Stellungnahme vom 15.05.2024).

In der Sitzung vom 30.07.2024 hat sich der Bauausschuss der Gemeinde Andechs mit den vorgebrachten Bedenken auseinandergesetzt (siehe Abwägung vom 30.07.2024). Demzufolge gibt die Gemeinde Andechs an, dass nicht mit einer wesentlichen Zunahme von Fahrbewegungen zu rechnen sei und keine wesentlichen zusätzlichen Emissionen entstehen würden. Eine von der Gemeinde Seefeld geforderte Konkretisierung des Betriebskonzeptes oder eine vertiefte Untersuchung der verkehrlichen und immissionsbedingten Auswirkungen auf Ebene der Bebauungsplanung wurde nicht vorgenommen. 

Zugleich wurden die folgenden wesentlichen Planänderungen durch den Bauausschuss der Gemeinde Andechs beschlossen: 
  • Erweiterung des Geltungsbereiches um eine kleine Teilfläche des Steyrerwegs
  • Reduzierung der zulässigen Grundfläche in SO2 von 4.900 m² auf 4.000 m²
  • Ergänzung einer Überschreitungsregelung der zulässigen GR für Nebenanlagen im SO1 und Ausschluss einer Überschreitung im SO2
  • Ergänzung einer max. Firsthöhe von 11m im SO1
  • Konkretisierung der Festsetzungen zu den zulässigen Dachformen (Reduzierung der Dachneigung bei Satteldächern, Ergänzung der Dachform Flachdach)
  • Klarstellende Anordnung der Abstandsflächen gemäß BayBO

Aufgrund der erfolgten Planänderungen ist eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Mit Schreiben vom 08.08.2024 wurde die Gemeinde Seefeld daher erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung schlägt vor, die im Rahmen der ersten Beteiligung vorgebrachten Einwände aufrecht zu erhalten und erneut vorzubringen. Weder konnten die Bedenken der Gemeinde Seefeld überzeugend ausgeräumt werden noch ergeben sich durch die von der Gemeinde Andechs beschlossenen Änderungen nennenswerte Auswirkungen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


11. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 19.03.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern (11. Änderung).

Im Zuge der Bebauungsplanänderung soll der Bauraum auf dem Grundstück Flur Nr. 68/1 der Gemarkung Machtlfing geringfügig vergrößert werden, um an das bestehende Wohnhaus Traubinger Straße 9a einen Balkon mit Außentreppe anbringen zu können. 

Mit Schreiben vom 08.08.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.

Beschluss 1

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 30 „Östlich des Steyrerwegs im Gemeindeteil Frieding“

Die mit Stellungnahme vom 15.05.2024 vorgebrachten Bedenken werden weiterhin vollumfänglich aufrecht erhalten. 

Nach wie vor werden die Angaben zum Betriebskonzept und zu den verkehrlichen Auswirkungen als unzureichend betrachtet. Die Aussage, dass eine Erhöhung der Lkw-Fahrten durch Drößling nicht absehbar sei und das Betriebskonzept keine wesentliche Zunahme von Fahrbewegungen vorsehe, wird vor dem Hintergrund der Dimensionierung des Vorhabens als unrealistisch erachtet. Die Gemeinde Seefeld fordert daher weiterhin eine vertiefte Auseinandersetzung mit den verkehrlichen Belangen, eine genauere Prognose der zu erwartenden Fahrbewegungen des Schwerlastverkehrs und darauf aufbauend eine Konkretisierung der zugrundeliegenden Fachgutachten.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Ausführungen in der Begründung von einigen geänderten Festsetzungen in der Satzung abweichen (z.B. Reduzierung der GR im SO2, Anpassung von Dachneigung und Dachform).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

11. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“

Die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 8
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8.1. Ölunfall Wörthsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 8.1

Sitzungsverlauf

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass es in Kürze einen Abstimmungstermin der Wörthseegemeinden in Wörthsee geben wird, bei dem der Ölunfall und infolge dessen aufgetretene Fragen geklärt und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.

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8.2. Maro Insolvenz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 8.2

Sitzungsverlauf

Es wird nachgefragt, ob es Neuigkeiten zur Maro Insolvenz gibt und ob ggfs. die Gemeinde unterstützen könnte. Finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde ist nicht möglich, jedoch befindet man sich in enger Abstimmung mit der Insolvenzverwalterin der Maro.

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8.3. Fair Trade

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 8.3

Sitzungsverlauf

Es wird mitgeteilt, dass Frau Kömmling ihr Amt im Fair Trade Arbeitskreis niedergelegt hat und ein/e Nachfolger/in aus der Bürgerschaft gesucht wird.

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8.4. Reinigung Bahnhofsunterführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 8.4

Sitzungsverlauf

Es wird nachgefragt, weshalb die Bahnhofsunterführung seit geraumer Zeit nur sehr unregelmäßig gereinigt wird.
Die Bahnhofsunterführung liegt im Eigentum und der Verantwortung der DB. Die Gemeinde Seefeld hat erst kürzlich Kontakt mit der DB aufgenommen, um die Weiterbeschäftigung desjenigen zu unterstützen, der die Reinigungsarbeiten vormals im Auftrag der Gemeinde durchgeführt hat.

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8.5. Kirchenmauer Seefeld-Oberalting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 8.5

Sitzungsverlauf

Der Sachstand zur Kirchenmauer Seefeld-Oberalting wird erfragt. Durch die derzeitigen Absperrungen wären LKW und Busse gezwungen, auf den Gehweg auszuweichen. Dies hätte bereits dazu geführt, dass einige Gehwegplatten kaputt gegangen seien.
Zwischenzeitlich hat eine Begutachtung der Mauer durch je einen von der Gemeinde beauftragten Sachverständigen und einen vom Denkmalschutz empfohlenen Sachverständigen stattgefunden. Beide Sachverständige konnten keine Gefährdung für die Allgemeinheit feststellen. In Kürze findet es eine weitere Begutachtung mit einem Sachverständigen des Pfarramtes und eine anschließende Abstimmung zum weiteren Vorgehen statt.

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8.6. Verkehrsspiegel Am Oberfeld/Landwirtschaft Neumüller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 8.6

Sitzungsverlauf

Es wird darum gebeten, die Aufstellung eines Verkehrsspiegels Am Oberfeld im Bereich der Landwirtschaft Neumüller zu prüfen.
Die diesbezüglichen grundsätzlichen rechtlichen Hürden wurden erläutert und eine Prüfung zugesagt.

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8.7. Alte Hauptstraße Linden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 8.7

Sitzungsverlauf

Es wird nachgefragt, ob entlang der Alten Hauptstraße in Hechendorf zur Verbesserung der Sichtverhältnisse die Stämme der Linden freigelegt werden können.
Die Verwaltung wird dies prüfen.

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8.8. 30 Jahre Kulturverein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 8.8

Sitzungsverlauf

Es wird darauf hingewiesen, dass der Kulturverein am Samstag, den 14.09.2024 sein 30-jähriges Bestehen feiert. Jeder ist herzlich Willkommen.

Datenstand vom 16.10.2024 10:00 Uhr