Datum: 15.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des Protokolls vom 24.09.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2024
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Sach- und Rechtslage
Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 24.09.2024.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 24.09.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2024
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ö
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2 |
Sach- und Rechtslage
Nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung vom 10.09.2024
TOP 1: Bestellung eines/einer Inklusionsbeauftragten
1. Frau Bärbel Seibold wird als Inklusionsbeauftragte der Gemeinde Seefeld mit allen Rechten und Pflichten abberufen.
2. Herr Wolfgang Weishäupl wird bis zum Ende der laufenden Amtszeit am 31.03.2026 zum Inklusionsbeauftragten der Gemeinde Seefeld berufen. Es wird eine Aufwands- und Sachmittelentschädigung in Höhe von 250 €/Jahr gewährt.
TOP 2: Weiteres Vorgehen Drehleiter Reparatur/Neubeschaffung
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr Oberalting-Seefeld die wirtschaftlichste Gesamtlösung für die Beschaffung und/oder Reparatur einer Drehleiter auszuarbeiten. Hierbei ist sowohl der angespannten Haushaltslage als auch den Bedürfnissen der Feuerwehr Rechnung zu tragen. Gleichzeitig soll die Kostenbeteiligung Dritter geprüft und eine Beteiligung der umliegenden Gemeinden durch den Bürgermeister abgefragt werden.
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3. Einzelhandelsgutachten für den Bereich am Oberfeld im Ortsteil Hechendorf: Vorstellung der Ergebnisse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2024
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3 |
Sach- und Rechtslage
Mit Beschluss vom 14.05.2024 hat der Gemeinderat entschieden, ein Einzelhandelsgutachten für den Bereich am Oberfeld im Ortsteil Hechendorf in Auftrag zu geben. Ziel ist die Untersuchung möglicher versorgungsstruktureller und städtebaulicher Auswirkungen im Falle der Ansiedlung eines Vollsortimenters.
Mit der Ausarbeitung der Auswirkungsanalyse wurde die CIMA Beratung + Managament GmbH, München, beauftragt.
Das Gutachten liegt mittlerweile vor (siehe Anlage). Die Ergebnisse der Auswirkungsanalyse werden in heutiger Sitzung von den Gutachtern vorgestellt.
Sitzungsverlauf
Frau André und Herr Müller von der CIMA Beratung + Management GmbH stellen die von ihnen erstelle Auswirkungsanalyse zu Ansiedlung eines Vollsortimenters mit Backshop im Bereich Am Oberfeld in Hechendorf vor und stehen anschließend für Fragen zur Verfügung.
Es werden teils kritische und teils zustimmende Äußerungen zur Ansiedlung eines Supermarktes an sich, aber auch zum Gutachten hervorgebracht. Zudem wird davon ausgegangen, dass viele potenzielle Kunden weiterhin eher Einkaufsstandorte präferieren werden, an denen neben einem Vollsortimenter ein größeres Angebot, wie z. B. Discounter, Drogerie etc., herrscht.
Seitens CIMA wird dargelegt, dass der in Inning geplante Supermarkt-Standort in der Analyse bereits berücksichtigt wurde. Außerdem wird erklärt, dass die Analyse auf Erfahrungswerten, Befragungen und schlussendlich auch Annahmen beruht, weil der Vollsortimenter noch nicht existiert und Kundenbefragungen somit nicht möglich sind. Aufgrund dieser Werte kann davon ausgegangen werden, dass sich die Umsatzzahlen im Durchschnitt bewegen und ein entsprechender Markt somit wirtschaftlich betrieben werden kann. Für eine spätere Beschlussfassung könnte CIMA die Auswirkungen einer möglichen Schließung des Einkaufsmarktes Ginder auf das dort befindliche Cluster darstellen.
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4. Volkshochschule StarnbergAmmersee - Beitragsanpassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2024
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ö
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Beschließend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Die Gemeinde Seefeld ist Mitglied der Volkshochschule StarnbergAmmersee. Bei der ordentlichen Mitgliederversammlung 2025 des Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. wird über eine Beitragsanpassung für die Mitgliedsgemeinden abgestimmt. Der Gemeinderat muss seine stimmberechtigten Vertreter per Beschluss dazu ermächtigen, der Beitragsanpassung zuzustimmen. Geplant ist eine Beitragserhöhung von 4,50 € auf 5,00 € pro Einwohner/-in pro Jahr. Für die Gemeinde Seefeld würden sich somit Mehrkosten von 0,50 € pro Einwohner/-in pro Jahr ergeben. Bei rund 7.800 Einwohnern würden sich die Gesamtkosten also auf 39.000 € pro Jahr belaufen (bisher: 35.100 €).
Begründung der vhs StarnbergAmmersee für die Beitragsanpassung:
„In § 3 Absatz 3 des Verschmelzungsvertrages der vhs Starnberger See und der vhs Herrsching ist der aktuelle Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 4,00 pro Einwohner/-in für die Trägergemeinden Berg, Feldafing, Pöcking, Starnberg und Tutzing bzw. € 4,50 pro Einwohner/-in für die Trägergemeinden Andechs, Herrsching und Seefeld übergangsweise festgelegt. Innerhalb von drei Jahren nach der Verschmelzung (8. März 2023) soll im Rahmen einer Mitgliederversammlung eine neue Beitragsordnung mit dem Ziel der Harmonisierung der Beiträge beschlossen werden. Demnach sollte die Mitgliederversammlung im Jahr 2025 über eine neue Beitragsordnung beschließen.
Die letzte Erhöhung der Mitgliedsbeiträge wurde zum 01.01.2020 für die vhs Starnberger See umgesetzt. Seither sahen sich die Volkshochschulen Starnberger See und Herrsching bzw. seit 2023 die Volkshochschule StarnbergAmmersee mit großen finanziellen Herausforderungen und Krisen konfrontiert. Die gravierenden finanziellen Folgen der Corona-Krise konnte die Volkshochschule durch flexible Umstellung auf Online-Kurse und durch staatliche Corona-Hilfsprogramme ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Trägerkommunen bewältigen. Die für die Zukunftsfähigkeit der Volkshochschule entscheidende Fusion zur vhs StarnbergAmmersee hat die Volkshochschule durch Fördermittel und eigene Rücklagen finanziert ohne die Trägerkommunen zusätzlich zu belasten.
Mit den hohen inflationsbedingten Steigerungen der Betriebskosten sowie den massiven Personalkostensteigerungen durch die TVöD-Abschlüsse gerät das Finanzierungsmodell der vhs StarnbergAmmersee an seinen Grenzen. Auch hier hat die vhs StarnbergAmmersee wichtige Maßnahmen ergriffen, um die Trägerkommunen möglichst wenig zu belasten. Seit der Fusion im März 2023 wurde trotz bereits dünner Personaldecke in verschiedenen Bereichen Personal eingespart. Die jährliche Einsparung beträgt € 110.952,-, das entspricht 15,77% der jährlichen Personalkosten im Haushaltsjahr 2023.
Seit der letzten Erhöhung der Mitgliedsbeiträge am 01.01.2020 bis zur Jahresmitte 2024 betrug die Inflationsrate 18,8%. Der Kaufkraftverlust der kommunalen Zuschüsse beträgt für diesen Zeitraum € 56.520,-.
Die vhs StarnbergAmmersee zeichnet sich durch eine hohe Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit aus und trägt so zur Entlastung der Trägerkommunen bei. Sie finanziert sich im bayernweiten Vergleich weit überdurchschnittlich durch Teilnahmegebühren und Drittmittel. Der Anteil kommunaler Mittel an der Finanzierung lag im Jahr 2023 bei 19%, im Jahr 2022 bei 21%. Der bayerische Durchschnitt lag im Jahr 2022 bei 32% (die bayerischen Vergleichszahlen für 2023 liegen noch nicht vor). So konnte seit der Fusion durch Einsparungen, einen starken Ausbau des Kursangebotes insbesondere im Bereich Deutsch und Integration sowie sozialverträgliche Erhöhungen der Teilnehmergebühren ein großer Teil der Kostensteigerungen gegenfinanziert werden.
2025 stehen den bayerischen Volkshochschulen aufgrund von notwendigen Investitionen in bayernweite Digitalprojekte rund 5-10% weniger Landesmittel im Rahmen der Schlüsselzuweisung für den eigenen Haushalt zur Verfügung. Die Auslastung in den Integrationskursen der vhs StarnbergAmmersee ist seit Jahresmitte 2024 rückläufig. Der Entwurf für das Bundeshaushaltsgesetz 2025 sieht im Vergleich zu 2024 weniger als die Hälfte der Mittel für Integrationskurse, derzeit eine der größten Einnahmequellen der vhs StarnbergAmmersee, vor.
Eine Anpassung und Erhöhung der Mitgliedsbeiträge auf € 5,- entspricht lediglich etwas mehr als einem Inflationsausgleich. Angesichts der oben genannten Entwicklungen ist diese dringend notwendig, um die Liquidität und Leistungsfähigkeit der vhs StarnbergAmmersee zu sichern.“
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt zum 01.01.2025 eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge der Gemeinde Seefeld an die vhs StarnbergAmmersee von bisher € 4,50 auf € 5,00 pro Einwohner/-in.
Beitragsbemessungsgrundlage ist die Einwohnerzahl nach dem Stand der Bevölkerungs-fortschreibung vom 30.06. des dem Haushaltsjahr vorhergehenden Kalenderjahres. Der Beitrag wird je zur Hälfte zum 15.01. und 15.07. des Haushaltsjahres fällig.
Das im Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. stimmberechtigte Mitglied der Gemeinde – vertreten durch die ernannten Vertreterinnen und Vertreter – wird bei der ordentlichen Mitgliederversammlung 2025 des Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. durch den Gemeinderat ermächtigt, der Angleichung und Erhöhung der Mitgliedsbeiträge auf € 5,00 für alle Trägergemeinden zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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5. Straßenwidmung Scheidegger Weg in Seefeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2024
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ö
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Beschließend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Seit dem Jahr 2023 lässt die Gemeinde nunmehr ausschließlich nur noch gemeindeeigene Weggrundstücke durch den Bauhof im Winterdienst räumen. Der Scheidegger Weg steht als private Straße im Eigentum einer Miteigentümergemeinschaft der anliegenden Wohnhäuser. Der Scheidegger Weg weist die Besonderheit auf, dass er eine Anschluss- und Durchgangsfunktion zu den Fußwegen zum Pfarrzentrum aufweist. Um die Durchgängig während der Wintermonate für die Allgemeinheit zu gewährleisten, ist zwischen Verwaltung und den Eigentümern die Lösung besprochen worden, dass die Miteigentümer der Widmung des Scheidegger Wegs als Ortsstraße zustimmen. Damit kann die Gemeinde dauerhaft die Durchgängigkeit für Fußgänger im Rahmen der Widmung als dann zuständigen Untere Verkehrsbehörde gewährleisten, unabhängig vom Verbleib des Eigentums bei den verschiedenen Miteigentümern. Im Gegenzug übernimmt die Gemeinde den Winterdienst.
Die unwiderrufliche Zustimmung aller Miteigentümer zur Widmung als Ortsstraße im Sinne Art.3 Abs.1, Nr.3 iVm. Art.46 Nr.2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) liegt vor. Die Voraussetzung zur Widmung nach Art. 6 Abs.3 BayStrWG liegt somit vor. Im Falle eines Grundstücksverkaufs oder des Erbfalls gilt die Zustimmung auch für den/die neuen Eigentümer.
Rechtsfolgen der Zustimmung, der Widmung durch die Gemeinde und die gesetzlichen Regelungen Art. 46 ff BayStrWG sind bekannt und u.a.:
- Eröffnung der Straße für den allgemeinen Verkehr
- Verkehrsrechtliche Anordnungsbefugnis der Gemeinde Seefeld
- Übergang der Straßenbaulast (und Winterdienst) auf die Gemeinde
Anlagen:
- Lageplan
- Bekanntmachung der Widmung
Sitzungsverlauf
Im Rahmen der Beratung wird die Widmung des Scheidegger Weges u. a. aufgrund möglicher finanzieller Folgen durch ggfs. später notwendige bauliche Maßnahmen überwiegend kritisch betrachtet.
Beschluss 1
GR Petra Gum stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis eine Begutachtung des Zustandes der Straße durch das gemeindliche Bauamt erfolgt ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 13
Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt
Beschluss 2
Die in der Kartendarstellung beschriebene Wegfläche der Privatstraße Fl.Nr.19/11 Gemarkung Oberalting-Seefeld wird unter Zugrundelegung der unwiderruflichen Zustimmung aller Miteigentümer als Ortsstraße im Sinne Art.3 Abs.1, Nr.3, Art.46 Nr.2 iVm. Art. 6 Abs.3 Alt.2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) mit der Straßenbezeichnung „Scheidegger Weg“ gewidmet.
Der Beschluss gilt vorbehaltlich einer noch durchzuführenden Untersuchung des Sachgebiets Tiefbau hinsichtlich des baulichen Zustands der Straße „Scheidegger Weg“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 9
Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt
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6. Sachstand Ausschreibung für Baumpflegemaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2024
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ö
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6 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung vom 16.07.2024 hat der Gemeinderat zugestimmt, dass die Baumpflegearbeiten für die gemeindeeigenen Bäume über einen Rahmenvertrag neu ausgeschrieben und vergeben werden. Es wurden zwei Lose ausgeschrieben. LOS 1 beinhaltet alle Bäume, außer diejenigen die sich im Gleis- und Oberleitungsbereich befinden. LOS 2 beinhaltet Baumpflege und Baumfällungen im Bereich der Bahngleise und Oberleitung. Für LOS 1 wurden vier Angebote und für LOS 2 zwei Angebote abgegeben.
Der Auftrag für die Durchführung von Baumpflege und -fällarbeiten im Rahmen von LOS1 wird der
Firma Hubert Mayr
Unterfeldweg 4
82431 Kochel am See
mit einer Auftragssumme von 48.619,83 € brutto pro Jahr erteilt.
Der Auftrag für das LOS 2 wird der
Firma Hälbich Dienstleistungs GmbH
Ostermühl 1
83549 Eiselfing
mit einem Angebotspreis von 29.757,14 € brutto pro Jahr erteilt.
Der Beauftragungszeitraum umfasst 3 Jahre mit der Option auf Verlängerung auf insgesamt 5 Jahre. Die jeweilige Auftragssumme liegt im freigegebenen Kostenrahmen.
Sitzungsverlauf
Auf Nachfrage wird erläutert, dass keine orts- oder in näherer Umgebung ansässige Firma ein Angebot abgegeben hat und die Kosten für Baumpflegemaßnahmen voraussichtlich künftig deutlich geringer ausfallen werden als bisher.
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7. Sachstand Bahnüberführung Grundberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2024
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Vorberatung
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7 |
Sach- und Rechtslage
Die Verwaltung stellt die zwischenzeitlich vorliegenden Vorplanungen für die Bahnüberführung Grundberg vor und erläutert den Sachstand.
Sitzungsverlauf
Herr Beutel stellt den aktuellen Stand zur Bahnüberführung Grundberg und die drei Varianten für die darunter verlaufende Fahrbahn dar.
Es wird deutlich, dass das Gremium eine möglichst schmale, aber für den Rettungsdienst ausreichend hohe Unterführung präferiert. Dies würde sich mit der vorgestellten Variante 2 decken. Die Verwaltung wird versuchen, mit der DB eine zusätzliche Verschmälerung des Sicherheitsraums von 1,00 m auf 0,50 m und eine Verschmälerung des bislang mit einer Breite von 2,00 m geplanten Gehwegs abzustimmen.
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8. Freiflächen Bauhof - Bekanntgabe der Vergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2024
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ö
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Vorberatung
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8 |
Sach- und Rechtslage
Die Verwaltung hat gemäß Beschluss vom 16.07.2024 die Arbeiten für die Freiflächen des Bauhofes um die neue Maschinenhalle beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 12 Firmen angefragt, wovon 3 Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Das günstigste Angebot mit 78.593,55 € brutto hat die Fa. Strommer Tiefbau GmbH aus Schongau abgegeben.
Da die Angebotssumme die Kostenschätzung (100.000,- €) unterschritten hat, wurde der Auftrag gemäß Beschluss vom 16.07.2024 an die
Firma Strommer Tiefbau GmbH
Dießener Str. 14
86956 Schongau
zum Angebotspreis von 78.593,55 € brutto vergeben.
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9. Fertigstellung der Franz-Krämer-Straße - Bekanntgabe der Vergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2024
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Vorberatung
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9 |
Sach- und Rechtslage
Die Verwaltung hat gemäß Beschluss vom 16.07.2024 die Arbeiten zur Fertigstellung der Franz-Krämer-Straße beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 12 Firmen angefragt, wovon 3 Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Das günstigste Angebot mit 65.870,43 € brutto hat die Fa. Strommer Tiefbau GmbH aus Schongau abgegeben.
Da die Angebotssumme die Kostenschätzung (70.000,- €) unterschritten hat, wurde der Auftrag gemäß Beschluss vom 16.07.2024 an die
Firma Strommer Tiefbau GmbH
Dießener Str. 14
86956 Schongau
zum Angebotspreis von 65.870,43 € brutto vergeben.
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10. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Inning
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2024
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10 |
Sach- und Rechtslage
Gemeinde Inning: 1. Änd. BP Nr. 1 „Ortsmitte, östl. vom Marktplatz u. westl. vom Sportweg“
Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 1 „Ortsmitte, östlich vom Marktplatz und westlich vom Sportweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung der Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgebäudes an der Pfarrgasse. Die Erweiterung ist erforderlich, um die der Gemeinde gesetzlich zugewiesenen Aufgaben des Brandschutzes auch zukünftig in ausreichendem Maße sicherstellen zu können.
Mit Schreiben vom 12.09.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Bauen & Gewerbe / Bauleitpläne eingesehen werden.
Gemeinde Inning: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Griesstraße Nordwest“
Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 beschlossen, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Griesstraße Nordwest“ durchzuführen.
Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnbauprojekt (geförderter Wohnungsbau) an der Griesstraße in Inning geschaffen werden.
Mit Schreiben vom 01.10.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Bauen & Gewerbe / Bauleitpläne eingesehen werden.
Beschluss 1
Gemeinde Inning: 1. Änd. BP Nr. 1 „Ortsmitte, östl. vom Marktplatz u. westl. vom Sportweg“
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ortsmitte, östlich vom Marktplatz und westlich vom Sportweg“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Gemeinde Inning: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Griesstraße Nordwest“
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Griesstraße Nordwest“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2024
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11 |
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11.1. Nahwärmenetz Oberalting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2024
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11.1 |
Sitzungsverlauf
Anwohner der Hedwigstraße äußerten den Wunsch, sich ans Nahwärmenetz der EGF anzuschließen. Für die EGF erscheint das wohl uninteressant. Es wird vorgeschlagen, dass die Angelegenheit in der nächsten Mitgliederversammlung der EGF durch die Seefelder Vertreter thematisiert wird.
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11.2. Stegerweiterung Strandbad Pilsensee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2024
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ö
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11.2 |
Sitzungsverlauf
Zum Thema „Erweiterung des Steges beim Strandbad Pilsensee“ wird die Verwaltung den Sachstand in Erfahrung bringen.
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11.3. Baumfällungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2024
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11.3 |
Sitzungsverlauf
Es wird nachgefragt, ob die Fällungen der Bäume entlang des Bachlaichs mit der Gemeinde abgestimmt wurden.
Die Baumfällungen wurden mit der Gemeindeverwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und waren aufgrund von Stammfäule und Bruchgefahr notwendig. Vermutlich wurde die Stammfäule durch die Aufschüttungen im Rahmen des Straßenbaus verursacht.
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11.4. Fair Trade Arbeitskreis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2024
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11.4 |
Sitzungsverlauf
Seit dem Ausscheiden von Frau Kömmling sucht der Arbeitskreis Fair Trade eine/n neue/n Vorsitzende/n. Die Seefelder Bürger sind aufgerufen und herzlich eingeladen, sich bei Interesse mit dem Arbeitskreis oder auch der Gemeinde Seefeld in Verbindung zu setzen.
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11.5. Verkehrssituation Grundschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2024
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11.5 |
Sitzungsverlauf
Es wird vorgebracht, dass im Bereich der Grundschule insbesondere morgens ein Verkehrschaos herrscht, das großteils durch sog. „Elterntaxis“ verursacht wird.
Die Verwaltung wird mit der Polizei und dem mit der Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Seefeld beauftragten Zweckverband Kommunale Dienste Oberland in Kontakt treten. Idealerweise soll in einer gemeinsamen Aktion auf die betreffenden Personen zugegangen und die durch ihr Verhalten im Straßenverkehr entstehenden Probleme aufmerksam gemacht werden. Derartige Aktionen haben andernorts bereits zu deutlichen Verbesserungen rund um Grundschulen geführt.
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11.6. Friedhofsmauer Oberalting
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.10.2024
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11.6 |
Sitzungsverlauf
Auf Nachfrage erläutert die Verwaltung, dass eine weitere Begutachtung der Friedhofsmauer Oberalting mit einem dritten Sachverständigen stattgefunden hat. Auch dieser Sachverständige hat der Mauer keine akute Einsturzgefahr oder anderweitige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung attestiert. Um einen noch umfassenderen Überblick über den Zustand der Mauer zu erhalten, wird an mehreren Stellen durch Aufgrabungen geprüft, wie weit sie ins Erdreich ragt und zudem Kernbohrungen entnommen. Außerdem sollen z. B. mittels eines Neigungsmessers oder Laserscans Bewegungen der Mauer erfasst werden.
Datenstand vom 18.11.2024 11:52 Uhr