Datum: 05.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 15.10.2024
2 Bauantrag zum Ausbau des Parkplatzes mit Carports und PV-Anlage; Bauort: Fl.Nr.256/2, Mühlstraße in Meiling; Bauantrag-Nr.46/2024
3 Bauantrag zur Errichtung einer Wartungstreppe; Bauort: Fl.Nr.726/2, Firma Solventum in Seefeld; Bauantrag-Nr.48/2024
4 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 15.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.11.2024 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zum Ausbau des Parkplatzes mit Carports und PV-Anlage; Bauort: Fl.Nr.256/2, Mühlstraße in Meiling; Bauantrag-Nr.46/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.11.2024 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:
  • Fl.Nr.256/2 Gemarkung Meiling
  • Größe 23.157 m² 

Planungsrechtliche Grundlage:
       - § 30 BauGB iVm. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan "Gut Delling“ v.29.12.2016
Beschreibung des Bauvorhabens:
  • Ausbau des Parkplatzes mit Carports und PV-Dachanlage
  • die Parkplatzfläche wird um einen weiteren, im Bebauungsplan bereits vorgesehen Bauabschnitt erweitert; von derzeit 14.956m² um 6.799m², gesamt 21.755m²; die GR beträgt mithin 0,67
  • Erstellung einer PV-Überdachung über dem bestehenden Parkplatz und dem zur Erweiterung vorgesehen Bauabschnitt 
  • die Überdachung wird im Bauabschnitt 1 mit 21,90m Breite als Pultdach bzw. 27,30m Breite bei einer Länge von 106,645m errichtet; in der Mitte zwischen den beiden Pultdächern verbleibt eine offene Fahrspur von 5,70m Breite, die eine komplett geschlossene, gebäudeartige Bebauung verhindert; die Wandhöhe beträgt 3,255m bzw. 3,705m, die Firsthöhe 5,635m 
  • die Überdachung wird im Bauabschnitt  mit jeweils 27,20m Breite als Pultdach bei einer Länge von 87,60m bzw. 65,00m errichtet; in der Mitte zwischen den beiden Pultdächern verbleibt eine offene Fahrspur von 5,80m Breite, die eine komplett geschlossene, gebäudeartige Bebauung verhindert; die Wandhöhe beträgt 3,255m, die Firsthöhe 5,635m 

  • Baurechtliche Beurteilung:

- das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans nur teilweise ein
- Anliegen der Firma TQ Group GmbH war die Planung und Errichtung einer PV-Anlage mit möglichst großem Wirkungsgrad zur Produktion von Solarstrom 2.000 kWp d.h 2.000.000 Kilowattstunden, dieser Wert genügt zur Versorgung von 500 Haushalten mit jeweils 4 Köpfen
- die Verwaltung hat zusammen mit dem Bürgermeister die Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beim Landratsamt Starnberg u.a. mit Herrn Dr. Kühnel unter Vorlage der Pläne besprochen
- eine Befreiung von der nicht eingehaltenen Festsetzung 4.3.2 des Bebauungsplans nach § 31 Abs.2 BauGB wurde in Aussicht gestellt, da die Grundzüge der Planung als nicht berührt angesehen werden; die Festsetzung betrifft die PV-Überdachung der Stellplätze; Abweichungen hinsichtlich Traufhöhe (2,30m), Firsthöhe (5,50m), Tiefe zw. Breite der Überdachungen (11,30m), Überdachung auch einiger Fahrgassen

Anlagen:
- Eingabepläne

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 21.10.2024 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen wird nach § 31 Abs.2 BauGB auch zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung 6.3.2 der Bebauungsplans Änderung und Erweiterung Bebauungsplan "Gut Delling“ v.29.12.2016   erteilt. Es ergeht der Hinweis auf § 248 BauGB.

Die Zustimmung nach § 31 Abs.3 BauGB wird nicht erteilt. Es handelt sich nicht um ein Bauvorhaben zur Schaffung von Wohnraum.

Sitzungsverlauf

Es wird die Nachfrage zur Beschaffenheit der Parkplatzfläche unter den PV-Modulen gestellt. Die Oberfläche ist in Verbundpflaster oder Asphalt geplant, derzeit verdichteter Kies, abhängig von der Entwässerungsplanung.

Eine Ausgleichsflächenregelung ist im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsregelung des Bebauungsplans eingestellt.

In einem Teil des Gremiums wird die Größe der versiegelten Fläche kritisch gesehen. Eine kompaktere Lösung für die Stellplätze mit weniger versiegelte Fläche wäre wünschenswert gewesen. Vorschläge hierfür von Seiten der Bauverwaltung sind nicht gegenüber dem Bauwerber ergangen. Der Antragsgegenstand wird durch den Bauherrn bestimmt. 

Die geordnete Niederschlagswasserbeseitigung wird im Rahmen der Prüfung der Erschließung des Bauvorhabens nach Art.4 BayBO im Fortgang des Verfahrens sichergestellt.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 21.10.2024 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen wird nach § 31 Abs.2 BauGB auch zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung 6.3.2 der Bebauungsplans Änderung und Erweiterung Bebauungsplan "Gut Delling“ v.29.12.2016   erteilt. Es ergeht der Hinweis auf § 248 BauGB.

Die Zustimmung nach § 31 Abs.3 BauGB wird nicht erteilt. Es handelt sich nicht um ein Bauvorhaben zur Schaffung von Wohnraum.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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3. Bauantrag zur Errichtung einer Wartungstreppe; Bauort: Fl.Nr.726/2, Firma Solventum in Seefeld; Bauantrag-Nr.48/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.11.2024 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:
- Fl.Nr.726/2 Gemarkung Oberalting-Seefeld (Firma Solventum, ehemals 3M/ESPE)

Planungsrechtliche Grundlage:
- § 30 BauGB iVm. dem Bebauungsplan „Gebiet der Fa. SIH Stiftung u. Co, Industrie - Holding KG“
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Errichtung einer Wartungstreppe an einem vorhandenen Sonderbau; Standort ist im innerbetrieblichen Umfeld und tritt optisch außerhalb des Firmengeländes nicht in Erscheinung; 
- Abmessungen Grundriss 2,86 m x 6,12 m; Höhe 9,28 m
-offene Stahlbauweise

Baurechtliche Beurteilung:

- die Treppen hält die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein; die Baugrenze wird überschritten
- gem. Art. 58 Abs. 1 Nr. 2 BayBO kommt das Genehmigungsfreistellungsverfahren nur in Betracht, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht; da aufgrund der Pläne eine Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze erforderlich ist, ist das Genehmigungsfreistellungsverfahren ausgeschlossen
 
- die Stahlaußentreppe kann als einzelne Baumaßnahme und nicht Teil eines Gesamtvorhabens, als isolierte Maßnahme betrachtet werden; für die Einordnung in die Verfahren (Art. 59 oder 60 BayBO) kommt es immer auf das konkrete Bauvorhaben an; wenn an einem Sonderbau etwas geändert wird, das die für die Sonderbaueigenschaft konstitutiven Elemente unberührt lässt, fällt das Bauvorhaben von vornherein unter Art. 59 BayBO; wenn aber die Änderung z. B. in das Rettungswegkonzept eingreift, ist ein für die Sonderbaueigenschaft konstitutives Element berührt und deshalb Art. 60 BayBO anzuwenden; die Außentreppe lässt vorliegend als Wartungstreppe die Sonderbaueigenschaft unberührt und ist daher nach Art. 59 BayBO zu beurteilen

Anlagen:

- Eingabepläne

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 15.10.2024 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Das Einvernehmen wird nach § 31 Abs.2 BauGB auch zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung A:9. Baugrenze des Bebauungsplans „Gebiet der Fa. SIH Stiftung u. Co, Industrie - Holding KG“ erteilt.
Die Zustimmung nach § 31 Abs.3 BauGB wird nicht erteilt. Es handelt sich nicht um ein Bauvorhaben zur Schaffung von Wohnraum.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 15.10.2024 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Das Einvernehmen wird nach § 31 Abs.2 BauGB auch zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung A:9. Baugrenze des Bebauungsplans „Gebiet der Fa. SIH Stiftung u. Co, Industrie - Holding KG“ erteilt.
Die Zustimmung nach § 31 Abs.3 BauGB wird nicht erteilt. Es handelt sich nicht um ein Bauvorhaben zur Schaffung von Wohnraum.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.11.2024 ö 4
Datenstand vom 07.01.2025 11:27 Uhr