Datum: 24.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:36 Uhr bis 20:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des Protokolls vom 10.09.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
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ö
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1 |
Sach- und Rechtslage
Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 10.09.2024.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 10.09.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
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ö
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2 |
Sach- und Rechtslage
Nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung vom 16.07.2024
TOP 2: Fertigstellung Franz-Krämer-Straße - Ausschreibungs- und Vergabebeschluss
Das Gremium stimmt der Ausschreibung der Maßnahme unter der Voraussetzung, dass der Haushalt 2024 genehmigt wird, zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister oder einen seiner Vertreter den Auftrag zu erteilen, sofern er die Kostenschätzung nicht um mehr als 5% überschreitet.
TOP 4: Genehmigung Messungsanerkennung und Auflassung UVZ-Nr. C 891/2024; hier: Verkauf von 20m² Straßenbegleitgrün lt. Beschluss v. 23.05.2023
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde UVZ-Nr. C 891/2024 der Notarin Dr. Christina Wolf in Starnberg und stimmt dieser Urkunde zu.
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3. Straßenwidmung "Gut Delling 1" Gemarkung Meiling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
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ö
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Beschließend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Anlässlich des genehmigten Neubaus eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung u. Neubau eines Maschinenunterstandes auf dem Grundstück Fl.Nr.256 Gemarkung Meiling, Gut Delling durch die Stadtgüter München ergibt sich die Notwendigkeit der Vergabe einer Hausnummer als Postadresse für das Büro und die Betriebsleiterwohnung.
Voraussetzung für die Vergabe der offiziellen Hausnummer „Gut Delling 1“ (unabhängig von der Eintragung bei Google Maps) ist Widmung des Wegstücks zwischen Staatstraße 2068 und der Hofstelle der Stadtgüter München als Eigentümerweg nach Art. 6 iVm. Art 53 Nr.3, Art.55 Ba-yStrWG mit der Straßenbezeichnung „Gut Delling“.
Die neue Straßenbezeichnung wurde mit der Firma TQ-Group abgestimmt.
Die Gemeinde kann als zuständige Untere Straßenverkehrsbehörde im Gemeindegebiet nach Art.58 Nr.3 BayStrWG Eigentümerwege mit der Zustimmung der dinglich berechtigten Grund-stückseigentümer für den öffentlichen Verkehr widmen. Die Straßenbaulast verbleibt dann beim Eigentümer des Wegs, also den Stadtgütern München. Faktisch ist also keine Veränderung, also insbesondere kein Ausbau des jetzigen Weges erforderlich. Der Eigentümer hat insoweit nur die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Diese Lösung erscheint sachgerecht, weil das Interesses bei den Stadtgütern München hinsichtlich der Hausnummernvergabe und zukünftigen Auffindbarkeit über Navigationsgeräte für Post etc. liegt.
Voraussetzung für die Widmung als Eigentümerweg ist die unwiderrufliche Zustimmung des Eigen-tümers nach Art. 6 Abs.3 BayStrWG. Nach Vorliegen der Zustimmung erfolgt die Widmung als formaler Akt durch den Gemeinderat und die Bekanntgabe.
Für das Kommunalreferat der Stadt München als Vertretung der Stadtgüter hat Herr Dr. Bauschmid zugestimmt, vgl. Anschreiben in Anlage.
Anlagen:
- Zustimmungsschreiben Kommunalreferat Stadt München vom 23.08.2024
- Öffentliche Bekanntmachung mit Kartendarstellung
Beschluss
Die in der Kartendarstellung beschriebene Wegfläche wird durch Beschluss des Gemeinderates Seefeld als Eigentümerweg nach Art. 6 iVm. Art 53 Nr.3, Art.55 BayStrWG mit der Straßenbezeichnung „Gut Delling“ gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
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ö
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4 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 beschlossen, die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung soll das bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesene Grundstück Flur Nr. 126/0 der Gemarkung Meiling zukünftig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz/Bolzplatz ausgewiesen werden.
Der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 16.07.2024 gebilligt. Die Veröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 22.07.2024 bis zum 23.08.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.07.2024 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 23.08.2024 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht werden.
Beschluss 1
Die im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 24.09.2024). Die Abwägung vom 24.09.2024 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat stellt die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling), bestehend aus Planzeichnung und Begründung in der Fassung vom 24.09.2024 fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 4
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling) beim Landratsamt Starnberg einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Neuhoffweg - Straßenentwässerung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
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ö
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Beschließend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Wie allgemein bekannt sein dürfte, hat der Neuhoffweg als Kiesstraße bislang keine funktionierende Straßenentwässerung. Auf Grund der zunehmenden Starkregenereignisse führt dies zu erheblichen Beeinträchtigungen der anliegenden Grundstücke durch unkontrolliert abfließendes Straßenabwasser.
Seit mehreren Jahren wird über eine Möglichkeit diskutiert, im Neuhoffweg zumindest eine Straßenentwässerung umzusetzen, um diese Beeinträchtigungen zu unterbinden. Das Sammeln des Niederschlagswassers im Neuhoffweg selbst stellt dabei nicht die Schwierigkeit dar, sondern die Ableitung des gesammelten Wassers in die nächste Vorflut.
Um die Anwohner vor wild abfließendem Straßenabwasser zu schützen, hat die Bauverwaltung einige Sofortmaßnahmen ergriffen, die jedoch lediglich einen vorübergehenden Notbehelf und keine effektive oder dauerhafte Lösung darstellen:
- die vorhandenen, punktuellen Entwässerungseinrichtungen (zwei Sickerschächte) wurden gereinigt und die Zuleitungen und ein Notüberlauf gespült
es wurde ein weiterer Sickerschacht mit vorgeschaltetem Absetzschacht errichtet
das Niveau des Kiesbelages wurde abgesenkt (alle Einbauten, wo nötig, tiefergelegt), um einen seitlichen „Damm“ zu den Grundstücken zu schaffen
Eine dauerhafte Lösung der Entwässerungsproblematik ist wegen der schlechten Versickerungswerte (Bodengutachten) nur durch umfangreiche Kanalbaumaßnahmen (s.o.) möglich.
Eine teilweise Umlegung der Kosten für diese Kanalbaumaßnahmen ist eventuell im Rahmen einer erstmaligen, endgültigen Herstellung des Neuhoffweges möglich. Die Bauverwaltung prüft noch die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen eine Abrechnung nach Erschließungsbeitragssatzung erfolgen kann. Eine Berichterstattung dazu erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.
Um von rechtlichen Schritten abzusehen, fordern die Anwohner von der Gemeinde einen Umsetzungsbeschluss. Deshalb schlägt die Bauverwaltung vor, dass das Gremium die Kanalbau-maßnahmen zur Errichtung einer funktionierenden Straßenentwässerung im Neuhoffweg beschließt und die Umsetzung unter der Voraussetzung, dass der Haushalt 2025 genehmigt wird, in 2025 erfolgen soll.
Sitzungsverlauf
Der Tagesordnungspunkt wird per Gemeinderatsbeschluss öffentlich behandelt. Lediglich die Informationen hinsichtlich voraussichtlicher Kosten bleiben nicht-öffentlich.
Im Rahmen der Beratung wird der Wunsch deutlich, dass im Zuge der Umsetzung alle Möglichkeiten für eine effiziente Verbesserung geprüft werden sollen.
Beschluss
Das Gremium beschließt die Umsetzung der Maßnahmen zur Errichtung einer funktionierenden Straßenentwässerung im Neuhoffweg nach sorgfältiger Prüfung aller technischen Möglichkeiten für das Jahr 2025 unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Mittel mit dem Haushalt 2025 bereitgestellt und genehmigt werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
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6. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Inning
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
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ö
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6 |
Sach- und Rechtslage
Bebauungsplan „Griesstraße Nordwest“
Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat am 14.03.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Griesstraße Nordwest“ aufzustellen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung bezahlbaren geförderten Wohnraums an der Griesstraße in Inning.
Mit Schreiben vom 03.09.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Bauen & Gewerbe / Bauleitpläne eingesehen werden.
8. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Herrschinger Straße“
Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat am 14.03.2023 beschlossen, die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Herrschinger Straße“ durchzuführen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Erweiterung der bestehenden Gemeinbedarfsfläche für die Realisierung einer stationären Tagespflegeeinrichtung und betreutem Wohnen an der Herrschinger Straße.
Mit Schreiben vom 03.09.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Bauen & Gewerbe / Bauleitpläne eingesehen werden.
Beschluss 1
Bebauungsplan „Griesstraße Nordwest“
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Griesstraße Nordwest“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
8. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Herrschinger Straße“
Die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Herrschinger Straße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
|
ö
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7 |
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7.1. Bushaltestelle An der Feichten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
|
ö
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7.1 |
Sitzungsverlauf
An der Feichten wird derzeit an einer Bushaltestelle ein Bushäuschen errichtet, das vorher auf der anderen Straßenseite stand. Es wird nachgefragt, ob in diesem Zusammenhang auch alternative Standorte geprüft wurden.
Aufgrund der Größe des Bushäuschens sind am Standort An der Feichten die Grundstücksverhältnisse am besten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung und Priorisierung der Errichtung von Bushäuschen deutlich einfacher wäre, wenn den Kommunen die Fahrgastzahlen bereitgestellt werden würden.
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7.2. Glasfaserausbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.09.2024
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ö
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7.2 |
Sitzungsverlauf
Der mangelnde Fortschritt beim Glasfaserausbau wird kritisiert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Baustellen ggfs. nicht ordnungsgemäß verschlossen und die Oberfläche wiederhergestellt wurden.
Die Verwaltung wird versuchen, den aktuellen Sachstand in Erfahrung zu bringen und einen Vertreter der Telekom einzuladen. Sämtliche Baustellen, die z. B. aufgrund von Aufgrabungen eine Oberflächeninstandsetzung zu Folge haben, werden vom Bauhof überprüft und eventuelle Mängel zur Behebung angezeigt.
Datenstand vom 16.10.2024 10:18 Uhr