Datum: 21.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:18 Uhr bis 19:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.12.2024
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Seefeld; Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
4 Bekanntgabe und Genehmigung gemeinnütziger Spenden 2024
5 SeefeldBau Kommunalunternehmen; Änderung der Unternehmenssatzung
6 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs
7 Sonstiges
7.1 Sachstand Glasfaserausbau Telekom
7.2 Ramadama 2025
7.3 Gebührenfreies Parken von E-Fahrzeugen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2024.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 17.12.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö 2

Sach- und Rechtslage

Nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung vom 03.12.2024

TOP 1: Erneuerung der EDV Ausstattung mit Dienstleistung

Der Gemeinderat stimmt der Ersatzbeschaffung der Serverinfrastruktur in der Gemeindeverwaltung 160.000 € zu. Die erforderliche Hardware ist beschränkt auszuschreiben.

TOP 3: OD Drößling – Nachträge

Das Gremium ermächtigt den ersten Bürgermeister oder einen seiner Vertreter, die Nachträge 2 und 4 in Höhe von 136.626,09 Euro brutto zu beauftragen. Die Mehrkosten der Nachträge sind über die Haushaltsstelle 6303.95010 abgedeckt.

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3. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Seefeld; Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö 3

Sach- und Rechtslage

Die Prüfung des Haushaltsjahres 2022 erfolgte in der Zeit vom 23.04.2024 bis 27.11.2024.
Die vollständige Durchsicht der Unterlagen wurde in den Räumen der Verwaltung durchgeführt. Hierzu standen alle Unterlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung.
Die in den jeweiligen Sitzungen aufgetretenen Fragen wurden von der Verwaltung erläutert. Es gibt somit keine offenen Prüfungsbeanstandungen mehr.
Der Prüfungsbericht wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 27.11.2024 einstimmig verabschiedet.
Dem Gemeinderat wird die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 und die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung empfohlen.

Sitzungsverlauf

Bürgermeister Kögel und Herr Gentz, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses danken den Mitgliedern des Gremiums als auch der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. Der Finanzverwaltung wird eine vorbildliche Haushaltsführung attestiert. Alle Fragen des Rechnungsprüfungsausschusses wurden zufriedenstellend beantwortet. Folgende Anregungen/Feststellungen wurden getroffen:

  1. Sobald die Möglichkeit besteht soll auf die neue, hoffentlich anwenderfreundlichere Version des Fachverfahrens für die Finanzverwaltung umgestellt werden.
  2. Die Anpassungen von Mieten und Pachten steht noch immer aus.
Verwaltungsseitig wurden die notwendigen Maßnahmen bereits in die Wege geleitet. Eine Anpassung erfolgt im Laufe des ersten Halbjahres 2025.
  1. Der für die Nachbarschaftshilfe Seefeld im Technologiepark angemietete Stellplatz wird nicht mehr benötigt.
Die Kündigung des Tiefgaragenstellplatzes wurde bereits vorgenommen. Künftig trägt die Nachbarschaftshilfe Seefeld die Kosten für das weiterhin benötigte Kellerabteil.
  1. Es wird angeraten, ein systematisches Vertragsmanagement einzuführen.
Hierzu gibt es bereits verwaltungsseitige Überlegungen.
  1. Im Falle von Gewährleistungsansprüchen sollen Mängel vollumfänglich geltend gemacht und die Beseitigung mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2022 mit dem in der Anlage beigefügten Ergebnissen gem. Art.102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2022, unter Bezugnahme auf die festgestellte Jahresrechnung 2022 für die Gemeinde und den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung, die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)

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4. Bekanntgabe und Genehmigung gemeinnütziger Spenden 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö 4

Sach- und Rechtslage

Umsetzung einer Handlungsempfehlung des Bayer. Staatsministeriums des Innern, des Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der kommunalen Spitzenverbände bezüglich des Umgangs mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale / gemeinnützige Zwecke. Hier hat der Gemeinderat die jährlich eingegangenen Spenden, die an gemeinnützige Institutionen (s. Anlage) weitergeleitet bzw. als Sachwert gespendet wurden, zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die gemeinnützigen Spenden i.H.v. 6.701.- € für das Jahr 2024 die bei der Gemeinde eingegangen sind und/oder an gemeinnützige Institutionen weitergeleitet wurden, sowie Sachspenden im Wert von 1.257,96 €, die ebenfalls gemeinnützigen Institutionen zugute kamen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. SeefeldBau Kommunalunternehmen; Änderung der Unternehmenssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2019 bis 2022 wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) unter TZ 6 folgende Feststellung getroffen:

In der Satzung fehlt eine Regelung zur Beauftrage von Nachträgen. Wir empfehlen, Regelungen zur Zuständigkeit für die Beauftragung von Nachträgen in die Satzung aufzunehmen.

In der seit dem 27.07.2022 gültigen Satzung für das SeeKU ist gemäß § 4 Abs. 5 folgende Regelung gültig:

  • Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen nach außen. Im Falle von zwei Vorstandsmitgliedern ist jeder alleinvertretungsberechtigt bei einem Rechtsgeschäft im Wert bis 50.000 EUR. Rechtsgeschäfte über 50.000 EUR sind nur im Wege einer gemeinsamen Vertretung zulässig.

Die Regelung in der Satzung, wonach der Vorstand für den Abschluss von Rechtsgeschäften bis zu einer Wertgrenze von 50.000 € zuständig ist, erfasst nach unserer Auffassung nicht Änderungen bestehender Verträge, für die der Vorstand nicht zuständig war. Nachträge zu Bauverträgen sind damit an sich immer von dem Gremium zu beschließen, welches den Grundvertrag beschlossen hat. Da der Anfall von Nachträgen auch bei sorgfältiger Planung und Ausschreibung bei Baumaßnahmen meist nicht vollständig zu vermeiden ist, müsste sich das Gremium damit häufig – auch mit betragsmäßig kleineren Nachträgen - befassen. Das würde den Bauablauf ggf. stören, da immer erst die nächste Sitzung des Gremiums abzuwarten wäre, bevor ein Nachtrag in Auftrag gegeben werden kann. Es ist deshalb sinnvoll, dem Vorstand durch die Satzung die Zuständigkeit zum Abschluss von Nachträgen zu laufenden Bauverträgen innerhalb bestimmter Wertgrenzen zu übertragen. Ob die Regelung in der existierenden Satzung, wonach der Vorstand für Rechtsgeschäfte zuständig ist, auch Nachträge erfasst, erscheint zweifelhaft, da es wohl nur um „abgeschlossene“ Angelegenheiten bzw. Verträge geht, die „für sich gesehen“ unter der Wertgrenze bleiben. Eine klarere Regelung wird deshalb empfohlen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Wir empfehlen, Regelungen zur Beauftragung von Nachträgen zu Bauverträgen innerhalb bestimmter Grenzen in die Satzung aufzunehmen, um gerade bei Baumaßnahmen klares und schnelles Verwaltungshandeln zu ermöglichen. Wir verweisen diesbezüglich auf die Mustergeschäftsordnung 2020 des Bayerischen Gemeindetags (§ 8 Abs. 2 Nr. 2e bzw. § 13 Abs. 2 Nr. 2e sieht eine Übertragung folgender Zuständigkeit an den Bürgermeister - und wäre entsprechend für den Vorstand anzuwenden - vor: „Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprünglich vereinbarte Auftragssumme um nicht mehr als 10 %, insgesamt jedoch nicht mehr als … € erhöhen.“).“

Aufgrund der Empfehlung des BKPV schlägt die Verwaltung vor, § 4 Abs. 5 der Unternehmenssatzung um folgenden Satz zu ergänzen:

„Diese Regelungen gelten auch für Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprünglich vereinbarte Auftragssumme um nicht mehr als 10 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 50.000 EUR erhöhen.“

Durch diese Regelung würde man sinnigerweise der bestehenden Regelung Rechnung tragen, dass der Vorstand für Rechtsgeschäfte bis 50.000 € alleinvertretungsberechtigt ist und diese auch für Nachträge für anwendbar erklären.

Die mit der Ergänzung versehene Fassung der Unternehmenssatzung ist als Anlage beigefügt.

Sitzungsverlauf

Gemeinderatsmitglied Dr. Oswald Gasser stellt den Antrag darüber abzustimmen, dem Vorstand des SeefeldBau Kommunalunternehmens die Möglichkeit zur eigenständigen Entscheidung über Nachträge einzuräumen, die die ursprünglich vereinbarte Auftragssumme um nicht mehr als 10 %, maximal jedoch 25.000 EUR erhöhen.

Gemeinderatsmitglied Petra Gum stellt den Antrag, darüber abstimmen zu lassen, dass die bisherige Regelung beibehalten werden soll.

Über beide Anträge wurde nicht abgestimmt, da dem ursprünglichen Beschlussvorschlag (weitestgehende Auswirkungen) zugestimmt wurde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, § 4 Abs. 5 der Unternehmenssatzung für das SeefeldBau Kommunalunternehmen um folgenden Satz zu ergänzen:

„Diese Regelungen gelten auch für Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprünglich vereinbarte Auftragssumme um nicht mehr als 10 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 50.000 EUR erhöhen.“

Die als Anlage beigefügte Unternehmenssatzung für das SeefeldBau Kommunalunternehmen ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

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6. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö 6

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Andechs: 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 23.04.2024 beschlossen, die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ für das Grundstück Flur Nr. 1/1 der Gemarkung Machtlfing im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem o.g. Grundstück im Ortsteil Machtlfing geschaffen werden.

Mit Schreiben vom 16.12.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 14.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, eine gut erschlossene, ca. 2 ha große Innenentwicklungsfläche nördlich der Herrschinger Straße im Gemeindeteil Erling für die Deckung des Wohnraumbedarfes zu nutzen und dort Angebote für unterschiedliche Wohnformen zu schaffen.

Mit Schreiben vom 09.01.2025 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten, nachdem zum wiederholten Male Änderungen in der Planung vorgenommen wurden. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung weiterhin keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.

Beschluss 1

Gemeinde Andechs: 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“

Die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö 7
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7.1. Sachstand Glasfaserausbau Telekom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö 7.1

Sitzungsverlauf

Auf Nachfrage zum Sachstand des Glasfaserausbaus durch die Telekom teilt die Verwaltung mit, dass die Telekom einen neuen Partner gefunden hat, der die noch ausstehenden Arbeiten abschließen und bestehende Hausanschlussverträge erfüllen wird. Fraglich ist jedoch, ob darüber hinaus neue Verträge abgeschlossen werden. Laut Informationen der Verwaltung setzt die Telekom neben terrestrischen auch auf satellitenbasierte Anschlüsse. Dieses Vorgehen missfällt sowohl dem Gremium als auch der Verwaltung, weshalb auf die Telekom zugegangen und Druck ausgeübt werden soll, an der bisherigen Zusage zur Herstellung von terrestrischen Glasfaseranschlüssen festzuhalten.

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7.2. Ramadama 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö 7.2

Sitzungsverlauf

Das Ramadama wird 2025 in den einzelnen Ortsteilen voraussichtlich an drei verschiedenen Terminen stattfinden:

Oberalting: 01.03.2025 oder 15.03.2025
Drößling, Meiling, Unering, Aubachtal: voraussichtlich 29.03.2025
Hechendorf: 05.04.2025

Sobald die finalen Termine feststehen, erfolgt eine Information durch die Gemeinde als auch durch die verantwortlichen Organisatoren der einzelnen Ortsteile.

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7.3. Gebührenfreies Parken von E-Fahrzeugen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö 7.3

Sitzungsverlauf

Der Ministerrat hat am 03.12.2024 beschlossen, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge in Bayern auf öffentlichen Verkehrsflächen für eine Dauer von drei Stunden kostenfrei parken können. Damit verbunden ist ein Einnahmenverlust der Gemeinden. Außerdem müssen bestehende Systeme, wie App-Lösungen umprogrammiert werden. Um Kosten und Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, findet zur Abstimmung einer praxisorientieren und praktikablen Vorgehensweise in Kürze ein Termin mit dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland statt.

Datenstand vom 03.03.2025 11:29 Uhr