Datum: 25.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.02.2025
2 Bestätigung der Wahl des ERSTEN Kommandanten der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Meiling
3 Bestätigung der Wahl des STELLVERTRETENDEN Kommandanten der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Meiling
4 Biotopverbundprojekt für Amphibien
5 Neufassung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung; Kalkulation 2025-2028
6 Zweigleisiger Ausbau der S-Bahn-Strecke - Kreuzungsvereinbarung BÜ "An der Beermahd"
7 Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Nord"; Abwägungs- und erneuter Veröffentlichungsbeschluss
8 Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Süd"; Abwägungs- und erneuter Veröffentlichungsbeschluss
9 Sonstiges
9.1 Haltverbot Meilinger Weg
9.2 Verkersführung Ortsdurchfahrt Drößling
9.3 Maro - Insolvenzplan genehmigt
9.4 Friedhofsmauer Oberalting
9.5 Gehwege Hauptstraße & Drößling
9.6 Ramadama

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 25.02.2025.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 25.02.2025 mit folgender Anpassung: Bei TOP 4 der Sitzung vom 25.02.2025 wird „soliden Haushalt“ durch „vertretbaren Haushalt“ ersetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Bestätigung der Wahl des ERSTEN Kommandanten der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Meiling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Am 20.02.2025 fand die Kommandantenwahl gem. Art. 8 Abs. 2 BayFwG statt. Herr Jörg Altmann wurde für das Amt des Ersten Kommandanten ordnungsgemäß mit der Mehrheit der Stimmen gewählt. Er hatte keinen Gegenkandidaten und nahm die Wahl an.
Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG hat, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Bestätigung durch die Gemeinde zu erfolgen. Mit dieser Bestätigung ist das Amt des Kommandanten mit Wirkung ab 01.04.2025 mit allen Rechten und Pflichten an Herrn Altmann zu übertragen. Die Amtszeit dauert sechs Jahre.
Die notwendige gesundheitliche und fachliche Eignung gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG ist gegeben.
Die erforderlichen Lehrgänge sind nachgewiesen und mit Erfolg besucht. Herr Altmann  ist nicht minderjährig und seit mehr als vier Jahren im Feuerwehrdienst. Die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind somit erfüllt.
Als Kommandant ist Herr Altmann verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der Wahlperiode, sofern nicht andere Beendigungsgründe (z. B. strafrechtliche Verfolgung, Krankheit mit der Folge einer dauerhaft nicht leistbaren Ausführung, o. ä.) ein vorzeitiges Ende erfordern.
Mit der Bestätigung des Ersten Kommandanten endet die Bestellung des Ersten Kommandanten durch die Gemeinde vom 19.03.2019 (Amtszeitbeginn 01.04.2019) gem. Art.  8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt Herrn Jörg Altmann als Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Meiling gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG mit Wirkung ab 01.04.2025. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Bestätigung der Wahl des STELLVERTRETENDEN Kommandanten der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Meiling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö 3

Sach- und Rechtslage

Am 20.02.2025 fand die Kommandantenwahl gem. Art. 8 Abs. 2 BayFwG statt. Herr Alfons Ludwig wurde für das Amt des Zweiten Kommandanten mit der Mehrheit der Stimmen ordnungsgemäß gewählt. Er hatte keinen Gegenkandidaten und nahm die Wahl an.
Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG hat, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Bestätigung durch die Gemeinde zu erfolgen. Mit dieser Bestätigung ist das Amt des Kommandanten mit Wirkung ab 09.03.2024 mit allen Rechten und Pflichten an Herrn Alfons Ludwig zu übertragen. Die Amtszeit dauert sechs Jahre.
Die notwendige gesundheitliche und fachliche Eignung gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG ist gegeben.
Die erforderlichen Lehrgänge sind nachgewiesen und mit Erfolg besucht. Alfons Ludwig ist nicht minderjährig und seit mehr als vier Jahren im Feuerwehrdienst. Die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind somit erfüllt.
Als stellvertretender Kommandant ist Alfons Ludwig verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der Wahlperiode, sofern nicht andere Beendigungsgründe (z. B. strafrechtliche Verfolgung, Krankheit mit der Folge einer dauerhaft nicht leistbaren Ausführung, o. ä.) ein vorzeitiges Ende erfordern.
Mit der Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten endet die Bestellung des stellvertretenden Kommandanten durch die Gemeinde vom 19.03.2019 (Amtszeitbeginn 01.04.2019) gem. Art.  8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt Alfons Ludwig als Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Meiling gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG mit Wirkung ab 01.04.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Biotopverbundprojekt für Amphibien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Im vergangenen Jahr wurde im Umwelt- und Energieausschuss diskutiert, ob die Gemeinde die Heinz Sielmann Stiftung bei Ihrem Projekt „Biotopverbund“ unterstützen sollte. 

Im Rahmen des Projekts widmet sich die Stiftung dem Aufbau eines Amphibienverbunds in der Eiszerfallslandschaft südwestlich von München. Im Zuge des Projekts werden, vor allem innerhalb von Waldlandschaften, Feuchtbiotope für Amphibien neu angelegt bzw. reaktiviert. Die Heinz Sielmann Stiftung hat in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, Landkreisen, den Bayerischen Staatsforsten und der Technischen Universität München bereits über zehn Maßnahmen erfolgreich umgesetzt.

Der Umwelt- und Energieausschuss hatte sich dafür ausgesprochen, dass Seefeld das Projekt durch die Bereitstellung von Flächen unterstützt. Eine erste geeignete Fläche wäre das Flurstück 68, Gemarkung Meiling. Die Wasserstelle dort soll durch eine landschaftsbauliche Maßnahme für Amphibien als Lebensraum attraktiver werden. Für die Verwaltung würde sich durch die Maßnahme kein erhöhter Aufwand ergeben, da sich die Stiftung um die Organisation und die Finanzierung kümmert.

Um einen nachhaltigen Erfolg der Maßnahme zu gewährleisten, wird die Fläche nach der Herstellung der Heinz Sielmann Stiftung zur Pflege für 10 Jahre überlassen. Dies sowie weitere Punkte werden in einer schriftlichen Vereinbarung, die beide Parteien unterzeichnen müssen, geregelt.

Zur Vorstellung des Projekts wurde als Referent Herr Carl-Christian Wippermann (Projektleiter Büro Südbayern / Heinz Sielmann Stiftung) geladen.

Im Anschluss an den Vortrag steht die Unterzeichnung der Vereinbarung zur Abstimmung.

Sitzungsverlauf

Herr Wippermann stellt das Projekt vor und steht anschließend für Fragen zur Verfügung.

Das Projekt findet durchweg Lob. Auf Nachfrage wird berichtet, dass umliegende Landwirte keine Nachteile durch das Projekt erfahren werden. Außerdem sind keine Kosten oder sonstigen Verpflichtungen für die Gemeinde zu befürchten. 

Beschluss

Das Gremium stimmt der Vereinbarung mit der Heinz Sielmann Stiftung über das Flurstück 68 Gemarkung Meiling zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister oder einen seiner Vertreter, diese zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Neufassung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung; Kalkulation 2025-2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö 5

Sach- und Rechtslage

Zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung unterhält die Gemeinde die Friedhöfe Hechendorf am Kriegerdenkmal, an der Lindenallee sowie Oberalting Seefeld. Im Rahmen der zuletzt 2017 erfolgten Gebührenkalkulation erließ die Gemeinde eine Friedhofssatzung und eine Friedhofsgebührensatzung. Im Rahmen einer aktuell durchgeführten Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 – 2028 sind die Satzungen anzupassen.

In der Friedhofssatzung werden insbesondere geregelt, die Grabarten, Grabnutzungsrechte, Größe der Gräber, gärtnerische Anlagen, Nutzung der Leichenhäuser, der Aussegnungshalle, Bestattungen und Ruhezeiten sowie Ordnungsvorschriften. Da in Zukunft Urnenbaumgräber angeboten werden sollen, müssen diese in die Friedhofssatzung aufgenommen und definiert werden.

In der Friedhofsgebührensatzung werden für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren erhoben. Die „Bestattungsgebühren“ (§ 4) sowie die „Sonstigen Gebühren“ (§ 6) basieren auf einer 2024 durchgeführten Ausschreibung und Vergabe und wurden mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.06.2024 entsprechend angepasst.

Die Grabnutzungsgebühren (§ 5) wurden von der Firma HEYDER + PARTNER Gesellschaft für Kommunalberatung mbH für die Jahre 2025 – 2028 kalkuliert. Die Kalkulation beruht auf der Annahme, dass gewisse Kosten mit der Grabgröße zusammenhängen und andere wiederum unabhängig von der Grabgröße alle gleich betreffen. Für die Kalkulation wurden die in den Jahren 2018 – 2023 verbuchten Einnahmen und Ausgaben herangezogen und eine Prognose für die Jahre 2025 – 2028 erstellt. Hierunter fallen insbesondere die mit den Friedhöfen verbundenen Personalkosten, Unterhalts- und Betriebskosten sowie voraussichtlich anfallende Investitionskosten (z. B. Sanierung Friedhofsmauer Oberalting). Gemäß Art. 8 KAG ist die Gemeinde verpflichtet, ihre Einrichtungen (wozu auch Friedhöfe zählen) kostendeckend zu betreiben.

Sitzungsverlauf

Im Rahmen der Beratung werden unterschiedliche Kostendeckungsgrade zwischen 70 % und 100 % als angemessen erachtet.

Gemeinderatsmitglied Dr. Gasser stellt den Antrag, über eine 100-prozentige Kostendeckung abstimmen zu lassen. Dies wird abgelehnt (s. Beschluss 2).

Gemeinderatsmitglied Gum stell den Antrag, über eine 75-prozentige Kostendeckung abzustimmen. Dazu kommt es jedoch nicht mehr, da einer Kostendeckung zu 80 % zugestimmt wird (s. Beschluss 3).

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Benutzung der von der Gemeinde Seefeld verwalteten Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung). Der als Anlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) mit den in der Kalkulation berechneten Gebühren, die einer 100-prozentigen Kostendeckung entsprechen. Der als Anlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 15

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) in der als Anlage beigefügten Fassung (80 % Kostendeckung lt. Kalkulation, Gebühren für Leichen- & Aussegnungshalle bleiben wie gehabt). Der als Anlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

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6. Zweigleisiger Ausbau der S-Bahn-Strecke - Kreuzungsvereinbarung BÜ "An der Beermahd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Wie in der Sitzung des Gemeinderates vom 21.06.2022 unter TOP 5 „Sonstiges“ bereits vorgestellt, ist aus technischen Gründen ein umfassender Umbau des Bahnüberganges „An der Beermahd“ erforderlich (siehe Anlage Kreuzungsplan). 

Für diese Maßnahme ist nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zwischen dem jeweiligen Baulastträger der Schiene und der Straße erforderlich. Die zwischen DB InfraGO AG und Gemeinde ausgearbeitete Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.

Ebenfalls beigefügt ist die Kostenzusammenstellung der Kreuzungsmaßnahme, die Kosten belaufen sich auf ca. 2.160.000,00 Euro. Da es sich um eine technisch notwendige Maßnahme im Zusammenhang mit dem zweigleisigen Ausbau handelt, werden diese Kosten komplett von der DB InfraGO AG, vom Bund und Freistaat Bayern getragen, auf die Gemeinde kommen keine Kosten zu.

Die Verwaltung schlägt vor, dass das Gremium dem Abschluss dieser Kreuzungsvereinbarung zustimmt und den Ersten Bürgermeister ermächtigt, die Vereinbarung zu unterschreiben.

Sitzungsverlauf

Es wird erläutert, dass die Maßnahmen im Rahmen des zweigleisigen Ausbaus technisch notwendig sind. Der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung ist sinnvoll, damit die Gemeinde als Straßenbaulastträger ein Mitspracherecht hat. Kosten entstehen der Gemeinde nicht.

Beschluss

Das Gremium stimmt dem Abschluss der Kreuzungsvereinbarung für den Bahnübergang (BÜ) „An der Beermahd“ km 25,177 (5541) zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister diese zu unter-schreiben. Die Vereinbarung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Nord"; Abwägungs- und erneuter Veröffentlichungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Nord“ aufzustellen. Zugleich wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ soll der bisherige Bebauungsplan „Wörthseeufer“ aus dem Jahr 1998 im nördlichen Teilabschnitt ersetzt werden. Wesentliche Planungsziele sind u.a. die Sicherung des genehmigten baulichen Bestandes, die Beschränkung des auszuweisenden Baurechts auf das notwendige Maß sowie der Erhalt, der Schutz und die Regeneration des sensiblen Uferbereichs in seinem ökologischen und naturräumlichen Zusammenhang.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde durch den Gemeinderat am 10.09.2024 gebilligt. Die Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 23.09.2024 bis zum 25.10.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.09.2024 aufgefordert, ihre Stellungnahme im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 25.10.2024 abzugeben. 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. 

Aufgrund erforderlicher Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes ist der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu veröffentlichen und es sind erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, wobei Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Veröffentlichungsdauer sowie die Frist für Stellungnahmen soll gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt werden. 

Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 25.02.2025 sind farblich markiert.

Sitzungsverlauf

Es wird darum gebeten, den bisher als Soll-Bestimmung verfassten textlichen Hinweis E 8.15 in der Satzung verbindlicher zu formulieren. Die Verwaltung wird den Hinweis redaktionell anpassen.

Beschluss 1

Die im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 25.03.2025). Die Abwägung vom 25.03.2025 ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 25.03.2025, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht mit Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut zu veröffentlichen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und mit verkürzter Auslegungsdauer durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Süd"; Abwägungs- und erneuter Veröffentlichungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Süd“ aufzustellen. Zugleich wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ soll der bisherige Bebauungsplan „Wörthseeufer“ aus dem Jahr 1998 im südlichen Teilabschnitt ersetzt werden. Wesentliche Planungsziele sind u.a. die Sicherung des genehmigten baulichen Bestandes, die Beschränkung des auszuweisenden Baurechts auf das notwendige Maß sowie der Erhalt, der Schutz und die Regeneration des sensiblen Uferbereichs in seinem ökologischen und naturräumlichen Zusammenhang.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde durch den Gemeinderat am 10.09.2024 gebilligt. Die Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 23.09.2024 bis zum 25.10.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.09.2024 aufgefordert, ihre Stellungnahme im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 25.10.2024 abzugeben. 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. 

Aufgrund erforderlicher Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes ist der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu veröffentlichen und es sind erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, wobei Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Veröffentlichungsdauer sowie die Frist für Stellungnahmen soll gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt werden. 

Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 25.02.2025 sind farblich markiert.

Sitzungsverlauf

Aufgrund persönlicher Beteiligung von Erstem Bürgermeister Kögel nach Art. 49 GO übernimmt Zweiter Bürgermeister Zimmermann für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz.

Es wird darum gebeten, den bisher als Soll-Bestimmung verfassten textlichen Hinweis E 7.15 in der Satzung verbindlicher zu formulieren. Die Verwaltung wird den Hinweis redaktionell anpassen.

Beschluss 1

Die im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 25.03.2025). Die Abwägung vom 25.03.2025 ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)

Beschluss 2

Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)

Beschluss 3

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 25.03.2025, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht mit Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)

Beschluss 4

Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut zu veröffentlichen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und mit verkürzter Auslegungsdauer durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö 9
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9.1. Haltverbot Meilinger Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö 9.1

Sitzungsverlauf

Auf Nachfrage wird erläutert, dass die Haltverbotsschilder im Meilinger Weg für die Après Ski Party aufgestellt wurden und wieder entfernt werden.

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9.2. Verkersführung Ortsdurchfahrt Drößling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö 9.2

Sitzungsverlauf

Die aktuell einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage entlang der Ortsdurchfahrt Drößling wurde vom Landratsamt Starnberg in dieser Form bis Ende Mai angeordnet.

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9.3. Maro - Insolvenzplan genehmigt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö 9.3

Sitzungsverlauf

Erster Bürgermeister Kögel berichtet darüber, dass der Insolvenzplan der Maro zwischenzeitlich final genehmigt wurde und die Arbeiten an den unterbrochenen Baustellen wieder aufgenommen wurden.

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9.4. Friedhofsmauer Oberalting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö 9.4

Sitzungsverlauf

Erster Bürgermeister Kögel berichtet, dass die Arbeiten an der Friedhofsmauer Oberalting so gut wie abgeschlossen sind.

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9.5. Gehwege Hauptstraße & Drößling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö 9.5

Sitzungsverlauf

Erster Bürgermeister Kögel berichtet darüber, dass die Förderanträge für de Gehwege in der Hauptstraße in Seefeld und in Drößling bereits vor einiger Zeit gestellt, aber u. a. aufgrund der Neuwahlen des Bundestages bislang nicht genehmigt wurden. Sobald die Förderbescheide eingehen, werden die weiteren Schritte in die Wege geleitet.

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9.6. Ramadama

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö 9.6

Sitzungsverlauf

Erster Bürgermeister dankt allen im Rahmen des Ramadama in Seefeld bereits im Einsatz gewesenen Personen und Organisatoren. Er weist darauf hin, dass am kommenden Wochenende in Meiling, Unering, Drößling und entlang der Eichenallee sowie am ersten April-Wochenende in Hechendorf ebenfalls ein Ramadama veranstaltet wird.

Datenstand vom 11.04.2025 10:10 Uhr