Datum: 08.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.03.2025
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Stampfgasse 5-9; Beauftragung des SeefeldBau KU mit der Eingabeplanung
4 Abschluss einer Vereinbarung mit der Musikschule Gilching e. V.
5 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Inning und Weßling
6 Sonstiges
6.1 Benefizkonzert im Sudhaus
6.2 Geländer S-Bahnlinie/An der Beermahd
6.3 Verkehrsbeschränkungen Ortsdurchfahrt Drößling
6.4 Gewerbe-Taskforce 29.04.2025
6.5 Gehweg Drößling - Förderung abgelehnt

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.04.2025 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2025.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 25.03.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.04.2025 ö 2

Sach- und Rechtslage

Nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21.01.2025

TOP 2: Löschung Wasserleitungsrecht an den Grundstücken Fl.Nr. 492/2 und 492/11 Gemarkung Hechendorf

Die Löschung des unter Hechendorf Blatt 1599, Zweite Abteilung, laufende Nr. 3, im Grundbuch des Amtsgerichts Starnberg für das Grundstück laufende Nr. 2 eingetragene Wasserleitungsrecht zugunsten der Gemeinde Seefeld wird bewilligt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Löschungsbewilligung in der vom Notariat Dr. Frank und Dr. Schneeweiss, Residenzstraße 27, 80333 München vorgelegten Fassung zu unterzeichnen und zum Vollzug vorzulegen.

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3. Stampfgasse 5-9; Beauftragung des SeefeldBau KU mit der Eingabeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.04.2025 ö 3

Sach- und Rechtslage

Im Anschluss an die erfolgte Ergebnispräsentation der Machbarkeitsstudie (=Wettbewerbsergebnis) hat die Gemeinde nach § 3 des Dienstleistungsvertrages vom 02.04.2025 zu entscheiden, ob die Machbarkeitsstudie vertragsgemäß vollständig erbracht wurde und in die Projektentwicklung (=Eingabeplanung) eingetreten wird.

In einem ersten Schritt soll die Eingabeplanung bis hin zur Einholung einer Baugenehmigung beauftragt werden. Dies würde eine aussagekräftige Kostenberechnung beinhalten, aufgrund derer die Gemeinde über das weitere Vorgehen entscheiden kann. Die Kosten für die Eingabeplanung werden auf 150.000 € geschätzt. Im Falle einer Umsetzung des Bauvorhabens werden diese zu 35% gefördert. Falls keine Umsetzung erfolgen sollte, hat die Gemeinde die Kosten im Rahmen des Verlustausgleichs zu tragen.

Sitzungsverlauf

Neben vereinzelter mahnender Stimmen spricht sich der Großteil des Gremiums für den Eintritt in die Projektplanung aus, insbesondere um bei einer Reaktivierung des KommWFP unmittelbar handlungsfähig zu sein oder das Grundstück notfalls mit einer genehmigten Planung veräußern zu können.

Beschluss

Das SeefeldBau KU wird mit der Projektentwicklung nach § 3 des Dienstleistungsvertrages vom 02.04.2025 für die Stampfgasse 5-9 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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4. Abschluss einer Vereinbarung mit der Musikschule Gilching e. V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.04.2025 ö 4

Sach- und Rechtslage

Die Musikschule in Gilching ist ein eingetragener Verein, der als kulturelle Bildungseinrichtung insbesondere die musische Entwicklung von annähernd 1.000 Kindern der umliegenden Gemeinden fördert. Mit ihren auf musikalische Aus- und Weiterbildung basierenden Konzepten und Strukturen erfüllt die Musikschule Gilching einen öffentlichen Bildungsauftrag, der mit jährlichen Fördermitteln des Freistaates unterstützt wird. Die Voraussetzung zum Erhalt dieser Fördergelder ist, dass die angeschlossenen Kommunen ca. 35% des Etats für das Lehrpersonal stellen.
Bislang existierte kein Vertrag oder eine nachvollziehbare Regelung für die Umlagen auf die Mitgliedsgemeinden. Daher musste der Verein am Jahresende stets mittels Ansuchen bei den Gemeinden den erforderlichen Betrag einsammeln. Mit der neuen Vertragsgrundlage soll eine gerechte und transparente Kostenverteilung für die Lehrkosteninanspruchnahme abgebildet werden. Diese basiert auf den tatsächlich geleisteten Unterrichtsminuten, die den Schülern der jeweiligen Gemeinden eindeutig zugeordnet werden können. Mit 617 zu vergüteten Unterrichtsminuten und daraus resultierenden 2,3 % der gesamten Unterrichtszeiten rangiert die Gemeinde Seefeld von den vier Gemeinden Gilching Weßling, Seefeld und Wörthsee an letzter Stelle. Das führt zu seit Jahren relativ gleichbleibenden Unterstützungskosten i.H.v. 10.000 €. Die neue Vereinbarung soll ab 2026 in Kraft treten.

Sitzungsverlauf

Auf Nachfrage wird erläutert, dass das Angebot der Musikschule Gilching in Seefeld bereits seit vielen Jahren besteht, sehr gut angenommen wird und u. a. ein Unterricht in der Grundschule am Pilsensee stattfindet. Durch die Vereinbarung soll die bereits seit Jahren gelebte Realität nun in eine transparente Form gegossen werden. Rechtliche Bedenken hinsichtlich der Formulierung des § 4 Nr. 1 der Vereinbarung werden mit der Musikschule Gilching und den weiteren beteiligten Gemeinden besprochen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der Vereinbarung mit der Musikschule Gilching e. V. zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, diese zu unterzeichnen. Der als Anlage beigefügte Entwurf der Vereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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5. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Inning und Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.04.2025 ö 5

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 71 „Nördlich der Widdersberger Straße“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Nördlich der Widdersberger Straße, Anwesen 14, FlNr. 7, Gemarkung Frieding, im Gemeindeteil Frieding“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. 

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung von zwei neuen Wohngebäuden mit jeweils vier Wohnungen und Tiefgarage im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 7 der Gemarkung Frieding (ehemaliges Feuerwehrhausgrundstück an der Widdersberger Straße im Ortsteil Frieding). 

Mit Schreiben vom 27.03.2025 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen des erneuten Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung/Bekanntmachungen eingesehen werden.


Gemeinde Andechs: 11. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 19.03.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern (11. Änderung).

Im Zuge der Bebauungsplanänderung soll der Bauraum auf dem Grundstück Flur Nr. 68/1 der Gemarkung Machtlfing geringfügig vergrößert werden, um an das bestehende Wohnhaus Traubinger Straße 9a einen Balkon mit Außentreppe anbringen zu können. 

Mit Schreiben vom 27.03.2025 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung/Bekanntmachungen eingesehen werden.


Gemeinde Inning: 4. Änd. FNP „Östlich des Fuchsweges“

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Inning für den Bereich östlich des Fuchsweges zu ändern (4. Änderung). 

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnbauflächen östlich des Fuchsweges im Süden des Ortsteils Buch. 

Mit Schreiben vom 26.03.2025 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen des erneuten Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Bauen & Gewerbe / Flächennutzungspläne eingesehen werden.


Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Hauptstraße 3+5“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 beschlossen, die Auslegung des Bebauungsplanes „Hauptstraße 3+5“ durchzuführen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.  

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bestehenden Innenentwicklungspotentiale im Bereich der Hauptstraße 3 und 5 in der Ortsmitte von Weßling aufzugreifen und eine Neuentwicklung von Wohnen und Gewerbe vorzubereiten. Es soll ein Besonderes Wohngebiet und ein Mischgebiet festgesetzt und somit eine ausgewogene Nutzungsdurchmischung von Wohnen und Gewerbe gesichert werden.  

Mit Schreiben vom 26.03.2025 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Bauen / Städtebauliche Entwicklung / Bekanntmachungen eingesehen werden.


Gemeinde Weßling: 3. Änderung Bebauungsplan „Argelsrieder Feld“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 beschlossen, die Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Argelsrieder Feld“ durchzuführen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.  

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zusätzlichen Drogeriemarktes (dm) auf dem Parkplatz eines bestehenden Discounters (Aldi) am Argelsrieder Feld. Hierzu soll ein neues Baufeld für einen Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von max. 670 m² festgesetzt werden.   

Mit Schreiben vom 26.03.2025 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Grundsätzlich ist nicht davon auszugehen, dass die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld berührt wird. Bei Einzelhandelsvorhaben kann es je nach Beschaffenheit und Größe zwar zu Kaufkraftabflüssen kommen, im plangegenständlichen Fall ist aufgrund der Entfernung des Standortes, der Begrenzung der Verkaufsflächengröße und des mangelnden sortimentsspezifischen Konkurrenzangebotes jedoch nicht mit negativen Auswirkungen auf bestehende Seefelder Einzelhandelsbetriebe zu rechnen. 
Im Begründungsteil zum Bebauungsplan wird ferner ausgeführt: „Die Entwicklung erfolgt in einer städtebaulich integrierten Lage. Eine übermäßige Abschöpfung sortimentsspezifischer Kaufkraft zu Lasten innerörtlicher Bestandsbetriebe erfolgt nicht.“ Insofern wird seitens der Gemeinde Weßling auch für das eigene Gemeindegebiet nicht mit negativen Kaufkraftabflüssen zulasten bestehender Betriebe ausgegangen.  

Die Verwaltung empfiehlt daher keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Bauen / Städtebauliche Entwicklung / Bekanntmachungen eingesehen werden.

Beschluss 1

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 71 „Nördlich der Widdersberger Straße“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Nördlich der Widdersberger Straße, Anwesen 14, FlNr. 7, Gemarkung Frieding, im Gemeindeteil Frieding“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemeinde Andechs: 11. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“

Die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Gemeinde Inning: 4. Änd. FNP „Östlich des Fuchsweges“

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich des Fuchsweges“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Hauptstraße 3+5“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße 3+5“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

Gemeinde Weßling: 3. Änderung Bebauungsplan „Argelsrieder Feld“

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Argelsrieder Feld“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.04.2025 ö 6
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6.1. Benefizkonzert im Sudhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.04.2025 ö 6.1

Sitzungsverlauf

Es wird berichtet, dass am 09.05.2025 ab 19 Uhr ein Benefizkonzert zugunsten raumgeben.net im Sudhaus stattfinden wird, an dem u. a. Landrat Stefan Frey und Karl Straub, Integrationsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, teilnehmen werden. Außerdem wird der preisgekrönte Pianist Evgeny Konnov auftreten. Der Eintritt ist frei, Spenden sind jedoch willkommen.

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6.2. Geländer S-Bahnlinie/An der Beermahd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.04.2025 ö 6.2

Sitzungsverlauf

Es wird berichtet, dass das Geländer An der Beermahd entlang der S-Bahnlinie defekt sei und nachgefragt, ob und wann eine Reparatur geplant sei.

Grundsätzlich soll von umfangreicheren Maßnahmen vor der Realisierung des zweigleisigen Ausbaus abgesehen werden. Die Situation wird verwaltungsseitig dennoch überprüft und bewertet, ob unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.

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6.3. Verkehrsbeschränkungen Ortsdurchfahrt Drößling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.04.2025 ö 6.3

Sitzungsverlauf

Die aufgrund aktueller Verkehrsbeschränkungen eingerichtete Ampelregelung bei der Ortsdurchfahrt Drößling wird als gewöhnungsbedürftig und etwas übertrieben bezeichnet.

Voraussichtlich sind die Maßnahmen, aufgrund derer die Ampelregelung vom Landratsamt Starnberg angeordnet wurden, im Laufe der nächsten zwei Wochen abgeschlossen.

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6.4. Gewerbe-Taskforce 29.04.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.04.2025 ö 6.4

Sitzungsverlauf

Die nächste Sitzung der Gewerbe-Taskforce soll am 29.04.2025 von 18-20 Uhr stattfinden. Dieser Vorschlag findet gremiumsseitige Zustimmung.

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6.5. Gehweg Drößling - Förderung abgelehnt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.04.2025 ö 6.5

Sitzungsverlauf

Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass der Förderantrag für den Bau eines Gehweges entlang der Starnberger Straße in Drößling abgelehnt wurde. Als Gründe wurden insbesondere eine zu geringe Fußgängerfrequenz, die nach wie vor zu hohe Finanzkraft der Gemeinde und eine nicht ausreichende Aufenthaltsqualität auf dem geplanten Gehweg genannt.

Datenstand vom 11.04.2025 11:49 Uhr