Datum: 06.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.04.2025
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Seefeld; Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
4 Kommunale Wärmeplanung; Angebotseinholung
5 2. Änderung des Bebauungsplanes "Starnberger Straße"; Änderungsbeschluss
6 4. Änderung des Bebauungsplanes "Beermahd Nord"; Änderungs-, Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss
7 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs
8 Sonstiges
8.1 Uhr am Bahnhofsgebäude
8.2 Jubiläumsfeiern der gemeindlichen Kindergärten
8.3 Jubiläumsfeiern d´Aubachtaler & Gemeindepartnerschaft Gossensass
8.4 Seniorenquartier Pilsensee - Tagespflege

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.04.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.05.2025 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 08.04.2025.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 08.04.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.05.2025 ö 2

Sach- und Rechtslage

Nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25.03.2025

TOP 1: Stampfgasse 5-9; Anpassung des mit dem SeefeldBau KU geschlossenen Dienstleistungsvertrages

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Änderungs- und Nachtragsvertrages zum Dienstleistungsvertrag vom 18.10.2019 in der Fassung des beigefügten Entwurfes mit folgender Änderung zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister oder einen seiner Vertreter zur Unterzeichnung:

In § 3 Abs. 1 Erster Spiegelstrich sind die Sätze 2 bis 4 zu streichen.

Der als Anlage beigefügte Änderungs- und Nachtragsvertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.

TOP 2: Genehmigung Grundstückskaufvertrag UVZ-Nr. C 362/2025

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde UVZ-Nr. C 362/2025 vom 07.03.2025 der Notarin Dr. Christina Wolf in Starnberg und stimmt dieser Urkunde zu.

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3. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Seefeld; Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.05.2025 ö 3

Sach- und Rechtslage

Die Prüfung des Haushaltsjahres 2023 erfolgte in der Zeit vom 25.09.2024 bis 01.04.2025.
Die vollständige Durchsicht der Unterlagen wurde in den Räumen der Verwaltung durchgeführt. Hierzu standen alle Unterlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung.
Die in den jeweiligen Sitzungen aufgetretenen Fragen wurden von der Verwaltung erläutert. Es gibt somit keine offenen Prüfungsbeanstandungen mehr.
Der Prüfungsbericht wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 01.04.2025 einstimmig verabschiedet.
Dem Gemeinderat wird die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 und die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung empfohlen.

Sitzungsverlauf

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Gentz, dankt den Ausschussmitgliedern und der Gemeindeverwaltung für die gute Zusammenarbeit und die Beantwortung sämtlicher Fragen. Anschließend trägt er die für das Haushaltsjahr 2023 getroffenen Feststellungen vor und die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten Stellung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2023 mit dem in der Anlage beigefügten Ergebnissen gem. Art.102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023, unter Bezugnahme auf die festgestellte Jahresrechnung 2023 für die Gemeinde und den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung, die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne Bürgermeister Kögel, Art. 49 GO)

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4. Kommunale Wärmeplanung; Angebotseinholung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.05.2025 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Zum 02.01.2025 ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung in Bayern verpflichtend geworden. Als planungsverantwortliche Stelle sind gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 AVEn die Gemeinden für die Umsetzung zuständig. Infolge dessen hat die Gemeinde Seefeld bis spätestens zum 30.06.2028 eine Wärmeplanung für das Gemeindegebiet bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. 
Die Wärmeplanung soll helfen, die Wärmeversorgung vor Ort mittel- und langfristig auf erneuerbare Energien umzustellen. Es handelt sich dabei um ein Planungsinstrument ohne rechtliche Außenwirkung und begründet auch keine einklagbaren Rechte und Pflichten.
Zur Unterstützung wurden den Ländern vom Bund Gelder in Höhe von 500 Millionen Euro für die Finanzierung der Wärmeplanung zur Verfügung gestellt. Der Freistaat Bayern verteilt die Gelder zur Kostenerstattung an die Kommunen weiter. Die Höhe des Erstattungsbetrags richtet sich nach der Einwohnerzahl. Der Gemeinde Seefeld stehen insgesamt 88.200 € zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen. Die erste Zahlung erfolgt zu Beginn und die zweite nach Abgabe der Wärmeplanung beim Landesamt für Maß und Gewicht (LMG).
Die erste Zahlung des Kostenausgleichs wird nach Schätzung der Verwaltung nicht ausreichen, um sämtliche Kosten für die Wärmeplanung zu decken. Daher muss die Gemeinde in Vorleistung gehen. Die Kosten sind in der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 bereits berücksichtigt worden.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat im April allen Kommunen ein Kurzgutachten für die vom WPG (Wärmeplanungsgesetz) geforderte Eignungsprüfung (§ 14 WPG) vorgelegt. Auf Basis des Gutachtens soll entschieden werden, ob für einen Ortsteil oder ein Ortsgebiet ein verkürztes Verfahren angewendet werden soll. Eine Verpflichtung ergibt sich aus der Eignungsprüfung nicht. 
Der Bund hat zudem Gemeinden unter 10.000 Einwohner die Möglichkeit zur Anwendung eines vereinfachten Verfahrens eingeräumt. Bayerische Gemeinden können für insgesamt 25 Maßnahmen eine Verfahrensvereinfachung wählen. Eine Verpflichtung zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens besteht nicht.
Der Gemeinde steht es zudem frei, die Wärmeplanung um weitere Punkte, die nicht im WPG vorgeschrieben sind, zu ergänzen. Eine detaillierte Untersuchung des Stromnetzes und des Ausbaupotentials für Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie sie der Energienutzungsplan vorsieht, wäre beispielsweise möglich.
.

Sitzungsverlauf

Im Rahmen der Beratung wird deutlich, dass die Angebotseinholung möglichst breit gefächert erfolgen und u. a. ein Angebot der Klima- und Energieagentur der Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech – KLIMA³ – eingeholt werden soll.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Angebotseinholung für die kommunale Wärmeplanung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in dieser auch Bestandteile aus dem Energienutzungsplan enthalten sein sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Starnberger Straße"; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.05.2025 ö 5

Sach- und Rechtslage

Für den Bereich des an der Starnberger Straße gelegenen Grundstücks Flur Nr. 61, Gemarkung Drößling, gilt der seit 06.06.2013 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Starnberger Straße“ (1. Änderung) in der Fassung vom 23.04.2013. 

Für den westlichen Teil des Geltungsbereiches ist hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt, allerdings mit der für das Grundstück Flur Nr. 61 festgelegten Einschränkung, dass dieser Bereich zwingend gewerblich zu nutzen ist (Festsetzungen A 1.1 und C 1.2, siehe Anlage „Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan“). Hintergrund hierfür war, dass der westlichste Bereich des Mischgebietes im Norden und Westen an bestehende Landwirtschaftsbetriebe angrenzte, die in ihrer Nutzung und in ihrem Betrieb nicht eingeschränkt werden durften. Ein entsprechendes immissionsschutzfachliches Gutachten kam zu dem Schluss, dass dies nur durch Ausschluss der Wohnnutzung auf dem Grundstück Flur Nr. 61 zu erzielen wäre.

Der Eigentümer des Grundstücks Flur Nr. 61 ist nun an die Gemeinde herangetreten und hat eine Änderung des Bebauungsplanes dahingehend angeregt, dass der Passus der Nutzungseinschränkung gestrichen wird. 
Zum einen sei der Grund für eine auf dem Grundstück Flur Nr. 61 geltende Beschränkung auf rein gewerbliche Nutzung weggefallen, da der nördlich angrenzende Landwirtschaftsbetrieb mittlerweile eingestellt und an dieser Stelle neue Wohnhäuser errichtet wurden. Zum anderen befindet sich im vorderen Teil des Bestandsgebäudes ohnehin eine bestandsgeschützte Wohnnutzung (Wohnteil des ehemaligen Bauernhauses). 
Mit der Bebauungsplanänderung beabsichtigt der Eigentümer flexiblere Entwicklungsmöglichkeiten auf seinem Grundstück planungsrechtlich zu sichern (z.B. für eine spätere Schaffung zusätzlichen Wohnraums für die eigenen Kinder). Der auf dem Grundstück vorhandene Gewerbebetrieb soll unabhängig davon auch weiterhin langfristig erhalten bleiben.

Im Falle der Zustimmung zu einer Bebauungsplanänderung wäre aufgrund der nach wie vor bestehenden Mischnutzungen in der näheren Umgebung ggf. eine erneute immissionsschutzgutachterliche Überprüfung der Situation erforderlich.  

Die Änderung des Bebauungsplanes könnte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Sofern Planungskosten durch externe Planer und/oder Gutachterkosten entstehen, müssen diese vom Antragsteller (=Grundstückseigentümer) getragen werden. Entsprechende verbindliche Regelungen hierzu können in einem separaten städtebaulichen Vertrag geschlossen werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Starnberger Straße“ für das Grundstück Flur Nr. 61, jeweils Gemarkung Drößling, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten (Immissionsgutachten) einzuholen und im Bedarfsfall mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungs- und Gutachterkosten abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. 4. Änderung des Bebauungsplanes "Beermahd Nord"; Änderungs-, Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.05.2025 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Bebauungsplan „Beermahd Nord“ in der Fassung vom 11.07.1989, rechtsverbindlich seit 27.09.1989, regelt die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Bereich An der Beermahd und Günteringer Straße (nördlicher Teil). 

Das Plangebiet ist vor allem von älteren Bestandsbauten geprägt, so dass es vermehrt zu Anfragen hinsichtlich Sanierungs- und Nachverdichtungsoptionen kommt. Insbesondere die Gestaltungsfestsetzungen, die gemäß dem Zeitgeist der 80er Jahre relativ konkret und restriktiv formuliert wurden, schränken die baulichen Möglichkeiten der Grundstückseigentümer teilweise deutlich ein. 

Zugleich besteht innerhalb des Plangebietes ein gewisses Ungleichgewicht zwischen vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes vorhandenen Gebäuden, die infolge des Bestandsschutzes von den Festsetzungen teilweise abweichen können, und neueren Gebäuden bzw. geplanten Neubau- und Sanierungsvorhaben, die an die Festsetzungen vollumfänglich gebunden sind. Hinzu kommt, dass einige Gestaltungsfestsetzungen nicht flächendeckend und konsequent im Plangebiet umgesetzt wurden. 

Die Sinnhaftigkeit und städtebauliche Erforderlichkeit einiger Festsetzungen ist daher in Frage zu stellen. Auch vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes, der gestiegenen Bedeutung der Nachverdichtung und dem hohen Wohnraumbedarf ist eine Anpassung mit dem Ziel einer erhöhten Flexibilität für Bauherren empfehlenswert.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, gewisse gestalterische Festsetzungen, die aus heutiger Sicht überflüssig oder nur mehr eingeschränkt vollziehbar sind, zu streichen (Verhältnis Gebäudelänge zu Gebäudebreite, Verwendung bestimmter Dacheindeckungsmaterialien und Fassadenverkleidungen, Beschränkung der Größe von Dachflächenfenstern). Des Weiteren könnten neue Optionen zum Dachgeschossausbau eröffnet werden (Erhöhung der Dachneigung auf max. 33°, Zulassung von Dachgauben ab 28°, Zulassung von Kniestöcken). Schließlich sollten die nach heutigen rechtlichen Maßstäben zu unbestimmten Höhenfestsetzungen unter Pkt. 5 des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes klarstellend angepasst werden.

Da es sich hierbei nur um untergeordnete Anpassungen bzw. Klarstellungen handelt, wodurch weder das Maß der baulichen Nutzung noch das zugrundeliegende städtebauliche Konzept des Bebauungsplanes geändert werden und die Grundzüge der Planung somit unberührt bleiben, kann die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

Sitzungsverlauf

Der Vorschlag zur Anpassung des Bebauungsplanes wird wohlwollend aufgefasst. Bei entsprechenden Anfragen sollen Bebauungspläne mit ähnlichem Änderungsbedarf ebenfalls angepasst werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Beermahd Nord“ für den gesamten Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes in der Fassung vom 11.07.1989 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Beermahd Nord“ in der Fassung vom 06.05.2025, bestehend aus Satzung und Begründung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.05.2025 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat in seiner Sitzung am 21.11.2023 die Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Pähler Hart im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. 

Mit der Bebauungsplanänderung soll die Errichtung von zwei Wohngebäuden mit insg. 23 Mitarbeiterwohnungen für die Molkerei Scheitz im Bereich zwischen Herrschinger Straße und Panoramastraße im Ortsteil Erling planungsrechtlich gesichert werden. Der bisherige Bebauungsplan lässt an dieser Stelle bislang nur 13 Wohnungen, aufgeteilt auf drei Wohngebäude zu. 

Mit Schreiben vom 25.04.2025 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung/Bekanntmachungen eingesehen werden.

Beschluss

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Pähler Hart im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne Gemeinderatsmitglied Pirzer, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.05.2025 ö 8
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8.1. Uhr am Bahnhofsgebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.05.2025 ö 8.1

Sitzungsverlauf

Es wird darauf hingewiesen, dass die Uhr am Bahnhofsgebäude in Hechendorf nach wie vor stillsteht. Dies führt insbesondere zu Zeiten, in denen die angezeigte Uhrzeit der tatsächlichen sehr nahe kommt, zu Irritationen und Missverständnissen.

Nachdem es sich nicht um eine im Gemeindeeigentum befindliche Liegenschaft handelt, wird die Verwaltung auf die Eigentümer zugehen und um Inbetriebnahme bzw. Abbau der Uhr bitten.

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8.2. Jubiläumsfeiern der gemeindlichen Kindergärten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.05.2025 ö 8.2

Sitzungsverlauf

Es wird darauf hingewiesen, dass am Samstag, den 17.05.2025 das 30-jährige Jubiläum des Gemeindekindergartens Hechendorf und das 20-jährige Jubiläum des Kinderhauses Zwergen- & Feenland in den Einrichtungen gefeiert wird.

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8.3. Jubiläumsfeiern d´Aubachtaler & Gemeindepartnerschaft Gossensass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.05.2025 ö 8.3

Sitzungsverlauf

Es wird darauf hingewiesen, dass am Samstag, den 17.05.2025 das 40-jährige Jubiläum der Blaskapelle d´Aubachtaler Hechendorf und am Sonntag, den 18.05.2025 das 45-jährige Bestehen der Gemeindepartnerschaft Seefeld – Gossensass gefeiert wird.
Erster Bürgermeister Kögel dankt den Veranstaltern für Ihr Engagement, eine Veranstaltung dieser Größenordnung trotz enormer Hürden auf die Beine zu stellen.

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8.4. Seniorenquartier Pilsensee - Tagespflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.05.2025 ö 8.4

Sitzungsverlauf

Erster Bürgermeister Kögel informiert darüber, dass am 24.05.2025 in der Tagespflege des Seniorenquartiers Seefeld ein Tag der offenen Tür stattfindet. Es ist äußerst erfreulich, dass alle vormals in der Tagespflege der Nachbarschaftshilfe Seefeld betreuten Personen und teils auch das Personal nun von der Tagespflege des Seniorenquartiers übernommen werden konnten.

Datenstand vom 14.05.2025 14:07 Uhr