Datum: 06.05.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.03.2025
2 Bauantrag zur Errichtung einer Wiederkehr; Bauort: Flur-Nr.: 189/4, Alte Hauptstraße 74 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.08/2025
3 Antrag auf Vorbescheid zur Dachaufstockung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: Flur-Nr.: 441, Uneringer Str.12 in Seefeld; Bauantrag-Nr.07/2025
4 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort:Flur-Nr.: 474/1, Schluchtweg 14 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.10/2025
5 Sonstiges

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.05.2025 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 25.03.2025

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2. Bauantrag zur Errichtung einer Wiederkehr; Bauort: Flur-Nr.: 189/4, Alte Hauptstraße 74 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.08/2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.05.2025 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:
- Fl.Nr.189/4 Gemarkung Hechendorf 

Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB 
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Einbau einer Wiederkehr auf eine bereits bestehende Garage; Umnutzung der erdgeschossigen Garage in Wohnraum und Nutzung der Wiederkehr im 1. OG als Wohnraum 
- Größe des neuen Wohnteils: Abmessungen 6,448 m x 6,628= 42,74 m² Grundfläche (unverändert); entspricht bei zweigeschossiger Bauweise mit Wiederkehr einer zusätzlichen Geschossfläche von 85,47 m²
- die vormals in der Garage bestehenden zwei Stellplätze werden nunmehr als offene Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen
- die Abstandsflächen werden nach Rücksprache mit dem LRA Starnberg eingehalten

Baurechtliche Beurteilung:

- das Bauvorhaben fügt sich unproblematisch nach § 34 BauGB ein
- die erdgeschossig in Wohnraum umgenutzte Garage wird mit einer Zugangstür von außen und von innen, vom bestehenden Wohnhaus her erschlossen; es handelt sich formal nicht um eine selbstständige Einliegerwohnung, für die als gesonderte Wohneinheit zusätzliche Stellplätze zu fordern wären

Anlagen:

- Eingabeplan

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3. Antrag auf Vorbescheid zur Dachaufstockung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: Flur-Nr.: 441, Uneringer Str.12 in Seefeld; Bauantrag-Nr.07/2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.05.2025 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:
- Fl.Nr.441 Gemarkung Oberalting-Seefeld

Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB 

Beschreibung des Bauvorhabens:
- Aufstockung des bestehenden Gebäudes um 2 Meter zur Schaffung von Wohnraum und Erweiterung der Grundfläche durch einen Anbau im Nordwesten; aus dem derzeitigen Zweifamilienhaus soll somit ein Dreifamilienhaus mit generationsübergreifendem Wohnen entstehen
- in der Folge entsteht ein dreigeschossiges Erscheinungsbild des Gebäudes straßenseitig zur Uneringer Straße mit einer talseitigen Wandhöhe von 8,00 m und einer bergseitigen Wandhöhe von 6,00 m; die geplante Firsthöhe beträgt 10,20 m – alles bezogen auf das natürliche Gelände
- durch den Anbau vergrößert sich die Grundfläche 1 auf dann 185m²
Fragenkatalog: vgl. Anlage
Erhält die Erweiterung des Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr.441 mit 
a. einer bergseitigen Wandhöhe von 6,00 m und einer talseitigen Wandhöhe von 8,00 m über natürlichem Gelände
b. einer Firsthöhe von 10,20m über natürlichem Gelände
c. einer Erweiterung der Grundfläche auf 185m²
d. einer dreigeschossigen Wirkung (talseitig) 
die bauplanungsrechtliche Zustimmung?

Baurechtliche Beurteilung:
Zu Frage 1: Das Landratsamt Starnberg hat eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Es vertritt die Auffassung, dass sich die Wandhöhe von 8,00 m talseitig zusammen mit dem dann zukünftig dreigeschossigen Erscheinungsbild in die bestehende Bebauung der näheren Umgebung einfügt. Herangezogen werden hier insbesondere die bestehenden umgebauten Hofstellen Stampfgasse 2, 4 und 4a. Wie im beiliegenden Foto des Fragenkatalogs ersichtlich, handelt es sich zumindest beim Referenzobjekt Stampfgasse 2 um ein eindeutig dreigeschossiges Erscheinungsbild.  Die Stampfgasse 4, 4a ist mit 2+D gebaut.

Anlagen:

- Eingabeplan 
- Fragenkatalog

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4. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort:Flur-Nr.: 474/1, Schluchtweg 14 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.10/2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.05.2025 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:
- Fl.Nr.474/1 Gemarkung Hechendorf 

Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB 
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage 
- Planung in den Abmessungen 11,00 m x 9,00 m mit einer Bebauung KG, EG, D (zwei Vollgeschosse); GR 1 von 99 m², GR 2 von 226,59 m²; die Geschossfläche beträgt 194,88 m²; Wandhöhe von 6,16 m und Firsthöhe von 8,26 m bezogen auf das natürliche Gelände maximal; Satteldach mit 25 Gard Dachneigung
- es werden 2 Stellplätze in einer Doppelgarage erstellt
- die Abstandsflächen sind eingehalten
- die Erschließung ist gesichert; insbesondere ist die direkte Zufahrt auf die Inninger Straße vom Staatlichen Bauamt zugelassen worden, die Einfahrt erfolgt nicht rückwärtig, sondern frontseitig, dazu ist eine Schleppkurve um das Hauseck vorgesehen 

Baurechtliche Beurteilung:

- das Bauvorhaben fügt sich unproblematisch nach § 34 BauGB ein
- Referenzobjekte sind die Mehrfamilienhäuser Alte Hauptstraße 2 und Inninger Straße 11


Anlagen:

- Eingabepläne

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5. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.05.2025 ö 5
Datenstand vom 29.04.2025 10:59 Uhr