Datum: 09.06.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Genehmigung des Protokolls vom 19.05.2015 und des Bauausschussprotokolls vom 19.05.2015
3 Berichterstattung / Bekanntgaben
4 Waldkindergarten "Räuberhöhle"; Antrag auf Kostenübernahme für einen weiteren Bauwagen
5 Bebauungspläne "Roseggerstraße -Teil 1" und "Roseggerstraße - Teil 2", Gemarkung Oberalting-Seefeld; Aufstellungsbeschluss
6 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Andechs: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling"; Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
7 Sonstiges

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2015 ö 1
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2. Genehmigung des Protokolls vom 19.05.2015 und des Bauausschussprotokolls vom 19.05.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2015 ö 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Berichterstattung / Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2015 ö 3

Sitzungsverlauf

1.        Herr BGM Gum weist nochmals auf den Willkommenstag für Neubürger am 13. Juni ab 13:00 Uhr hin.

2.        Die Aktion „STAdtradeln“ findet wieder in der Zeit vom 21. Jul i bis 11. Juli 2015 statt.

3.        Das Landratsamt sucht intensiv nach Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber. Es stehen Zelt- oder Containerlösungen im Bereich Riedfeld, sowie eine Belegung des Bürgerstadls in Hechendorf zur Diskussion. Es wird in Frage gestellt, nach welchen Kriterien das Landratsamt Unterkünfte auf Eignung für die Unterbringung von Asylbewerbern prüft, nachdem die vorgeschlagenen Objekte der Gemeinde Seefeld abgelehnt wurden.

4.        Die Einweihung des Eisenparks findet am 12. Juni 2015 statt.

5.        Das Gremium gratuliert Herrn BGM Gum zu seinem 25-jährigen Amtsjubiläum und überreicht eine Urkunde.

6.        Frau GR Dorschner wird ebenfalls zum 25-jährigen Jubiläum als Mitglied des Gemeinderates gratuliert und eine Flasche Champagner überreicht.

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4. Waldkindergarten "Räuberhöhle"; Antrag auf Kostenübernahme für einen weiteren Bauwagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2015 ö 4

Sach- und Rechtslage

Wie bereits Ende letzten Jahres angekündigt, kam der Waldkindergarten „Räuberhöhle“ Seefeld e.V. auf die Gemeinde zu, da er aus ablauforganisatoricher Sicht einen weiteren Bauwagen für die Einrichtung benötigt. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Begründung des Antrags verwiesen (Anlage 1).

Nunmehr liegen der Verwaltung 2 Angebote der Firma HOLZ|BAU|WAGEN GmbH vor. Zum einen handelt es sich um einen gebrauchten, seit 3 Jahren nicht genutzten Bauwagen, der allerdings für den Kindergarten noch etwas umgebaut werden müsste zu einem Gesamtpreis von 45.965 €. Zum anderen ein „Neubaumodell“ inclusive bedarfsgerechter Einbauten zu einem Gesamtpreis von 52.200 € (Anlage 2). Der Verein bietet an, einen kleinen Teil der Kosten selbst zu tragen (z. B. durch Versteigerungsaktion). Bei einer Auftragserteilung durch den Waldkindergarten könnte der Bauwagen bis zur nächsten Kindergartensaison (September 2015) zur Verfügung stehen und noch vor dem Winter zum Einsatz kommen.

Nachdem der Kindergarten eine sehr gute Arbeit leistet, die Plätze benötigt werden und durch dieses Angebot eine vom Gesetzgeber geforderte Vielfalt der „Kindergartenlandschaft“ mit gewährleistet, schlägt die Verwaltung vor, den Bauwagen mit 50.000 € mitzufinanzieren.

Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € sind auf Haushaltsstelle 4644.98800 bereitgestellt. Weitere 20.000 € wären überplanmäßig bereitzustellen.

Aus bauplanungs- bzw. bauordnungsrechtlicher Sicht steht diesem Vorhaben nach Rücksprache und Klärung mit dem Landratsamt nichts entgegen.

Beschluss

Der Waldkindergarten „Räuberhöhle“ wird mit einem Zuschuss i.H.v. 50.000 € zur Anschaffung eines Bauwagens unterstützt. Überplanmäßige Haushaltsmittel i.H.v. 20.000 € sind auf HHSt 4644.98800 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Bebauungspläne "Roseggerstraße -Teil 1" und "Roseggerstraße - Teil 2", Gemarkung Oberalting-Seefeld; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2015 ö 5

Sach- und Rechtslage

In der letzten Gemeinderatssitzung am 19.05.2015 wurden die Ergebnisse der städtebaulichen Untersuchung für den Bereich Roseggerstraße vorgestellt. Das Gremium hat sich im Anschluss daran für die Überplanung des Bereichs Roseggerstraße durch einen neu aufzustellenden Bebauungsplan entschieden. Aufgrund der planerisch und städtebaulich unterschiedlich zu bewertenden Teilbereiche soll dieser in drei verschiedene Abschnitte aufgeteilt und in separaten Verfahren abgehandelt werden (siehe hierzu die Anlage „Gesamtübersicht“). Dadurch soll insbesondere die Umsetzung und die Verfahrenszeit verkürzt sowie der unterschiedlichen Dringlichkeit der Überplanung Rechnung getragen werden.

Aufgrund des aktuellen Handlungsbedarfs für die Teilbereiche 1 und 2 sollen zuerst die Bebauungspläne „Roseggerstraße – Teil 1“ und „Roseggerstraße – Teil 2“ in separaten Verfahren aufgestellt werden. Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den nördlich der Roseggerstraße am Ortsrand befindlichen Teilabschnitt 3 ist infolge der geringen Dringlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne „Roseggerstraße – Teil 1“ und „Roseggerstraße – Teil 2“ sind den Anlagen „Geltungsbereich Teil 1“ bzw. „Geltungsbereich Teil 2“ zu entnehmen.

Wesentliches Ziel der Bebauungspläne ist eine abschnittsweise Neuüberplanung des gesamten Bereichs Roseggerstraße, um an dieser Stelle eine rechtssichere planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, welche der tatsächlich vorhandenen baulichen Situation sowie den aktuellen städtebaulichen Anforderungen und Rahmenbedingungen gerecht wird. Die bisher an dieser Stelle geltenden, aber nur mehr eingeschränkt vollziehbaren Bebauungsplansatzungen aus den 70er Jahren sind zu großen Teilen überholt, lückenhaft und weichen vom tatsächlichen baulichen Bestand ab. Sie werden zukünftig durch die neu aufzustellenden Bebauungspläne vollständig ersetzt. Im Zuge der Planung soll zudem geprüft werden, ob und in welchen Bereichen Nachverdichtungspotentiale bestehen.    

Die Bebauungspläne können im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden („Bebauungsplan der Innenentwicklung“).

Anlagen:
-        Gesamtübersicht
-        Geltungsbereich Teil 1
-        Geltungsbereich Teil 2

Beschluss

I.        Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 1“

1.        Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 1“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Der Geltungsbereich umfasst den in der Anlage „Geltungsbereich Teil 1“ dargestellten Bereich.  

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten (z. B. Vermessung, Höhenaufmaß usw.) einzuholen.

Ja:                20
Nein:                  0






II.        Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 2“

1.        Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 2“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Der Geltungsbereich umfasst den in der Anlage „Geltungsbereich Teil 2“ dargestellten Bereich.  

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten (z. B. Vermessung, Höhenaufmaß usw.) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Andechs: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling"; Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2015 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat von Andechs hat am 08.04.2014 die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling“ beschlossen.

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 22 hatte zum Ziel, die Weiterentwicklung der Molkerei Scheitz an der Biomilchstraße im Südosten des Ortsteils Erling in das gesamte städtebauliche Entwicklungskonzept der Gemeinde einzubinden und ihr einen ortsverträglichen Rahmen zu geben. Insbesondere sollte den immissionsschutzrechtlichen, hygienerechtlichen und naturschutzrechtlichen Belangen in besonderem Maße Rechnung getragen werden. Mit der nun vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 soll die Planung optimiert und an neue Rahmenbedingungen, die sich aus betriebsorganisatorischen Gründen ergeben haben, angepasst werden. In diesem Zusammenhang sollen u.a. der Lärmschutz verbessert, die Parkplätze des Firmengeländes nach Norden verschoben und einzelne Betriebsbereiche anders angeordnet werden.

Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist bereits erfolgt. Von Seiten der Gemeinde Seefeld wurden in diesem Zusammenhang keine Einwände vorgebracht (siehe GR-Beschluss vom 16.12.2014). Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 10.03.2015 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und den fortgeschriebenen Entwurf gebilligt sowie zur Auslegung bestimmt. Mit Schreiben vom 20.05.2015 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut um Stellungnahme bis zum 22.06.2015 gebeten.
       
Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht tangiert wird.

Hinweis: Die Unterlagen des Bebauungsplanentwurfes können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.andechs.de) unter Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.

Beschluss

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling“ der Gemeinde Andechs wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2015 ö 7

Sitzungsverlauf

Die künftige Planung der Busverbindungen im Landkreis wird vor der Durchführung der Ausschreibung diskutiert. Wer sich an der Planung beteiligen möchte, möge sich bitte mit Herrn GR Ramsauer in Verbindung setzen. Herr Ramsauer wird einen Termin für ein Treffen bekanntgeben.

Es wird sich die gleiche Gruppe an der Planung beteiligen, wie bei der Durchführung der vergangenen Ausschreibung: Johanna Senft, Evelyn Villing, Hermann Ramsauer, Josef Wastian, Dr. Oswald Gasser

Datenstand vom 10.09.2015 15:39 Uhr