Datum: 30.06.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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ö
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2. Genehmigung des Protokolls vom 09.06.2015
und des Bauausschussprotokolls vom 09.06.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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ö
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3. Berichterstattung / Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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3 |
Sitzungsverlauf
Die Damen und Herren des Gemeinderates werden zu der Fahrzeugsegnung des neuen Mehrzweckfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr Oberalting-Seefeld am 26.07.2015 ab 10:00 Uhr und der Fahrzeugsegnung des neuen Einsatzleitungsfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr Meiling (Fahrzeug des Landkreises) am 19.07.2015 um 10:15 Uhr eingeladen.
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4. Kreisverkehr an der Kreuzung ST 2070/2068, sowie am Abzweig ST 2070/ Oberfeld OT Hechendorf;
Erläuterung der Situation aus der Sicht des Staatl. Bauamtes Weilheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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ö
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Vorberatung
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4 |
Sach- und Rechtslage
Seitens des Gemeinderates wurde wiederholt der Bau eines Kreisverkehres an der Kreuzung ST 2070/2068 diskutiert, um den fließenden Verkehr zu fördern. Gegebenenfalls könnte auch eine Rechtsabbiegespur, von Wessling kommend, den Verkehrsfluss entlasten. Im Hinblick auf neue Baugebiete am Oberfeld OT Hechendorf sollte der Bau eines Kreisverkehres von der ST 2070 in das Oberfeld erwogen werden.
In der heutigen Sitzung wird Herr Probst, Abteilungsleiter des Sachgebietes Straßenbau, zu diesen Maßnahmen Stellung nehmen und steht dem Gremium für eine Diskussion zur Verfügung.
Sitzungsverlauf
Herr Probst, Abteilungsleiter SG Straßenbau und die Baureferendarin Frau Gessner vom staatl. Bauamt Weilheim wurden in die Sitzung des Gemeinderates eingeladen, um zu den Wünschen nach zwei Kreisverkehren im Gemeindegebiet Seefeld Stellung zu nehmen.
Zunächst wird
ein Kreisverkehr an der Kreuzung ST 2068/ST 2070 erläutert. Basierend auf der letzten Verkehrszählung aus dem Jahr 2010 stellt sich dar, dass der Hauptanteil des Verkehrsaufkommens über die ST 2068 Richtung Herrsching/Weßling verläuft. Während der Hauptverkehrszeiten wären die von der ST 2070 kommenden Fahrzeuge durch den fließenden Verkehr eher behindert, da sie Schwierigkeiten beim Einbiegen in den Kreisverkehr hätten. Die jetzige, bedarfsgesteuerte Lichtsignalanlage ist hier vorteilhafter, da sie flexibler auf die Spitzenstundenbelastung reagiert.
Es wird festgelegt, dass mit Fertigstellung der Umfahrung Weßling eine neue Verkehrsanalyse gemacht wird, auf deren Grundlage die Problematik erneut diskutiert werden kann. Eine neue Verkehrszählung wird 2015/2016 durchgeführt, die ebenfalls mit einbezogen wird. Auf dieser Grundlage soll auch die Möglichkeit von Rechtsabbiegespuren von der ST 2068 in die ST 2070 geprüft werden. Mit dem Bau des Geh- und Radweges an der Kreuzung ST 2068/2070 wird auch eine Querung der ST 2070 mit Fußgängerampelschaltung eingerichtet.
Das Gremium bittet die Taktzeiten der Ampelschaltung im Hinblick auf die Abfahrtszeiten der S 8 zu überprüfen, da der Bus häufig nur knapp den Bahnhof erreicht.
An die Gemeinde Herrsching soll der Hinweis erfolgen, dass an der Kreuzung Mühlfelder Straße/Luitpoldstraße ein Hinweis auf den Radweg an der S-Bahnstrecke installiert wird, da das jetzige Hinweisschild nur auf den Verlauf entlang der ST 2068 verweist.
Bei der Diskussion zu einem Kreisverkehr an der Inninger Straße in das Oberfeld wird festgestellt, dass die Gemeinde dort zwar einen Kreisverkehr anlegen kann, jedoch ohne finanzielle Beteiligung des staatl. Bauamtes. Zur Ausführung wird jedoch angeführt, dass der Flächenverbrauch mit ca. 2000 m² sehr hoch ist. Eine Ablenkwirkung, von Hechendorf kommend, ist ebenfalls nur schwer erreichbar.
Anstelle eines Kreisverkehres soll ein Messgerät mit Blitzfunktion am Ortseingang nach Hechendorf fest installiert werden. Hierzu sollen Informationen eingeholt werden.
Die Frage nach einer langfristigen Lösung für die Ortsdurchfahrt Drößling kann seitens des staatl. Bauamtes nicht aufgezeigt werden. Selbst die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h sei bereits eine Ausnahme. Auch bei den Schäden an der Friedhofsmauer und der Kirche, bedingt auch durch den zunehmenden Verkehr, wird sich das staatl. Bauamt nicht beteiligen.
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5. Installation von Geschwindigkeits-Anzeigegeräten an mehreren Ortseingängen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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Sach- und Rechtslage
Im Laufe der Jahre 2014 und 2015 wurden unter anderem durch Verkehrsschauen mit der Polizei Herrsching oder dem Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberland folgende Standorte im Gemeindegebiet identifiziert an denen es sinnvoll wäre feste DSD-Geschwindigkeitsanzeigensysteme (Smiley) anzubringen.
2 x Günteringer Straße (30er Abschnitt)
Drozzastraße aus Richtung Seefeld Ortseingang
Oberfeld aus Richtung Herrsching (Ortseingang)
Sepperlwirt aus Richtung Auing (Ortseingang)
Wörthseestraße ortseinwärts von Steinebach kommend
Momentan sind bereits 6 Anzeigetafeln im Gemeindegebiet angebracht:
- 2 x Hechendorf, St 2070 jeweils am Ortseingang
- Drößling in Richtung Frieding
- Drößling auf Höhe Einfahrt Schützenheim
- Unering, von Drößling kommend
- Unering, von Hochstadt kommend
Begründung:
Durch die Führung dieser Einfallstraßen und die Gestaltung der Ortseingänge nehmen Autofahrer häufig zu spät wahr, dass sie sich dem Ortseingang nähern oder bereits im Ortsbereich befinden und fahren mit teilweise deutlich überhöhter Geschwindigkeit in den Ort ein. Dies bedeutet eine erhebliche Gefährdung von Fußgängern (Kindern) und Radfahrern.
In einigen umliegenden Gemeinden werden solche Anzeigen ("Smiley-Geräte") ebenfalls als Warnhinweis eingesetzt. Diese Maßnahme hat in unserem Gemeindegebiet und in den umliegenden Gemeinden ein positives Ergebnis gebracht. Da kostengünstige Geräte ohne statistische Auswertungsmöglichkeit gewählt wurden, können folgende Anhaltspunkte für die Bewertung des Erfolgs herangezogen werden:
? Anwohner berichten über eine deutliche Verlangsamung des Verkehrs aus ihrer Sicht.
? Die kommunale Verkehrsüberwachung hat seit der Installation an diesen Punkten deutlich weniger, v.a. weniger gravierende Verstöße registriert.
? Vandalismusschäden an den Geräten sind bisher nicht vorgekommen.
Die Polizeiinspektion Herrsching sieht die "Smiley-Geräte" als sehr sinnvoll an, da sie bei den Fahrern ein größeres Bewusstsein für die eigene Fahrtgeschwindigkeit bewirken. Nachfolgende Fahrzeuge werden dadurch ebenfalls Aufmerksamer. Lt. Hr. Domes, Verkehrsreferent der PI Herrsching, waren bisher keine negativen Effekte der Geräte, etwa durch Ablenkung, zu bemerken. Von Anwohnern, die üblicherweise negative Effekte schnell der Polizei melden, wurden bisher keine entsprechenden Mitteilungen gemacht.
Da die Gemeinde Seefeld ein mobiles Verkehrsstatistikgerät besitzt, das Daten aufzeichnet, sind reine Anzeigegeräte an den Ortseingängen ausreichend. Die Kosten eines solchen Anzeigegerätes sind mit ca. 3000,- € incl. solarer Stromversorgung anzusetzen. Die gesamten Anschaffungskosten wären dann ca. 18.000,- € (incl. Mwst). (Angebot der Fa. datacollect liegt vor)
Durch die Anzeigegeräte können Verkehrsteilnehmer zu angepasstem Verhalten hingeführt werden, ohne sie mit Bußgeldern zu belegen.
Sitzungsverlauf
Ergänzend zu den geplanten zusätzlichen 6 Geschwindigkeitsmessgeräten soll noch ein weiteres Gerät für den Standort Uneringer Straße, von der ESPE kommend erworben werden.
Beschluss
Das Gremium stimmt dem Erwerb von 7 DSD Geschwindigkeitsmessgeräten mit einer Anschaffungssumme in Höhe von ca. 21.000 € zu.
Es werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 21.000 € auf der Haushaltsstelle 6300.93500 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Zuschussantrag der Wasserwacht Ortsgruppe Pilsensee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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ö
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Sach- und Rechtslage
Die Wasserwacht bittet um einen Zuschuss zu der geplanten Um- und Ausbaumaßnahme der Wasserrettungsstation Pilsensee i.H.v. 50.000 €, die nach momentanen Stand zur Deckung der Gesamtkosten (218.000 €) benötigt werden.
Der vorliegende Antrag datiert zwar aus dem Jahre 2014, ist aber nach wie vor aktuell, nur dass sich die Baumaßnahme wg. des nicht berücksichtigten Bebauungsplanverfahrens um rd. 1 ½ Jahre verschoben hat.
Haushaltsmittel sind für den Um- und Ausbau in den Jahren 2015 mit 10.000 € und in 2016 mit 40.000 € bei HH-stelle 5700.98800 vorgesehen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt einem Zuschuss bis zu max. 50.000 € zu. Der Zuschuss wird, je nach Erfordernis, in zwei Raten à 20.000 € ausgezahlt, die Restsumme, sofern erforderlich
, nach Vorlage der dann aktuellen Finanzierungsübersicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Erfordernis einer Satzungsregelung für den "Eisenpark"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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Sach- und Rechtslage
Aufgrund der zunehmenden Schwierigkeiten bzgl. Verunreinigung, Lärm, Beschädigungen etc. im neu errichteten Eisenpark, wird es leider erforderlich, eine Satzung zur Nutzung der öffentlichen Grünanlage „Eisenpark“ zu erlassen, damit die Gemeinde eine Handhabe gegenüber den Schädigern hat.
Sitzungsverlauf
Die Satzung zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen wird über den „Eisenpark“ hinaus auch auf den Bereich „Kriegerdenkmal“ erweitert. § 1 wird entsprechend angepasst.
Unter § 2 Abs. 2 wird die Nummer 1 untergliedert in die Nrn. 1.a. „das Betreiben gewerblicher Aktivitäten aller Art einschließlich Musizieren und Betteln“ und 1.b. „die ruhestörende Nutzung von Musikabspielgeräten“ mit dem gemeinsamen Zusatz „ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung der Gemeinde“. In § 3 wird der erste Satz gestrichen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt einem modifizierten Satzungsentwurf zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen der Gemeinde Seefeld zu. Der in der Anlage zum Protokoll beigefügte Satzungsentwurf mit den diskutierten Änderungen ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Campingplatz am Pilsensee" (Wasserwachtstation), Gemarkung Oberalting-Seefeld; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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8 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz am Pilsensee“ (Wasserwachtstation) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geringfügige Erweiterung der bestehenden Wasserwachtstation am Pilsensee (ca. 40 m² großer Flachdachanbau sowie Ausbau des bestehenden Dachgeschosses). Mit dem Ausbau sollen dringend benötigte zusätzliche Räumlichkeiten für die Wasserwacht-Ortsgruppe Pilsensee bereitgestellt werden (u.a. größerer Lagerraum für Gerätschaften und Schutzausrüstung, Umkleideräume, Jugend- und Sozialraum).
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 24.03.2015 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 13.04.2015 bis zum 13.05.2015 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.04.2015 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 13.05.2015 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Beschluss
- Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 30.06.2015). Die Abwägung vom 30.06.2015 ist Bestandteil des Beschlusses.
- Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz am Pilsensee“ (Wasserwachtstation) mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 30.06.2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
- Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz am Pilsensee“ (Wasserwachtstation)
ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Erstellung eines Nahwärmenetzes;
Gründungsbeschluss für eine Netzbetreiber-Gesellschaft und Beteiligung der Gemeinde Seefeld am Stammkapital der Gesellschaft
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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ö
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Beschließend
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Sach- und Rechtslage
In den vergangenen Monaten wurde in einem Projektteam in mehreren Treffen die ökologische und ökonomische Realisierbarkeit eines Wärmenetzes in Seefeld geprüft. Untersucht wurde ein Wärmenetz mit den Gebäuden Klinik Seefeld, Schwesternwohnheim, Seniorenstift, geplantes Seniorenheim, Schule und Technologiepark.
Teilnehmer der Projektrunden waren: Bürgermeister Wolfram Gum, die Vorsitzenden der Fraktionen, Vertreter aus der Verwaltung, Peter Schlecht GmbH, Klinik Seefeld und Energiegenossenschaft Fünfseenland eG. Die fachliche Begleitung und Moderation wurde durch die K.GREENTECH GmbH vorgenommen.
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass durch die vorhandenen Sondernutzer sowie durch das Netz mit begrenzter räumlicher Ausdehnung sehr günstige energetische Bedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb vorliegen. Der Standort der Heizzentrale (Biomasseheizwerk) ist bei der Peter Schlecht GmbH vorgesehen, welche plant diese Investition selbst zu tragen. Für die Klink Seefeld soll aus Redundanzgründen ein BHKW errichtet werden, welches beispielsweise über ein Contracting-Modell betrieben werden kann. Für das Nahwärmenetz ist eine Investitionspartnerschaft aus Gemeinde Seefeld, Energiegenossenschaft Fünfseenland eG und Peter Schlecht GmbH vorgesehen.
Anhang: Zusammenfassung der Projektrunde vom 16.06.2015
Sitzungsverlauf
Nach kurzer Diskussion wird ein modifizierter Beschluss gefasst.
Beschluss
a) Der Gemeinderat stimmt der Gründung einer Wärmenetz-Betreibergesellschaft mit der Energiegenossenschaft Fünfseenland eG, Starnberg, als Mehrheitsgesellschafter sowie der Peter Schlecht GmbH Seefeld, als weiterem Gesellschafter grundsätzlich zu. Rechtsform und Stammkapital werden in den nächsten Wochen sachlich erarbeitet und begründet. Eine endgültige Beschlussfassung erfolgt nach Vorlage der Projektierungsergebnisse, der Wirtschaftlichkeitsberechnungen und der Gesellschaftsverträge.
b) Die Gemeinde unterstützt die Gründung einer Vorgesellschaft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Entwicklungskonzept für den Bereich zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld in Hechendorf; Konzeptvorstellung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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Sach- und Rechtslage
Das am westlichen Ortsrand von Hechendorf im Bereich zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld liegende Grundstück Flur Nr. 550/3 konnte im Zuge einer Zwangsversteigerung Anfang letzten Jahres von der Gemeinde Seefeld erworben werden. Zusammen mit dem unmittelbar benachbarten und bereits im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstück Flur Nr. 553/2 stehen der Gemeinde potentielle Entwicklungsflächen in einer Gesamtgröße von ca. 30.000 m² zur Verfügung, die sich außerhalb des Landschaftsschutzgebietes befinden und bereits von drei Seiten von baulicher Nutzung umgeben sind (siehe Anlage).
Vor dem Hintergrund des starken Siedlungsdrucks und der hohen Nachfrage nach Wohnflächen empfiehlt sich für diesen Bereich in erster Linie eine Wohnbauentwicklung. Neben der Schaffung neuen Wohnraums könnten auf den Grundstücksflächen auch noch andere dringend benötigte Nutzungen des Gemeinbedarfs untergebracht werden.
Für eine koordinierte Entwicklung des gesamten Bereichs zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld wurde unter Berücksichtigung der vielfältigen Anforderungen und unterschiedlichen Belange ein erstes Entwicklungskonzept erstellt, welches dem Gremium in der heutigen Sitzung präsentiert und zur Diskussion gestellt wird.
Aufbauend auf diesen Überlegungen könnte ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden, um die beabsichtigten zukünftigen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern. Bislang ist der Bereich im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz/Spielplatz“ ausgewiesen und als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu werten.
Sitzungsverlauf
Herr Bgm. Gum erläutert, dass für die Gemeinde kurz- bis mittelfristig ein Handlungsbedarf hinsichtlich der Schaffung von Obdachlosenunterkünften besteht. Hintergrund ist die aktuelle Flüchtlingsproblematik. Demnach müssen Asylbewerber, die den Status eines anerkannten Flüchtlings erlangen, die derzeitigen Flüchtlingsunterkünfte verlassen und in normale Wohnungen umziehen. Da sich eine Wohnungssuche für die anerkannten Flüchtlinge als schwierig herausstellen könnte, ist die Gemeinde in der Pflicht, entsprechende Unterkünfte bereitzustellen, sobald diese Personen als Obdachlose gelten. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde ohnehin über keine Obdachlosenunterkünfte, so dass grundsätzlich ein gewisser Handlungsbedarf besteht.
Als einziger in Frage kommender Standort für die Errichtung von Obdachlosenunterkünften hat sich diesbezüglich das im Bereich Am Oberfeld befindliche Grundstück Flur Nr. 550/3, Gemarkung Hechendorf, herausgestellt (Gemeindeeigentum, kurzfristige Verfügbarkeit). Gemäß Vorabsprache mit dem Landratsamt Starnberg könnten diese dort als sonstige Nutzung im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB genehmigt werden, müssten jedoch zumindest mittelfristig planungsrechtlich gesichert werden (Aufstellung Bebauungsplan, FNP-Änderung).
Vor diesem Hintergrund hat die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Arnold ein Grobnutzungskonzept für das gesamte Grundstück entwickelt, welches als Grundlage für eine spätere Bauleitplanung dienen könnte und die mögliche Entwicklung des gesamten Grundstücks betrachtet. Herr Bgm. Gum stellt das Konzept kurz vor, welches neben der Unterbringung der Obdachlosenunterkünfte auch weitere Planungsziele vorsieht: S
chwerpunktmäßig Entwicklung von Wohnbauflächen (Geschosswohnungsbau), Schaffung untergeordneter Freizeitflächen (Basketball-/Skaterplatz), Entwicklung von gliedernden Grünflächen inkl. Lärmschutzwall zur Nutzungstrennung Wohnen/Freizeit, Erhalt des bestehenden Biotops und offenen Grabens, Schaffung fuß- und radläufiger Anbindungen.
Das Entwicklungskonzept wird vom Gremium zur Kenntnis genommen. Mehrheitlich besteht jedoch die Meinung, dass vorerst nur die Planungen zur Errichtung der Obdachlosenunterkünfte forciert werden sollen. Die restlichen Flächen sollen zunächst als Reserveflächen vorgehalten und nicht weiter entwickelt werden. Für das weitere Vorgehen soll das Planungsbüro einen Vorschlag für die bestmögliche Situierung und Anordnung der Obdachlosenunterkünfte auf dem Grundstück erarbeiten.
Beschluss
Das Entwicklungskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die Planungen zur Errichtung der Obdachlosenunterkünfte soll forciert werden. Die restlichen Flächen werden zunächst als Reserveflächen vorgehalten und nicht weiter entwickelt. Für das weitere Vorgehen soll das Planungsbüro Arnold einen Vorschlag für die bestmögliche Situierung und Anordnung der Obdachlosenunterkünfte auf dem Grundstück erarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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11. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Weßling: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ("Flächen für Kiesabbau westlich St. Gilgen"); Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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ö
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11 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat der Gemeinde
Weßling hat in seiner Sitzung am 12.08.2014 die Durchführung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes („Flächen für Kiesabbau westlich St. Gilgen“) beschlossen.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung einer Kiesabbaufläche im nördlichen Gemeindegebiet von Weßling, nördlich der Bundesautobahn A96. Das Areal ist im Regionalplan München als Vorranggebiet für Kiesabbau ausgewiesen. Die Flächennutzungsplanänderung zielt insofern auf eine Umsetzung des Regionalplanes hin. Die derzeit bewaldete Fläche wird nach Abschluss des Kiesabbaus und der Wiederverfüllung einer Rekultivierung zugeführt. Für den Eingriff in Natur und Landschaft werden entsprechende Ausgleichsflächen im Rahmen der nachfolgenden Abgrabungsanträge nachgewiesen.
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist bereits erfolgt. Von Seiten der Gemeinde Seefeld wurden in diesem Zusammenhang keine Einwände vorgebracht (siehe GR-Beschluss vom 20.01.2015). Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und den fortgeschriebenen Entwurf i.d.F. vom 28.04.2015 gebilligt sowie zur Auslegung bestimmt. Mit Schreiben vom 02.06.2015 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut um Stellungnahme bis zum 10.07.2015 gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird.
Hinweis: Der Entwurf der 8. FNP-Änderung kann auf der Internetseite der Gemeinde Weßling sowie im Bauamt der Gemeinde Seefeld eingesehen werden.
Beschluss
Die Durchführung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weßling („Flächen für Kiesabbau westlich St. Gilgen“) wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2015
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ö
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12 |
Sitzungsverlauf
1. Frau GR Dorschner berichtet über den momentanen Stand der im Bürgerstadl einquartierten Asylbewerber. Mittlerweile sind alle Asylbewerber eingetroffen. Im Ort gibt es eine Vielzahl von Helfern, die sich mit großem Engagement für die Asylbewerber einsetzen.
Das Gremium spricht allen Helfern ausdrücklich seinen Dank aus.
2. Herr GR Ramsauer möchte das Team Gemeinderat motivieren intensiver an der Aktion
„Stadtradeln“ teilzunehmen.
Datenstand vom 13.10.2015 10:34 Uhr