Datum: 21.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Genehmigung des Protokolls vom 30.06.2015 und des Bauausschussprotokolls vom 30.06.2015
3 Berichterstattung / Bekanntgaben
4 Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 und Entlastung der Gemeindeverwaltung
5 Verwendung der Preisgeldes des Energiepreises des Landkreises Starnberg 2014
6 Anträge der SPD und Bündnis90/Die Grünen bezüglich Fracking im Gemeindegebiet Seefeld
7 Erstellung eines Nahwärmenetzes in der Gemeinde Seefeld
8 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sportplatz", Gemarkung Oberalting-Seefeld; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
9 Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbepark Seefeld" sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss
10 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Gemeinden Andechs und Herrsching
11 Sonstiges

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2015 ö 1
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2. Genehmigung des Protokolls vom 30.06.2015 und des Bauausschussprotokolls vom 30.06.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2015 ö 2
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3. Berichterstattung / Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2015 ö 3

Sitzungsverlauf

  1. Die Damen und Herren des Gemeinderates werden zu der Einweihung des neuen Mehrzweckfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr Oberalting am 26.07.2015 ab 10:00 Uhr eingeladen.

  1. Mariensäule: Die Gemeinde bezuschusst die Sanierung der Mariensäule mit einer Summe von 15.000 €. Es kam seitens des Gremiums der Vorschlag, die Säule anzuleuchten. Der Kirchenvorstand hat sich einstimmig dagegen ausgesprochen, auch im Hinblick auf die angrenzenden Gebäude, deren Eigentümer Strahler wegen der Helligkeit in der Nacht ablehnen. Das Gremium schlägt eine sanfte Beleuchtung durch Bodenstrahler vor. Diese Möglichkeit soll abgeklärt werden.

  1. Lindenallee: Für das HH-Jahr 2016 ist die Erneuerung der Deckschicht vorgesehen. Im Vorfeld wurde eine Untersuchung des Untergrundes vorgenommen. Aufgrund des Untersuchungsergebnisses wird empfohlen die Oberfläche nicht abzufräsen sondern nur eine neue Deckschicht im Heißeinbau einzubringen. Die Ausschreibung soll zeitnah erfolgen, damit die Maßnahme noch im Herbst durchgeführt werden kann. Die Maßnahme wird in der Sitzung des Ferienausschusses am 25.08.2015 zur Genehmigung vorgelegt, um die Haushaltsmittel bereits im Jahr 2015 bereitzustellen. Die Kosten können aus den in diesem Jahr nicht benötigten Mitteln für den Ausbau der Inninger Straße gedeckt werden. Die Maßnahme wird mit ca. 125.000 € brutto veranschlagt.

  1. Im Zuge der Brandschutzsanierung der Grundschule am Pilsensee wurde das Gewerk „Trockenbauarbeiten“ ausgeschrieben. Lt. Gemeinderatsbeschluss vom 21.04.2015 wurde ein Kostenrahmen in Höhe von 52.000 € mit max. 5% Zuschlag freigegeben. Nach der Auswertung der Angebote wurde die Fa. TM Ausbau GmbH aus Puchheim als günstigster Bieter mit einer Angebotssumme von brutto 66.779,71 € ermittelt. Trotz der Überschreitung der freigegebenen Summe um ca. 22% wurde wegen der Dringlichkeit der Auftrag vorab erteilt. Da Positionen ausgeschrieben wurden, die in der Ausführung eingespart werden können und sollen, geht die Verwaltung von einer späteren Abrechnungssumme von ca. 50.000 € aus. Ziel ist, dass die freigegebene Auftragssumme nicht überschritten wird. Die Beschlussvorlage für die Beauftragung nach der Submission wird dem Gremium in der Sitzung des Ferienausschusses zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt.

  1. Die Grundschule am Pilsensee hat an einem von Energie Südbayern ausgeschriebenen Gewinnspiel teilgenommen und die Ausrichtung eines Sommerfestes gewonnen, das am 21.07.2015 ausgerichtet wurde. Das Motto war „schlau bewegen mit Felix“. Felix Neureuther war vor Ort und hat mit den Kindern Bewegungsspiele durchgeführt.

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4. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 und Entlastung der Gemeindeverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2015 ö 4

Sach- und Rechtslage

Die Prüfung des Haushaltsjahres 2012 erfolgte in der Zeit vom 27.01. bis 05.05.2015. Sie wurde auch diesmal durch drei Teams (je zwei Mitglieder) durchgeführt, die folgende Bereiche stichprobenartig überprüften:

-        Gemeindliche Kindertagesstätten
-        Neubau Feuerwehrgerätehaus Oberalting-Seefeld
-        Zweckverbände

Der Prüfungsbericht wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 05.05.2015 einstimmig verabschiedet.
Dem Gemeinderat werden die Feststellung des Haushaltsjahres 2012 und die Entlastung der Verwaltung empfohlen.

Anlagen:
-        Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012
-        Abschlussbericht über die Prüfung der gemeindlichen Kindertagesstätten
-        Abschlussbericht über die Prüfung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses O-S
-        Abschlussbericht über die Prüfung der Zweckverbände (wird nachgereicht)

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 fest und beschließt die Entlastung der Verwaltung für das Jahr 2012.

Die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses werden von der Verwaltung dankend angenommen und je nach Erforderlichkeit vom Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen in einem gesonderten Tagesordnungspunkt behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Verwendung der Preisgeldes des Energiepreises des Landkreises Starnberg 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2015 ö 5

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Seefeld hatte 2014 mit dem neugebauten Kinderhaus den 2. Platz beim Energiepreis des Landkreises Starnberg belegt. Preisgeld war hier 1.500 €.
In der Umwelt- und Energieausschusssitzung vom 23.06.2015 wurde nach kurzer Diskussion folgender Empfehlungsbeschluss gefasst.

„Das Preisgeld von 1.500 € für den Energiepreis des Landkreises Starnberg wird auf 10.000 € aufgestockt und als Anteile in der Energiegenossenschaft Fünf-Seenland e.G. investiert.“

Die Gemeinde Seefeld ist bereits Anteilseigner in der Energiegenossenschaft Fünf-Seenland e.G. Diese hat bereits mehrere Umweltprojekte auf den Weg gebracht. Der Erwerb weiterer Anteile soll dazu dienen, dass die Energiegenossenschaft Fünf-Seenland e. G. weitere Umweltprojekte realisieren kann.

Beschluss

Das Preisgeld von 1.500 € für den Energiepreis des Landkreises Starnberg wird auf 10.000 € aufgestockt und als Anteile in der Energiegenossenschaft Fünf-Seenland e.G. investiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Anträge der SPD und Bündnis90/Die Grünen bezüglich Fracking im Gemeindegebiet Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2015 ö 6

Sach- und Rechtslage

Es liegen Anträge der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen vor bezüglich Fracking im Gemeindegebiet Seefeld. Diese enthalten teilweise Forderungen, die auf kommunaler Ebene nicht zu entscheiden sind, da diese entweder durch Länderregelungen oder Gesetze bereits geregelt werden.
Nach eingehender Diskussion in der Umwelt- und Energieausschusssitzung vom 23.06.2015 wurde folgender Empfehlungsbeschluss gefasst.
„Die Gemeinde Seefeld spricht sich gegen Fracking und für eine konsequente Umsetzung der Energiewende aus.“

Sitzungsverlauf

Es soll ergänzt werden, dass auch keine Untersuchungen bezüglich Fracking auf dem Gemeindegebiet durchgeführt werden sollen.

Beschluss

Die Gemeinde Seefeld spricht sich gegen Fracking und für eine konsequente Umsetzung der Energiewende aus. Es sollen auch keine Untersuchungen bezüglich Fracking auf dem Gemeindegebiet durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Erstellung eines Nahwärmenetzes in der Gemeinde Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2015 ö 7

Sach- und Rechtslage

In den vergangenen Monaten wurde in einem Projektteam bei mehreren Treffen die ökologische und ökonomische Realisierbarkeit eines Wärmenetzes in Seefeld geprüft. Untersucht wurde ein Wärmenetz mit den Gebäuden Klinik Seefeld, Schwesternwohnheim, Seniorenstift, geplantes Seniorenheim, Schule und Technologiepark. Teilnehmer der Projektrunden waren: Bürgermeister Wolfram Gum, die Vorsitzenden der Fraktionen, Vertreter aus der Verwaltung, Peter Schlecht GmbH, Klinik Seefeld und Energiegenossenschaft Fünfseenland e.G.

Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass durch die vorhandenen Sondernutzer sowie durch das Netz mit begrenzter räumlicher Ausdehnung sehr günstige energetische Bedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb vorliegen. Die bisherige fachliche Begleitung und Moderation wurde durch die Fa. K.GREENTECH GmbH vorgenommen und ist nun abgeschlossen. Für weitere Detailplanungen müsste ein Nachfolgeauftrag vergeben werden.

In der Umwelt- und Energieausschusssitzung am 23.06.2015 wurde ein aktueller Sachstandbericht abgegeben. Daraufhin wurde folgender Empfehlungsbeschluss gefasst:

„Die Fa. K.GREENTECH GmbH, der die Voraussetzungen, Daten und Sachverhalte bereits bekannt sind, wird mit der nächsten Planungsstufe (detaillierte Planung mit Kostenberechnung) für ein Nahwärmenetz beauftragt.“

Ein entsprechendes Angebot wurde von der Verwaltung eingefordert und liegt zur Sitzung vor.

Sitzungsverlauf

Die Ermittlung von Interessenten für Hausanschlüsse an das Nahwärmenetz wird durch die Energiegenossenschaft Fünfseenland e.V. durchgeführt. Erst darauf basierend, kann eine Trassenführung und Dimensionierung durchgeführt werden.
Die Beschlussfassung wird zurückgestellt.

Beschluss

Der Beschluss wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sportplatz", Gemarkung Oberalting-Seefeld; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2015 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Midcourt-Tennisplatzes bzw. Multifunktionsplatzes für Kinder und Jugendliche im Bereich der Tennissportanlage am Jahnweg in Oberalting. Mit der Errichtung des zusätzlichen Platzes soll den wachsenden Anforderungen durch die steigenden Mitgliederzahlen des TC Seefeld Rechnung getragen werden. Die Bebauungsplanänderung ist erforderlich, da im rechtsverbindlichen Bebauungsplan an dieser Stelle bislang eine Grünfläche sowie Baum- und Strauchpflanzungen festgesetzt sind.

Für die Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft soll das gemeindliche Ökokonto in Anspruch genommen werden, da ein naturschutzrechtlicher Ausgleich innerhalb des Plangebietes nicht möglich ist.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ in der Fassung vom 21.07.2015, bestehend aus der Planzeichnung mit Festsetzungen und der Begründung mit Anlagen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbepark Seefeld" sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2015 ö 9

Sach- und Rechtslage

Für das Gewerbegebiet am Jahnweg existiert der seit 15.11.2001 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Jahnweg“, welcher mehrfach geändert und angepasst wurde (zuletzt 2013). Aus folgenden Gründen besteht derzeit ein planerischer Handlungsbedarf für diesen Bereich und die unmittelbar angrenzenden Flächen:
-        Aktuelle Anfragen mehrerer ortsansässiger Unternehmen nach zusätzlichen gewerblichen Bauflächen/Erweiterungsflächen,
-        Bedarf zusätzlicher überdachter Lager- und Stellflächen für den gemeindlichen Bauhof,
-        Möglichkeit des kurz- bis mittelfristigen Erwerbs der östlich an das Gewerbegebiet angrenzenden Grundstücke Flur Nr. 414 und 415, welche zukünftig als gewerbliche Erweiterungsflächen zur Verfügung stehen könnten,
-        Erfordernis der planungsrechtlichen Sicherung der vorgesehenen Anbindung zwischen „Meilinger Weg“ und „Am Gewerbepark“.

Vor diesem Hintergrund sollte der Bereich des bestehenden Gewerbegebietes am Jahnweg sowie die angrenzenden potentiellen Erweiterungsflächen einer neuen Bebauungsplanung unterzogen werden. Ein erstes Grobkonzept hierzu wurde dem Gemeinderat bereits in der Sitzung am 09.06.2015 vorgestellt. Im Zuge einer Neuüberplanung eröffnet sich zudem die Möglichkeit, die in diesem Bereich bereits bestehenden fünf Bebauungsplansatzungen in einen neuen Gesamtbebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“ zusammenzuführen. Dies würde zu einer wesentlichen Erleichterung und Vereinfachung der Handhabbarkeit und Lesbarkeit des Bebauungsplanes für Verwaltung und Bürger führen.  

Neben der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich (12. Änderung), da die gewerblichen Erweiterungsflächen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan derzeit als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen sind.       

Im Vorfeld sollten allerdings die hinfälligen Bauleitplanverfahren für den Bereich „Jahnweg-Ost“ (4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Jahnweg“ sowie 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 1) formal eingestellt werden. Diese im Jahr 2010 eingeleiteten Planungen zielten auf eine Osterweiterung des Gewerbegebietes in größerem Umfang ab, wurden aber aufgrund der Auswahl des Alternativstandortes Am Oberfeld in Hechendorf nicht fortgeführt.  

Beschluss

I.        Einstellung der bisherigen Bauleitplanverfahren für den Bereich „Jahnweg-Ost“

       Der Gemeinderat beschließt, die Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Jahnweg-Ost“ (4. Änderung des Bebauungsplanes „Jahnweg“) sowie zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 1, einzustellen.


II.        Beschluss zur Einleitung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Seefeld durchzuführen. Der Geltungsbereich umfasst den in der Anlage 1 „Geltungsbereich FNP-Änderung“ dargestellten Bereich.

2.        Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.


III.        Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“

1.        Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Seefeld“. Der Geltungsbereich umfasst den in der Anlage 2 „Geltungsbereich Bebauungsplan“ dargestellten Bereich.

2.        Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Erweiterung der bestehenden Gewerbeflächen am Jahnweg.

3.        Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens erforderlich werdenden Gutachten (z. B. Lärmschutz, Artenschutz, Höhenaufmaß usw.) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Gemeinden Andechs und Herrsching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2015 ö 10

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Andechs: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Gemeinde Andechs möchte im Ortsteil Erling auf dem Gelände eines aufgelösten Sägewerks westlich des Steinrinnenweges zwischen Ludwig-Prockl-Weg und Mühlstraße ein neues Wohngebiet entwickeln. Das im Flächennutzungsplan an dieser Stelle derzeit ausgewiesene Dorfgebiet (MD) soll im Zuge der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) umgewidmet werden. Eine Konkretisierung der Planung erfolgt auf Ebene des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 52 „Westlich des Steinrinnenweges, Am Daimergarten im Gemeindeteil Erling“.

Die Gemeinde Seefeld wurde im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 22.06.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs unter Bauamt/Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung eingesehen werden.


II.        Gemeinde Andechs: 19. Änderung des Flächennutzungsplanes

Um die Weiterentwicklung der Molkerei Scheitz an der Biomilchstraße im Südosten des Ortsteils Erling zu sichern führt die Gemeinde Andechs derzeit die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling“ durch. Die Gemeinde Seefeld wurde hierzu im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten und hat keine Anregungen und Hinweise vorgebracht (siehe Beschluss vom 09.06.2015).

Für die planungsrechtliche Sicherung muss parallel zur Bebauungsplanänderung der Flächennutzungsplan der Gemeinde Andechs geändert werden. Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat daher beschlossen, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vom Bauausschuss der Gemeinde Andechs am 14.10.2014 gebilligt. Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde die Gemeinde Seefeld nun mit Schreiben vom 06.07.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs unter Bauamt/Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung eingesehen werden.


III.        Gemeinde Herrsching: 1. Änderung des Bebauungsplanes über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kfz

Die Gemeinde Herrsching hat eine Stellplatzsatzung in Form eines einfachen Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 3 BauGB erlassen, um Regelungen für die Anordnung von oberirdischen Stellplätzen und Garagen zu treffen. Im Vollzug dieses Bebauungsplanes führten einzelne Festsetzungen immer wieder zu Auslegungsschwierigkeiten. Infolgedessen möchte die Gemeinde Herrsching den einfachen Bebauungsplan ändern, um zukünftig einen sicheren Vollzug gewährleisten zu können.

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 13.04.2015 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kfz (Garagen- und Stellplatzsatzung) gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. In diesem Zusammenhang wurde die Gemeinde Seefeld mit Schreiben vom 16.06.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching unter Bauamt/Liegenschaften eingesehen werden.


IV.        Gemeinde Herrsching: Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Schmidsteinerstraße“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 10.06.2015 den Entwurf des Bebauungsplanes „Westlich der Schmidschneiderstraße“ gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Ziel des Bebauungsplanes, der als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung von noch unbeplanten Innenbereichsflächen im Bereich westlich der Schmidschneiderstraße in Herrsching, die zukünftig als Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet) zur Verfügung stehen sollen. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes soll zudem die Schutzwürdigkeit des Baumbestandes im Plangebiet geklärt werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 23.06.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten. 
 
Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching unter Bauamt/Liegenschaften eingesehen werden.

Sitzungsverlauf

Die Beschlussvorschläge werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss

I.        Gemeinde Andechs: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Andechs wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.        


II.        Gemeinde Andechs: 19. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Andechs wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.        


III.        Gemeinde Herrsching: 1. Änderung des Bebauungsplanes über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kfz

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kfz der Gemeinde Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


IV.        Gemeinde Herrsching: Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Schmidsteinerstraße“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Schmidschneiderstraße“ der Gemeinde Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Die Beschlussvorschläge werden zur Kenntnis genommen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2015 ö 11
Datenstand vom 13.10.2015 10:33 Uhr