Datum: 25.08.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Ferienausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Berichterstattung / Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ferienausschuss
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Sitzung des Ferienausschusses
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25.08.2015
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ö
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1 |
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2. Neuabschluß des Konzessionsvertrages Gas
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ferienausschuss
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Sitzung des Ferienausschusses
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25.08.2015
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ö
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2 |
Sach- und Rechtslage
§ 46 EnWG verpflichtet die Gemeinden dazu, Energieversorgern die öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Dafür werden Wegenutzungsverträge, auch Konzessionsverträge genannt, abgeschlossen. Spätestens 2 Jahre vor deren Auslaufen muss die Gemeinde das Ende öffentlich bekannt machen (§ 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG).
In der Gemeinde Seefeld läuft der Gas-Konzessionsvertrag mit der Energie Südbayern GmbH am 15.09.2016 aus. Am 18.08.2014 wurde das Auslaufen des Konzessionsvertrages mit einer Bewerbungsfrist von 3 Monaten im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht (§ 46 Abs. 3 Sätze 1 und 3 EnWG). Nach Ablauf der Bewerbungsfrist im November 2014 gab es mit der Energie Südbayern GmbH nur einen Bewerber.
Der Gas-Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren - optional kann nach 10 oder 15 Jahren vorzeitig gekündigt werden (§ 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG) - ist somit mit der Energie Südbayern GmbH abzuschließen.
Der Bayerische Gemeindetag stellt einen Musterkonzessionsvertrag zur Verfügung, der von der Verwaltung an die Bedürfnisse der Gemeinde Seefeld angepasst wurde.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Seefeld stimmt dem Gas-Konzessionsvertrag mit der Energie Südbayern GmbH mit einer Laufzeit von 20 Jahren (vorzeitige Kündigung nach 10 oder 15 Jahren möglich) zu. Der in der Anlage beigefügte Vertragsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss
Die Gemeinde Seefeld stimmt dem Gas-Konzessionsvertrag mit der Energie Südbayern GmbH mit einer Laufzeit von 20 Jahren (vorzeitige Kündigung nach 10 oder 15 Jahren möglich) zu. Der in der Anlage beigefügte Vertragsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Gemeinde Andechs (Erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ferienausschuss
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Sitzung des Ferienausschusses
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25.08.2015
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ö
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3 |
Sach- und Rechtslage
I. Bebauungsplan Nr. 52 „Westlich des Steinrinnenweges, Am Daimergarten, im Gemeindeteil Erling“
Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 04.08.2015 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52 „Westlich des Steinrinnenweges, Am Daimergarten, im Gemeindeteil Erling“ gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziel des Bebauungsplanes ist eine Umstrukturierung der Flächen des ehemaligen Sägewerks am Steinrinnenweg in Erling durch die Neuausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit mehreren Einzel- und Doppelhäusern sowie einem Mehrfamilienhaus.
Die Gemeinde Seefeld wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung im September 2014 um Stellungnahme gebeten. In diesem Zusammenhang wurden keine Einwände vorgebracht, da die Planungshoheit der Gemeinde nicht berührt wurde (siehe Beschluss vom 16.09.2014).
In der nun vorliegenden Planung wurde im Vergleich zum Vorentwurf das Plangebiet geringfügig reduziert, die Erschließungsfläche „Am Daimergarten“ als öffentlicher Eigentümerweg festgesetzt (anstatt private Verkehrsfläche) und eine Verschiebung einzelner Bauräume für Garagen vorgenommen. Weitere wesentliche Änderungen haben sich nicht ergeben. Insofern wird empfohlen, auch im Zuge der nun stattfindenden erneuten Behördenbeteiligung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird.
II. Bebauungsplan Nr. 20 „Östlich der Hurtenstraße im Gemeindeteil Frieding“
Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 14.04.2015 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Östlich der Hurtenstraße im Gemeindeteil Frieding“ gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziel der Planung ist eine Nachverdichtung sowie die Abrundung der Ortsrandbebauung im Südwesten des Ortsteils Frieding, im Bereich der Hurtenstraße. Hierfür wird im Bebauungsplan ein Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der überwiegende Teil des Plangebietes bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen; die restlichen nicht mit dem Flächennutzungsplan übereinstimmenden Bereiche sollen im Zuge der parallel in Aufstellung befindlichen 16. Änderung des Flächennutzungsplanes angepasst werden. Für den Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt ein naturschutzrechtlicher Ausgleich auf zwei externen Ausgleichsflächen der Gemarkung Frieding und Machtlfing (Entwicklung einer extensiven Flachlandmähwiese).
Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 11.08.2015 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Die Verwaltung empfiehlt diesbezüglich keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Unterlagen der beiden Bebauungspläne können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs unter Bauamt / Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
Beschlussvorschlag
I. Bebauungsplan Nr. 52 „Westlich des Steinrinnenweges, Am Daimergarten, im Gemeindeteil Erling“
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Westlich des Steinrinnenweges, Am Daimergarten, im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Bedenken oder Einwände vorgebracht.
II. Bebauungsplan Nr. 20 „Östlich der Hurtenstraße im Gemeindeteil Frieding“
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Östlich der Hurtenstraße im Gemeindeteil Frieding“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Bedenken oder Einwände vorgebracht.
Beschluss
I. Bebauungsplan Nr. 52 „Westlich des Steinrinnenweges, Am Daimergarten, im Gemeindeteil Erling“
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Westlich des Steinrinnenweges, Am Daimergarten, im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Bedenken oder Einwände vorgebracht.
II. Bebauungsplan Nr. 20 „Östlich der Hurtenstraße im Gemeindeteil Frieding“
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Östlich der Hurtenstraße im Gemeindeteil Frieding“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Bedenken oder Einwände vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ferienausschuss
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Sitzung des Ferienausschusses
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25.08.2015
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ö
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4 |
Datenstand vom 30.09.2015 16:39 Uhr