Datum: 15.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2015
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ö
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1 |
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2. Genehmigung des Protokolls vom 21.07.2015 und des Ferienausschussprotokolls vom 25.08.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2015
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ö
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2 |
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3. Berichterstattung / Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2015
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ö
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3 |
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4. Organisations-Untersuchung Rathaus Seefeld; Vorstellung des Ergebnisses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2015
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ö
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Sach- und Rechtslage
Am 26.10.2014 wurde ein Bürgerentscheid mit der Fragestellung „Das bestehende Rathaus in Seefeld soll erhalten und mit einem neuen Anbau ergänzt werden“ von den Bürgern mehrheitlich angenommen. U.a. wurde das Bürgerbegehren von den Initiatoren begründet mit einer noch zu verifizierenden Kostenschätzung in Höhe von 3 Mio € für den „Neubau auf dem Rathausgelände mit Anbindung an das bestehende Gebäude“.
Nachdem von Seiten der Initiatoren anerkannt wurde, dass ein Um-, Anbau des bisherigen Rathauses aufgrund des vom Gemeinderat beschlossenen Raumkonzeptes nicht günstiger zu realisieren sein würde, als ein Neubau, wurde nun dieses Raumkonzept als zu groß angezweifelt.
Der Gemeinderat kam überein, dass nunmehr als erster Schritt durch einen externen Berater die Geschäftsverteilung, die Organisationsabläufe und darauf fußend ein modifiziertes Raumkonzept untersucht und erarbeitet werden soll, um wiederum eine nachvollziehbare Rathausplanung durchführen zu können.
Die Bayerische Akademie für Verwaltungs-Management GmbH wurde beauftragt, diese Untersuchungen durchzuführen. Nunmehr liegen die Ergebnisse vor, die in der Sitzung von Frau Übler vorgestellt und kommentiert werden.
Sitzungsverlauf
Die Vorstellung des Ergebnisses der Organisationsuntersuchung wird von dem Gremium anerkennend zur Kenntnis genommen. Rückfragen seitens des Gremiums oder der anwesenden Bürger werden nicht gestellt.
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5. Straßenwidmung einer Erschließungsstraße im Bereich "Am Oberfeld" für eine geplante Wohncontaineranlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2015
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ö
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Beschließend
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5 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2015 wurde die Frage nach einem zukünftigen Standort für die Wohncontainer, welche die Gemeinde Seefeld von der Firma Scheitz erwirbt, behandelt. Dabei wurde ein Standort auf einer Teilfläche im Südwesten des Grundstücks Fl.Nr.550/3 der Gemarkung Seefeld als vorzugswürdig angesehen (vgl. Anlage „Lageplan“). Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Seefeld.
Zum Bau und zur späteren Erschließung der Wohncontaineranlage ist eine Erschließungsstraße erforderlich. Die Erschließungsstraße soll gegenüber der Straße „In der Au“ von der Gemeindeverbindungstraße „Am Oberfeld“ abzweigen (vgl. Lageplan zur genauen Lage). Die Widmung ist im Übrigen auch notwendig um frühzeitig die Anträge bei den Spartenunternehmen für die Versorgungsleitungen wie Telekommunikation etc. stellen zu können.
Die Gemeinde Seefeld ist zuständiger Straßenbaulastträger für die als Ortsstraße zu widmende o.g. Fläche gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG. Die Wegfläche ist als Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen. Die Arbeiten zur Herstellung der Straße sollen schnellstmöglich durchgeführt werden.
Hinsichtlich des Straßennamens werden von Seiten der Verwaltung zwei Alternativvorschläge eingebracht:
Anknüpfend an den an den Fund eines Brunnens aus der Zeit ca. 400 n. Chr. auf dem Grundstück der Firma Dosch Bau und den gewachsenen Erkenntnissen um das Bodendenkmal in diesem Bereich würde eine Namensgebung „Keltenweg“ wiederum einen guten Bezug zur römisch und keltisch geprägten Zeit der Spätantike über die Wahl des Straßennamens herstellen. Tatsächlich ist es wohl so, dass sich römische und keltische Funde in diesem Bereich überlagern können, weil vorteilhafte Siedlungsplätze mehrfach, zeitlich aufeinander folgend von Kelten und Römern besiedelt wurden.
Geographisch anknüpfend bietet sich aber auch die Namensgebung “Zugspitzblick“ an, da man von dem leicht erhöhten Standort bei gutem Wetter einen direkten Blick auf die Zugspitze genießen kann.
Sitzungsverlauf
Als weitere Straßenbezeichnung wird der Vorschlag „Pfaffenberg“ diskutiert. Die Bezeichnung „Keltenweg“ findet jedoch allgemeine Zustimmung.
Beschluss
Die in der Kartendarstellung beschriebene Wegfläche wird durch Beschluss des Gemeinderates Seefeld vom 15.09.2015 zur Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG mit dem Namen „Keltenweg“ gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Herstellen einer Straßenbeleuchtung an der Uneringer Straße Ortsausgang Oberalting Richtung Unering bis zur 3M ESPE
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2015
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ö
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Beschließend
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Sach- und Rechtslage
Seit längerem wird erwogen, eine Straßenbeleuchtung von Oberalting-Seefeld kommend in Richtung Unering bis zur 3M ESPE zu errichten. Die Verwaltung hat hierzu ein Angebot von dem Netzbetreiber Bayernwerk eingeholt. Das Angebot lautet über ca. 45.000 € brutto.
Da sich ein Radweg entlang der Uneringer Straße zur 3M ESPE aufgrund der Topographie nur sehr schwer realisieren lässt, aber eine größere Anzahl von Mitarbeitern mit dem Rad, bzw. zu Fuß zur 3M ESPE geht, wird durch eine Beleuchtung die Sicherheit wesentlich erhöht. Die Beleuchtung soll über eine Schaltung gesteuert werden und in den Nachtstunden, wenn die Fahrbahn nicht von Radfahrern und Fußgängern genutzt wird, ausgeschaltet bleiben.
Bei Zustimmung des Gremiums zur Durchführung der Maßnahme besteht zudem für die 3M ESPE bei zeitnaher Ausführung die Möglichkeit, in den Kabelgraben für die Beleuchtung zusätzlich ein Glasfaserkabel für den dringend erforderlichen DSL-Ausbau legen zu lassen. Diese Kosten werden seitens der 3M ESPE getragen, die die Maßnahme mit der Telekom plant.
Die Deckung der außerplanmäßigen Mittel kann über die HHSt 6700.96000 erfolgen.
Sitzungsverlauf
Seitens der Verwaltung soll geprüft werden, ob zu einem späteren Zeitpunkt ein Radweg realisiert werden kann
oder ob eine Abmarkung für Radfahrer möglich ist. Es soll ausgeschlossen werden, dass dann eine bestehende Straßenbeleuchtung versetzt werden muss. Die Verwaltung wird die hierzu bereits durchgeführte Voruntersuchung des Büros Osterrieder dem Gremium erläutern und den Vorgang in der nächsten Sitzung erneut zur Diskussion stellen.
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7. Errichtung von Parkplätze gegenüber der Nachbarschaftshilfe Seefeld auf dem Flurstück 270/0 Gem. Oberalting-Seefeld, Meisterwiesen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2015
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ö
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Beschließend
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7 |
Sach- und Rechtslage
Mit der Erweiterung der Nachbarschaftshilfe Seefeld ist es erforderlich, auch die Situierung der Parkplätze neu zu regeln. Bisher parken die Mitarbeiter und Besucher im Bereich des Verbindungsweges Ulrich-Haid-Straße/Roseggerstraße, obwohl der Zufahrtsbereich für PKW gesperrt und als Aufstellfläche für den Schulbus vorgesehen ist. Im Fall eines Rettungs- oder Feuerwehreinsatzes ist der Zugang zu den Gebäuden behindert. Die derzeit auch im Kurvenbereich der Ulrich-Haid-Straße parkenden PKW stellen eine Sichtbehinderung dar. Zur Lösung dieses Problems bietet sich die Nutzung der gegenüberliegenden Wiese als Parkplätze an.
Die Verwaltung hat sich mit dem Bistum Augsburg, als Eigentümer des Flurstückes 270/0, in Verbindung gesetzt, um eine Nutzung für die erforderlichen Parkplätze zu klären. Die Zustimmung des Bistums Augsburg ist zwischenzeitlich erfolgt. Eine Aktualisierung des Pachtvertrages ist erforderlich.
Das Bauamt hat eine Planung entwickelt, die mit einer Zu- und Ausfahrt über die Ulrich-Haid-Straße die Möglichkeit bietet, ca. 18 Parkplätze anzuordnen. Die Parkplätze für Behinderte können unmittelbar vor der Nachbarschaftshilfe gekennzeichnet werden. Im derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist die Fläche als „Fläche für Gemeinbedarf“ ausgewiesen. Bei Zustimmung des Gremiums ist die Maßnahme im Rahmen eines Freistellungsverfahrens genehmigungsfähig.
Die Kosten für die Durchführung der Maßnahme sind mit ca. 40.000 € angesetzt. Die Planung und Durchführung der Maßnahme wird durch das Bauamt geleitet. Die Maßnahme ist außerplanmäßig. Die Kostendeckung kann über die HHST 4390.95000 erfolgen.
Sitzungsverlauf
Seitens des Gremiums wird vorgeschlagen, die Parkplätze direkt von der Straße anzufahren und auf eine separate Zufahrt zu verzichten. Der Gehweg soll ggf. hinter den Parkplätzen entlang geführt werden. Die Verwaltung wird hierzu Vorschläge erarbeiten und diese mit den voraussichtlichen Kosten dem Gremium erneut vorlegen.
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8. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Herrsching: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Ortszentrum I"; Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2015
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ö
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8 |
Sach- und Rechtslage
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 29.07.2015 den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortszentrum I“ gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Ziel des Bebauungsplanes ist eine Überarbeitung und Aktualisierung der planerischen Vorgaben im Bereich der Bahnhofstraße/Luitpoldstraße in Herrsching, im Bereich westlich des Camilla-Horn-Weges. Der als „Besonderes Wohngebiet“ (WB) festgesetzte Planbereich soll dabei an die aktuellen Eigentumsverhältnisse angepasst und die Überbaubarkeit durch eine bessere bauliche Ausnutzung der Grundstücke sowie die Zulassung eines zusätzlichen Staffelgeschosses erhöht werden.
Die Gemeinde Seefeld wurde im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 21.08.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching unter Rathaus/Bauamt/Liegenschaften eingesehen werden.
Beschluss
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“ der Gemeinde Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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9. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.09.2015
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ö
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Datenstand vom 13.10.2015 11:26 Uhr