Datum: 06.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 19:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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06.10.2015
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ö
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1 |
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2. Genehmigung des Protokolls vom 15.09.2015 und des Bauausschussprotokolls vom 15.09.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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06.10.2015
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ö
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2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Berichterstattung / Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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06.10.2015
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ö
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3 |
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4. Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde wegen Umwidmung genehmigter Zuschüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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06.10.2015
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ö
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4 |
Sach- und Rechtslage
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.04.2009 wurden der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Herrsching 10.000 € für die Sanierung des Martin-Luther-Hauses in Seefeld und für eine seinerzeit künftige energetische Sanierung noch einmal 10.000 € zugesagt. Zudem genehmigte der Gemeinderat am 03.05.2011 für das Martin-Luther-Haus einen Zuschuss i.H.v. 15.000 € für einen Dachreiter.
Bis dato wurden jedoch nur für die erstgenannte Maßnahme im Jahr 2009 Mittel i.H.v. 6.000 € abgerufen, so dass aus den drei Maßnahmen 29.000 € noch nicht in Anspruch genommen wurden. Dieser Betrag ist jedes Jahr erneut im Haushaltsplan unter der Haushaltsstelle 3700.98800 mit veranschlagt worden.
Mit beigefügtem Antrag bittet die Pfarrerin, Frau Angela Smart, diese noch nicht abgerufenen Gelder für vordringlichere Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an Dach, Speicher und Fundament beantragen zu dürfen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt zu, 29.000 €, die aus früheren Genehmigungen für diverse Maßnahmen am Martin-Luther-Haus in Seefeld noch nicht abgerufen wurden, jetzt für vordringlichere Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an Dach, Speicher und Fundament des Hauses bereitzustellen. Die Auszahlung des Betrages erfolgt je nach Baufortschritt und Kostennachweis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Drößling;
Beauftragung der Firmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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06.10.2015
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ö
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5 |
Sach- und Rechtslage
Am 10.02.2015 genehmigte der Gemeinderat für die FFw Drößling die Ersatzbeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs mit Wasser (TSF-W), welches mit rd. 167.000 € brutto beziffert wurde. Die öffentliche Ausschreibung erfolgte in drei Losen (Fahrgestell, Aufbau, Teilbeladung) und ergab eine gesamt zu vergebende Auftragssumme i.H.v. 128.444,30 €.
Folgende Firmen, die jeweils die günstigsten waren, erhalten den Auftrag:
Los 1: Fahrgestell – MAN Truck & Bus Deutschland, Am Kirchhölzl 1 in 82156 Gräfelfing
Los 2: Aufbau – ZFT Ziegler Feuerwehrgerätetechnik, Neue Straße 1 in 09241 Mühlau
Los 3: Teilbeladung – Kannowski Brandschutz, Pasteurstr. 18 in 82152 Planegg- Martinsried
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der folgenden, jeweils günstigsten, Firmen mit einer Gesamtsumme i.H.v. 128.444,30 € zu:
Los 1: Fahrgestell – MAN Truck & Bus Deutschland, Am Kirchhölzl 1 in 82156 Gräfelfing
Los 2: Aufbau – ZFT Ziegler Feuerwehrgerätetechnik, Neue Straße 1 in 09241 Mühlau
Los 3: Teilbeladung – Kannowski Brandschutz, Pasteurstr. 18 in 82152 Planegg- Martinsried
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Errichtung von Parkplätzen gegenüber der Nachbarschaftshilfe Seefeld auf dem Flurstück 270/0 Gem. Oberalting-Seefeld, Meisterwiesen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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06.10.2015
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ö
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Beschließend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in der Sitzung 15.09.2015 die Verwaltung gebeten, Vorschläge zu erarbeiten, bei der die Parkplätze direkt von der Ulrich-Haid-Straße angefahren werden.
Eine erste Überprüfung ergab, dass die Ulrich-Haid-Straße nicht über die für Senkrechtaufstellung erforderliche Breite von 6,0 m verfügt. Um die Anordnung von Senkrechtparkplätzen dennoch zu ermöglichen, ist es daher notwendig die Fahrbahn im Bereich der Parkplätze geringfügig zu verbreitern und die Entwässerungseinrichtungen (2 Straßensinkkästen) anzupassen. Zusätzlich wurden die einzelnen Parkplätze mit einer Breite von 2,8 m statt 2,5 m geplant, um das Ein- und Ausfahren zu erleichtern. Es lassen sich auf diese Weise 14 Stellplätze errichten.
In diesem Zusammenhang soll auch eine fußläufige Zuwegung für die geplante Wohnanlage auf demselben Flurstück errichtet werden.
Die Parkplätze für Behinderte können wiederum unmittelbar vor der Nachbarschaftshilfe gekennzeichnet werden. Auch an der Genehmigungsfähigkeit ändert sich nichts.
Die Kosten für die Durchführung der Maßnahme sind mit ca. 32.000 € anzusetzen. Die Planung und Durchführung der Maßnahme wird durch das Bauamt geleistet. Die Maßnahme ist außerplanmäßig. Die Kostendeckung kann über die HHST 4390.95000 erfolgen.
Sitzungsverlauf
Die Verwaltung wird gebeten, die in der derzeitigen Planung vorgesehenen rechtwinkligen Ecken am äußeren Rand der Stellplätze bzw. des Fußweges abzurunden.
Auf die Frage nach dem aktuellen Entwicklungsstand des in Nachbarschaft geplanten Pflegeheims, erklärt Herr Gum, dass er fortwährend in Kontakt mit dem Vorhabenträger ist und das Projekt nach wie vor realisiert werden soll. Es wird vorgeschlagen, dass der Vorhabenträger in eine der nächsten Sitzungen eingeladen wird, um die aktuelle Planungssituation zu schildern.
Beschluss
Das Gremium stimmt der Baumaßnahme „Parkplätze gegenüber der Nachbarschaftshilfe“ in Form von Senkrechtparken an der Ulrich-Haid-Straße auf dem Flurstück 270/0 Gemarkung Oberalting-Seefeld zu. Der Pachtvertrag mit dem Bistum Augsburg wird aktualisiert.
Das Gremium erteilt die Zustimmung zur Freigabe der außerplanmäßigen Mittel in Höhe von ca. 32.000 € brutto über die HHST 4390.95000.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld; Änderungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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06.10.2015
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ö
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Sach- und Rechtslage
In der Gemeinderatssitzung am 30.06.2015 wurde erstmals ein Nutzungskonzept für den Bereich zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld im Ortsteil Hechendorf vorgestellt. Demnach sollten die im Eigentum der Gemeinde befindlichen Flächen schrittweise unterschiedlichen Nutzungen zugeführt werden (u.a. Freizeitnutzungen, Gemeinbedarfsflächen für Flüchtlings- bzw. Obdachlosenunterkunft, Wohnen).
Aufgrund aktueller Entwicklungen wurde das Nutzungskonzept nochmals überarbeitet (siehe Anlage 1). Das geänderte Nutzungskonzept sieht eine abschnittsweise Entwicklung der Flächen zwischen bereits bestehendem Gewerbegebiet Am Oberfeld und Inninger Straße vor, untergliedert in die Teilbereiche Freizeitnutzung (neu geplantes Spielfeld TSV inkl. Nebenanlagen und Stellplätze sowie bestehender Basketball- und Skaterplatz), Gemeinbedarf (Flüchtlings- bzw. Obdachlosenunterkunft, Feuerwehr) und Wohnbauflächen. Die Details des Nutzungskonzeptes werden in der heutigen Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, auf Grundlage des überarbeiteten Nutzungskonzeptes eine Flächennutzungsplanänderung einzuleiten (13. Änderung), um die beabsichtigte Entwicklung der Grundstücksflächen zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld planungsrechtlich vorzubereiten. Die Ausweisungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (siehe Anlage 2) widersprechen derzeit größtenteils den neu vorgesehenen Nutzungen. Der Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Eine Konkretisierung der Planung auf Bebauungsplanebene soll dann abschnittsweise je nach Dringlichkeit und Handlungsbedarf in nachfolgenden Schritten erfolgen.
Sitzungsverlauf
Nach einer kurzen Vorstellung des Nutzungskonzeptes, auf dessen Grundlage die FNP-Änderung erstellt werden soll, werden einige grundlegende Anregungen vom Gemeinderat vorgebracht, die im Zuge der weiteren Planung entsprechend berücksichtigt werden:
- Ermöglichung der Unterbringung gewerblicher Nutzungen im Bereich der vorgesehenen Wohnbauflächen durch Ausweisung als Mischgebiet
Planerischer Schwerpunkt auf dem Aspekt Verkehrssicherheit
Realisierung des südlich der Straße Am Oberfeld geplanten Lärmschutzwalls
Erschließung möglichst über Ringschluss und nicht über Stichstraßen
Berücksichtigung einer ausreichend großen Fläche für die Feuerwehr
Keine separate Errichtung von Umkleiden/Sanitäranlagen für die Freizeitnutzungen, sondern Unterbringung im neu geplanten Feuerwehrgebäude
Die Verwaltung versichert nochmals, dass es sich bei dem vorgestellten Nutzungskonzept nur um eine Grobplanung im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung handelt und die Detailplanungen erst in den nächsten Verfahrensschritten, insbesondere auf Ebene der Bebauungsplanung erfolgen. Auch wird darauf hingewiesen, dass das Nutzungskonzept mit den Planungsbetroffenen (u.a. TSV Hechendorf, Feuerwehr) bereits vorabgestimmt wurde.
In Bezug auf die bereits in der Genehmigungsplanung befindlichen Vorhaben Rasenspielfeld und Containeranlage für Flüchtlinge soll durch die Verwaltung nochmals geprüft werden, inwiefern hier bei der Realisierung Synergieeffekte genutzt werden könnten (z.B. zeitgleicher Aushub des Erdmaterials). Darüber hinaus soll eine Absteckung der geplanten Containeranlage erfolgen, so dass sich die Gemeinderäte vor Ort ein Bild über Abmessung und genaue Lage im Gelände machen können.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Seefeld für den Bereich zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld auf Grundlage des vorgestellten Nutzungskonzeptes (Anlage 1) durchzuführen. Der Geltungsbereich umfasst den in Anlage 3 dargestellten Bereich.
2. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sportplatz", Gemarkung Oberalting-Seefeld; Abwägungs- sowie erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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06.10.2015
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ö
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Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Midcourt-Tennisplatzes bzw. Multifunktionsplatzes für Kinder und Jugendliche im Bereich der Tennissportanlage am Jahnweg in Oberalting.
Der Entwurf wurde durch den Gemeinderat am 21.07.2015 gebilligt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 06.08.2015 bis zum 08.09.2015 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.07.2015 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 08.09.2015 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Im Zuge der Auslegung wurde von Seiten des Landratsamtes Starnberg, Kreisbauamt, empfohlen, vom vereinfachten Verfahren ins reguläre Bebauungsplanverfahren umzusteigen und die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung erneut durchzuführen, da trotz der geringfügigen Änderungen die Grundzüge der Planung berührt sein könnten und somit das vereinfachte Verfahren ausgeschlossen sei. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich sowohl inhaltlich als auch flächenmäßig bei der vorliegenden Bebauungsplanänderung um eine Umplanung minderen Gewichts, die eine wesentliche Änderung des planerischen Grundgedankens und des zugrundeliegenden städtebaulichen Konzepts nicht erkennen lässt. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird jedoch empfohlen, der Anregung des Landratsamtes zu folgen und in das reguläre Bebauungsplanverfahren zu wechseln.
Beschluss
1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ wird nicht mehr im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, sondern im regulären Bebauungsplanverfahren fortgesetzt.
2. Die im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 06.10.2015). Die Abwägung vom 06.10.2015 ist Bestandteil des Beschlusses.
3. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ mit den unter 2. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 06.10.2015, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen sowie Begründung mit Umweltbericht und Anlagen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Inning: 1. Änderung des Bebauungsplanes Buch Nr. 6 "Östlich des Ammerseeufers"; Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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06.10.2015
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ö
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9 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat der Gemeinde Inning a. Ammersee hat in seiner Sitzung am 28.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Buch Nr. 6 „Östlich des Ammerseeufers“ zwischen Schloßstraße, Hangweg und An der Seeleite im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern (1. Änderung).
Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Erhöhung der Bebaubarkeit von zwei größeren Ufergrundstücken im Bereich An der Seeleite im Ortsteil Buch. Im Sinne der Nachverdichtung soll die maximale Grundfläche der einzelnen Baufelder angehoben sowie teilweise eine Vergrößerung bzw. Neuausweisung von Baufeldern vorgenommen werden.
Die Gemeinde Seefeld wurde im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 16.09.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning eingesehen werden.
Beschluss
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Buch Nr. 6 „Östlich des Ammerseeufers“ der Gemeinde Inning wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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06.10.2015
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ö
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10 |
Datenstand vom 28.10.2015 14:27 Uhr