Datum: 27.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:12 Uhr bis 19:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.10.2015
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ö
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2. Genehmigung der Protokolle vom 05.10.2015 und 06.10.2015 und des Bauausschussprotokolls vom 06.10.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.10.2015
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ö
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3. Berichterstattung / Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.10.2015
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ö
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3 |
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4. Radverkehrsführung über die Staatsstraße St 2070 im Bereich der Seestraße, Ortsteil Hechendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.10.2015
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Sach- und Rechtslage
Die überörtliche Radewegeverbindung Herrsching – Hechendorf – Weßling/Wörthsee verläuft im Bereich des Ortsteils Hechendorf über die Seestraße, quert anschließend die Staatsstraße St 2070 und führt weiter über den Aubachweg.
Die Seestraße ist im Abschnitt Einmündungsbereich zur St 2070 bis Anwesen Seestraße Nr. 2 als Einbahnstraße geregelt. Der von Süden kommende Verkehr muss daher nach rechts abbiegen und wird im Bereich der Abwasserpumpstation wieder auf die St 2070 geführt. Diese verkehrsrechtliche Anordnung gilt auch für Radfahrer. An die Verwaltung wurde diesbezüglich eine Anfrage aus der Öffentlichkeit gestellt, ob die Einbahnstraßenregelung in der Seestraße für Radfahrer aufgehoben werden könnte („Radfahrer frei“). Die Verwaltung trat daraufhin mit den zuständigen Fachbehörden in Kontakt (Landratsamt, Staatliches Bauamt, Polizei), um die Möglichkeiten und Folgen einer Aufhebung der Einbahnstraßenregelung sowie die Optionen für eine möglichst verkehrssichere Querung der St 2070 für den Radverkehr zu erörtern.
Von Seiten der Polizei Starnberg und des Staatlichen Bauamts Weilheim wurde eine Öffnung der Einbahnstraße für Radfahrer abgelehnt. Das Landratsamt Starnberg hat daraufhin vorgeschlagen, die Einbahnstraßenregelung für alle Verkehrsteilnehmer beizubehalten und im Zuge der St 2070 zwischen Hechendorf und Seefeld (auf Höhe der südlichen Ausfahrt der Seestraße) beidseitig das Verkehrszeichen „Achtung kreuzende Radfahrer“ aufzustellen. Gegenüber der Ausfahrt der Seestraße soll darüber hinaus der Grünstreifen zwischen St 2070 und dem straßenbegleitenden Geh- und Radweg überfahrbar befestigt und entsprechend ausgeschildert werden. Die hierfür erforderlichen baulichen Änderungen müssten durch die Gemeinde Seefeld in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt erfolgen.
Die Verwaltung steht diesem Vorschlag äußerst kritisch gegenüber und hat gegenüber dem Landratsamt mehrfach geäußert, dass eine alternative Lösung gefunden werden sollte (z.B. Versetzung des Ortseingangsschildes, Schaffung einer Querungshilfe usw.). Diese alternativen Vorschläge wurden aber von Seiten des Landratsamtes alle abgelehnt. Mit Schreiben vom 05.10.2015 wurde die Gemeinde dann durch das Landratsamt informiert, dass die verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der Schilder „Achtung kreuzende Radfahrer“ erlassen wurde und die Befestigung des Grünstreifens zwischen St 2070 und dem straßenbegleitenden Geh- und Radweg durch die Gemeinde Seefeld in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt erfolgen solle.
Aus Sicht der Verwaltung sollte unbedingt eine alternative Lösung für eine verkehrssichere Führung des Radverkehrs über die St 2070 gefunden werden, da gegen die Variante des Landratsamtes folgende ernste Bedenken erhoben werden:
- Die Kreuzung der St 2070 für den auf der Seestraße von Süden kommenden Radverkehr soll mit der Variante Landratsamt bewusst an einer Stelle erfolgen, an welcher der motorisierte Verkehr regulär 100 km/h fahren darf, anstatt den Radverkehr an einer innerörtlichen Stelle mit Geschwindigkeitsbegrenzung über die St 2070 zu führen.
- Die angedachte Befestigung des schmalen Grünstreifens zwischen St 2070 und dem straßenbegleitenden Geh- und Radweg soll an einer Stelle erfolgen, an der sich derzeit eine steile Böschung befindet. Die Radfahrer müssten nach der Querung der St 2070 somit ein sehr starkes Gefälle überwinden. Eine verkehrssichere und den technischen Regeln entsprechende Befestigung kann aus Sicht der Verwaltung an dieser Stelle nicht hergestellt werden.
- Es wird bezweifelt, dass die Radwegeführung trotz entsprechender Beschilderung von den Radfahrern (insbesondere ortskundigen Radfahrern) angenommen wird, da ein größerer, gefährlicher und fahrtechnisch anspruchsvoller Umweg (zuerst bergab, dann wieder bergauf) in Kauf genommen werden müsste.
Der Sachverhalt wird dem Gremium hiermit zur Diskussion gestellt. Eine Übersicht mit Darstellung der vom Landratsamt avisierten Lösung ist dem Anhang zu entnehmen.
Sitzungsverlauf
Das Gremium stimmt der Auffassung der Verwaltung zu. Die Agenda Verkehr hat bereits ebenfalls Gespräche mit der PI Herrsching geführt. Eine Möglichkeit die Einbahnstraßenregelung im Bereich zur Inninger Straße für Radfahrer aufzulösen und eine Verschwenkung an einem Übergang mit einer Verkehrsinsel als Querungshilfe auszubauen soll untersucht werden. In der Seestraße soll mittels Beschilderung und Schutzstreifen für Radfahrer auf den gegenläufigen Verkehr hingewiesen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage eine Alternative auszuarbeiten und mit dem Landratsamt zu erörtern.
Beschluss
Die Gemeinde Seefeld spricht sich gegen die Maßnahmen aus der Anordnung
des Landratsamtes Starnberg vom 05.10.2015 zur Führung des Radverkehrs über die St.2070 im Bereich der Seestraße in Hechendorf aus.
Eine Führung des Radverkehrs im südlichen Bereich der Seestraße/Einmündung St.2070 mittels einer überfahrbaren Befestigung des Grünstreifens wird von der Gemeinde Seefeld nicht baulich hergestellt werden. Die Gemeinde Seefeld ist nicht Eigentümer der Grundstücksflächen. Eine Vereinbarung zur Baulast existiert nicht.
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Landratsamt Starnberg eine Lösung im Sinne einer Radverkehrsführung mittels Querungshilfe und einseitiger Fahrbahnverschwenkung im nördlichen Bereich der Seestraße/Einmündung St.2070 zu suchen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Inning: Bebauungsplan "Gewerbegebiet östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels"; Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.10.2015
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ö
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5 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat am 13.01.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels“ aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Schaffung neuer gewerblicher Bauflächen in Nachbarschaft zum Interkommunalen Gewerbepark Inning/Wörthsee, um der hohen Nachfrage insbesondere auch von einheimischen Gewerbetreibenden nachzukommen. Zum Zwecke einer zeitnahen städtebaulichen Entwicklung und Verkehrsberuhigung soll darüber hinaus die innerörtliche Jet-Tankstelle im Ortsteil Inning an den neuen Standort im Bereich der bereits bestehenden Aral-Tankstelle an der B 471 verlegt werden.
Der gewählte Standort östlich der B 471 in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A 96 bietet aufgrund seiner guten verkehrlichen Anbindung und seiner abseits von schützenswerter Wohnbebauung befindlichen Lage ideale Voraussetzungen für die Ausweisung von Gewerbeflächen. Alternative Standorte für Gewerbeansiedlungen im Bereich der Ortslagen Inning, Buch, Bachern oder Schlagenhofen wurden von der Gemeinde Inning ausgeschlossen, um einerseits immissionsschutzrechtlichen Konflikten vorzubeugen und andererseits eine Verschärfung der Verkehrssituation in den umliegenden Ortschaften (darunter auch Hechendorf) zu unterbinden.
Mit Schreiben vom 08.10.2015 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände oder Bedenken zur Planung vorzubringen. Vielmehr sollte die Planung begrüßt werden, da diese infolge der verkehrsgünstigen Standortwahl auch auf eine Verhinderung unnötigen Ziel- und Quellverkehrs durch den Seefelder Ortsteil Hechendorf abzielt.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen des Bebauungsplanes können auf der Internetseite der Gemeinde Inning eingesehen werden.
Beschluss
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels“ der Gemeinde Inning wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände oder Bedenken vorgebracht. Vielmehr wird begrüßt, dass die Gemeinde Inning mit der vorliegenden Planung auch darauf abzielt, unnötigen Ziel- und Quellverkehr zu den überörtlichen Verkehrsanlagen durch den Seefelder Ortsteil Hechendorf zu verhindern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Weßling: 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 6. Änderung des Bebauungsplanes "Argelsrieder Feld II"; Erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.10.2015
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ö
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6 |
Sach- und Rechtslage
Die Gemeinde Weßling hat beschlossen, den Bebauungsplan „Argelsrieder Feld II“ in Weßling zu ändern (6. Änderung) sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.
Mit der Änderungsplanung soll in einem kleinen Teilbereich des Gewerbegebietes „Argelsrieder Feld“ in Weßling eine Neuanordnung und geringfügige Erweiterung der gewerblichen Bauflächen erfolgen. Wesentliches Ziel dabei ist die Schaffung einer innerbetrieblichen verkehrstechnischen Verbindung zwischen neu zu bebauenden und bereits bestehenden Betriebsflächen, die gemäß den Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan sowie den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes bislang nicht vorgesehen war.
Die Gemeinde Seefeld wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. In diesem Zusammenhang wurden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt war (siehe Beschluss vom 19.05.2015).
Mit Schreiben vom 09.10.2015 wurde die Gemeinde Seefeld erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten (erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB). Da sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben und die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen der Flächennutzungsplan- bzw. Bebauungsplanänderung können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling eingesehen werden.
Beschluss
Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weßling sowie die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Argelsrieder Feld II“ werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Containeranlage für Asylsuchende;
Mitteilung der Submissionsergebnisse und Auftragserteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.10.2015
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ö
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Beschließend
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7 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderates vom 15.09.2015 wurde die Zustimmung für die Durchführung der erforderlichen Ausschreibungen für die Umsetzung der erworbenen Containeranlage der Fa. Scheitz an den Standort „Keltenweg 5“ im Ortsteil Hechendorf erteilt.
Zu dem Submissionstermin am 13.10.2015 lagen für alle ausgeschriebenen Gewerke mindestens 2 Angebote vor.
Die Liste der Submissionsergebnisse ist als Anlage beigefügt.
Aufgrund der Dringlichkeit wurden die Aufträge der Gewerke Baumeisterarbeiten, Demontage/ Transport/ Montage, Straßen-, Kanal-, Wasserleitungsbau sowie die Kücheneinrichtung mit einer dringlichen Anordnung vorab erteilt und werden hiermit dem Gremium bekanntgegeben.
Beschluss
Den Auftragsvergaben gemäß Submissionsliste wird zugestimmt. Die dringliche Anordnung vom 20.10.15 wird zur Kenntnis genommen
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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27.10.2015
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ö
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Datenstand vom 18.11.2015 10:07 Uhr