Datum: 27.10.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:11 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag: Errichtung eines Doppelhauses mit 3 Wohneinheiten, 2 Garagen,2 Carportplätzen und 2 Stellplätzen; Bauort: Fl.Nr.521/28, Nähe Inninger Str.;Bauantrag-Nr.:43/2015; Bauherr: Secondopiano KG
2 Bauvorhaben: Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport (4 Stellplätze); Bauort: Fl.Nr.470/24, Wörthseestraße, Hechendorf; Bauherr Dirrheimer, Dr. Angela und Dr. Manfred; Bauantrag-Nr. 44/2015
3 Sonstiges

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1. Bauantrag: Errichtung eines Doppelhauses mit 3 Wohneinheiten, 2 Garagen,2 Carportplätzen und 2 Stellplätzen; Bauort: Fl.Nr.521/28, Nähe Inninger Str.;Bauantrag-Nr.:43/2015; Bauherr: Secondopiano KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.10.2015 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der zum Beschluss vorliegende Bauantrag wurde bereits zwei Mal vom Bauschuss abgelehnt.

Der Bauantrag -Bauten-Verzeichnis–Nr. 81 /2014- wurde mit Beschluss vom 10.02.2015 abgelehnt. Die Ablehnung wurde mit einer Wandhöhe im Südosten des Gebäudes von max. 12, 44 m, auf dem stark hängigen Grundstück begründet, die sich nach § 34 BauGB nicht einfügt. Die Wandhöhen resultierten aus der Planung  des Bauvorhabens mit 3 Vollgeschossen und einem Pultdach.

Der Bauantrag -Bauten-Verzeichnis–Nr. 19/2015- wurde mit Beschluss vom 30.06.2015 ebenfalls abgelehnt. Die Ablehnung wurde mit einer Wandhöhe im Südosten von max. 8,61 m und einer als Zugang am Wohngebäude geplanten Außentreppe  begründet, die nach Ansicht des Bauauschusses Gesichtspunkten des Brandschutzes, der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit im Winter bei Frost und Glätte widerspricht und verunstaltend wirkt.  Der Bauantrag beinhaltete bereits eine Reduzierung auf 2 Vollgeschosse und die Errichtung eines Satteldachs mit 38 Grad Dachneigung.

Nach erneuter Rücksprache mit dem Landratsamt wird nunmehr folgender Bauantrag
-Bauten-Verzeichnis–Nr. 43/2015- dem Bauauschuss zur Entscheidung vorgelegt:

Das Bauvorhaben ist in den Abmessungen des Doppelhauses, GR, GF, und Bruttorauminhalt mit 3 Vollgeschossen unverändert. Auch die Wohnfläche und der Stellplatzbedarf bleiben unverändert.

Die Wandhöhe wurde aufgrund der Vorgaben des Landratsamts in Starnberg im Südosten des Gebäudes auf max. 7,98 m reduziert. Dazu wurden die Flügeltüren am tiefsten Punkt im Südosten durch drei getrennte Fenster 1,00 m x 0,90m ersetzt. Das Gelände wird angefüllt unmittelbar bis unter die Fenster und die entstehende Wandhöhe hierdurch reduziert. Im UG entsteht damit ein Arbeitsraum anstelle eines Kinderzimmers mit Austritt ins Freie.

Die Außentreppe bleibt im Übrigen unverändert bestehen.


Anlagen:

-        Lageplan Bestand
-        Lageplan Bauantrag
-        Grundrisse, Ansichten und Schnitte

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung 08.10.2015 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt Starnberg, dass die geplante Außentreppe Gesichtspunkten des Brandschutzes, der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit im Winter bei Frost und Glätte widerspricht.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung 08.10.2015 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt Starnberg, dass die geplante Außentreppe Gesichtspunkten des Brandschutzes, der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit im Winter bei Frost und Glätte widerspricht.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

Abstimmungsbemerkung
Der Bauausschuss der Gemeinde Seefeld erteilt das gemeindliche Einvernehmen nicht. Nach Feststellung, dass die Außentreppe in den Eingabeplänen nicht geändert wurde, ist der Bauausschuss der Ansicht, dass die Außentreppe auch weiterhin eine verunstaltende Wirkung hat. Die Verwaltung der Gemeinde wird beauftragt, die Möglichkeiten des Erlasses einer Veränderungssperre zu prüfen. Der Bürgermeister wird gebeten, im Gespräch mit dem Landratsamt Starnberg darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde Seefeld im Falle der Ersetzung des Einvernehmens eine Überprüfung der Entscheidung im Rechtsweg anstreben muss.

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2. Bauvorhaben: Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport (4 Stellplätze); Bauort: Fl.Nr.470/24, Wörthseestraße, Hechendorf; Bauherr Dirrheimer, Dr. Angela und Dr. Manfred; Bauantrag-Nr. 44/2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.10.2015 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück mit einer Größe von 1.820m² ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als „reines Wohngebiet, stark durchgrünt“ für den östlichen Grundstücksbereich dargestellt. Der westliche Grundstücksbereich am See liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „ Wörthseeufer“ und ist als „ private Grünfläche“ festgesetzt. Zudem liegt dieser Grundstücksteil im Landschaftsschutzgebiet. Die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens auf dem östlichen, zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksbereich beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Es liegen zwei genehmigte Bauantragsbescheide für das Grundstück vor:

  1. Bescheid vom 17.02.2012, Az.: 40-B-2011-77-14
  2. Bescheid vom 03.06.2015, Az.: 40-B2014-739-14

Die vorliegende Tektur nimmt im Wesentlichen den genehmigten Baubescheid vom 03.06.2014 inhaltlich auf und beinhaltet folgende Änderungen:

Das in den Hang geschobene UG wird in seinen Abmessungen auf 15,08 m x 16,21m (anstelle von 15,08 m x 13,13 m) erweitert. Hierdurch ergibt sich eine Vergrößerung der überbauten Grundfläche (GR) des Wohnhauses von 197,08 m² auf nunmehr 244,45 m². Mit dem Carport (66,50 m²) und der Zufahrt (33,00 m²) ergibt sich mithin eine GR von insgesamt 359,69 m². Die neue GRZ beträgt 0,19.

Im Vergleich zur letzten Genehmigung werden im UG zusätzlich ein Gästezimmer (17,01 m²), ein Bad (8,24 m²), ein Lager (8,43 m²) und ein Abstellraum (3,84 m²) geplant.

Die neue GF beträgt 359,69 (GFZ 0,329) und der Bruttorauminhalt 2.276,81 m³.

Das EG bleibt unverändert.

Das OG bleibt im Grundriss unverändert, anstelle der offenen Dachterrasse mit 53,19 m² (10,21 m x 5,12 m) ist jedoch eine baulich geschlossene Lounge als zusätzlicher Wohnraum geplant.

Es bleibt damit bei drei Vollgeschossen wie im Genehmigungsbescheid vom 03.06.2015. Insbesondre bleiben die Wandhöhen unverändert zum vorgenannten Genehmigungsbescheid. Der Tekturantrag behält die genehmigte seeseitige Wandhöhe von 10,15 m unverändert bei. Er bleibt damit um ein Geschoss hinter dem benachbarten Grundstück Fl.Nr.470/23 zurück (vgl. Anlage).

Der Freiflächengestaltungsplan weist eine leicht veränderte Gestaltung der Gartenplanung im Bereich des Landschaftsschutzgebietes auf dem westlichen Grundstücksteil auf. Ein Nachweis für den Bestand eines Steges und eines Vorplatzes zum Bootshaus wurde nicht beigebracht.


Anlagen:

  • Lageplan Bestand
  • Lageplan Bauantrag
  • Grundrisse, Ansichten Schnitte
  • Übersichtsplan Höhenentwicklung und Vergleich mit Nachbarn

Beschlussvorschlag

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 09.10.2015 wird gem.§ 34 BauGB befürwortet.

Hinsichtlich des Freiflächengestaltungsplans, insbesondere bzgl. des Teils, der im Landschaftsschutzgebiet liegt, ist von der Baugenehmigungsbehörde unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde und des Fachbereichs Wasserrecht zu entscheiden.

Beschluss

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 09.10.2015 wird gem.§ 34 BauGB befürwortet.

Hinsichtlich des Freiflächengestaltungsplans, insbesondere bzgl. des Teils, der im Landschaftsschutzgebiet liegt, ist von der Baugenehmigungsbehörde unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde und des Fachbereichs Wasserrecht zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.10.2015 ö 3
Datenstand vom 03.12.2015 10:35 Uhr