Datum: 17.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Genehmigung des Protokolls vom 27.10.2015
3 Berichterstattung / Bekanntgaben
4 Bebauungsplan "Gut Delling" - Änderung und Erweiterung; Abwägungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gut Delling); Abwägungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Meilinger Weg: erstmalig endgültige Herstellung, 2. Ausbauabschnitt
7 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Gemeinden Andechs und Herrsching
8 Sonstiges

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.11.2015 ö 1
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2. Genehmigung des Protokolls vom 27.10.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.11.2015 ö 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Berichterstattung / Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.11.2015 ö 3
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4. Bebauungsplan "Gut Delling" - Änderung und Erweiterung; Abwägungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.11.2015 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Gut Delling“ – Änderung und Erweiterung – aufzustellen.

Ziel der Planung im Bereich von Gut Delling ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung und Erweiterung des Betriebsgeländes der TQ Group GmbH (inkl. Stellplatzflächen). Ferner soll die auf Gut Delling teilweise noch vorhandene landwirtschaftliche Nutzung der Stadt München zum Zwecke einer vollständigen Funktionstrennung komplett ausgelagert und im Bereich der benachbarten Landwirtschaftsanlagen der Stadt München neu angeordnet werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung am 19.05.2015 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 08.06.2015 bis zum 10.07.2015 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.06.2015 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 10.07.2015 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Sitzungsverlauf

Hinsichtlich der Frage, ob die Stellplatzflächen südlich von Gut Delling als baumüberstandener Parkplatz (Variante 1) oder als mit PV-Modulen überdachter Parkplatz (Variante 2) festgesetzt werden sollen, beschließt der Gemeinderat einstimmig, beide Varianten alternativ zuzulassen.

In Bezug auf die Oberflächenwasserbeseitigung im Bereich des Parkplatzes ergeht aus dem Gremium nochmals der Hinweis, dass eine Überprüfung stattfinden muss, ob eine Vorreinigung des Oberflächenwassers (z.B. Ölabscheider) vor Einleitung in den Regenwasserkanal erforderlich ist. Da es sich um eine technische Detailregelung handelt, wird diese Vorgabe in den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan aufgenommen. Darüber hinaus wird dies auch im Rahmen des parallel stattfindenden wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens überprüft.

Zur Stellungnahme der Stadt München (TÖB Nr. 9) erfolgt unter Pkt. 2 (Bereich D) keine Abwägung, da hier zuerst eine Klärung mit dem Einwender erfolgen soll, ob und inwiefern eine Überdachung der Schüttgosse tatsächlich erforderlich ist bzw. wie diese optisch gefälliger gestaltet werden könnte. Die Abwägung wird in eine der nächsten GR-Sitzungen ergänzt. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wird somit vertagt.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 17.11.2015). Die Abwägung vom 17.11.2015 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Eine Ergänzung der noch offenen Abwägungspunkte erfolgt in eine der nächsten GR-Sitzungen. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wird vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Striegl vorübergehend abwesend

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5. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gut Delling); Abwägungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.11.2015 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Gut Delling“ – Änderung und Erweiterung – aufzustellen sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.

Ziel der Planung im Bereich von Gut Delling ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung und Erweiterung des Betriebsgeländes der TQ Group GmbH (inkl. Stellplatzflächen). Ferner soll die auf Gut Delling teilweise noch vorhandene landwirtschaftliche Nutzung der Stadt München zum Zwecke einer vollständigen Funktionstrennung komplett ausgelagert und im Bereich der benachbarten Landwirtschaftsanlagen der Stadt München neu angeordnet werden.

Der Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 19.05.2015 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 08.06.2015 bis zum 10.07.2015 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.06.2015 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 10.07.2015 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Beschluss

1.        Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 17.11.2015). Die Abwägung vom 17.11.2015 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen redaktionellen und formalen Anpassungen sowie die unter 1. beschlossenen Änderungen vorzunehmen und den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 17.11.2015 auszufertigen.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Meilinger Weg: erstmalig endgültige Herstellung, 2. Ausbauabschnitt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.11.2015 ö 6

Sach- und Rechtslage

Derzeit erfolgt die erstmalig endgültig Herstellung des Meilinger Wegs für den Bereich zwischen Uneringer Straße und Wendehammer. In einem 2. Ausbauabschnitt soll der Meilinger Weg an die Straße „Am Gewerbepark“ angebunden werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

Variante 1 – Vollausbau

Variante 1 sieht eine Fortsetzung des Meilinger Wegs in Richtung Osten mit Anbindung an die Straße „Am Gewerbepark“ und somit einen Ring-schluss vor. Vorteil dieser Variante ist, dass der Wendehammer entfallen kann und auch größere Fahrzeuge wie z.B. Müllentsorgungsfahrzeuge oder Heizöltankwagen den Meilinger Weg ohne Rangieren oder Zurückstoßen befahren können. Nachteilig könnte jedoch sein, dass mit der Anbindung an das Gewerbegebiet ein nicht gewünschter Durchgangsverkehr generiert wird, für den der Meilinger Weg in seiner Funktion als reiner „Wohnweg“ nicht ausgelegt ist. Zudem müssten für den Vollausbau noch private Grundstücksflächen erworben werden, die sich derzeit nicht im Eigentum der Gemeinde Seefeld befinden. Auch ist diese Anbindung zum größten Teil nicht umlagefähig nach Erschließungsrecht, d.h. die Kosten trägt zu 100% die Gemeinde.   

Variante 2 – Anbindung nur über Fuß- und Radweg

Variante 2 sieht nur eine Fuß-/Radwegeverbindung zwischen dem Wendehammer am Ende des Meilinger Wegs und der Straße „Am Gewerbepark“ vor. Damit würde der Meilinger Weg als Stichstraße mit Wendehammer beibehalten und nur eine fuß- und radläufige Durchgängigkeit vom/zum Gewerbegebiet sichergestellt. Vorteil der Variante 2 ist, dass kein unerwünschter Durchgangsverkehr zu befürchten wäre und die Gemeinde keine zusätzlichen Grundstücksflächen für den Vollausbau erwerben müsste. Darüber hinaus wäre Variante 2 auch die kosten-günstigere Lösung, da der Ausbaubereich mit einem  Wendehammer umlagefähig ist.   


Die planungsrechtliche Sicherung der Anbindung erfolgt über das bereits in Aufstellung befindliche Bebauungsplanverfahren „Gewerbepark Seefeld“. Um die Planung fortsetzen zu können wird der Gemeinderat darum gebeten, sich für eine der Ausbauvarianten zu entscheiden.

Sitzungsverlauf

Die Variante 1 wird von dem Gremium bevorzugt. Die Straße soll als Anliegerstraße gekennzeichnet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den 2. Ausbauabschnitt des Meilinger Wegs gemäß Variante 1 umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Gemeinden Andechs und Herrsching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.11.2015 ö 7

Sach- und Rechtslage

1.        Gemeinde Andechs: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Zur Schaffung neuer Wohnbauflächen möchte die Gemeinde Andechs im Südwesten des Ortsteils Frieding eine Nachverdichtung und Abrundung der Ortsrandbebauung ermöglichen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen wird die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Im Zuge der FNP-Änderung sollen die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Grünfläche ausgewiesenen Bereiche des Vorhabengebietes zukünftig als Reines Wohngebiet (WR) dargestellt werden. Eine Konkretisierung der Planung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 20 „Östlich der Hurtenstraße im Gemeindeteil Frieding“, der im Parallelverfahren aufgestellt wird.    

Die Gemeinde Seefeld wurde im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 28.10.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs unter Bauamt/Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung eingesehen werden.


2.        Gemeinde Herrsching: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“ und 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat beschlossen, für den Bereich zwischen Eichenweg, Rieder Straße, Polizeiinspektion und Rauscher Hang den Bebauungsplan Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“ aufzustellen sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen. Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für eine Kindertagesstätte und familiengerechtes Wohnen inkl. Grünflächen. Hierzu soll das Plangebiet zukünftig als Wohnbaufläche sowie als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte ausgewiesen werden. 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Gemeinde Seefeld mit Schreiben vom 26. und 27.10.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Unterlagen zur Bebauungsplanung bzw. Flächennutzungsplanänderung können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching unter Rathaus/Bauamt/Liegenschaften eingesehen werden.


3.        Gemeinde Herrsching: Aufhebung des einfachen Bebauungsplanes „Herrsching, Teilbebauungs- und Baulinienplan VDK-Siedlung Lochschwab“ (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Für ein Grundstück im Bereich der VDK-Siedlung Lochschwab (südlich der Rieder Straße im Westen von Herrsching) wurde ein konkreter Antrag zum Anbau an ein bestehendes Reihenmittelhaus vorgelegt. Da nach Ansicht des Landratsamtes die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Herrsching, Teilbebauungs- und Baulinienplan VDK-Siedlung Lochschwab“ dem Vorhaben entgegenstehen und keine Befreiung erteilt werden könne, wurde dem Bauherrn empfohlen, eine Änderung des Bebauungsplanes zu beantragen.

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in der Sitzung am 16.09.2015 eine Änderung des Bebauungsplanes jedoch abgelehnt und stattdessen die Aufhebung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan habe durch die damalige Errichtung der VDK-Siedlung seinen Zweck mittlerweile erfüllt und sei für die künftige Entwicklung nicht mehr erforderlich. Nach Durchführung des Aufhebungsverfahrens wäre das Plangebiet zukünftig als Innenbereich zu werten und das Vorhaben wäre bei Beachtung der Vorgaben gemäß § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde die Gemeinde Seefeld mit Schreiben vom 20.10.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching unter Rathaus/Bauamt/Liegenschaften eingesehen werden.

Beschluss

1.        Gemeinde Andechs: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes

       Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Andechs wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.        


2.        Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“ und 11. Änderung des Flächennutzungsplanes

       Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“ sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Herrsching werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.        


3.        Gemeinde Herrsching: Aufhebung des Bebauungsplanes „Herrsching, Teilbebauungs- und Baulinienplan VDK-Siedlung Lochschwab“

Die Aufhebung des einfachen Bebauungsplanes „Herrsching, Teilbebauungs- und Baulinienplan VDK-Siedlung Lochschwab“ der Gemeinde Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.11.2015 ö 8
Datenstand vom 09.12.2015 15:49 Uhr