Datum: 08.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.12.2015
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ö
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2. Genehmigung der Protokolle vom 17.11.2015 und des Bauausschusses vom 17.11.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.12.2015
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ö
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3. Berichterstattung / Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.12.2015
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ö
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3 |
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4. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.12.2015
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ö
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Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.10.2015 beschlossen, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld durchzuführen.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung der beabsichtigten zukünftigen Nutzungen auf den im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücksflächen zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld. Das zugrundeliegende Nutzungskonzept sieht eine abschnittsweise Entwicklung unterschiedlicher Teilbereiche mit Gemeinbedarfsnutzungen (Sport-/ Freizeitflächen, Feuerwehr, Obdachlosen-/Flüchtlingsunterkünfte) sowie Wohnbauflächen vor. Eine Konkretisierung der Planung erfolgt auf Ebene der nachfolgenden Bebauungspläne, die in zwei Teilabschnitten entwickelt werden sollen.
Der Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes sieht demnach im westlichen Teilbereich die Ausweisung von Gem
einbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Sportfläche“, „Feuerwehr“ und „Soziale Einrichtungen“ sowie im östlichen Teilbereich die Darstellung von Wohnbauflächen vor.
Beschluss
- Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 08.12.2015, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sportplatz", Gemarkung Oberalting-Seefeld; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.12.2015
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ö
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Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Midcourt-Tennisplatzes bzw. Multifunktionsplatzes für Kinder und Jugendliche im Bereich der Tennissportanlage am Jahnweg in Oberalting. Mit der Errichtung des zusätzlichen Platzes soll den wachsenden Anforderungen durch die steigenden Mitgliederzahlen des TC Seefeld Rechnung getragen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde erstmals im Zeitraum vom 06.08.2015 bis 08.09.2015 öffentlich ausgelegt. Im Zuge der parallel stattfindenden Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde von Seiten des Landratsames die Empfehlung ausgesprochen, vom vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB in das reguläre Verfahren zu wechseln und die öffentliche Auslegung zu wiederholen. Dieser Empfehlung wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom 06.10.2015 entsprochen.
Die erneute öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 19.10.2015 bis zum 20.11.2015 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.10.2015 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 20.11.2015 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Beschluss
- Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 08.12.2015). Die Abwägung vom 08.12.2015 ist Bestandteil des Beschlusses.
- Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 08.12.2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung inkl. Umweltbericht und Anlagen wird gebilligt.
- Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Zurverfügungstellung eines Grundstücks an der Ulrich-Haid-Straße zur Unterbringung von bis zu 144 Asylbewerbern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.12.2015
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Sach- und Rechtslage
In seiner Sitzung am 05.10.2015 beschäftigte sich der Gemeinderat mit der im Betreff genannten Thematik. Die Rede war von bis zu 100 Asylbewerbern, die untergebracht werden müssen. Er beschloss einstimmig folgendes:
„Als Standort für Wohn- und Sozialcontainer für Asylbewerber wird der Standort 2a (Freifläche nördlich der Ulrich-Haid-Straße) dem Landratsamt angeboten. Das Landratsamt wird gebeten, ein Bebauungskonzept zu erarbeiten, welches eine möglichst großzügige räumliche Anordnung der Wohn- und Sozialcontainer aufweist. Bürgermeister Gum, sowie die Gemeinderäte Senft, Dorschner und Schneider werden ermächtigt, die vorgelegte Planung frei zu geben.“
Nunmehr meldete sich Herr Kreisbaumeister Dr. Kühnel mit einer „Brand-Mail“ (Dienstag, 24. November 2015, 18:42) und bittet um Unterbringung von bis zu 144 Asylbewerbern. Im Folgenden der Wortlaut der Mail:
„Sehr geehrter Herr Gum,
wir bedanken uns sehr herzlich bei Ihnen und dem Gemeinderat Seefeld für die Unterstützung bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen.
Seit der Gemeinderatssitzung, in der das Gremium die Bebauung des Grundstücks an der Ulrich-Haid-Straße beschlossen hat, haben sich die Zuweisungszahlen für den Landkreis Starnberg dramatisch erhöht.
Wir müssen derzeit 46, ab 1. Dezember 53 Flüchtlinge pro Woche im Landkreis unterbringen. Zusätzlich rechnen wir mit weiteren Erhöhungen.
Aufgrund der o.g. Zuweisungszahl fallen ab Dezember pro Woche - bei einem Verteilungs-schlüssel proportional nach der Einwohnerzahl im Landkreis – der Gemeinde Seefeld hiervon 5,8%, das sind ca. 3,1 Flüchtlinge pro Woche, zu.
Wir gehen davon aus, dass die Gemeinde Seefeld bis Ende Dezember zwischen 115 und 155 Flüchtlinge - aufgrund der o.g. Verteilung – aufnehmen muss. Die genaue Zahl hängt davon ab, wie viele Flüchtlinge in diesem Jahr in die Bundesrepublik Deutschland einreisen werden. Die Zahl 115 bezieht sich auf die Prognose von einer Million und die Zahl 155 auf die Prognose von 1,5 Millionen Flüchtlingen.
Die Anlage in Seefeld, die der Landkreis errichtet, kann 96 Personen aufnehmen und es entspricht der Beschlusslage des Gemeinderats, keine größere Anlage (an einem Ort) zu planen.
Die neuen Zahlen stellen die Unterbringung, auch die Möglichkeit, kleinere Einheiten zu realisieren, in ein anderes Licht. Bis die Anlage an der Ulrich-Haid-Straße im Frühjahr fertiggestellt sein wird, ist die Zahl der in der Gemeinde Seefeld unterzubringenden Flüchtlinge so gestiegen, dass – auch unter Berücksichtigung der Anlage, die die Gemeinde Seefeld derzeit selbst errichtet – die Erweiterung der Anlage in der Ulrich-Haid-Straße notwendig wird bzw. die Errichtung einer weiteren Anlage unausweichlich sein wird. Rechnet man von dem heutigen Tag bis zur Fertigstellung der geplanten Anlage in der Ulrich-Haid-Straße (ca. Ende März/Anfang April), erhöht sich die Zahl der aufzunehmenden Flüchtlinge in diesem Zeitraum für die Gemeinde Seefeld um ca. 55 bis 60.
Wir bitten höflich, den Gemeinderatsbeschluss bezüglich der Begrenzung der Anlage auf 96 Personen vor diesem Hintergrund nochmals mit dem Ziel zu prüfen, dem Landkreis die Möglichkeit einzuräumen, schon jetzt die Erweiterung auf 144 Personen planen und bauen zu dürfen. Die Anlage würde in diesem Fall, wie mit den Vertretern des Helferkreises besprochen, um ca. 5m auseinandergezogen, um die einzelnen Einheiten stärker räumlich voneinander abzutrennen. Damit ist sie nicht baugleich mit der Anlage in Herrsching.
Wir bitten bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen, dass eine spätere Erweiterung sehr viel teurer wäre (die Baustelle müsste wieder eingerichtet werden, die Leitungen (Abwasser, Wasser, Strom neu verlegt und angeschlossen werden, die Bauarbeiten müssten in unmittelbarer Nähe zu der bewohnten Anlage erfolgen, was beispielsweise bei der Lieferung der Container aus Sicherheitsgründen erhebliche Mehraufwände - Errichten einer neuen Kranaufstellfläche außerhalb der Anlage - bedingen würde).
Wir dürfen Sie abschließend um eine schnelle Entscheidung bitten, da wir ab nächster Woche mit den Vorarbeiten (Vermessung, Abschieben des Oberbodens etc. beginnen werden.
Mit den besten Grüßen in einer für die Gemeinden und den Landkreis nicht einfachen Zeit
Christian Kühnel“
Es wird zur Diskussion und Beschlussfassung gestellt, dem Landkreis die Möglichkeit einzuräumen, schon jetzt die Erweiterung auf 144 Personen planen und bauen zu dürfen.
Beschluss
Die Anfrage des Landratsamtes wird zur Kenntnis genommen und die Unterbringung von bis zu 144 Asylbewerbern auf dem Grundstück an der Ulrich-Haid-Straße befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Anträge der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur Fortführung und Änderung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.12.2015
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Sach- und Rechtslage
Der Umwelt- und Energieausschuss hat in der Sitzung vom 01.12.2015 folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:
„Der Umwelt- und Energieausschuss beschließt, den Anträgen der Agenda 21 Arbeitskreis „Alternative Energien“/Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld, zur Fortführung und Änderung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2016 zuzustimmen".
Antrag der Agenda 21:
1. Wir beantragen die Fortführung des „Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ im Jahr 2016. Das Programm soll im Jahr 2016 mit € 75.000,- unterstützt werden.
2. Sollten im Laufe des Jahres 2016 die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, soll der Zuschuss - unter Berücksichtigung der Haushaltslage - um bis zu € 25.000.- erhöht werden.
Begründung:
- Das o.g. Förderprogramm unterstützt die Bemühungen des Landkreises und der Gemeinde, bis 2035 die Energiewende zu erreichen.
- Durch die kontinuierliche Förderung in den vergangenen 16 Jahren konnte mittlerweile im Jahr 2014 eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 568 Tonnen erreicht werden (siehe beiliegende Statistik). Dies kommt allen Bürgern der Gemeinde zu Gute und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des Treibhauseffektes und der lokalen Energiewende.
- Der Energiebericht 2015 des Landkreises zeigt, dass die Anstrengungen, das für 2035 angepeilte Ziel zu erreichen, weiter verstärkt werden müssen. Aus diesem Grund verstärkt auch der Landkreis im Rahmen einer Klimawerkstatt im November 2015 seine Bemühungen.
Weiter wird beantragt, in das Förderprogramm ab 2016 einen neuen Punkt aufzunehmen.
3.6 Energiespeicher
„Gefördert werden Speichermedien einschließlich intelligenter Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie aus PV-Anlagen.
Höhe des Zuschusses: 10% der Investitionskosten, max. 1.000.- €.“
Begründung:
- Die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen wird immer weiter abgesenkt. Dadurch wird die Eigennutzung des Stroms aus PV-Anlagen immer sinnvoller. Der Anteil der Eigennutzung kann in Verbindung mit Speichermöglichkeiten und intelligenten Steuerungen wesentlich erhöht werden. Diese Technologie ist derzeit für den Privathaushalt noch nicht wirtschaftlich.
- Im Idealfall können mit dieser Technologie bis zu 80% des auf dem Dach erzeugten PV-Stroms selbst genutzt werden.
- In einer Studie verschiedener Forschungsinstitute im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Energieversorgung im Jahr 2050, die im September 2015 veröffentlicht wurde, wird festgestellt, dass verstärkt eine Interaktion zwischen den Sektoren Strom, Wärme/Kälte und Verkehr stattfinden wird.
Sitzungsverlauf
Den Initiatoren, die das Förderprogramm seit vielen Jahren in der Gemeinde fortführen wird Dank ausgesprochen.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Umwelt- und Energieausschusses und stimmt den Anträgen der Agenda 21 Arbeitskreis „Alternative Energien“/Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld, zur Fortführung und Änderung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2016 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Sonstiges
Gremium
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.12.2015
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Datenstand vom 16.12.2015 09:35 Uhr