Datum: 08.12.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 19:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses anstelle eines bestehenden Wohnhauses, Bauort: Fl.Nr.51, Andechser Straße 1, Gemarkung Unering; Bauherrn : Frau und Herr Zehetmayr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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13. Sitzung des Bauausschusses
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08.12.2015
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ö
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Beschließend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.51 der Gemarkung Unering mit einer Größe von 5.070 m² ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB, ein Bebauungsplan existiert nicht.
Das Grundstück ist derzeit bebaut mit zwei Mehrfamilienhäusern und zwei Einfamilienhäusern. Der Bauantrag sieht den Abriss eines der beiden Einfamilienhäuser vor. Das betroffene Wohngebäude ist mit einem der Mehrfamilienhäuser zusammen gebaut. (vgl. Lageplan)
Die Eingabeplanung des Bauantrages orientiert sich hinsichtlich der Ausmaße des neuen Gebäudes an dem bisher bestehenden Gebäude. Die innere Aufteilung wird jedoch verändert, es entsteht ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen. Die Ausmaße sind geplant mit 12,95 m x 11,25 m bei einer Bebauung mit drei Vollgeschossen (EG, OG, DG). Die GR beträgt 154,02 m², der Altbestand hatte eine vergleichbare GR von ca. 140,70m². Die Wandhöhe beträgt 6,50 m, die Firsthöhe 10,66 (unverändert zum Altbestand). Vorgesehen ist ein Satteldach mit 36 Grad Dachneigung. Insgesamt orientieren sich Wandhöhe und Firsthöhe an den durch das bestehende Mehrfamilienhaus vorgegeben Höhen und nehmen diese auf, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu erzeugen.
Für das Mehrfamilienhaus werden 7 Stellplätze neu errichtet. Dies entspricht den Vorgaben der Stellplatzsatzung der Gemeinde Seefeld.
Anlagen:
-Lageplan (M 1:1000)
-Lageplan Bauantrag (M 1:1000)
-Grundrisse, Ansichten, Schnitt
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 03.11.2015 wird gem.§ 34 B
auGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 03.11.2015 wird gem.§ 34 B
auGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2. Vorbescheid zur Erweiterung eines Einfamilienhauses; Bauort: Fl.Nr. 104/1, Bahnweg 14, Gemarkung Hechendorf; Bauherr: Herr Ulrich Blumenstock
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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13. Sitzung des Bauausschusses
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08.12.2015
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ö
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Beschließend
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Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.104/1 der Gemarkung Hechendorf hat eine Größe von 665 m². Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist es als reines Wohngebiet (WR) mit zwei bestehenden Bäumen dargestellt. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Derzeit ist das Grundstück mit einem kleinen Einfamilienhaus (UG,EG) und einer aufgeständerten Holzterrasse, die sich zwischen den zwei bestehenden alten Eichen befindet, bebaut. Im Rahmen des Vorbescheids sind das hölzerne OG und die Holzterrasse zum Abriss vorgesehen. Das gemauerte UG soll bestehen bleiben. Darauf aufbauend sollen zwei Vollgeschosse (somit UG,EG, OG) entstehen.
Mit dem Vorbescheidsantrag ist somit die Erweiterung bzw. der Aufbau von zwei erweiternden Vollgeschossen (EG, OG) mit Pultdach und einer neuen Terrasse zwischen den Bäumen geplant. Die Ausmaße des neuen EG und OG betragen 5,75 m x 16,00. Dies ergibt eine GR von 92 m², mithin eine GRZ von 0,14. Die GFZ ist mit 0,33 geplant. Vorgesehen ist weiterhin im OG ein Pultdach mit 10-12 Grad Dachneigung, welches zum See hin ansteigt und damit talseitig seinen First hat. Daraus ergibt sich eine bergseitige Wandhöhe von 8,00 m und eine talseitige Firsthöhe von ca.9,22 m.
Die Besonderheit des Grundstücks liegt in seiner exponierten Geländelage (vgl. Schnitt). Vom Bahnweg aus steigt das Gelände stark an, so dass nur EG und OG erhöht zu sehen sind. Das UG tritt straßenseitig nicht in Erscheinung. Eine vergleichbare Geländesituation ist in der näheren Umgebung ansonsten nicht anzutreffen.
Die umgebende Bebauung weist überwiegend zwei Vollgeschosse auf. Insbesondere gibt es im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid für das Grundstück Fl.Nr.104 ein Schreiben des Landratsamts Starnberg, dass von einer prägenden, zweigeschossigen Bebauung ausgeht. Die umgebende Bebauung weist jedoch deutlich geringere Wand und Firsthöhen auf(vgl. Anlage). Die talseitige Firsthöhe von 9,22 m, welche vom Bahnweg aus sichtbar ist fügt sich nicht ein.
Anlagen:
- Lageplan Bauantrag (M 1:1000)
- Grundriss, Ansichten, Schnitt
- Fragenkatalog zum Vorbescheid
- Schreiben Landratsamt bzgl. Vorbescheidsantrag Fl.Nr.104, Hechendorf
- Wandhöhen der prägenden, näheren Umgebung nach § 34
Beschlussvorschlag
Das Bauvorhaben in der Fassung vom 31.10.2015 wird gem. § 34 BauGB nicht befürwortet.
Es ergeht der Hinweis an den Antragsteller, dass sich zwecks der Abänderung der Planung mit der Gemeinde Seefeld ins Benehmen zu setzen. Vorgeschlagen wird den First bergseitig zu positionieren, damit entstände talseitig nur eine sichtbare Wandhöhe von 8,00 m.
Beschluss
Das Bauvorhaben in der Fassung vom 31.10.2015 wird gem. § 34 BauGB nicht befürwortet.
Es ergeht der Hinweis an den Antragsteller, dass sich zwecks der Abänderung der Planung mit der Gemeinde Seefeld ins Benehmen zu setzen. Vorgeschlagen wird den First bergseitig zu positionieren, damit entstände talseitig nur eine sichtbare Wandhöhe von 8,00 m.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt
Abstimmungsbemerkung
Es ergeht der zusätzliche Hinweis an den Antragsteller, dass bei einer Abänderung der Planung auch die Grundfläche des Baukörpers im UG neu zu berücksichtigen wäre, damit eventuell eine gleichbleibende Wohnfläche bei einer geringen Gebäudehöhe verwirklicht werden kann.
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3. Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garage; Bauort:Fl.Nr.72, Grundberg 17, Gemarkung Hechendorf; Bauherr: Frau Karin Wöll;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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13. Sitzung des Bauausschusses
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08.12.2015
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Beschließend
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Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.72 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 670 m² ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Das Grundstück ist derzeit mit einem eingeschossigen Einfamilienhaus und einer Einzelgarage bebaut. Das Einfamilienhaus ist zum Abriss vorgesehen, die Garage soll als Bestand erhalten bleiben soll.
Mit dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid begehrt die Antragstellerin die Überprüfung der Frage, ob eine Bebauung des Grundstücks mit einem Doppelhaus und einer zusätzlichen Garage möglich ist. Geplant ist die Errichtung eines Doppelhauses in den Ausmaßen 16,00 m x 10,00 m, mit zwei Vollgeschossen (EG, DG). Weiterhin ist ein Satteldach mit 26 Grad und einem Kniestock von 1,80 m vorgesehen.
Damit ergibt sich eine GR von 160 m², mithin eine GRZ von 0,22 und eine GFZ- bei zwei Vollgeschossen- von 0,45.
Insgesamt orientiert sich die Planung mit dem Einfamilienhaus an der umgebenden, prägenden Bebauung entlang der Hauptstraße. Auf dem Grundstück Fl.Nr.74/4, schräg gegenüber existiert ein Wohngebäude mit vergleichbaren Ausmaßen. Die GR beträgt dort 168,64 m² bei einer Grundstücksgröße von 601 m².Dies entspricht einer GRZ von 0,28. Auf dem benachbarten Grundstück Fl.Nr.71/3 existiert ein Wohngebäude mit ebenfalls zwei Vollgeschossen, weitere zweigeschossige Gebäude befinden sich entlang der Hauptstraße. Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Geschossigkeit (2 Vollgeschosse) und den Ausmaßen in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB ein.
Anlagen:
- Lageplan Bestand
- Lageplan Bauantrag
- Schemaschnitt
- Fragenkatalog
Beschlussvorschlag
Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 12.11.2015 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 12.11.2015 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort:Fl.Nr.72/2 , Grundberg 17, Gemarkung Hechendorf; Bauherr: Frau Karin Wöll;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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13. Sitzung des Bauausschusses
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08.12.2015
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ö
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Beschließend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.72/2 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 670 m² ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Das Grundstück ist derzeit mit einer Einzelgarage bebaut, die als Bestand erhalten bleiben soll.
Mit dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid begehrt die Antragstellerin die Überprüfung der Frage, ob eine Bebauung des Grundstücks mit einem Einfamilienhaus möglich ist. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses in den Ausmaßen 12,00 m x 9,00 m, mit zwei Vollgeschossen (EG, DG). Weiterhin ist ein Satteldach mit 26 Grad und einem Kniestock von 1,80 m vorgesehen.
Damit ergibt sich eine GR von 108 m², mithin eine GRZ von 0,16 und eine GFZ- bei zwei Vollgeschossen- von 0,32.
Insgesamt orientiert sich die Planung mit dem Einfamilienhaus an der umgebenden, prägenden Bebauung, die von der Hauptstraße in Richtung See durch Einfamilienhäuser geprägt ist. Auf dem benachbarten Grundstück Fl.Nr.71/3 existiert ein Wohngebäude mit ebenfalls zwei Vollgeschossen, weitere zweigeschossige Gebäude befinden sich an der Hauptstraße. Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Geschossigkeit (2 Vollgeschosse) und den Ausmaßen in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB ein.
Anlagen:
- Lageplan Bestand
Lageplan Bauantrag
Schemaschnitt
Fragenkatalog
Beschlussvorschlag
Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 12.11.2015 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 12.11.2015 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
5. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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13. Sitzung des Bauausschusses
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08.12.2015
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Datenstand vom 05.01.2016 11:21 Uhr