Datum: 16.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2016
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ö
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1 |
Sach- und Rechtslage
Es wird nach dem Hintergrund der Schürfgruben am Aubachweg in Hechendorf gefragt. Die Stellungnahme erfolgt unter Top 3.
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2. Genehmigung des Protokolls vom 19.01.2016 und des Bauausschussprotokolls vom 19.01.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2016
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ö
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2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Berichterstattung / Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2016
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3 |
Sitzungsverlauf
Zu der Frage aus Top 1 der Bürgerfragestunde wird Stellung genommen. Seitens des Landratsamtes wurden Baugrunduntersuchungen im Bereich unterhalb der Bahn am Aubachweg, durchgeführt. Das Landratsamt unterrichtete uns, dass aufgrund der derzeit verringerten Verteilungszahlen von Asylbewerbern von einer weiteren Unterkunft im Gemeindegebiet Seefeld vorläufig abgesehen wird.
Für die derzeitige Baumaßnahme in der Ulrich-Haid-Straße wurden die Größenordnungen seitens der Bürger fehlinterpretiert. Dies konnte in der Erläuterung durch Herrn BGM Gum richtiggestellt werden. Das Landratsamt hat eine Fläche von ca. 3.500 m² von einem privaten Eigentümer gepachtet. Es entsteht eine Wohnanlage für 144 Asylbewerber. Weitere Unterkünfte sind dort nicht geplant.
Die Freiwillige Feuerwehr Oberalting-Seefeld lädt zur Mitgliederversammlung am 17.03.2016 um 19:30 Uhr ein. Veranstaltungsort Feuerwehrhaus Oberalting.
Die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hechendorf findet am 03.03.2016 um 20:00 Uhr im Vereinshei m/Schützenstüberl statt.
Die Wasserwacht lädt zur Jahreshauptversammlung am 19.02.2016 um 19:00 Uhr in die Fattoria Drößling ein.
Herr Gum gibt einen Ausblick auf die künftige Finanzlage der Gemeinde. Durch massive Steuerverluste, speziell bei der Gewerbesteuer, Steuerrückzahlungen und den erhöhten Kreisumlagezahlungen, heuer und nächstes Jahr, ist die Liquidität der Gemeinde in den nächsten Jahren stark geschwächt.
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4. Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers von Herrn Hermann Ramsauer (Bündnis 90/Die Grünen) als Gemeinderatsmitglied
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2016
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ö
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Beschließend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Nach der Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied von Herrn Hermann Ramsauer entscheidet der Gemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers. Nächster Nachrücker auf der Liste Bündnis 90/Die Grünen ist Herr Dr. Robert Benoist, der mit Mail vom 18.01.2016 seine Bereitschaft erklärt, dieses Amt anzunehmen. Die Wahlvoraussetzungen werden erfüllt.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt Herrn Dr. Robert Benoist (Bündnis 90/Die Grünen) als Listennachfolger von Herrn Hermann Ramsauer.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Vereidigung von Herrn Dr. Robert Benoist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2016
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ö
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Beschließend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO sind alle Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Den Eid nimmt der Erste Bürgermeister ab.
Die Eidesformel lautet:
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte "ich schwöre" die Worte "ich gelobe" zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Sitzungsverlauf
Herr Dr. Robert Benoist wird als Listennachfolger Bündnis 90/ Die Grünen für Herrn Hermann Ramsauer im Amt als Gemeinderat vereidigt.
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6. Neue Besetzung für Ausschüsse, Kulturreferat und Vertreter Tourismusverband Starnberger Fünfseenland
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2016
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ö
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Beschließend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Durch die Niederlegung des Gemeinderatsmandats von Herrn Hermann Ramsauer sind die Sitze der Ausschüsse und die jeweilige Stellvertretung neu von Bündnis 90/Die Grünen zu benennen.
Des Weiteren war Herr Ramsauer stellvertretender Kulturreferent sowie Stellvertreter im Tourismusverband Starnberg Fünf-Seen-Land. Auch diese Funktionen sind zu besetzen.
Beschluss
Die Ausschüsse von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen werden wie folgt besetzt:
Ausschuss Mitglied Stellvertreter/in
Finanzausschuss Evelyn Villing Dr. Benoist
Bauausschuss Dr. Benoist Evelyn Villing
Ferienausschuss Evelyn Villing Dr. Benoist
Umwelt- und Energieausschuss Evelyn Villing Dr. Benoist
Rechnungsprüfungsausschuss Dr. Benoist Evelyn Villing
Referat Kultur (Stellvertretung) Dr. Benoist Evelyn Villing
Tourismusverband (Stellvertretung) Dr. Benoist Evelyn Villing
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Bebauungsplan "Gut Delling" - Änderung und Erweiterung; Ergänzung der Abwägung sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2016
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ö
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7 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 die Anregungen und Hinweise, die im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan „Gut Delling“ – Änderung und Erweiterung – eingegangen sind, behandelt und abgewogen.
In Bezug auf eine Anregung der Stadt München zur Überdachung der Schüttgosse im Bereich D (Sondergebiet Landwirtschaft) wurde die Abwägung jedoch vertagt und muss noch ergänzt werden. Darüber hinaus haben sich im Zuge der Konkretisierung der Planung noch weitere neue Erkenntnisse ergeben, die eine Ergänzung bzw. Aktualisierung der Abwägung in einzelnen Punkten erfordert.
Die beschlussmäßig zu behandelnden Änderungen sind in der beiliegenden Abwägung farblich markiert und werden von den beauftragten Planungsbüros Skorka/Treiber kurz vorgestellt.
Beschluss
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 17.11.2015, ergänzt am 16.02.2016). Die Abwägung vom 17.11.2015, ergänzt am 16.02.2016, ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen redaktionellen und formalen Anpassungen sowie die unter 1. beschlossenen Änderungen vorzunehmen und den Entwurf des Bebauungsplanes „Gut Delling“ – Änderung und Erweiterung – in der Fassung vom 16.02.2016 auszufertigen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße"; Änderungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2016
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ö
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8 |
Sach- und Rechtslage
Die Holzhandel Peter Schlecht GmbH möchte ihr Firmengelände teilweise erweitern und neu strukturieren. Die baulichen Anpassungen und Erweiterungen sind erforderlich, um den stetig ändernden Bedingungen und Nachfragen im Holzhandelsgeschäft Rechnung zu tragen und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auch zukünftig sicherstellen zu können. Insbesondere sollen im Bereich des Firmengeländes auch die technischen Einrichtungen und Anlagen für das geplante Seefelder Nahwärmenetz errichtet werden.
Zur planungsrechtlichen Sicherung der vorgesehenen Anpassungen und Erweiterungen ist eine Änderung des seit 14.06.2007 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ erforderlich. Die Holzhandel Peter Schlecht GmbH hat daher eine Änderung des Bebauungsplanes beantragt.
Folgende wesentliche Änderungen sollen im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ vorgenommen werden:
- Errichtung einer neuen Lagerhalle im Südwesten des bestehenden Firmengeländes
- Bau der technischen Anlagen und Einrichtungen für das Seefelder Nahwärmenetz innerhalb des jetzigen Firmengeländes
- Diverse Anpassungen und Aktualisierungen der bestehenden Festsetzungen
Das Planungsgebiet befindet sich westlich der Mühlbachstraße im Norden der Ortslage Seefeld (siehe kartenmäßige Darstellung).
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ durchzuführen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten einzuholen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.
Nach Art. 49 GO ohne GR Schlecht
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. 3. Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Riedel", Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2016
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ö
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9 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat am 19.01.2016 die Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Riedel“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung wird veranlasst, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Schulgebäudes im Schluchtweg in Hechendorf zu schaffen. In einem Anbau südlich an das Bestandsgebäude sollen zukünftig Erweiterungsflächen für den Kinderhort und die Mittagsbetreuung untergebracht werden.
Der Geltungsbereich wurde im Zuge der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs auf das gesamte Bestandsgebäude und die Erweiterungsflächen südlich des Bestandsgebäudes erweitert, um eine schlüssige ganzheitliche Regelung der Bebauungsmöglichkeiten für das gesamte
Schulgebäude inkl. Erweiterungsflächen sicherstellen zu können.
Nachdem es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a Abs.1 Satz 1 BauGB) handelt, ist das beschleunigte Verfahren anwendbar. Das Verfahren sieht nach der Billigung des Bebauungsplanentwurfes die Durchführung der öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor.
Beschluss
1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Riedel“ in der Fassung vom 16.02.2016, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen und der Begründung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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10. Sachstandsbericht Bahnhof Hechendorf
- Behindertengerechter Zugang
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2016
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ö
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10 |
Sitzungsverlauf
Frau GR‘in Senft stellt die Problematik zwischen Bahn und Regierung von Oberbayern dar, eine Einigung zum barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofes Seefeld-Hechendorf zu erzielen. Die Möglichkeit des barrierefreien Ausbaus wird vom Bayerischen Innenministerium
mit dem Ziel 2023 in Aussicht gestellt.
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11. TC 1980 Seefeld e.V. - Zuschussantrag zum Bau eines Midcourtplatzes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2016
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11 |
Sach- und Rechtslage
Mit beiliegendem Schreiben, bittet der TC 1980 Seefeld e.V. zum einen um einen Zuschuss i.H.v. 47.000 € zum Bau eines Midcourt-Tennisplatzes, zum anderen darum, dass die Gemeinde bezüglich des voraussichtlichen Zuschusses durch den BLSV an den TC, geschätzt auf 10.000 €, in Vorleistung tritt.
Sitzungsverlauf
Der Top wird zurückgestellt und soll im Rahmen der Haushaltsplanung im Finanzausschuss vorberaten werden.
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12. Erneuerung passiver Schutzeinrichtungen (Schutzplanken)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2016
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ö
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Beschließend
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12 |
Sach- und Rechtslage
An der Verbindungsstraße Hechendorf - Herrsching ist die Schutzplanke zwischen Straße und Bahnlinie an mehreren Stellen durch Windbruch und umgestürzte Bäume so stark beschädigt, dass nur noch eine Erneuerung der Schutzplanke über eine Länge von ca. 300 m möglich ist.
An der Uneringer Straße kippt die Schutzplanke im oberen Bereich ab, d.h. die Stabilität (Rückhaltevermögen) ist nicht mehr gegeben. Die Schutzplanke ist aus diesem Grunde ebenfalls zu erneuern, zuvor sollte noch die Tragfähigkeit der Böschung untersucht und ggf. die Einbindetiefe der Pfosten vergrößert werden.
Da sich die Anforderungen an Passive Schutzeinrichtungen mit der Einführung der RPS 2012 verändert / erhöht haben, scheidet eine Reparatur oder abschnittsweise Erneuerung in beiden Fällen aus. Die Kosten für die beiden Maßnahmen betragen geschätzt 35.000 Euro brutto, die erforderlichen Mittel wurden in den Haushaltsentwurf für 2016 aufgenommen.
Sitzungsverlauf
Der Top wird zurückgestellt und soll im Rahmen der Haushaltsplanung im Finanzausschuss vorberaten werden.
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13. Zyklische Reinigung der Tagwasserkanäle und Zustandserfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2016
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ö
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Beschließend
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13 |
Sach- und Rechtslage
In der Gemeinderatssitzung vom 09.06.2015 wurde im Rahmen der Diskussion um die Vergabe der zyklischen Reinigung der Tagwasserkanäle vom Gremium angeregt, eine komplette Zustands-erfassung der Kanäle durchzuführen.
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 13.05.2014 die Verwaltung ermächtigt, die Ausschreibung der Reinigung und Zustandserfassung turnusmäßig durchzuführen. Es hat sich allerdings in 2015 gezeigt, dass die dafür geschätzten Kosten deutlich zu niedrig angesetzt waren. Der Vergleich mit einer Kommune mit etwa gleichgroßem Kanalnetz zeigt, dass die Kosten für die Reinigung und Zustandserfassung (inkl. der Anschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze) für das gesamte Gemeindegebiet bei ca. 300.000,- Euro liegen und über zwei Jahre hinweg ausgeschrieben werden sollte, um eine einheitliche Zustandserfassung zu erhalten.
Sitzungsverlauf
Der Top wird zurückgestellt und soll im Rahmen der Haushaltsplanung im Finanzausschuss vorberaten werden.
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14. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Nachbargemeinden Herrsching, Inning und Wörthsee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2016
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14 |
Sach- und Rechtslage
1. Gemeinde Herrsching: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „zwischen Hermann-Rainer-Straße, Gachenstraße, Conrad-Schulz-Weg und der Seeuferpromenade“
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 18.05.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 42 „zwischen Hermann-Rainer-Straße, Gachenstraße, Conrad-Schulz-Weg und der Seeuferpromenade“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.
Ziel der Änderung soll die Aufrechterhaltung der städtebaulichen Ordnung sein. Hierzu sollen die derzeit bestehenden zwei Bauräume für Wohnbebauung herausgenommen und stattdessen ein größerer, mittig im Grundstück situierter Bauraum festgesetzt werden.
Mit Schreiben vom 26.01.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 07.03.2016 gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Bauamt/Liegenschaften/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
2. Gemeinde Herrsching: Erlass einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung im Bereich des Ortsteiles Rausch
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, für den Ortsteil Rausch eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zu erlassen.
Ziel der Satzung soll die Klarstellung der Innen-/Außenbereichsabgrenzung sein. Darüber hinaus soll eine moderate Bebauung auf der nördlichen Teilfläche des Grundstücks Flur Nr. 1467/2 der Gemarkung Herrsching, das derzeit dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen ist, ermöglicht werden.
Mit Schreiben vom 27.01.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 09.03.2016 gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Satzungsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Bauamt/Liegenschaften/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
3. Gemeinde Herrsching: Aufhebung des einfachen Bebauungsplanes „Herrsching, Teilbebauungs- und Baulinienplan VDK-Siedlung Lochschwab“
Für ein Grundstück im Bereich der VDK-Siedlung Lochschwab (südlich der Rieder Straße im Westen von Herrsching) wurde ein konkreter Antrag zum Anbau an ein bestehendes Reihenmittelhaus vorgelegt. Da nach Ansicht des Landratsamtes die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Herrsching, Teilbebauungs- und Baulinienplan VDK-Siedlung Lochschwab“ dem Vorhaben entgegenstehen und keine Befreiung erteilt werden könne, wurde dem Bauherrn empfohlen, eine Änderung des Bebauungsplanes zu beantragen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in der Sitzung am 16.09.2015 eine Änderung des Bebauungsplanes jedoch abgelehnt und stattdessen die Aufhebung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan habe durch die damalige Errichtung der VDK-Siedlung seinen Zweck mittlerweile erfüllt und sei für die künftige Entwicklung nicht mehr erforderlich. Nach Durchführung des Aufhebungsverfahrens wäre das Plangebiet zukünftig als Innenbereich zu werten und das Vorhaben wäre bei Beachtung der Vorgaben gemäß § 34 BauGB genehmigungsfähig.
Im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Gemeinde Seefeld mit Schreiben vom 26.01.2016 um erneute Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt – analog zur Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (siehe Beschluss vom 17.11.2015) – keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Satzungsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Bauamt/Liegenschaften/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
4. Gemeinde Inning a. Ammersee: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ausstellungshalle mit Betriebswohnungen“
Der Gemeinderat von Inning hat in der Sitzung am 15.09.2015 beschlossen, auf Antrag der Fa. Gandl Natursteine GmbH den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ausstellungshalle mit Betriebswohnungen“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung einer Betriebserweiterung auf dem bestehenden Firmengelände am Rudolf-Diesel-Ring in Inning durch die Errichtung eines Ausstellungsgebäudes mit Tiefgarage und Wohnungen, welches gemäß den Festsetzungen des derzeit für diesen Bereich rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiler“ nicht möglich wäre.
Mit Schreiben vom 27.01.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 01.03.2016 gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht tangiert wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Rathaus Aktuell eingesehen werden.
5. Gemeinde Wörthsee: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Steinebach – Hauptstraße West“
Der Gemeinderat von Wörthsee hat beschlossen, für den Bereich der Hauptstraße in Steinebach den Bebauungsplan Nr. 56 „Steinebach – Hauptstraße West“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, vor dem Hintergrund des wachsenden Siedlungsdrucks und der zunehmenden Anzahl von Bauanträgen für den Neubau großer Wohngebäude, das historisch gewachsene Ortsbild von Steinebach im Bereich der Hauptstraße zu schützen und langfristig zu erhalten. Der Bebauungsplan gibt daher Vorgaben zur Ordnung der künftigen Bebauung und zur baulichen Gestaltung. Das Plangebiet umfasst die südlich der Kirche in Steinebach gelegenen und westlich an die Hauptstraße angrenzenden Grundstücke von der Dorfstraße 1 bis zur Hauptstraße 20.
Mit Schreiben vom 13.01.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 22.02.2016 gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt – analog zur Stellungnahme der Gemeinde Seefeld im Zuge des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens (siehe GR-Beschluss vom 16.12.2014) – keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht tangiert wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München (www.pv-muenchen.de) unter Aktuelles / Bauleitplanverfahren eingesehen werden.
6. Gemeinde Wörthsee: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Wörthseeufer Teilbereich westlich der Seeleite 2014“
Der Gemeinderat von Wörthsee hat beschlossen, für den Bereich des Wörthseeufers westlich der Seeleite den Bebauungsplan Nr. 57 „Wörthseeufer Teilbereich westlich der Seeleite 2014“ aufzustellen.
Die bisherigen Bebauungsplansatzungen für diesen Bereich wurden gerichtlich angefochten und in letzter Instanz für unwirksam erklärt. Angesichts der Umnutzungswünsche der Eigentümer im Planungsgebiet hält die Gemeinde Wörthsee eine städtebauliche Ordnung dieses Bereichs jedoch nach wie vor für dringend erforderlich, um insbesondere eine weitere bauliche Verdichtung in der ökologisch sensiblen Lage am Wörthseeufer zu verhindern und die Seeuferbereiche insgesamt in ihrem naturräumlichen Zusammenhang zu erhalten und regenerieren zu können.
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 57 schließt an die Gemeindegrenze Wörthsee-Seefeld an. Darüber hinaus grenzt das Plangebiet unmittelbar an den Geltungsbereich des seit 18.05.2000 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Wörthseeufer“ der Gemeinde Seefeld.
Mit Schreiben vom 13.01.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Nach Abgleich der Planungsinhalte konnten keine Widersprüchlichkeiten oder Planungskonflikte zwischen dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan der Gemeinde Seefeld und dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan der Gemeinde Wörthsee festgestellt werden. Beide Bebauungspläne zielen auf den Schutz des Seeufers und die Verhinderung einer zunehmenden baulich
en Verdichtung in diesem Bereich ab. Auch an den Berührungspunkten der beiden Plangebiete sind keine Unstimmigkeiten zu erkennen (siehe Anlage). Insgesamt ist von einer ausreichenden Berücksichtigung der Seefelder Planungshoheit sowie von einer Konformität beider Bebauungspläne auszugehen.
Die Verwaltung empfiehlt insofern, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München (www.pv-muenchen.de) unter Aktuelles / Bauleitplanverfahren eingesehen werden.
Beschluss
1. Gemeinde Herrsching: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „zwischen Hermann-Rainer-Straße, Gachenstraße, Conrad-Schulz-Weg und der Seeuferpromenade“
Die 1. Änderung Bebauungsplanes Nr. 42 „zwischen Hermann-Rainer-Straße, Gachenstraße, Conrad-Schulz-Weg und der Seeuferpromenade“ der Gemeinde Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
2. Gemeinde Herrsching: Erlass einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung im Bereich des Ortsteiles Rausch
Der Erlass der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung im Bereich des Ortsteiles Rausch, Gemeinde Herrsching, wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
3. Gemeinde Herrsching: Aufhebung des einfachen Bebauungsplanes „Herrsching, Teilbebauungs- und Baulinienplan VDK-Siedlung Lochschwab“
Die Aufhebung des einfachen Bebauungsplanes „Herrsching, Teilbebauungs- und Baulinienplan VDK-Siedlung Lochschwab“ der Gemeinde Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
4. Gemeinde Inning a. Ammersee: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ausstellungshalle mit Betriebswohnungen“
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ausstellungshalle mit Betriebswohnungen“ der Gemeinde Inning wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
5. Gemeinde Wörthsee: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Steinebach – Hauptstraße West“
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Steinebach – Hauptstraße West“ der Gemeinde Wörthsee wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
6. Gemeinde Wörthsee: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Wörthseeufer Teilbereich westlich der Seeleite 2014“
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Wörthseeufer Teilbereich westlich der Seeleite 2014“ der Gemeinde Wörthsee wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.02.2016
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Sitzungsverlauf
Nach den Vandalismus-Problemen des letzten Jahres, wurden die Einbauten im Eisenpark weitgehend abgebaut und zur Reinigung ausgelagert. Die Beleuchtung soll in der KW 7 versuchsweise wieder bis um 22:00 Uhr eingeschaltet werden. Die Verwaltung wird die Anschaffung von Überwachungskameras in die Wege leiten.
Die Verwaltung erhielt Informationen, dass es sich bei den Verursachern der Schäden weder um Jugendliche, noch um Asylbewerber handelt, sondern vielmehr um einen Anwohner. Polizeiliche Ermittlungen werden in Erwägung gezogen.
Mit der Einrichtung des Ratsinformationssystems und der Technikpauschale erachtet das Gremium es als nicht erforderlich, dass durch den Gemeindeboten Broschüren an die Gemeinderäte ausgefahren werden. Künftig werden die zusätzlichen Informationen durch die Gemeinderäte selbst aus den Fächern im Vorzimmer geholt.
Datenstand vom 17.07.2018 09:02 Uhr