Datum: 15.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 20:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Genehmigung des Protokolls vom 16.02.2016 und des Bauausschusses vom 16.02.2016
3 Berichterstattung / Bekanntgaben
4 Zwischenbericht aus dem Arbeitskreis "Rathaus"
5 Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hechendorf
6 Bebauungsplan "Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld", Gemarkung Hechendorf; Aufstellungsbeschluss
7 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gut Delling), Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
8 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Gemeinden Herrsching und Inning
9 Sonstiges

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 1

Sach- und Rechtslage

Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 16.02.2016 und des Bauausschusses vom 16.02.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Berichterstattung / Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 3

Sitzungsverlauf

Die Auftragsvergabe für die Baumaßnahme „Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten“ für den Leistungsbereich Straßenbauarbeiten ST 2070 und Gehweg mit Regenwasserkanalbauarbeiten an die Fa. Strabag AG, Königsdorfer Straße 40 in 82515 Wolfratshausen wird mit einer Auftragssumme in Höhe von brutto 1.593.800,73 € bekanntgegeben. Die Vergabesumme liegt mit 4,6% unter dem freigegebenen Kostenrahmen aus der Sitzung des GR vom 15.12.2015.

Nach dem Ausscheiden von Herrn Hermann Ramsauer aus dem Gemeinderat, der die Aktion Stadtradeln des Landratsamtes für die Gemeinde begleitet hat, stellt sich Herr Dr. Robert Benoist als Nachfolger zur Verfügung.

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4. Zwischenbericht aus dem Arbeitskreis "Rathaus"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 4

Sach- und Rechtslage

Seit dem letzten Bürgerforum zum Thema „Rathaus“, das am 29.Oktober 2015 stattfand, hat sich der vom Gemeinderat beauftragte Arbeitskreis intensiv in mehreren Sitzungen mit der Thematik befasst. Die Moderatorin, Frau Solveig Grundler, wird zur Sitzung anwesend sein und einen Zwischenbericht vortragen. Unter anderem wird sie einen Ausblick auf ein weiteres geplantes Bürgerforum geben.

Sitzungsverlauf

Frau Grundler stellt die Mitglieder und die Arbeitsweise des AK Rathaus vor. Sie erläutert die erarbeitete Matrix und die Wertung des Punktesystems. Das Ergebnis soll in einem zweiten Bürgerforum vorgestellt und diskutiert werden. Dabei soll auch die zukünftige Nutzung/Verwertung des alten Rathausgrundstücks thematisiert werden.

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5. Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hechendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 5

Sach- und Rechtslage

Auf der Jahreshauptversammlung der FFw Hechendorf am 03.03.2016 wurde Herr Benjamin Grütze zum Kommandanten und Herr Florian Kuchler zum Stellvertreter des Kommandanten gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre und beginnt am 01.04.2016.

Die beiden Herren erfüllen die gesundheitlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen, Herr Kuchler muss aber in einer angemessenen Frist noch die erforderlichen Lehrgänge (Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführer) absolvieren.

Seitens des Kreisbrandrates, Herrn Markus Reichart, der bei der Wahl anwesend war, besteht Einverständnis.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt gem. Art. 8 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz Herrn Benjamin Grütze als Kommandanten und Herrn Florian Kuchler als Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hechendorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan "Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld", Gemarkung Hechendorf; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.10.2015 beschlossen, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld durchzuführen. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Vorbereitung der beabsichtigten zukünftigen Nutzungen auf den im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücksflächen zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld“ soll die vorbereitende Bauleitplanung nun konkretisiert werden. Das zugrundeliegende Entwicklungskonzept (siehe Anlage) sieht eine Entwicklung unterschiedlicher Teilbereiche mit den Nutzungen Wohnen, Feuerwehr, Sport- und Freizeitflächen, Feuerwehr sowie Gemeinbedarf (Obdachlosen- / Flüchtlingsunterkünfte) vor. Die Konkretisierung und Weiterentwicklung des Konzeptes soll in enger Abstimmung mit allen Planungsbetroffenen erfolgen (TQ-Group als Vorhabenträger bzw. Investor für Betriebswohnungen, Freiwillige Feuerwehr, TSV Hechendorf, Landjugend). Darauf aufbauend werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes erarbeitet.

Im Zuge der Bebauungsplanung sollen insbesondere auch die rad- und fußläufigen Anbindungen sowie die Fortsetzung des Lärmschutzwalls südlich der Straße Am Oberfeld planungsrechtlich gesichert werden.

Um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Plangebietes und in den angrenzenden Bereichen sicherstellen zu können, wird eine immissions-/schallschutzrechtliche Gesamtbetrachtung des gesamten Bereichs erforderlich sein. Dabei werden sowohl die geplanten Nutzungen innerhalb des Plangebietes als auch die Bestandsbebauung in den umliegenden Bereichen gutachterlich untersucht, bewertet und sofern erforderlich entsprechende Schutzmaßnahmen entwickelt.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld“ für die in Anlage „Geltungsbereich BP“ dargestellten Flächen im Westen des Ortsteils Hechendorf.

2.        Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich  bekannt zu machen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens erforderlich werdenden Gutachten (z. B. Immissionsschutz, Baugrunduntersuchung, Vermessung usw.) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gut Delling), Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Gut Delling“ – Änderung und Erweiterung – aufzustellen sowie die 11. Änderung des  Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.

Ziel der Planung im Bereich von Gut Delling ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung und Erweiterung des Betriebsgeländes der TQ Group GmbH (inkl. Stellplatzflächen mit Überdachung durch PV-Module). Ferner soll die auf Gut Delling teilweise noch vorhandene landwirtschaftliche Nutzung der Stadt München zum Zwecke einer vollständigen Funktionstrennung komplett ausgelagert und im Bereich der benachbarten Landwirtschaftsanlagen der Stadt München neu angeordnet werden.

Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 17.11.2015 gebilligt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 25.01.2016 bis zum 26.02.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.01.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 26.02.2016 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB). Die Auslegung des nachfolgenden Bebauungsplanentwurfes wird in Kürze durchgeführt.  

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregunge n und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 15.03.2016). Die Abwägung vom 15.03.2016 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat stellt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 15.03.2016 fest.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landratsamt Starnberg einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Gemeinden Herrsching und Inning

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 8

Sach- und Rechtslage

1.        Gemeinde Herrsching: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „östlich des Rauscher Weges“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 34 „östlich des Rauscher Weges“ im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 429/7, Gemarkung Breitbrunn, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.
               
Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Sicherung des vorhandenen Bestandes auf dem Grundstück, ohne zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten zuzulassen. Der Bereich wird als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt.

Mit Schreiben vom 11.02.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.  

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.

2.        Gemeinde Inning: Aufhebung des Bebauungsplanes „Enzenhofer Weg – Leitenstraße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat am 28.07.2015 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Enzenhofer Weg – Leitenstraße“ aufzuheben.

Der aufzuhebende Bebauungsplan für den Bereich östlich der St 2067 zwischen Walchstadter Straße und Leitenstraße in der Ortschaft Inning ist nach Ansicht der Gemeinde als lenkendes Mittel zur weiteren Steuerung der städtebaulichen Entwicklung nicht mehr erforderlich. Die Grundzüge der Planung sind weitgehend umgesetzt. Einzelne Festsetzungen sind zudem mittlerweile obsolet. Die zukünftige Bebaubarkeit soll sich nach § 34 BauGB richten.

Mit Schreiben vom 23.02.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.  

Hinweis: Die vollständigen Satzungsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning unter Bauamt eingesehen werden (www.inning.de/Bauamt).

3.        Gemeinde Inning: Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Landsberger Straße“

Die Gemeinde Inning hat am 13.03.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Landsberger Straße“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich an der Alten Landsberger Straße im Nordwesten der Ortslage Inning.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbauflächen (allgemeines Wohngebiet) nördlich und südlich der Alten Landsberger Straße. In diesem Zusammenhang soll eine im nördlichen Teilbereich des Plangebietes befindliche Villa aus den 1950er Jahren abgerissen und durch vier neue Wohngebäude ersetzt werden. Im südlichen Teilbereich wird überwiegend der bereits vorhandene bauliche Bestand festgesetzt. Eingriffe in bestehende Grünstrukturen sollen durch externe Ausgleichsflächen kompensiert werden.

Mit Schreiben vom 04.03.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt – analog zur Stellungnahme im Zuge  der frühzeitigen Beteiligung (GR-Beschluss vom 24.06.2014) – keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.  

Hinweis: Die vollständigen Satzungsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning unter Bauamt eingesehen werden (www.inning.de/Bauamt).

Beschluss

1.        Gemeinde Herrsching: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „östlich des Rauscher Weges“

Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „östlich des Rauscher Weges“ der Gemeinde Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

2.        Gemeinde Inning: Aufhebung des Bebauungsplanes „Enzenhofer Weg – Leitenstraße“  

Die Aufhebung des Bebauungsplanes „Enzenhofer Weg – Leitenstraße“ der Gemeinde Inning wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

3.        Gemeinde Inning: Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Landsberger Straße“  

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Landsberger Straße“ der Gemeinde Inning wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö 9

Sitzungsverlauf

Der Erhalt der Chirurgischen Klinik Seefeld wurde im Kreistag mit großer Mehrheit befürwortet. Die Erweiterung um 30 Betten und einen 4. Operationssaal soll in die Wege geleitet werden. Die Gesamterweiterung der Klinik auf dem Grundstück selbst oder an einem neuen Standort wird durch die Regierung von Oberbayern gefördert.

Datenstand vom 17.07.2018 09:03 Uhr