Datum: 19.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Genehmigung des Protokolls vom 15.03.2016 und des Bauausschussprotokolls vom 15.03.2016
3 Berichterstattung / Bekanntgaben
4 Bebauungsplan "Gewerbepark Seefeld", Gemarkung Oberalting-Seefeld; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
5 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Gewerbepark Seefeld; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung
6 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße", Gemarkung Oberalting-Seefeld; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung
7 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße; Änderungsbeschluss sowie Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung
8 4. Änderung des Bebauungsplanes "Seestraße I", Gemarkung Hechendorf; Änderungsbeschluss
9 Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2016
10 Sonstiges

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2016 ö 1

Sach- und Rechtslage

Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 15.03.2016 und des Bauausschussprotokolls vom 15.03.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2016 ö 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Berichterstattung / Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2016 ö 3

Sach- und Rechtslage

Das Landratsamt wir vor dem Einzug der Asylbewerber in die Anlage an der Ulrich-Haid-Straße eine Informationsveranstaltung organisieren. Die Einladung der Öffentlichkeit erfolgt über das Landratsamt.

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4. Bebauungsplan "Gewerbepark Seefeld", Gemarkung Oberalting-Seefeld; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2016 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“ aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen insbesondere folgende Planungsziele verfolgt und gesichert werden:
-        Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in Richtung Osten (Erweiterungsflächen Bauhof, gewerbliche Bau- und Erweiterungsflächen für ortsansässige Unternehmen),
-        planungsrechtliche Sicherung der vorgesehenen Anbindung zwischen „Meilinger Weg“ und „Am Gewerbepark“,
-        Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zwei- bis dreigeschossigen Mehrfamilienhauses mit Sozialwohnungen durch den Zweckverband Wohnen (Flurstück 427/3),
-        Zusammenfassung der bislang für den Bereich geltenden Bebauungsplansatzungen in einen neuen Gesamtbebauungsplan.

Für die planungsrechtliche Sicherung der Bebauung auf dem Flurstück 427/3 (Zweckverband Wohnen) muss der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geringfügig vergrößert werden.

Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da die gewerblichen Erweiterungsflächen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bislang als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen sind. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.  

Der Planentwurf wird vom beauftragten Planungsbüro in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Sitzungsverlauf

Herr Dr. Hesselberger und Frau Treiber erläutern den Vorentwurf des Bebauungsplanes und den dazugehörenden Grünordnungsplan.
Es wird vorgeschlagen, anstelle des Grünzuges zwischen Bauraum 6 und 7, hinführend zu Bauraum 6a, eine Zufahrtsmöglichkeit zu schaffen. Die Eigentümer der an den Bauraum 6a angrenzenden Grundstücke im bestehenden Gewerbegebiet, haben beide ihr Interesse zur Erweiterung ihrer bestehenden Grundstücke mit dem Baufeld 6a bekundet.

Beschluss

1.        Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbepark Seefeld“ wird um die Grundstücke Flur Nr. 427/3 und 427/8 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flur Nr. 424/8, jeweils Gemarkung Oberalting-Seefeld, vergrößert.

2.        Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark Seefeld“ in der Fassung vom 19.04.2016, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Gewerbepark Seefeld; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2016 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“ aufzustellen sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.

Mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes im Bereich Am Jahnweg in Richtung Osten planungsrechtlich vorbereitet werden (Erweiterungsflächen Bauhof, gewerbliche Bauflächen für ortsansässige Unternehmen). In diesem Zusammenhang werden unmittelbar östlich der bereits bestehenden gewerblichen Bauflächen am Jahnweg anstatt der bislang im Flächennutzungsplan dargestellten Fläche für die Landwirtschaft neue Gewerbeflächen ausgewiesen.

Die Konkretisierung der Planung erfolgt auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplanes „Gewerbepark Seefeld“.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Gewerbepark Seefeld in der Fassung vom 19.04 .2016, bestehend aus Planzeichnung und Begründung.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße", Gemarkung Oberalting-Seefeld; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2016 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.02.2016 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ durchzuführen.

Mit der Bebauungsplanänderung soll die teilweise Erweiterung und Neustrukturierung des Firmengeländes der Holzhandel Peter Schlecht GmbH planungsrechtlich gesichert werden (u.a. Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle sowie eines Heizkraftwerks für das geplante Seefelder Nahwärmenetz).

Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da die Erweiterungsflächen für die zusätzliche Lagerhalle im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 306 im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bislang als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen sind. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

Der Planentwurf wird vom beauftragten Planungsbüro in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Sitzungsverlauf

Herr Dr. Hesselberger und Frau Treiber erläutern den Vorentwurf des Bebauungsplanes, den dazugehörenden Grünordnungsplan und die Lage der Ausgleichsflächen.

Eine Erweiterung der Wohnbebauung mit einer Erschließung über den Blumenweg ist aus immissionsrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Einbeziehung der Fläche für nicht immissionsträchtiges Gewerbe wird geprüft.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ in der Fassung vom 19.04.2016, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Schlecht hat an der Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 GO)

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7. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße; Änderungsbeschluss sowie Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2016 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.02.2016 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ durchzuführen. Mit der Bebauungsplanänderung soll eine teilweise Erweiterung und Neustrukturierung des Firmengeländes der Holzhandel Peter Schlecht GmbH planungsrechtlich gesichert werden (u.a. Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle sowie eines Heizkraftwerks für das geplante Seefelder Nahwärmenetz).

Die neu geplante Lagerhalle erstreckt sich auch auf Teilflächen des Grundstücks Flur Nr. 306, die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bislang als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen sind. Auch wenn es sich um eine relativ kleinflächige Abweichung handelt, so ist nach Abstimmung mit dem Landratsamt Starnberg eine Änderung des Flächennutzungsplanes unumgänglich.

Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung (14. Änderung) soll daher der bislang als Fläche für die Landwirtschaft dargestellte Teilbereich des Grundstücks Flur Nr. 306 in das bereits ausgewiesene Sondergebiet „Holz“ integriert werden. Die Zweckbestimmung des Sondergebiets „Holz“ wird in Anbetracht der neu hinzukommenden Nutzung (Heizkraftwerk) zudem entsprechend erweitert („Holzhandel, Holzverarbeitung, energetische Verwertung“).

Die Konkretisierung der Planung erfolgt auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ (1. Änderung).

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Seefeld für den Bereich Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße durchzuführen.

2.        Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

3.        Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 19.04.2016, bestehend aus Planzeichnung und Begründung.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Schlecht hat an der Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 GO)

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8. 4. Änderung des Bebauungsplanes "Seestraße I", Gemarkung Hechendorf; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2016 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Eigentümer des Grundstücks Flur Nr. 819/17, Gemarkung Hechendorf, reichte mit Schreiben vom 11.11.2015 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße I“ für den Bereich seines Grundstücks ein. Das Grundstück befindet sich in Hechendorf an der Seefelder Straße (St 2070), unmittelbar östlich der S-Bahnlinie und ist Bestandteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Seestraße I“, 2. Änderung, i.d.F. vom 27.03.2012.

Der Antrag wurde bereits in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates vom 19.01.2016 behandelt und vom Gremium einstimmig befürwortet (18:0). Demnach soll durch eine Anpassung des Baufensters, der Firstrichtung sowie der Stellplatzsituierung die Bebaubarkeit des Grundstücks aus städtebaulicher Sicht optimiert und eine verbesserte Einfügung des Baukörpers in die bauliche Umgebung erzielt werden.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße I“ umfasst das Grundstück Flur Nr. 819/17 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flur Nr. 819/2, jeweils Gemarkung Hechendorf.

Die Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Die anfallenden Planungskosten werden vollständig vom Grundstückseigentümer / Antragsteller getragen. Entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 19.01.2016 wurde mit dem Grundstückseigentümer bereits ein städtebaulicher Vertrag zur Planungskostenübernahme abgeschlossen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße I“ für den Bereich des Grundstücks Flur Nr. 819/17 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flur Nr. 819/2, jeweils Gemarkung Hechendorf, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens erforderlich werdenden Gutachten (z. B. Schallschutzgutachten) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2016 ö 9

Sach- und Rechtslage

Der Finanzausschuss wird in seiner Sitzung am 19.04.2016, sowie bereits am 08.03.2016 einstimmig beraten, die Empfehlung an den Gemeinderat geben, die Haushaltssatzung 2016 mit Haushaltsplan 2016 und sämtlichen Anlagen, sowie den Finanzplan 2015 bis 2019 zu verabschieden.

Die umfassenden Unterlagen des Haushaltsplans 2016 werden an die Mitglieder des Finanzausschusses verteilt und liegen dort für die Gemeinderatsmitglieder zur Einsicht und Beratung vor.

Darüber hinaus kann der Haushaltsplan 2016 selbstverständlich auch jederzeit in der Kämmerei eingesehen und hinterfragt werden.

Anlagen: Haushaltssatzung und Vorbericht zum Haushalt 2016

Sitzungsverlauf

Alle Fraktionen sprechen Frau Ulrich Dank und Lob für die Aufstellung des Haushaltsplanes aus. Es wird festgestellt, dass sich die Gemeinde von einer gut situierten Gemeinde zu einer normalen Gemeinde entwickelt. Aufgrund der sinkenden Steuereinnahmen und der zu erwartenden hohen Kreisumlage im Jahr 2017 sei es auch keine Schande, auf Kreditaufnahm en zurückzugreifen. Auch müssten zukünftige Ausgaben gut überlegt sein und die Einnahmenseite geprüft werden.

Beschluss

1.
Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2016



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO die Haushaltssatzung 2016 samt Anlagen in der vorliegenden Fassung.


2.
Genehmigung des Finanzplanes der Jahre 2015 bis 2019



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO den Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2016 ö 10

Sach- und Rechtslage

  1. Die Planung eines Gehweges in Drössling gegenüber der Kirche soll weiter verfolgt werden.

  1. Die Verwaltung wird gebeten, beim Staatlichen Bauamt Weilheim im Zusammenhang mit der Diskussion zu einem Kreisverkehr an der Kreuzung ST 2068/2070 nach dem Stand der Verkehrszählung zu fragen.

  1. Bei Baumaßnahmen soll die Empfehlung der FTTB – Analyse beachtet und bei Tiefbaumaßnahmen Leerrohre mit verlegt werden.

  1. Laut Aussage des Erholungsflächenvereins könnte der Bau eines Steges an dem Badeplatz „Wurzn“ in diesem Jahr erfolgen.

Datenstand vom 17.07.2018 09:03 Uhr