Datum: 26.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2016
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Sach- und Rechtslage
Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.
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2. Berichterstattung / Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2016
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Sach- und Rechtslage
- Der neue Chefarzt der Chirurgischen Klinik Seefeld wird sich am 27.07. den Mitarbeitern der Klinik vorstellen.
- Die Prüfung zur Gründung eines Kommunalunternehmens liegt noch immer bei der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Starnberg.
- Herr Dr. Gasser erläutert die Empfehlungen des Umwelt- und Energieausschusses:
- Der Ausschuss empfiehlt bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ einen Energiefachmann mit hinzuzuziehen.
- Es wurde diskutiert, ob die Gemeinde der AGFK (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommune) beitreten soll. Der Jahresbeitrag beträgt 1000€. Der Umwelt- und Energieausschuss wird sich noch mit den Kriterien befassen und im Herbst eine Radltour durch die Ortsteile machen. Danach wird erneut berichtet.
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3. Senioren- bzw. generationsübergreifendes Wohnen an der Hedwigstraße in Seefeld; Vorstellung des Projekts durch den Seniorenbeirat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2016
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Sach- und Rechtslage
Der Seniorenbeirat hat mit Schreiben vom 01.06.2016 (siehe Anlage) einen Antrag gestellt, für die Freifläche östlich des Kindergartens in der Hedwigstraße in Seefeld einen Bebauungsplan aufzustellen, um an dieser Stelle ein Gebäude für Senioren- bzw. generationsübergreifendes Wohnen in Genossenschaftsform für ca. 12-15 Wohneinheiten zu ermöglichen. Als Vorhabenträger würde die Genossenschaft MARO aus Ohlstadt fungieren.
Der Seniorenbeirat und der Fraktionsvorsitzende der Genossenschaft MARO, Herr Okrslar, werden das Vorhaben sowie Referenzprojekte in der heutigen Sitzung vorstellen.
Sitzungsverlauf
Herr Orkslar von der MARO Genossenschaft stellt einige Referenzprojekte für generationsübergreifendes Wohnen in Genossenschaftsform vor, die in anderen Gemeinden verwirklicht wurden. Die Projekte werden demzufolge in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde realisiert. Damit ein solches Projekt verwirklicht werden kann, ist die Errichtung von mind. 15 Wohnungen mit einer Geschossfläche von 100 m²/Wohnung incl. sonstige Nutzflächen erforderlich. Das Baugrundstück wird der Genossenschaft dabei entweder in Erbpacht überlassen oder von der Genossenschaft gekauft. Die Vergaberichtlinien für die Wohnungen sind relativ frei gestaltbar und können auch die Voraussetzung der Ortsverbundenheit enthalten, so dass vorrangig Einheimische den Zuschlag erhalten. Für die Gemeinde besteht auch die Möglichkeit, Genossenschaftsanteile zu erwerben (mind. 3 Stück à 1.500,- Euro)
Beschluss
1. Der Gemeinderat erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, zusammen mit der MARO Genossenschaft ein Projekt für generationsübergreifendes Wohnen in Genossenschaftsform in der Gemeinde Seefeld zu realisieren.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kauf von Genossenschaftsanteilen an der MARO Genossenschaft vorzubereiten.
3. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die MARO Genossenschaft (auf eigene Kosten) eine Vorstudie für den Bereich der Freifläche östlich des Kindergartens in der Hedwigstraße erstellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Bebauungsplan "Spitzstraße", Gemarkung Hechendorf, inkl. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2016
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Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.06.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Spitzstraße“ aufzustellen sowie die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen auf den nördlich der Spitzstraße gelegenen und in Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücken Flur Nr. 395 und 402 der Gemarkung Hechendorf. Das geplante Wohngebiet soll im Rahmen eines Einheimischenmodells realisiert werden.
Der Vorentwurf der Bauleitpläne wird vom beauftragten Planungsbüro WipflerPLAN (Herr Burkart) in der heutigen Sitzung vorgestellt.
Sitzungsverlauf
Der Vorentwurf wird durch Herrn Burkart vom Planungsbüro WipflerPLAN vorgestellt. Aus dem Gremium werden mehrere Anregungen und Vorschläge zur Planung eingebracht:
- Anfertigung eines 3D-Modells des Baugebietes,
- Einbeziehung eines Energiefachmanns in die Detailplanungen,
- Prüfung der Möglichkeit einer zentralen Müllentsorgung über Unterflurhydranten,
- Erhöhung des Stauraums vor den Garagen von 5 m auf 6 m.
Um den Zeitplan nicht zu gefährden, soll der erste Verfahrensschritt (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) mit dem Vorentwurf in der vorliegenden Fassung durchgeführt werden. Die o.g. Hinweise und Anregungen werden dann im Zuge des weiteren Verfahrens entsprechend berücksichtigt (BP/FNP-Entwurf).
Beschluss
I. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
1. Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorentwurfsunterlagen in der Fassung vom 26.07.2016 auszufertigen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
II. Bebauungsplan „Spitzstraße“
1. Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes „Spitzstraße“. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorentwurfsunterlagen in der Fassung vom 26.07.2016 auszufertigen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße" inkl. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes; Abwägungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2016
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Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.02.2016 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen. Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung einer teilweisen Erweiterung und Neustrukturierung des Firmengeländes der Holzhandel Peter Schlecht GmbH (u.a. mit Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle sowie eines Heizkraftwerks für das geplante Seefelder Nahwärmenetz).
Die Vorentwürfe der Bauleitpläne wurden durch den Gemeinderat am 19.04.2016 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 02.05.2016 bis zum 24.05.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.04.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 24.05.2016 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ bzw. der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.
Beschluss
- 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 26.07.2016). Die Abwägung vom 26.07.2016 ist Bestandteil des Beschlusses.
- Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 26.07.2016, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“
- Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 26.07.2016). Die Abwägung vom 26.07.2016 ist Bestandteil des Beschlusses.
- Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“
mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 26.07.2016, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Abstimmung ohne GR Schlecht nach §49 GO
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6. Rückbau der Wendeschleife im Bereich An der Beermahd nach Abschluss der Bauarbeiten in der Inninger Straße; Beratung über die Nachnutzung der Fläche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2016
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ö
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Sach- und Rechtslage
Mit dem Ende der Umleitungsführung der ersten Bauphase des Kanalbaus in der Inninger Straße muss auch die Buswendeschleife im Bereich Beermahd/Günteringer Straße wieder rückgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist zu überlegen, wie die Flächen hergestellt werden sollen. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist an dieser Stelle eine öffentliche Grünfläche vorgesehen.
Zur Entschärfung der angespannten Parkplatzsituation im Bereich des S-Bahnhofes Hechendorf wurde mit GR-Beschluss vom 10.02.2015 ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren eingeleitet, um anstelle der öffentlichen Grünfläche PKW-Stellplatzflächen zu schaffen (4. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhof Hechendorf Teil Nord“). Aufgrund der erforderlichen Umleitung im Zuge der Kanalbauarbeiten in der Inninger Straße und des massiven Widerstandes der Anwohner wurde das Verfahren jedoch nicht weitergeführt.
Da der Rückbau der Wendeschleife in Kürze durchgeführt werden soll, ist die Art der Gestaltung und Nachnutzung wieder zu diskutieren. Im Vorfeld wurde auch die Agenda Ortsbild/Ortsentwicklung in die Überlegungen mit einbezogen.
Eine denkbare Kompromisslösung wäre demnach die Wiederherstellung der öffentlichen Grünfläche auf dem Flurstück 793/2 mit einem Pfad für Fußgänger, einer Sitzbank oder Sitzgruppe und Baum/Strauchpflanzungen. Stellplatzflächen mit Eingrünung zur bestehenden Wohnbebauung hin würden dann nur auf dem Flurstück 793 hergestellt werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung der Stellplätze ist nach wie vor eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Das bereits vorliegende Konzept vom 10.02.2015 müsste entsprechend angepasst werden (siehe Anlage).
Sitzungsverlauf
Es wird
erläutert, dass die Agenda Verkehr bereits 1998 diesen Bereich als Gefahr für Kinder betrachtet hat. Entlang der Grünfläche zu den Bahngleisen soll ein Gehweg angelegt werden. Ein Pfad durch die Grünfläche soll nur als Kiesweg entstehen.
Wenn auf der Hangseite Stellplätze angelegt werden, soll vorher mit Herrn Meyer-Brühl eine Nutzung der Stellplätze durch die Mitarbeiter des Gebäudes Bahnhofstraße 8 im Tausch mit vorhandenen Stellplätzen vor diesem Gebäude besprochen werden.
Statt Parkplätze anzulegen, wäre zu überlegen, ob das Flurstück 793 als Baugrundstück ausgewiesen werden könnte.
Im Zuge des Rückbaus sollen deutliche Markierungen aufgebracht werden. Die Darstellung der genannten Punkte soll dem Gremium zur Genehmigung vorgelegt werden.
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7. Bebauungsplan "Schützenstraße", Gemarkung Oberalting-Seefeld; Aufstellungsbeschluss sowie Erlass einer Veränderungssperre
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2016
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Sach- und Rechtslage
Für den bereits bebauten Bereich entlang der Schützenstraße am südöstlichen Ortsrand von Seefeld besteht bislang kein Bebauungsplan. Die Flächen sind planungsrechtlich zum überwiegenden Teil als Innenbereich gemäß § 34 BauGB zu werten. Einzelne bereits bebaute Grundstücke am äußersten Ortsrand sind planungsrechtlich jedoch auch dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen; die dort vorhandene Bebauung genießt Bestandsschutz.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Seefeld ist der Bereich entlang der Schützenstraße als Mischgebiet bzw. Wohngebiet ausgewiesen.
Infolge der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbauflächen in der Gemeinde Seefeld haben in jüngerer Vergangenheit die Anfragen zu Nachverdichtungsmöglichkeiten sowie zur baulichen Nutzung noch vorhandener Baulücken zugenommen. Dies betrifft auch den Bereich der Schützenstraße (siehe Anträge auf Vorbescheid zum Flurstück 126 vom 24.06.2016). Aufgrund des teilweise schon älteren baulichen Bestandes im Bereich der Schützenstraße ist zudem nicht auszuschließen, dass in den nächsten Jahren auf einzelnen Baugrundstücken ggf. Ersatzneubauten geplant werden.
Der Bereich zwischen Schützenstraße und Drößlinger Straße ist in städtebaulicher und naturschutzrechtlicher Hinsicht als sehr sensibles Gebiet einzustufen, da unmittelbar an den Ortsrand Waldflächen und Biotope anschließen, die teilweise auch Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes sind („Klausen“). Darüber hinaus verläuft östlich der Baugrundstücke an der Schützenstraße der Mühlbach, der in der Unterhaltspflicht der Gemeinde liegt.
Die Verwaltung sieht die Erforderlichkeit der bebauungsplanrechtlichen Steuerung des Bereichs zwischen Schützenstraße und Drößlinger Straße, um auch zukünftig an dieser sensiblen Stelle am südöstlichen Ortsrand von Seefeld eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten zu können. Darüber hinaus könnte im Zuge einer Bebauungsplanaufstellung sichergestellt werden, dass die erforderlichen Maßnahmen für den Gewässerunterhalt des Mühlbaches zukünftig auch weiterhin uneingeschränkt durchgeführt werden können. Des Weiteren ergibt sich durch die Planung die Möglichkeit, die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereichsflächen klarzustellen sowie schleichende, nicht gewünschte bauliche Entwicklungen in den sensiblen Außenbereich hinein zu unterbinden.
Zur Sicherung der Planung wird daher von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, für den Bereich zwischen Schützenstraße und Drößlinger Straße den Bebauungsplan „Schützenstraße“ aufzustellen. Zur Sicherung der Planung sollte für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes zudem eine Veränderungssperre erlassen werden.
Beschluss
I. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Schützenstraße“
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ für den in der Anlage „Geltungsbereich“ gekennzeichneten Bereich.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
II. Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Schützenstraße“
1. Der Gemeinderat erlässt für den Bereich des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB.
2. Der vorliegende Entwurf der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ i.d.F. vom 26.07.2016 wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Die Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.07.2016
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Sach- und Rechtslage
Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.
Datenstand vom 17.07.2018 09:05 Uhr