Datum: 19.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Bauantrag zur Errichtung einer zeitlich befristeten Containeranlage für 144 Personen; Bauort: Nähe Ulrich-Haid-Str. Fl.Nr.284,285,286,289,293 (Teilflächen) Bauantrag 55/2015; Antragsteller: Landkreis Starnberg
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2 |
Antrag auf Nutzungsänderung für das Bahnhofsgebäude in Hechendorf; Bauort: Fl.Nr.806, 875/63 Teilfläche, Gemarkung Hechendorf; Bauantrag-Nr.02/2016; Bauherrinnen: Mühlfenzl, Frau Dr. Isabell und Caroline
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3 |
Antrag auf Vorbescheid zum Bau eines Auslaufs, Nutzungsänderung einer Maschinen- und Bergehalle zu einem Ziegenstall, Anbau an landwirt. Halle mit Hackschnitzelheizung und Ballentrocknung; Bauort: Bachlaich, Fl.Nr.297, 298 Hdf.Bauherr: Herr F. Chichon
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4 |
Sonstiges
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1. Bauantrag zur Errichtung einer zeitlich befristeten Containeranlage für 144 Personen; Bauort: Nähe Ulrich-Haid-Str. Fl.Nr.284,285,286,289,293 (Teilflächen) Bauantrag 55/2015; Antragsteller: Landkreis Starnberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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1. Sitzung des Bauausschusses
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19.01.2016
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ö
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Beschließend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Das Baugrundstück besteht aus Teilflächen der Fl.Nr.284,285,286,289 und 293 der Gemarkung Oberalting- Seefeld und wurde vom Landkreis Starnberg gepachtet. Das Grundstück hat eine Größe von 16.050 m², zur Bebauung steht davon eine Fläche von 3.229 m² an. Das Grundstück ist bauplanungsrechtlich gem. § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Das Bauvorhaben sieht die Errichtung von sieben Nutzungseinheiten vor, die kreisförmig umeinander angeordnet sind. Sechs Nutzungseinheiten sind zum Wohnen vorgesehen und werden zweigeschossig mit den Ausmaßen von jeweils 9, 77 m x 12,12 m errichtet. Sie sind jeweils mit einer Außentreppe versehen. Die Nutzungseinheiten zum Wohnen bieten eine Aufnahmemöglichkeit für 144 Personen. Eine weitere Nutzungseinheit ist als Gemeinschaftraum gedacht. Darin sind Räume für die Verwaltung, Abstellräume, ein Besprechungsraum, eine Waschküche, ein Behinderten WC und ein Raum für einen Pädagogen vorgesehen. Diese Nutzungseinheit wird eingeschossig mit den Ausmaßen 9,77 m x 12,12 m errichtet. Sie ist zentral im Eingangsbereich zur Ulrich-Haid-Str. hin orientiert geplant.
Die Wandhöhen betragen bei den zweigeschossigen Wohneinheiten maximal 5,98 m, beim eingeschossigen Gemeinschaftsraum 2,99 m. Die Nutzungseinheiten werden mit einem Flachdach versehen.
Beantragt sind isolierte Abweichungen von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung betreffend den Brandschutz, von der Garagen und Stellplatzverordnung hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze und von den Standards der ENEV 2013.
Die Zufahrt ist von der Ulrich-Haid-Str. vorgesehen. Das eigentliche Baugrundstück von 3.229 m² wird mit einem Zaun zur übrigen gepachteten Fläche abgegrenzt. Die Zufahrt wird durch ein 4,00 m breites Tor erfolgen. Im Eingangsbereich ist ein Pflaster aus Betonplatten geplant. Der Innenbereich der Anlage wird parkähnlich mit einer Begrünung und Sitzgelegenheiten und einem Kinderspielplatz geplant. Geplant sind weiterhin die Errichtung von drei Stellplätzen (1 Behindertenparkplatz) und die Erstellung von Fahrradständern für 120 Fahrräder.
Die Erschließung ist gesichert. Die geordnete Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt über den Anschluss an den gemeindlichen Regenwasserkanal in der Ulrich-Haid-Str., die Versorgung mit Frischwasser erfolgt durch eine neue Leitung aus Richtung des Martin-Luther Hauses und hinsichtlich des Schmutzwassers wird auf den Kanal in der Roseggerstraße angeschlossen.
Das Bauvorhaben ist befristet gem. § 246 Abs.9 BauGB genehmigungsfähig. Es handelt sich um ein Vorhaben, welches der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden dient. Das Vorhaben steht in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit nach § 30 Abs.1 BauGB zu beurteilenden Flächen. Mit der Verwirklichung besteht ein Siedlungszusammenhang zur Bebauung in Richtung Martin-Luther Haus hin.
Anlagen:
- Lageplan Bauantrag (M 1:1000)
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 01.12.2015 wird gem. § 35 Abs.2, Abs.4 Satz1 iVm. § 249 Abs.9 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 01.12.2015 wird gem. § 35 Abs.2, Abs.4 Satz1 iVm. § 249 Abs.9 BauGB befürwortet.
Der Bauausschuss der Gemeinde Seefeld weist den Bauwerber darauf hin, dass aufgrund der Ortsrandlage des Bauvorhabens das Grundstücksareal einzugrünen ist.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2. Antrag auf Nutzungsänderung für das Bahnhofsgebäude in Hechendorf; Bauort: Fl.Nr.806, 875/63 Teilfläche, Gemarkung Hechendorf; Bauantrag-Nr.02/2016; Bauherrinnen: Mühlfenzl, Frau Dr. Isabell und Caroline
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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1. Sitzung des Bauausschusses
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19.01.2016
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ö
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Beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Mit notariellem Kaufvertrag vom 24.11.2015 wurde das Bahnhofsgebäude Hechendorf mit den Grundstücken Fl.Nr.806 und 875/63 (Teilfläche) an Frau Dr. Isabell und Caroline Mühlfenzl veräußert. Das noch zu vermessende Grundstück hat eine Größe von zukünftig von 651 m². Die Herstellung von 8 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr.806/2 der Gemarkung Hechendorf ist durch eine Grunddienstbarkeit zu sichern.
Bauplanungsrechtlich beurteilt sich die Genehmigungsfähigkeit der Nutzungsänderung nach § 34 BauGB. Zudem liegt für das Bahnhofsgebäude ein genehmigter Vorbescheid vom 29.07.2015, Az. 40-V-2015-71-14 vor. Darin sind die Grundzüge der nunmehr beantragten Nutzungsgenehmigung bereits durch das Landratsamt in Starnberg genehmigt worden.
Der Antrag auf Nutzungsänderung sieht vor, den jetzigen, offen gestalteten Innenhof des Bahnhofs im EG und 1. OG zu überdachen. Die Fassade zur Bahnhofsstraße erhält vier neue Fenster zur Belichtung des durch die Überdachung neu entstehenden Innenraumes. Auf der Seite zu den Gleisen ist der Anbau einer überdachten Terrasse als Freisitz und Freischankfläche geplant. Für das gesamte Dach ist eine Sanierung mit Aufdämmung vorgesehen.
Für das EG ist eine Nutzung als Buch- und Blumenladen 48,32 m², und einem Gastronomiebereich 78,72 m² (36 Gastplätze innen, 38 Gastplätze außen) geplant. Zusätzlich wird es eine Küche und Lagerräume für die Gastronomie sowie WC- Anlagen (Damen, Herren, Behinderten WC) geben.
Im 1.Obergeschoss bleiben die bisher bestehenden drei Wohnungen auch weiterhin erhalten und werden nur in der Innenaufteilung verändert. Im Bereich des Überdachten Innenraums wird eine Galerie entstehen, die zum Teil auch durch den Buchladen genutzt wird.
Unverändert bleiben der Keller und das 2.OG mit der vierten Wohnung.
Bei der Nutzungsänderung handelt es sich nicht um einen Sonderbau gem. Art.2 Abs.4 Nr.8 BayBO, weil die Anzahl von 40 Gastlätzen im Innenraum unterschritten wird.
Die für das Bauvorhaben/Nutzungsänderung erforderlichen neun Stellplätze werden durch die einzutragende Dienstbarkeit (acht Stellplätze) und neu zu schaffende Stellplätze auf dem Grundstück selbst (bis zu vier Stellplätze) gesichert.
Im Übrigen entspricht die Nutzungsänderung den Vorgaben des Vorbescheids
und ist genehmigungsfähig.
Anlagen:
- Lageplan Bestand M 1:1000
- Lageplan Verkaufsflächen und Dienstbarkeit M 1:1500
- Grundrisse, Ansichten und Schnitte
Beschlussvorschlag
Der Antrag auf Nutzungsänderung/Bauantrag in der Fassung vom 11.12.2015 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Antrag auf Nutzungsänderung/Bauantrag in der Fassung vom 11.12.2015 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Antrag auf Vorbescheid zum Bau eines Auslaufs, Nutzungsänderung einer Maschinen- und Bergehalle zu einem Ziegenstall, Anbau an landwirt. Halle mit Hackschnitzelheizung und Ballentrocknung; Bauort: Bachlaich, Fl.Nr.297, 298 Hdf.Bauherr: Herr F. Chichon
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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1. Sitzung des Bauausschusses
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19.01.2016
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ö
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Beschließend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Die Grundstücke Fl.Nr.297 und 298 der Gemarkung Hechendorf sind derzeit bereits mit einem landwirtschaftlichen Betriebsgebäude zur Ziegenhaltung und Ziegenzucht (genehmigt mit Bescheid vom 15.07.2010, Az.:40-B-2010-76-14) sowie mit einer Bergehalle (genehmigt mit Bescheid vom 25.02.2015, Az.:40-B-2014-489-14) bebaut. Die Fläche ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft und teilweise als Waldfläche im Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs.1, Nr.1 BauGB als privilegiertes Vorhaben anzusehen, vorbehaltlich der Erteilung der Privilegierung durch das Amt für Ernährung und Landwirtschaft und Forsten (AELF).
Der Gemeinderat der Gemeinde Seefeld hatte sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Berge- und Maschinenhalle zuletzt am 22.07.2014 erteilt. Im weiteren Verfahren beim Landratsamt Starnberg wurde das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim beteiligt. In seiner Stellungnahme wurde die Größe der Halle von 28,00 m x 12, 00 m begrenzt auf 18,00 m x 12,00 m, und der Werkstattbereich wurde vor dem Hintergrund, dass er in der Bauweise sehr teuer sei und aus dem Ertrag der Milchziegenhaltung nicht zu erwirtschaften sei, versagt.
Gegenstand des vorliegenden Antrags ist die Umnutzung eines Teils des genehmigten landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zur Ziegenhaltung, der bisher als Bergehalle und Maschinenhalle genehmigt war, in ein Futterlager und eine Stallung für Ziegen. Zudem soll an dasselbe Gebäude ein offener Auslauf (ca. 20,00 m x 5,74 m) für die Ziegen mit Stahlbetonsockel, umgeben von einer Mauer mit einer Höhe von 1,20 m errichtet werden. Dieser Auslauf soll sich im Süden an das bestehende Gebäude anschließen. Damit orientiert sich der Auslauf in Richtung Bachlaich und Höhenweg. Weiterhin Gegenstand des Antrags ist der Anbau an die bestehende Bergehalle aus dem Jahr 2014. Der Anbau soll unterkellert erfolgen. Das KG ist in den Ausmaßen 12,50 m x 16,00 m geplant. Als Nutzung sind ein Futterlager, eine Hackschnitzelheizung und ein Technikraum vorgesehen. Das EG ist in den Ausmaßen 12,50 m x 12,00 m geplant. Die Nutzung ist als landwirtschaftliche Halle mit zwei Sektionaltoren mit 6,25 m Breite zur Zufahrt mit landwirtschaftlichen Maschinen beantragt. Für den Anbau ist weiterhin als Nutzung der Einbau einer Anlage zur Ballentrocknung vorgesehen. Hinsichtlich der Wandhöhen und der Dachgestaltung orientiert sich der Anbau am Bestandsgebäude und setzt dessen Formen und Maße identisch fort.
Der Antragsteller stellt zum Vorbescheid folgende Fragen:
1. Ist die geplante Auslaufläche im Süden/Westen in der dargestellten Form genehmigungsfähig?
2. Ist die Nutzungsänderung der bestehenden Maschinen- und Bergehalle zu einer Aufstallungsfläche genehmigungsfähig?
3. Ist der geplante Anbau einer Landwirtschaftlichen Halle mit Heutrocknung genehmigungsfähig?
Die Vergrößerung der Stallflächen, der Futterlagerflächen und der offene Auslauf sind im Zuge einer Vergrößerung des jetzigen Ziegenbestands auf dann ca. 60 Milchziegen geplant. Zur Aufrechterhaltung des vorgenannten Bestands an Milchziegen ist aber die Nachzucht mit Jungziegen und Böcken nötig, die der Anzahl der gehaltenen Ziegen in noch unbekannter hinzuzurechnen sind. Eine Erhöhung der Immissionen über das bestehende Maß hinaus ist anzunehmen. Zur Untersuchung der zu erwartenden Immissionen hat der Antragsteller ein immissionsschutzrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse noch nicht vorliegen. Das Gutachten wird Grundlage der immissionsschutzrechtlichen Prüfung des Bauvorhabens durch das Landratsamt in Starnberg sein.
Das Amt für Ernährung und Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Weilheim wird im Genehmigungsverfahren vom Landratsamt Starnberg ebenfalls beteiligt werden und die Privilegierung des Bauvorhabens als Nebenerwerbslandwirtschaft nach § 35 Abs.1 BauGB im Hinblick auf die Rentabilität überprüfen.
Im Vorfeld des Antrages haben Gespräche zwischen dem Antragsteller und den Anwohnern über Maßnahmen zum Schutz der Anwohner stattgefunden. Am 05.01.2016 wurde dem Bauamt ein Anwohneranschreiben an den Gemeinderat/Bauauschuss zur Behandlung in der Sitzung übergeben.
Anlagen:
- Lageplan Bestand (M 1:1000)
- Lageplan Bauantrag (M 1:1000)
- Fragenkatalog
- Grundrisse, Ansichten, Schnitt
- Offizielles Schreiben der Anwohner vom 21.12.2015
Beschluss
Der Antrag auf Vorbescheid i.d.F. vom 11.11.2015 gemäß § 35 BauGB
wird nicht befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt
zum Seitenanfang
4. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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1. Sitzung des Bauausschusses
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19.01.2016
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ö
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Datenstand vom 02.03.2018 08:35 Uhr