Datum: 20.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Bürgerfragestunde
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.09.2016
|
ö
|
|
1 |
Sach- und Rechtslage
Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Protokolle vom 19.07.2016 und 26.07.2016, des Ferienausschussprotokolls vom 16.08.2016 und des Bauausschussprotokolls vom 26.07.2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.09.2016
|
ö
|
|
2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Berichterstattung / Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.09.2016
|
ö
|
|
3 |
Sach- und Rechtslage
Bei der Aktion „Stadtradeln“ hat sich die Gemeinde Seefeld die Silbermedaille erradelt.
Als Leiter der Aktion hat Herr GR Dr. Benoist Herrn BGM Gum die Urkunde überreicht.
Der Umwelt- und Energieausschuss lädt am 24. September zu einer Radltour durch die Gemeinde ein. Zweck ist die Erkundung der Radwege-Situation im Gemeindegebiet. Treffpunkt ist am alten Rathaus um 14:00 Uhr.
zum Seitenanfang
4. Niederlegung des Amtes des Gemeinderatsmitgliedes von Herrn Elmar Striegl (Liste CSU/parteifrei)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.09.2016
|
ö
|
|
4 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 18.07.2016 bittet Herr Striegl um Entbindung vom Ehrenamt des Gemeinderates (Anlage).
Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG kann die gewählte Person das Amt niederlegen. Art.19 GO findet keine Anwendung. D.h., es muss kein wichtiger Grund für die Niederlegung vorgebracht werden. Der Gemeinderat stellt lediglich die Niederlegung fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.
Sitzungsverlauf
Die 33jährige Zugehörigkeit im Gemeinderat und als 2. und 3. Bürgermeister wird in einer Ansprache durch Herrn BGM Gum gewürdigt.
Auch Herr Striegl lässt die Jahrzehnte revue passieren und bedankt sich bei den Mitgliedern des Gemeinderates für die vergangenen Jahrzehnte der Zusammenarbeit.
Beschluss
Die Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied von Herrn Elmar Striegl (Liste CSU/parteifrei) wird festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers von Herrn Elmar Striegl (Liste CSU/parteifrei) als Gemeinderatsmitglied
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.09.2016
|
ö
|
Beschließend
|
5 |
Sach- und Rechtslage
Nach der Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied von Herrn Elmar Striegl entscheidet der Gemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers. Nächster Nachrücker auf der Liste CSU ist Herr Christoph Preininger, der bereits mit Schreiben vom 29.10.2014 seine Bereitschaft erklärt hat, dieses Amt anzunehmen. Die Wahlvoraussetzungen werden erfüllt.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt Herrn Christoph Preininger (CSU) als Listennachfolger von Herrn Elmar Striegl.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Abstimmung ohne GR Striegl nach §49 GO
zum Seitenanfang
6. Vereidigung von Herrn Christoph Preininger
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.09.2016
|
ö
|
|
6 |
Sach- und Rechtslage
Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO sind alle Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Den Eid nimmt der Erste Bürgermeister ab.
Die Eidesformel lautet:
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte "ich schwöre" die Worte "ich gelobe" zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Sitzungsverlauf
Mit der Eidesformel wird Herr Christoph Preininger als Mitglied des Gemeinderates vereidigt.
zum Seitenanfang
7. Neue Besetzung für Ausschüsse, Referat Senioren und Menschen mit Behinderung (Stellvertreter) und Verbandsrat Erholungsflächenverein (Vertreter)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.09.2016
|
ö
|
Beschließend
|
7 |
Sach- und Rechtslage
Durch die Niederlegung des Gemeinderatsmandats von Herrn Elmar Striegl sind die Sitze der Ausschüsse und evtl. die Stellvertretung neu von der CSU zu benennen.
Des Weiteren war Herr Striegl stellvertretender Referent für Senioren und Menschen mit Behinderung sowie stellvertretender Verbandsrat beim Erholungsflächenverein. Auch diese Funktionen sind zu besetzen (Anlage; bisherige Besetzung).
Sitzungsverlauf
Die Ausschüsse werden von der Fraktion CSU in Nachfolge von Herrn Striegl wie folgt besetzt:
Finanzausschuss: Preininger Wagner (wie gehabt)
Mitglied Stellvertreter
Ferienausschuss: Preininger Schindlbeck (wie gehabt)
Mitglied Stellvertreter
Umwelt- und Energieausschuss: Preininger Dreyer (wie gehabt)
Mitglied Stellvertreter
Referat Senioren und Menschen mit Behinderung (Stellvertreter): Preininger Stellvertreter
Erholungsflächenverein (Stellvertreter): Preininger Stellvertreter
zum Seitenanfang
8. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gut Delling); erneuter Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.09.2016
|
ö
|
|
8 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Gut Delling“ – Änderung und Erweiterung – aufzustellen sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen. Ziel der Planung im Bereich von Gut Delling ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung und Erweiterung des Betriebsgeländes der TQ Group GmbH (inkl. Stellplatzflächen mit Überdachung durch PV-Module).
Da nach der öffentlichen Auslegung des FNP-Entwurfs Änderungen an der Planung vorgenommen wurden, fand eine erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung (§ 4a Abs. 3 BauGB) in der Zeit vom 01.08.2016 bis 01.09.2016 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gut Delling) gefasst und die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht werden.
Beschluss
1. Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 20.09.2016). Die Abwägung vom 20.09.2016 ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Der Gemeinderat stellt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gut Delling), bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 20.09.2016 fest.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gut Delling) beim Landratsamt Starnberg einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Gegenstimme: GR Benoist
zum Seitenanfang
9. Bebauungsplan "Gut Delling" - Änderung und Erweiterung; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.09.2016
|
ö
|
|
9 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Gut Delling“ – Änderung und Erweiterung – aufzustellen sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen. Ziel der Planung im Bereich von Gut Delling ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung und Erweiterung des Betriebsgeländes der TQ Group GmbH (inkl. Stellplatzflächen mit Überdachung durch PV-Module).
Da nach der öffentlichen Auslegung des BP-Entwurfs Änderungen an der Planung vorgenommen wurden, fand eine erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung (§ 4a Abs. 3 BauGB) nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen sowie mit verkürzter Auslegungsdauer in der Zeit vom 01.08.2016 bis 23.08.2016 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gut Delling“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.
Beschluss
-
Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 20.09.2016). Die Abwägung vom 20.09.2016 ist Bestandteil des Beschlusses.
- Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Gut Delling“ – Änderung und Erweiterung – mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 20.09.2016 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht inkl. Anlagen werden gebilligt.
- Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Gut Delling“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Genehmigung der im Parallelverfahren durchgeführten 11. Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Landratsamt erteilt wurde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Gegenstimme: GR Benoist
zum Seitenanfang
10. Bebauungsplan "Gewerbepark Seefeld" sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes; Abwägungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.09.2016
|
ö
|
|
10 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“ sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes am Jahnweg in Richtung Osten. Dadurch soll dem aktuellen Bedarf an neuen gewerblichen Bauflächen sowie einer erforderlichen Vergrößerung des gemeindlichen Bauhofs Rechnung getragen werden. Darüber hinaus ist die planungsrechtliche Sicherung einer zusätzlichen Wohnbebauung auf dem Grundstück Flur Nr. 427/3 sowie eine verkehrliche Anbindung des Meilinger Wegs an die Straße Am Gewerbepark vorgesehen. Ferner sollen die bereits bestehenden Bebauungsplansatzungen in diesem Bereich (Bebauungsplan „Jahnweg“ inkl. aller Änderungen) in einen Gesamtbebauungsplan zusammengefasst werden.
Die Vorentwürfe der Bauleitpläne wurden durch den Gemeinderat am 19.04.2016 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 06.06.2016 bis zum 08.07.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.06.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 08.07.2016 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran können die überarbeiteten Entwürfe des Bebauungsplanes „Gewerbepark Seefeld“ und der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich ausgelegt werden (§ 3 Abs. 2 BauGB) bzw. es kann die die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.
Sitzungsverlauf
zu II.
Im Zuge der Behandlung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“ ergeben sich folgende Änderungen in der Abwägung, die von der Verwaltung in das Abwägungsprotokoll eingearbeitet werden:
- B.1, Untere Naturschutzbehörde (Pkt. 2) und Kreisbauamt (Pkt. 12):
Die Festsetzung 10.12. wird gestrichen. Die Ausbildung eines Grünstreifens zwischen den Grundstücksgrenzen im GE wird weder als sinnvoll noch als durchsetzbar erachtet.
- B.1 (Kreisbauamt, Pkt. 11), B.2 Untere Straßenverkehrsbehörde, B.6 Polizeiinspektion Herrsching, B.10 AWISTA:
Ergänzung: Nach Fertigstellung und Bezug des Wohngebäudes in Teilbereich 8 soll durch die Gemeinde nochmals überprüft werden, ob die organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs zielführend und ausreichend sind oder weitere Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden müssen.
Darüber hinaus wurde der Abwägungsvorschlag zum Punkt „Stellplätze Bauraum 8“ (Stellungnahme B.6 Polizeiinspektion Herrsching) nicht angenommen. Eine Entscheidung ist in einer der nächsten Sitzungen nachzuholen.
Die Verwaltung soll zudem prüfen, ob durch eine geänderte Anordnung der Parkplätze und eine Fahrbahnverlegung des Privatweges die Situation im Teilbereich 8 und 9 verbessert werden kann.
Beschluss 1
I. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbepark Seefeld)
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 20.09.2016). Die Abwägung vom 20.09.2016 ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen redaktionellen und formalen Anpassungen sowie die unter 1. beschlossenen Änderungen vorzunehmen und den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 20.09.2016 auszufertigen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
II. Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 20.09.2016). Die Abwägung vom 20.09.2016 ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen redaktionellen und formalen Anpassungen sowie die unter 1. beschlossenen Änderungen vorzunehmen und den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark Seefeld“ in der Fassung vom 20.09.2016 auszufertigen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Nachbargemeinden Andechs und Inning
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.09.2016
|
ö
|
|
11 |
Sach- und Rechtslage
1. Gemeinde Andechs: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ inkl. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 sowie der im Parallelverfahren stattfindenden 17. Änderung des Flächennutzungsplanes möchte die Gemeinde Andechs neues Baurecht nördlich der Straße „Am Ulrichsbichl“ am westlichen Ortsrand von Machtlfing schaffen. Durch die Eröffnung einer zusätzlichen Bauzeile sollen die bestehenden baulichen Strukturen am westlichen Ortsrand abgerundet werden. Die Entwürfe der Bauleitpläne sehen diesbezüglich die Erweiterung des bereits vorhandenen Dorfgebietes („MD“) in Richtung Westen vor.
Mit Schreiben vom 04.08.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu den Bauleitplänen gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt – analog zur Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (siehe Beschluss vom 19.01.2016) – keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die Bauleitplanentwürfe können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde Andechs / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
2. Gemeinde Inning a. Ammersee: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Gemeinde Inning a. Ammersee verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung vom 03.07.2012. Dieser Flächennutzungsplan soll nun in elf Bereichen, die sich über das gesamte Gemeindegebiet erstrecken, geändert bzw. ergänzt werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Anpassungen an aktuelle Gegebenheiten und Planungsabsichten sowie um redaktionelle Korrekturen und Konkretisierungen.
Mit Schreiben vom 22.08.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Bei den Änderungsbereichen 1-10 handelt es sich um Anpassungen und Ergänzungen in den Ortsteilen Inning, Buch und Bachern (vornehmlich Ausweisungen von bzw. Umwidmungen in WA). Der Änderungsbereich 11 umfasst die gut 2 ha große Außenbereichssiedlung am Hufschlag, die unmittelbar an das Gemeindegebiet von Seefeld angrenzt. In dem seit 2012 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Inning war dieser Bereich bislang noch unbeplant, da die Gemeinde ursprünglich die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Legalisierung der baurechtlich nicht genehmigten Bestandsbebauung vorsah. Nachdem die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht zu Ende geführt werden konnte, hat die Gemeinde ihr Planungsziel für diesen Bereich geändert. Die Zukunft der Siedlung soll nun weiterhin im Rahmen des § 35 BauGB geregelt werden. Der bisher aus der Flächennutzungsplanung ausgenommene Bereich wird als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Damit verdeutlicht die Gemeinde Inning, dass sie nicht beabsichtigt, die Wohnnutzung hier über das nach § 35 BauGB zulässige Maß hinaus zu fördern.
Auswirkungen auf die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld sind weder mit der Anpassung im Bereich der Hufschlagsiedlung noch mit den Änderungen und Ergänzungen in den restlichen Bereichen verbunden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Der Vorentwurf der FNP-Änderung kann auf der Internetseite der Gemeinde Inning a. Ammersee (www.inning.de) unter Aktuelles eingesehen werden.
Beschluss
1. Gemeinde Andechs: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ inkl. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ sowie die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
2. Gemeinde Inning a. Ammersee: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inning a. Ammersee wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Sonstiges
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.09.2016
|
ö
|
|
12 |
Sitzungsverlauf
Das Gremium drückt seinen Unmut über die Sperrung der Spitzstraße gegenüber der Verwaltung aus, weil im Ferienausschuss ausdrücklich die Nutzung der Spitzstraße als Verbindung zum Oberfeld gegeben werden sollte.
Die Verwaltung sah jedoch im weiteren Verlauf der Nutzung der Spitzstraße keine andere Möglichkeit als die Sperrung der Straße, da aufgrund des Zustandes die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte. Die Sperrung erfolgte nach Rücksprache und Zustimmung durch den Ersten, Zweiten und Dritten Bürgermeister.
Die vorübergehende Sperrung der Spitzstraße soll schnellstens wieder aufgehoben werden.
Die Schäden in der Straße sollen schnellstens soweit beseitigt werden, dass die Verkehrssicherheit wieder hergestellt ist. Aufgrund der Enge soll die Straße von der Hauptstraße in Richtung Oberfeld als Einbahnstraße ausgewiesen werden.
Die Diskussion über die Sperrung soll in der Presse kommuniziert werden.
Datenstand vom 17.07.2018 09:07 Uhr