Datum: 15.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.11.2016
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1 |
Sach- und Rechtslage
Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.
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2. Genehmigung der Protokolle vom 20.09.2016, 18.10.2016 und des Bauausschusses vom 18.10.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.11.2016
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2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Berichterstattung / Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.11.2016
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3 |
Sach- und Rechtslage
Die Gemeinde hat zum Thema „Grün im Ort“ den 1.Preis in einem landkreisweiten Wettbewerb bekommen, der in Form eines Keramiktellers Herrn BGM Gum überreicht wird. Der Preis wurde für die Gestaltung des Außenbereiches am Kindergarten Riedfeld vergeben unter dem Motto „Grünflächen und Freiräume an öffentlichen Einrichtungen“.
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4. Gründung eines "SeefeldBau Kommunalunternehmens"; Unternehmenssatzung, Benennung der Verwaltungsräte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.11.2016
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4 |
Sach- und Rechtslage
In seiner Sitzung am 18.10.2016 hat der Gemeinderat über die Gründung eines Kommunalunternehmens insbesondere für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Hechendorf sowie die dazugehörige Unternehmenssatzung beraten. In die Satzung wurden diverse Änderungen eingearbeitet. Auch die Art der Bekanntmachung wurde mittlerweile geklärt. Die analoge Anwendung für gemeindliche Bekanntmachung ist möglich (Schreiben des LRA vom 21.10.2016, Anlage). Eine aktualisierte Fassung der Unternehmenssatzung ist als Anlage für ein “SeefeldBau KOMMUNALUNTERNEHMEN Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Seefeld - SeeKU“ beigefügt.
Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und den übrigen 6 Mitgliedern (§ 5 Abs. 1 SeeKU). Gemäß § 5 Abs. 4 SeeKU werden die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats (sowie deren Vertreter) vom Gemeinderat für die jeweilige Amtszeit des Gemeinderates bestellt. Es wurde vereinbart, dass je Fraktion ein Verwaltungsrat benannt wird.
Beschluss
Die Unternehmenssatzung für das KU “SeefeldBau KOMMUNAL-UNTERNEHMEN Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Seefeld - SeeKU“ wird beschlossen. Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Unternehmenssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Als Verwaltungsrat sowie Vertreter wird bestellt:
CSU
Hr. Wagner Hr. Schneider
FWG Hr. Wastian Hr. Pirzer
SPD Hr. Dameris Fr. Altenberger
Die Grünen Hr. Benoist Fr. Villing
BVS Fr. Senft Hr. Burkes
FDP Hr. Gasser Hr. Lindermayer
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Standortauswahl für ein Bushaus in Meiling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.11.2016
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Beschließend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Im Sommer des Jahres 2015 musste die Gemeinde Seefeld den bisherigen Standort des Bushauses auf dem Grundstück Fl.Nr.4, Dorfstraße 23 in Meiling aufgeben und das Bushaus abbauen. Der Standort des Bushauses war rechtlich nicht gesichert und wurde vom Grundstückseigentümer im Rahmen des Allgemeinwohls freundlicherweise lange Zeit geduldet. Ein Fortbestand auf dem Grundstück war nicht weiter möglich, weil für den betroffenen Grundstücksteil der Bau eines Mehrfamilienhauses genehmigt wurde.
Als Ersatz wurde ein neues Bushaus ca. 20 Meter die Dorfstraße in Richtung Kirche hinauf errichtet. Aufgrund der Situation, dass die Gemeinde Seefeld in diesem Bereich der Dorfstraße keine Alternativflächen besitzt, wurde das neue Bushaus auf der einzigen Fläche der Gemeinde Seefeld beim bestehenden Postkasten errichtet (vgl. Übersicht, Standort 1). Das Grundstück ist Teil des Straßengrundstücks und war eine Grünfläche vor einem Bestandsgebäude. Das Bushaus wurde in Standartbauweise, d.h. in Glasbauweise und wie im gesamten Gemeindegebiet üblich errichtet. Die Glasbauweise erhöht die Sicherheit der Nutzer, da insbesondere Kinder, die plötzlich aus dem Bushaus heraustreten, frühzeitiger von den Verkehrsteilnehmern erkannt werden können. Der Standort ist allerdings auch näher an den Kurvenbereich der Dorfstraße gerückt und von der Sichtbarkeit für den Verkehr nicht optimal. In diesem Bereich der Dorfstraße gilt allerdings eine Streckenbeschränkung auf Tempo 30 km/h. Warnschilder auf die Schulbushaltestelle befinden sich ebenfalls direkt am Kurvenbeginn.
Aufgrund der fehlenden Aufstellfläche und schlechteren Einsehbarkeit der neuen Bushaltestelle – die vorhergehende Bushaltestelle hatte ebenfalls keine Aufstellfläche und das Bushaus war aus Holz und damit nicht einsichtig- meldeten die betroffenen Eltern, der im Grundschulalter befindlichen Kinder bei der Verwaltung ihre Besorgnis an. Kinder im Grundschulalter neigen dazu im Haltestellenbereich zu spielen und gegebenenfalls in den Straßenraum überzutreten.
Die Verwaltung der Gemeinde Seefeld beteiligte die Polizeiinspektion Herrsching in Person von Herrn Domes als Sachbearbeiter für Verkehr und Schulwegsicherheit, um eine Beurteilung der Gesamtsituation und Verbesserungsvorschläge zu erhalten. Zur Verbesserung der Situation wurde von Seiten der PI Herrsching vorgeschlagen eine zweite Bushaltestelle in Fahrtrichtung Auing vor dem Grundstück Dorfstraße 24, Fl.Nr.14 (vgl. Übersicht, Standort 2) zu errichten. Hintergrund der Überlegung war, dass die Schüler der weiterführenden Schulen weiterhin die bereits errichtete Haltestelle nutzen sollten, da diese vom MVV aus Steinebach kommend in Richtung Gilching bedient wird und bei älteren Schülern eine Aufstellfläche nicht unbedingt nötig ist. Die Grundschüler, die jedoch nach Seefeld müssen und vom Gemeindebus abgeholt werden, erhalten eine separate Bushaltestelle mit Aufstellfläche und bester Sichtbarkeit.
Das Grundstück am zusätzlichen Standort gehört der Gemeinde Seefeld als Teil des Straßengrundstücks. Als Argumente für diese Lösung wurden konkret angeführt, dass die Grundschüler, hier eine Aufstellfläche vor dem Bushaus von ca. 1,80 m hätten, der Standort für den Verkehr unter Berücksichtigung der Kurvenverhältnisse bestmöglich einsehbar wäre, und die Schüler auf der „richtigen“ Straßenseite einsteigen könnten ohne die Fahrbahn queren zu müssen, weil der gemeindliche Schulbus aus Richtung Seefeld kommend die Schüler aufnehmen kann, und dann zum Wenden rückwärts in den Dellinger Weg zurücksetzen kann.
In der Folge wurde der Eigentümer des Nachbargrundstücks Dorfstraße 24, Fl.Nr.14 in Meiling über die Pläne zur Errichtung des Bushauses informiert und ihm bei mehreren Gesprächen (mit Bürgermeister Gum und der PI Herrsching vor Ort u.a.) für Verständnis und ein Einvernehmen geworben. Vom Eigentümer wurde der Standort jedoch als belastend für seine Mieter im angrenzenden Wohnhaus Dorfstraße 24 dargestellt. So seien durch die wartenden Fahrgäste zusätzliche Geräuschimmissionen und Schmutz zu erwarten.
Vom Eigentümer wurde im Gesprächsverlauf als alternativer Standort der Bereich vor der Kirchenmauer im Dellinger Weg vorgeschlagen(vgl. Übersicht, Standort 3). Dieser Standort bringt aber den Nachteil mit sich, dass hier aufgrund des schmalen Platzangebots das Standartbushaus nicht aufgestellt werden kann und wieder keine Aufstellfläche bestehen würde. Aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse hinter dem Kurvenbereich müsste zudem ein Teil der Fahrbahn baulich als Schutzstreifen abgetrennt werden. Hierdurch würden nach ersten Schätzungen zusätzliche Kosten von ca. 20.000 Euro entstehen. Auch wurde ein alternativer Standort vor dem Grundstück Dorfstraße 30, Fl.Nr.19 in Meiling vorgeschlagen(vgl. Übersicht, Standort 4). Dieser Standort birgt allerdings den Nachteil, dass die Bushaltestelle weiter in den unübersichtlichen Kurvenbereich rückt, was aus verkehrsrechtlicher Sicht ungünstig ist. Zudem wäre die Strecke für das zum Wenden notwendige Zurückstoßen des Schulbusses im Dellinger Weg zu lang.
Zur Lösung des Standortproblems suchte Herr Gemeinderat Peter Schlecht nochmals den Kontakt zu den Beteiligten in Meiling. Als Ergebnis wurde ein weiterer Standort in Dorfstraße links vor dem Eingang zur Kirche vorgeschlagen(vgl. Übersicht, Standort 5). Dieser Standort würde bauliche Veränderungen im Bereich der bestehenden Grünbereichssituation vor dem Eingang zur Kirche erfordern, hier steigt auf ganzer Länge ein Blumenbeet bis auf die Höhe der Stufen an. Für diese Lösung liegt bisher keine Kostenschätzung vor. Als Nachteile sind die weiterhin fehlende Aufstellfläche und eine nachteilige Optik für den Eingangsbereich der Kirche anzuführen.
Zusammenfassend stellt sich aus Sicht der Verwaltung der Gemeinde Seefeld der ursprünglich von der PI Herrsching vorgeschlagen Standort 2 als unter allen Gesichtspunkten (Aufstellfläche, Sichtbarkeit und Kosten) bester Standort dar. Unter Abwägung des Allgemeinwohlinteresses an der Schulwegsicherheit und dem Witterungsschutz der Kinder in der Winterzeit gegenüber dem Interesse des benachbarten Eigentümers am Schutz seines Mieteigentums ergibt sich, dass die entstehenden Lärmimmissionen durch die zeitlich eingeschränkte Nutzung der Bushaltestelle zu Schulzeiten keinen überwiegende Nachteil darstellen.
Anlage:
- Standortübersicht
Sitzungsverlauf
Unter Berücksichtigung der Verkehrssituation und nach Beratung mit der PI Herrsching soll das Wohl der Kinder im Vordergrund stehen und der Standort 2 realisiert werden.
Beschluss
Unter Berücksichtigung der Verkehrssituation und nach Beratung mit der PI Herrsching soll das Wohl der Kinder im Vordergrund stehen und der Standort 2 realisiert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
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6. Bebauungsplan "Spitzstraße" inkl. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.11.2016
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ö
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Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ sowie die Durchführung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen auf den nördlich der Spitzstraße gelegenen und in Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücken Flur Nr. 395 und 402 der Gemarkung Hechendorf. Das geplante Wohngebiet soll im Rahmen eines Einheimischenmodells realisiert werden.
Der Vorentwurf der Bauleitpläne wurde durch den Gemeinderat am 27.06.2016 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 16.08.2016 bis zum 16.09.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.08.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 16.09.2016 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden geprüft und in der letzten Sitzung am 11.10.2016 vorberaten. Die sich daraus ergebenden Anpassungen, sowie die in selbiger Sitzung beschlossenen Änderungsvorschläge, wurden in den neuen Entwurf eingearbeitet. Ebenso sind in dem nun vorliegenden Entwurf die Anregungen und Empfehlungen aus diversen Abstimmungsgesprächen mit eingeflossen (Landratsamt, Energie Südbayern, Energiebüro Schärfl).
Aufgrund der zahlreichen Änderungsvorschläge und vorgenommenen Anpassungen wird auf Anregung der Verwaltung sowie des Kreisbauamtes empfohlen, auf eine formelle Abwägung in diesem Verfahrensschritt zu verzichten und den überarbeiteten Entwurf neu zu billigen. Im Anschluss daran würde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Sitzungsverlauf
Herr Kindelbacher und Herr Burkart vom beauftragten Planungsbüro WipflerPLAN stellen den aktuellen Planungsstand vor und weisen nochmals auf den eng gestrickten Zeitplan hin. Voraussetzung für die geplante Realisierung der Erschließung im nächsten Jahr ist demnach, dass die Bauleitplanverfahren zügig fortgesetzt und bis Februar 2017 abgeschlossen werden können. Im Anschluss an die Präsentation wird das Bebauungskonzept im Gremium intensiv diskutiert. Die Planung stößt demnach sowohl auf Zustimmung als auch auf Bedenken bis hin zu kompletter Ablehnung. Letztlich einigt man sich darauf, das Konzept nochmals in Teilen anzupassen bzw. eine weitere Alternative auszuarbeiten. In dieser Variante sollen die Doppelhauszeilen mit den Reihenhauszeilen getauscht werden, um dadurch ggf. eine Verbesserung in Bezug auf die Situierung der Carports, der Hauszugänge, der Gartenbereiche usw. zu erzielen. Im Rahmen einer Sondersitzung im Dezember soll dann über das Bebauungskonzept und den Bebauungsplanentwurf erneut beraten und Beschluss gefasst werden.
Hinsichtlich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht Konsens, so dass das FNP-Änderungsverfahren wie vorgesehen fortgesetzt werden kann.
Beschluss 1
I. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spitzstraße)
1. Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spitzstraße) i.d.F. vom 15.11.2016 wird gebilligt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, noch erforderliche redaktionelle und formale Änderungen in den Planunterlagen vorzunehmen und den Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes inkl. Begründung und Umweltbericht i.d.F. vom 15.11.2016 auszufertigen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
II. Bebauungsplan „Spitzstraße“
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ i.d.F. vom 15.11.2016 wird gebilligt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, noch erforderliche redaktionelle und formale Änderungen in den Planunterlagen vorzunehmen und den Entwurf des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ inkl. Begründung und Umweltbericht i.d.F. vom 15.11.2016 auszufertigen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
wurde vertagt
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7. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld); Abwägungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.11.2016
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ö
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Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.10.2015 beschlossen, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld durchzuführen.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung der beabsichtigten zukünftigen Nutzungen auf den im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücksflächen zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld. Das zugrundeliegende Nutzungskonzept sieht eine abschnittsweise Entwicklung unterschiedlicher Teilbereiche mit Gemeinbedarfsnutzungen (Sport-und Freizeitflächen, Feuerwehr, Obdachlosen-/Flüchtlingsunterkünfte) sowie Wohnbauflächen vor. Eine Konkretisierung der Planung erfolgt auf Ebene der nachfolgenden Bebauungspläne, die je nach Planungsfortschritt in Teilabschnitten entwickelt werden sollen.
Der Vorentwurf der 13. FNP-Änderung wurde durch den Gemeinderat am 08.12.2015 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 21.12.2015 bis zum 22.01.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.12.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 22.01.2016 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf der 13. FNP-Änderung gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.
Beschluss
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 15.11.2016). Die Abwägung vom 15.11.2016 ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld) mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 15.11.2016, bestehend aus Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Bebauungsplan "Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld - Teil 1"; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss sowie Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.11.2016
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ö
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8 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld“ aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten zukünftigen Nutzungen auf den im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücksflächen zwischen Inninger Straße (St 2068) und Am Oberfeld im Ortsteil Hechendorf. Das zugrundeliegende Nutzungskonzept sieht eine abschnittsweise Entwicklung unterschiedlicher Teilbereiche mit Gemeinbedarfsnutzungen (Sport-/Freizeitflächen, Feuerwehr, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte) sowie Wohnbauflächen vor. Zur Sicherstellung dieser Planungsziele sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich (13. Änderung).
Aufgrund unterschiedlicher Planungsfortschritte in den einzelnen Teilbereichen empfiehlt sich eine Aufteilung des Plangebietes in unterschiedliche Bebauungsplanabschnitte. Der Abschnitt Feuerwehr und Obdachlosen-/Flüchtlingsunterkunft sollte dabei aufgrund der höheren Dringlichkeit und des ausgereifteren Planungsstadiums zuerst behandelt werden („Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“).
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am
Oberfeld – Teil 1“ wird vom beauftragten Planungsbüro Arnold Consult AG in der heutigen Sitzung vorgestellt.
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld“ (Aufstellungsbeschluss vom 15.03.2016) in Teilabschnitte aufzuteilen.
2. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ in der Fassung vom 15.11.2016, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. 4. Änderung des Bebauungsplanes "Seestraße I"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.11.2016
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ö
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Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.04.2016 beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße I“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
Im Zuge der Bebauungsplanänderung soll durch eine Anpassung des Baufensters, der Firstrichtung sowie der Stellplatzsituierung die Bebaubarkeit des Grundstücks Flur Nr. 819/17, Gemarkung Hechendorf, aus städtebaulicher Sicht optimiert und eine verbesserte Einfügung des Baukörpers in die bauliche Umgebung erzielt werden.
Der Planentwurf wird vom beauftragten Planungsbüro Arnold Consult AG in der heutigen Sitzung vorgestellt.
Beschluss
- Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße I“ in der Fassung vom 15.11.2016, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowi
e die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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10. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Nachbargemeinden Herrsching und Weßling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.11.2016
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ö
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10 |
Sach- und Rechtslage
I. Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat beschlossen, für den Bereich zwischen Eichenweg, Rieder Straße, Polizeiinspektion und Rauscher Hang den Bebauungsplan Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“ aufzustellen. Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für eine Kindertagesstätte und familiengerechtes Wohnen inkl. Grünflächen. Hierzu soll das Plangebiet zukünftig als Wohnbaufläche sowie als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte festgesetzt werden.
Die Gemeinde Seefeld wurde bereits im Rahmen der Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Da die Planungshoheit der Gemeinde nicht berührt war, wurden keine Anregungen oder Einwände vorgebracht.
Aufgrund von Planänderungen hat der der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching beschlossen, eine erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. In diesem Zusammenhang wurde die Gemeinde Seefeld mit Schreiben vom 31.10.2016 erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Grundzüge der Planung unverändert geblieben sind und die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter&Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
II. Gemeinde Herrsching: 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „Strittholz Süd“
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat beschlossen, im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 706/3 der Gemarkung Herrsching, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Strittholz Süd“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
Planungsziel der Bebauungsplanänderung ist die Ausweisung eines neuen Baurechts für die Errichtung eines Zweifamilien- bzw. Doppelhauses auf dem o.g. Grundstück im Bereich zwischen Enzianstraße und Strittholzstraße.
Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 02.11.2016 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem vom Bauausschuss der Gemeinde Herrsching am 19.09.2016 gebilligten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 05.09.2016 gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Entwurfsunterlagen der Bebauungsplanänderung können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter&Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
III. Gemeinde Weßling: 3. Änderung des Bebauungsplanes „Oberpfaffenhofen Süd“
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 05.04.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Oberpfaffenhofen Süd“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern (3. Änderung). Das Plangebiet befindet sich entlang des Sollachwegs im Südosten von Weßling.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verträgliche Nachverdichtung mit maßvoller Erhöhung von GR/GF und Anpassung von Wandhöhen und Bauräumen. Darüber hinaus werden weitere Festsetzungen an aktuelle Rahmenbedingungen und Planungsgrundsätze angepasst (Energetik, Topographie, Stellplätze, Zufahrten).
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde in der Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses am 11.10.2016 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Gemeinde Seefeld mit Schreiben vom 03.11.2016 um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht tangiert wird.
Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt / 3. Änderung „Oberpfaffenhofen Süd“ eingesehen werden.
Beschluss
I. Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“ der Gemeinde Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
II. Gemeinde Herrsching: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Strittholz Süd“
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Strittholz Süd“ der Gemeinde Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
III. Gemeinde Weßling: 3. Änderung des Bebauungsplanes „Oberpfaffenhofen Süd“
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Oberpfaffenhofen Süd“ der Gemeinde Weßling wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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15.11.2016
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Sach- und Rechtslage
Am 29.11.2016 um 14 Uhr findet die Einweihung der Umfahrung Weßling zur A96 statt.
Datenstand vom 17.07.2018 09:09 Uhr