Datum: 06.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Genehmigung des Protokolls vom 15.11.2016 und des Bauausschusses vom 15.11.2016
3 Berichterstattung / Bekanntgaben
4 Berichterstattung zur Einführung der Tempo 30-Zone im Gemeindeteil Seefeld
5 Bebauungsplan "Spitzstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Nachbargemeinde Herrsching
7 Antrag Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur Fortführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2017
8 Sonstiges

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2016 ö 1

Sach- und Rechtslage

Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 15.11.2016 und des Bauausschusses vom 15.11.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2016 ö 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Berichterstattung / Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2016 ö 3

Sach- und Rechtslage

  1. Das Kino Breitwand in Seefeld wurde aufgrund des qualitativ herausragenden Filmprogramms vom Film-Fernseh-Fonds Bayern ausgezeichnet und mit einer Prämie bedacht. Die Urkundenverleihung durch Medienministerin Ilse Aigner fand bereits im November statt.

  1. Herr BGM Gum lädt die Gemeinderäte zu einem gemeinsamen Weihnachtsessen ein, welches im Anschluss an die nächste Gemeinderatssitzung am 20.12.2016 stattfinden soll.

  1. Gemeinderätin Dorschner übergibt eine Vorlage zum Thema Entschuldung des Zweckverbands für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg.

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4. Berichterstattung zur Einführung der Tempo 30-Zone im Gemeindeteil Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2016 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Das Bauamt hat die Bestandsaufnahme der vorhandenen Verkehrszeichen in den Gevierten, abgeschlossen. (siehe Anlage 1)

Als nächster Aufgabenpunkt wurde eine grobe Kostenberechnung hinsichtlich des Materialbedarfs, Arbeitsaufwand für die Montage sowie die Demontage durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 18.000,00 €. Zusätzlich ist mit Kosten in Höhe von ca. 12.000,00 € für die Erneuerung diverser Schilder in der 30 Zone zu rechnen, da diese nicht mehr den Vorschriften (z.B. verblast) entsprechen.

Nach Rücksprache mit der Firma Bremicker kann das Material (Schilder, Pfosten usw.) innerhalb vier Wochen geliefert werden.

Aufgrund des anstehenden Winterdienstes, kann noch kein Zeitraum für die Ausführung genannt werden. Angedacht ist Frühjahr 2017. Es ist auch abzuwägen, ob die Arbeiten an eine Fremdfirma vergeben werden können.

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand zur Einführung der Tempo 30-Zone im Gemeindeteil Seefeld und den damit verbundenen Kosten.
Herr GR Haberkorn bittet zu prüfen, ob ein ähnliches Konzept auch für den ruhenden Verkehr erarbeitet werden könnte (Parksystem). Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein derartiges Konzept bereits in Bearbeitung ist.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Kosten für die Einführung der Zone 30 und die notwendige Erneuerung der übrigen Schilder in diesem Bereich zur Kenntnis und billigt diese.

Der Gemeinderat befürwortet die Vergabe der Arbeiten an eine Fremdfirma.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan "Spitzstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2016 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen auf den nördlich der Spitzstraße gelegenen Grundstücken Flur Nr. 395 und 402 der Gemarkung Hechendorf. Das geplante Wohngebiet soll im Rahmen eines Einheimischenmodells realisiert werden.

Zu dem ausgearbeiteten Entwurf i.d.F. vom 15.11.2016 (Variante 1) wurden in der letzten Sitzung nochmals einige Änderungsvorschläge aus dem Gremium eingebracht (u.a. Tausch Doppelhaus- mit Reihenhauszeilen). Darauf aufbauend wurde eine alternative Variante erarbeitet (Variante 2).

Im Rahmen einer erneuten Sondersitzung sollten die Varianten im Gemeinderat nochmals behandelt werden. Aufgrund terminlicher Engpässe und personeller Verhinderungen kann der für die Sondersitzung ursprünglich anvisierte Termin am 13.12.2016 leider nicht herangezogen werden. Um die Chance der Einhaltung des eng gestrickten Zeitplans zu wahren, ist daher eine Beschlussfassung bereits in der heutigen regulären Sitzung erforderlich.

Sofern heute eine Entscheidung für eine der beiden Varianten fallen sollte, könnte darauf aufbauend der Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 06.12.2016 ausgefertigt und im Anschluss daran die öffentliche Auslegung sowie die erneute Behördenbeteiligung durchgeführt werden. Andernfalls besteht leider keine Möglichkeit mehr, den vorgesehenen Zeitplan (Fertigstellung Erschließung in 2017) einzuhalten.

Hinweis: Aufgrund der engen Zeitschiene können die entsprechenden Anlagen (Varianten 1 und 2) leider erst kurz vor der Sitzung in das Ratsinformationssystem eingepflegt werden. Den Gemeinderäten werden die Anlagen zusätzlich per E-Mail zugesendet, sobald diese vorliegen.

Sitzungsverlauf

Herr Kindelbacher vom Büro WipflerPlan stellt dem Gemeinderat den aktuellen Planungsstand und die neu erarbeitete Bebauungsvariante vor. Im Anschluss daran werden die Vor- und Nachteile der beiden Varianten im Gremium diskutiert.
Eine Mehrheit befürwortet die Variante 2, die im Vergleich zur Variante 1 jedoch eine Bauparzelle weniger aufweist. Das Planungsbüro soll daher nochmals prüfen, ob durch eine geringfügige Anpassung z.B. im Bereich der mittleren Doppel-/Einzelhauszeile ggf. ein Bauplatz hinzugewonnen werden könnte.
Für den Bereich der Mehrfamilienhäuser an der Spitzstraße soll zudem festgesetzt werden, dass anstatt des bislang ausschließlich zulässigen Pultdaches auch ein Walmdach realisiert werden kann.
Der weitere Zeitplan sieht vor, dass auf Grundlage der Variante 2 der Bebauungsplanentwurf für die öffentliche Auslegung ausgearbeitet und in der Januar-Sitzung nochmals zur Abstimmung gestellt wird (Billigungs- und Auslegungsbeschluss). Das Bauleitplanverfahren mit paralleler Erschließungsplanung soll bis spätestens April 2017 abgeschlossen werden. Die Herstellung der Erschließung könnte dann voraussichtlich im Zeitraum zwischen Mai und Dezember 2017 erfolgen.

Beschluss

  1. Die Bebauungsvariante 2 wird unter der Maßgabe gebilligt, dass die Unterbringung einer zusätzlichen Bauparzelle nochmals geprüft wird.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Beschlusses gemäß Pkt. 1 den Entwurf des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ inkl. Begründung und Umweltbericht auszufertigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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6. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Nachbargemeinde Herrsching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2016 ö 6

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Herrsching: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „zwischen Mühlfelder Straße, Schützenweg, Schönbichl- und Panoramastraße

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 20.06.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 12 „zwischen der Mühlfelder Straße, Schützenweg, Schönbichl- und Panoramastraße“ im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 645/8 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.

Ziel und Zweck der Änderung soll die Ermöglichung einer besseren Ausnutzung der Gartenfläche im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 645/8 (Mühlfelder Straße) unter Einhaltung der sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sein.  

Mit Schreiben vom 08.11.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.


II.        Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan „Klosterwiese Breitbrunn“ inkl. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 17.11.2010 beschlossen, für den Bereich der Klosterwiese im Ortsteil Breitbrunn (Grundstück Flur Nr. 512, Gemarkung Breitbrunn) den Bebauungsplan „Klosterwiese Breitbrunn“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern (12. Änderung).

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung neuer Wohnbauflächen mit ausreichend Grünzonen im Bereich der sog. Klosterwiese zwischen Seestraße und Seeblickstraße im Ortsteil Breitbrunn.  

Mit Schreiben vom 09 .11.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Unterlagen der jeweiligen Bauleitplanentwürfe können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter&Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.

Beschluss

I.        Gemeinde Herrsching: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „zwischen Mühlfelder Straße, Schützenweg, Schönbichl- und Panoramastraße

Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „zwischen Mühlfelder Straße, Schützenweg, Schönbichl- und Panoramastraße“ der Gemeinde Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.    


II.        Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan „Klosterwiese Breitbrunn“ inkl. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klosterwiese Breitbrunn“ inkl. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Antrag Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur Fortführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2016 ö 7

Sach- und Rechtslage

1.        Wir beantragen die Fortführung des „Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ im Jahr 2017. Das Programm soll im Jahr 2017 mit € 75.000,- unterstützt werden.
2.        Sollten im Laufe des Jahres 2017 die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, soll der Zuschuss - unter Berücksichtigung der Haushaltslage - um bis zu € 25.000.- erhöht werden.

Begründung

-        Das oben genannte Förderprogramm unterstützt die Bemühungen des Landkreises und der Gemeinde, bis 2035 die Energiewende zu erreichen.
-        Durch die kontinuierliche Förderung in den vergangenen 18 Jahren wurde im Jahr 2016 eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 610 Tonnen erreicht (siehe beiliegende Statistik). Dies kommt allen Bürgern der Gemeinde zu Gute und leistet einen wesentlichen Beitrag, den Treibhauseffekt zu reduzieren und die lokale Energiewende zu erreichen.
-        Der Energiebericht 2015 des Landkreises zeigt, dass die Anstrengungen, das für 2035 angepeilte Ziel, eine CO2-freie Energieversorgung zu erreichen, weiter verstärkt werden müssen. Aus diesem Grund verstärkte auch der Landkreis im Rahmen einer Klimawerkstatt im November 2015 seine Bemühungen.
-        Der Anfang Oktober 2016 in Kraft getretene internationale Vertrag zum Klimaschutz strebt eine Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf unter 2°C vor. Um dies zu erreichen, müssen die Anstrengungen deutlich verstärkt werden.

Beschluss

1.
Der Gemeinderat beschließt, das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2017 fort zu führen. Mittel in Höhe von 75.000 € werden in den Haushalt für das Jahr 2017 eingestellt.

2.
Sollten im Laufe des Jahres die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, wird der Zuschuss – unter Berücksichtigung der Haushaltslage – um bis zu 25.000 € erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2016 ö 8

Sach- und Rechtslage

Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.

Datenstand vom 17.07.2018 09:10 Uhr