Datum: 20.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 18:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.12.2016
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ö
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1 |
Sach- und Rechtslage
Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.
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2. Genehmigung des Protokolls vom 06.12.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.12.2016
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ö
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2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Berichterstattung / Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.12.2016
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ö
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3 |
Sach- und Rechtslage
Nach der heutigen Sitzung findet das Jahresabschlussessen des Gemeinderates statt.
Jeder Gemeinderat erhält einen Laserpointer zur Verwendung in den Gemeinderatsitzungen als Weihnachtsgeschenk. Der sachgerechte Gebrauch der Laserpointer wird anhand einer PowerPoint Präsentation erklärt.
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4. Gründung eines "SeefeldBau Kommunalunternehmens"; Unternehmenssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.12.2016
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ö
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Sach- und Rechtslage
Zur Sitzung des Gemeinderates am 18.10.2016 wurde unter TOP 4 der Entwurf einer Unternehmenssatzung vorgelegt. Dieser war mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes abgesprochen. In dieser Sitzung vom Gemeinderat diskutierte Änderungen wurden in den Satzungsentwurf eingearbeitet und die modifizierte Satzung in der Gemeinderatssitzung am 15.11.2016 einstimmig beschlossen. Gemäß Art. 96 Gemeindeordnung – GO wurde die Errichtung eines Kommunalunternehmens dem Landratsamt angezeigt und die Satzung zur Prüfung vorgelegt.
Mit Schreiben vom 05.12.2016 übersandte das LRA Starnberg eine Stellungnahme zur vorgelegten Unternehmenssatzung für das SeefeldBau Kommunalunternehmen (Anlage). Zusammenfassend ist festzustellen, dass die vom LRA vorgeprüfte Fassung (Vorlage GR-Sitzung vom 18.10.2016) weiterhin gelten soll. Die in der Sitzung vom Gemeinderat erarbeiteten Regelungen seien abweichende Punkte und aus rechtlicher Sicht bedenklich.
Um die Satzung nun doch möglichst bald auf den Weg zu bringen, wird vorgeschlagen, die in der GR-Sitzung am 18.10.2016 vorgelegte „ursprüngliche“ Version - mit Ausnahme der geänderten Wertgrenzen - zur Beratung und Abstimmung zu stellen (Anlage). Nach einem neuerlichen Beschluss beginnt die 6-wöchige Prüffrist des LRA neu zu laufen. Das Inkrafttreten der Satzung würde dann frühestens zum 01.03.2017 erfolgen.
Beschluss
Die Gründung eines Kommunalunternehmens mit dem Namen “SeefeldBau KOMMUNAL-UNTERNEHMEN Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Seefeld - SeeKU“ sowie die Unternehmenssatzung selbst wird beschlossen. Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Unternehmenssatzung vom 09
.12.2016 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Nachbargemeinden Andechs, Weßling und Wörthsee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.12.2016
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ö
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Sach- und Rechtslage
I. Gemeinde Andechs: 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Waldkindergarten)
Die Gemeinde Andechs hat beschlossen, ein Verfahren zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Waldkindergartens im Gemeindeteil Machtlfing.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde bereits im Oktober diesen Jahres durchgeführt. Aufgrund eines Fehlers in der Berechnung der Fristen für die letzte Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung muss diese
jedoch wiederholt werden. Mit Schreiben vom 08.12.2016 wurde die Gemeinde Seefeld daher erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt – analog zu den bisherigen Stellungnahmen (siehe GR-Beschlüsse vom 19.07.2016 und 18.10.2016) – keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Unterlagen der 23. FNP-Änderung können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde Andechs / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.
II. Gemeinde Weßling: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung Weßling“
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 15.11.2016 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung Weßling“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist es, den im rechtsverbindlichen Bebauungsplan bis 31.12.2016 zeitlich begrenzten Betrieb einer mobilen Brech-, Sortier- und Siebanlage mit den notwendigen Lagerflächen bis zum 31.12.2026 zu verlängern. Das Ziel, die Kiesgrube nach deren Wiederverfüllung aufzuforsten, bleibt unverändert erhalten. Die Anlage befindet sich im Norden des Gemeindegebietes, nördlich der Autobahn A96.
Mit Schreiben vom 05.12.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
III. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 57 „Wörthseeufer Teilbereich westlich der Seeleite 2014“
Der Gemeinderat von Wörthsee hat beschlossen, für den Bereich des Wörthseeufers westlich der Seeleite den Bebauungsplan Nr. 57 „Wörthseeufer Teilbereich westlich der Seeleite 2014“ aufzustellen.
Die bisherigen Bebauungsplansatzungen für diesen Bereich wurden gerichtlich angefochten und in letzter Instanz für unwirksam erklärt. Angesichts der Umnutzungswünsche der Eigentümer im Planungsgebiet hält die Gemeinde Wörthsee eine städtebauliche Ordnung dieses Bereichs jedoch nach wie vor für dringend erforderlich, um insbesondere eine weitere bauliche Verdichtung in der ökologisch sensiblen Lage am Wörthseeufer zu verhindern und die Seeuferbereiche insgesamt in ihrem naturräumlichen Zusammenhang zu erhalten und regenerieren zu können.
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 57 schließt an die Gemeindegrenze Wörthsee-Seefeld an. Darüber hinaus grenzt das Plangebiet unmittelbar an den Geltungsbereich des seit 18.05.2000 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Wörthseeufer“ der Gemeinde Seefeld.
Mit Schreiben vom 28.11.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Gemeinde Seefeld wurde bereits im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 an der Planung beteiligt (Februar 2016). Damals wurden keine Einwände oder Hinweise vorgebracht (siehe GR-Beschluss vom 16.02.2016), da nach Abgleich der Planungsinhalte keine Widersprüchlichkeiten oder Planungskonflikte zwischen dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan der Gemeinde Seefeld und dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan der Gemeinde Wörthsee festgestellt werden konnten. Beide Bebauungspläne zielen auf den Schutz des Seeufers und die Verhinderung einer zunehmenden baulichen Verdichtung in diesem Bereich ab. Auch an den Berührungspunkten der beiden Plangebiete sind keine Unstimmigkeiten zu erkennen. Insgesamt ist von einer ausreichenden Berücksichtigung der Seefelder Planungshoheit sowie von einer Konformität beider Bebauungspläne auszugehen.
Da sich hierzu keine Änderungen ergeben haben, empfiehlt die Verwaltung nach wie vor keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München (www.pv-muenchen.de) unter Aktuelles / Bauleitplanverfahren eingesehen werden.
Beschluss
I. Gemeinde Andechs: 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Waldkindergarten)
Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Andechs (Waldkindergarten) wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
II. Gemeinde Weßling: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung Weßling“
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung Weßling“ der Gemeinde Weßling wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
III. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 57 „Wörthseeufer Teilbereich westlich der Seeleite 2014“
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Wörthseeufer Teilbereich westlich der Seeleite 2014“ der Gemeinde Wörthsee wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.12.2016
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Sach- und Rechtslage
Die Stellplatzmarkierungen am Bahnhof sollen erneuert werden.
In den öffentlichen Sitzungen soll mehrmals im Jahr über den aktuellen Sachstand der Projekte berichtet werden.
Datenstand vom 17.07.2018 09:10 Uhr