Datum: 12.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sozialraum
Gremium: Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fahrradfreundliche Kommune
2 Genehmigung des Protokolls vom 26.04.2016
3 Berichterstattung / Bekanntgaben
4 Parkraumbewirtschaftung durch Parkscheinautomaten in der Gemeinde Seefeld
5 Ladeinfrastruktur für Elektromobilität Bayernwerk
6 Einheimischenmodell - Energiekonzept ?
7 Sonstiges

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1. Fahrradfreundliche Kommune

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss 3. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 12.07.2016 ö 1

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 22.09.2015 wurde ausführlich über den Ausbau, Sanierung oder Befahrung von Radwegen im Gemeindegebiet gesprochen.
Die Gemeinde Seefeld könnte Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. werden und den Titel „fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ erwerben.
In der Sitzung vom 01.12.2015 wurde der Flyer „Radfahren gemeinsam fördern“ und die Aufnahmekriterien besprochen.
Um alle Fragen bzgl. einer Mitgliedschaft bei der AGFK zu klären wurde Kontakt mit Frau Münster, Verkehrsmanagerin des Landratsamtes Starnberg, aufgenommen.
Im Vorfeld dieser Umwelt- und Energieausschusssitzung findet eine Besprechung statt.
Frau Münster wird in der Sitzung alle notwendigen Informationen liefern und alle Fragen beantworten.
Anschließend steht eine evtl. Mitgliedschaft zur Diskussion.

Sitzungsverlauf

Im Vorfeld dieser Umwelt- und Energieausschusssitzung fand eine Besprechung mit Frau Münster, Verkehrsmanagerin des Landratsamtes Starnberg und den Mitgliedern des Ausschusses statt, um alle Fragen bzgl. einer Mitgliedschaft bei der AGFK zu klären
Es wurde ausführlich über Arbeit und Ziele der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommune“ (AGFK) informiert. Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich an der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune und beträgt für Seefeld (bis 10.000 EW) 1.000 €/jährlich.
Die Vorteile sind unter anderem die Beurteilung der Infrastruktur, der Service und die Hilfestellung, die Öffentlichkeitsarbeit und die zeitnahe Weitergabe von aktuellen Informationen. Es wird vorgeschlagen auch die Agenda Verkehr mit in die Diskussion einzubinden. Die Entscheidung ob ein Beitritt erfolgt soll gründlich vorbereitet werden. Die Ausschussmitglieder beschließen vorab an einem Samstag im September eine Radltour durch die Ortsteile durchzuführen um sich von dem Zustand und der Befahrbarkeit von vorhandenen Radwegen ein Bild zu machen .
Eine Berichterstattung über die AGFK und evtl. der Radltour erfolgt in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 26.04.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss 3. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 12.07.2016 ö 2
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3. Berichterstattung / Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss 3. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 12.07.2016 ö 3

Sitzungsverlauf

In der Umwelt- und Energieausschusssitzung vom 26.04.2016 wurde von Herrn Spengler berichtet, dass Herr Jungbauer von der Fa. TQ-Systems mehrere Möglichkeiten günstiger Finanzierungsmodelle für ein Energiemanagementsystem in Aussicht gestellt hat.

Nach mehrmaligem Nachfragen wurde uns kurz vor der heutigen Sitzung mitgeteilt, dass es hierzu noch keine ausgearbeiteten Angebote gibt. Diese werden aber noch erstellt.

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4. Parkraumbewirtschaftung durch Parkscheinautomaten in der Gemeinde Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss 3. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 12.07.2016 ö 4

Sach- und Rechtslage

Auf den Parkplätzen am Bahnhof Hechendorf und dem neu gestalteten am Eisenpark in der Hauptstraße in Seefeld (Wochenmarkt) kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten mit den parkenden Kraftfahrzeugen.
Oft werden diese Parkplätze nicht zweckgebunden genutzt, wie z.B. am Bahnhof für Pendler oder am Eisenpark für ein kurzzeitiges Parken um z.B. Einkäufe zu erledigen, sondern als Dauerparkplätze von dortigen Anwohnern.
Der Versuch, die Parkzeit auf dem Parkplatz am Eisenpark durch Parkscheiben mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden zu reglementieren, brachte leider nicht den gewünschten Erfolg. Ein weiteres Problem ist hierzu auch die eingeschränkte Überwachungsdauer durch den Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberland, durch die nur eine punktuelle Überwachung vorgenommen werden.

Als nächster Schritt wurde nun ein Konzept erstellt, um eine Parkraumbewirtschaftung durch Parkscheinautomaten durchzuführen. Hierzu wurden Informationen bei der Nachbargemeinde Herrsching eingeholt, die dieses Modell der Parkraumbewirtschaftung bereits mit Erfolg betreiben.
Der Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberland wurde ebenfalls bei der Konzepterstellung mit einbezogen.

Bei einer vor Ort Begehung mit dem Zweckverband und der Fa. Bremicker, Weilheim, konnte dann rechtssicher ein Angebot für die Aufstellung der Parkscheinautomaten, sowie für das Aufstellen der Beschilderung, erstellt werden.

Die Investitionskosten für die Anschaffung von insg. 5 Parkscheinautomaten (4 x Bahnhof, 1 x Eisenpark) einschließlich Montage belaufen sich auf ca. 27.000.- € (brutto).

Die Investitionskosten für die Beschilderung/Markierung betragen zusätzlich für beide Standorte ca. 3.000.- € (brutto).

Ein Wartungsvertrag für beide Geräte (Wartung 2 x im Jahr technisch und mechanisch) kann für ca. 450.- € (brutto) jährlich abgeschlossen werden.

Um eine intensivere Überwachung, durch den Zweckband kommunale Verkehrssicherheit Oberland durchführen zu können, müssten die Überwachungsstunden des ruhenden Verkehrs von derzeit ca. 16 Stunden im Monat auf ca. 25 Stunden im Monat erhöht werden. Die Überwachungsstunde kostet 28.- € und pro Verstoß müssen 6.- € an den Zweckverband gezahlt werden.

Die Investitionskosten könnten sich durch folgendes Beispiel der Parkgebühren innerhalb von 1 bis 2 Jahren amortisieren.


Beispiel Bahnhof:
Erste halbe Stunde frei (mit Parkschein) z.B. zur Abholung von Fahrgästen
4 Std. Parkschein 0,50 €
Tagesparkschein 1.- €

Gebührenpflichtige Parkzeit 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Beispiel Eisenpark:
Erste halbe Stunde frei (mit Parkschein)
1 Std. Parkschein 0,50 €
2 Std. Parkschein 1.- €
4 Std. Parkschein 2.- €
6 Std. Parkschein 3.- €
8 Std. Parkschein 4.- €
Tagesparkschein 5.- €
Gebührenpflichtige Parkzeit 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr (angelehnt an den Einzelhandel)

Das Beispiel dient lediglich zur Diskussionsgrundlage.

Haushaltsmittel sind für 2016 nicht eingeplant.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung von 5 Parkscheinautomaten (4 x Bahnhof und 1 x Eisenpark) einschließlich Montage, Beschilderung/Markierung und Wartungsvertrag und legt die gebührenpflichtige Parkzeit, die Höhe der Parkscheine und deren Laufzeit wie folgt fest.

Sitzungsverlauf

Vor der Anschaffung von Parkscheinautomaten wäre eine Verkehrszählung am Bahnhof Hechendorf sinnvoll. Dieser Wunsch besteht schon seit längerem im Gemeinderat. Ausschlaggebend hierfür ist die Einführung einer neuen Buslinie im Jahre 2017  Die Anzahl der parkenden Autos müsste vor und auch nach der Einführung der neuen Buslinien im Jahr 2017 gezählt und beobachtet werden.
Erst wenn hier genügend Informationen vorliegen wird noch einmal über eine evtl. Anschaffung von Parkscheinautomaten im Bereich Bahnhof Hechendorf diskutiert.
Bei den Parkbereichen Eisenpark und Krankenhaus wird ebenfalls vorerst von der Anschaffung von Parkscheinautomaten abgesehen. Hier empfiehlt es sich als ersten Schritt die Überwachungsstunden des ruhenden Verkehrs durch den Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberland zu erhöhen und 1 Jahr lang zu beobachten.
Sollten hier ebenfalls genügend Informationen (Statistik der Verstöße) vorliegen kann ein Gesamtkonzept für die Parkraumbewirtschaftung erstellt werden.
Eine Überlegung wäre, für die Anlieger kostenpflichtige aber vergünstigte Parkberechtigungen zu erstellen.
Über die heutige Diskussion soll dem Gemeinderat berichtet werden.

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5. Ladeinfrastruktur für Elektromobilität Bayernwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss 3. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 12.07.2016 ö 5

Sach- und Rechtslage

Bayernwerk bietet seit Anfang des Jahres mit ihrem Kooperationspartner E-Wald Ladesäulen für Elektroautos entweder in einem Pachtmodell oder zum Kauf an.
Sollte sich die Kommune entscheiden, eine Ladesäule zu pachten so wird ein „Rund um Sorglos Paket“ von Bayernwerk gestellt. Dies beinhaltet z.B. Antragstellung an das Niederspannungsnetz oder für die Stromlieferung, Errichtung des Fundaments, Inspektion und Wartung oder Behebung von Vandalismusschäden ohne zusätzliche Kosten. Im Pachtmodell kostet die kleine Ladesäule im Monat 350.- € netto. Das Modell ist auf 5 Jahre ausgelegt. Gesamtkosten wären hier 21.000.- € netto.
Würde für diese Ladesäule in Kauf in Frage kommen müsste man hier dann einen gesonderten Vertrag über Wartung etc. mit Bayernwerk abschließen. Kosten für den Kauf wären 22.150.- € netto.

Alle weiteren Daten wie Zahlungsmöglichkeiten, Leistungsinhalte des Pachtmodells etc. entnehmen Sie bitte den Unterlagen, die vorab per E-Mail zugesendet wurden.

Sitzungsverlauf

Mittlerweile gibt es eine staatliche Förderung für den Erwerb von Elektromobilen. Es ist die Frage, ob auch Ladestationen staatlich gefördert werden könnten.
Lt. Angebot von Bayernwerk müßte für eine Ladesäule die Gemeinde Seefeld mtl. 350 € Kosten tragen, ohne an den Einnahmen beteiligt zu sein.
Da die Gemeinde Herrsching vor dem Gebäude der VR Bank eine Ladesäule errichtet hat, soll mit Herrsching ein Informationsaustausch erfolgen.
Es soll ermittelt werden, ob auch andere Energieversorger Ladesäulen anbieten.

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6. Einheimischenmodell - Energiekonzept ?

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss 3. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 12.07.2016 ö 6

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Seefeld plant ein Einheimischenmodell „Spitzstraße“. Hierzu sollte man sich im Vorfeld Gedanken machen ob und welche energetischen Möglichkeiten (z. B. Nahwärmeversorgung mit Anschlusszwang etc.) umsetzbar sind, damit diese dann in evtl. Planungen einfließen können. Ein weiterer Aspekt ist dazu auch die Bauweise nach EnEV 2016. Welche Möglichkeiten sind dann noch sinnvoll, da weniger Energieverbräuche pro Gebäude zu erwarten sind.

Sitzungsverlauf

Nach Rücksprache und Einschätzung der Energiegenossenschaft wird die Errichtung einer Nahwärmeinsel als nicht sinnvoll betrachtet. Im Bebauungsplanverfahren soll auf eine Regelung von zusätzlichen energetischen Maßnahmen geachtet werden. Es wird empfohlen ein professionelles Energiekonzept für den Bebauungsplan unter Berücksichtigung regenerativer Energien zu erstellen. Die Beauftragung sollte sofort durch Herrn BGM Gum erfolgen. Vorgeschlagen für die Konzepterstellung wird Frau Schärfl. Die Empfehlung wird bei der Sitzung des GR am 26.7.2016 diskutiert.

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss 3. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 12.07.2016 ö 7
Datenstand vom 02.04.2019 11:55 Uhr