Datum: 20.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses -Lageverschiebung; Bauort Fl.Nr.143/12, Seestraße 79; Bauantrags-Nr.: 26/2016; Bauherr: Herr Moritz Schmidinger
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2 |
Tektur zum Bauantrag Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses mit Garage- Lageverschiebung der Garage; Bauort: Fl.Nr.470/29, Wörthseestraße 55 in Hechendorf; Bauantrags-Nr.21/206; Antragsteller: Herr Prof. Dr. Peter Bräutigam
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3 |
Tektur zum Bauantrag Errichtung von zwei Wohneinheiten in einem ehemaligen Kuhstall und darüber liegenden Scheunenbereich- Einbau von zwei Gauben; Bauantrag-Nr.48/2016; Bauort: Fl.Nr.275/276 , Gemarkung Meiling; Antragsteller: Herr Herbert Bichler;
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4 |
Tektur zum Bauantrag Errichtung einer Wohncontaineranlage für Asylsuchende;Bauantrag-Nr.:46/2016; Bauort, Fl.Nr.550/3, Nähe "Am Oberfeld" in Hechendorf; Bauherr: Gemeinde Seefeld
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5 |
Tektur Lageverschiebung Personenaufzug und Eingangsbereich Lanndgasthof "Zum Sepperlwirt"; Bauantrag-Nr-47/2016; Bauort Fl.Nr.28, Dorfstr.35 in Meiling; Antragsteller: Sepperlwirt OHG vertreten durch Herrn Karl und Frau Barbara Kowollik
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6 |
Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus; Bauantrag-Nr.42/2016; Bauort: Fl.Nr.186/7, Höhenstraße 12, Oberalting-Seefeld; Antragsteller: Herr Frank Söllner
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7 |
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Bauantrag-Nr.44/2016; Bauort: Fl.Nr.103, Bahnweg 3 in Hechendorf; Antragsteller: Herr Georg Heilmeier
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8 |
Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus mit Schwimmbadnutzung; Bauantrag-Nr.45/2016; Bauort: Fl.Nr.136/15, Neuhoffweg 13 b in Hechendorf; Antragsteller: Herr Michael Schöffel
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9 |
Sonstiges
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1. Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses -Lageverschiebung; Bauort Fl.Nr.143/12, Seestraße 79; Bauantrags-Nr.: 26/2016; Bauherr: Herr Moritz Schmidinger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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8. Sitzung des Bauausschusses
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20.09.2016
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ö
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Beschließend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Der Bauantrag-Nr. 26/2016 wurde vom Bauauschuss in der Sitzung vom 07.06.2016 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das Einfamilienhaus stellt einen Ersatzbau für das derzeit bestehende Einfamilienhaus dar.
Auf Wunsch des Bauherrn wurde der Baukörper nochmals um 1,00 m innerhalb des Baufensters nach Nordosten verschoben. Mit der Umplanung soll eine bessere Belichtungssituation für die Innenräume und die Terrasse geschaffen werden.
Im Übrigen bleibt das Bauvorhaben inhaltlich unverändert.
Anlagen:
- Lageplan bzgl. Verschiebung (M 1: 200)
Lageplan bzgl. Verschiebung (M 1: 750)
Eingabepläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitt)
Beschlussvorschlag
Die Tektur zum Bauantrag 26/2016 hinsichtlich der Lageplanverschiebung um 1,00 m Baufenster wird gem. § 30 BauGB befürwortet.
Beschluss
Die Tektur zum Bauantrag 26/2016 hinsichtlich der Lageplanverschiebung um 1,00 m Baufenster wird gem. § 30 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2. Tektur zum Bauantrag Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses mit Garage- Lageverschiebung der Garage; Bauort: Fl.Nr.470/29, Wörthseestraße 55 in Hechendorf; Bauantrags-Nr.21/206; Antragsteller: Herr Prof. Dr. Peter Bräutigam
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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8. Sitzung des Bauausschusses
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20.09.2016
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ö
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Beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Der Bauantrag-Nr. 21/2016 wurde vom Bauauschuss in der Sitzung vom 07.06.2016 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Starnberg hat als zu beteiligende Fachbehörde zur Sicherung der Bäume auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr.470/28 eine
Lageverschiebung der unterkellerten Garage um 1,64 m nach Süden (vgl. Lageplan) vorgeschlagen. Es soll ein Wurzelschutzverbau errichtet werden.
Im Übrigen bleibt das Bauvorhaben inhaltlich unverändert.
Anlagen:
- Lageplan bzgl. Verschiebung
Beschlussvorschlag
Die Tektur zum Bauantrag 21/2016 hinsichtlich der Lageplanverschiebung der Garage um 1,64 m nach Süden wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Die Tektur zum Bauantrag 21/2016 hinsichtlich der Lageplanverschiebung der Garage um 1,64 m nach Süden wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Tektur zum Bauantrag Errichtung von zwei Wohneinheiten in einem ehemaligen Kuhstall und darüber liegenden Scheunenbereich- Einbau von zwei Gauben; Bauantrag-Nr.48/2016; Bauort: Fl.Nr.275/276 , Gemarkung Meiling; Antragsteller: Herr Herbert Bichler;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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8. Sitzung des Bauausschusses
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20.09.2016
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ö
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Beschließend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Der Bauantrag 47/2016 zur Errichtung von zwei Wohneinheiten in einem ehemaligen Kuhstall und darüber liegenden Scheunenbereich, ohne Gauben, ohne Quergiebel oder andere Dachaufbauten wurde in der Sitzung des Bauauschusses vom 17.11.2016 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Hintergrund des Bauantrages war die Absicht des Bauwerbers mit dem Umbau bereits zu beginnen, während die juristische Auseinandersetzung mit dem Landratsamt Starnberg als Genehmigungsbehörde hinsichtlich des Antrags auf Vorbescheid 78/2014 mit den darin enthaltenden Quergiebeln noch rechtshängig beim Verwaltungsgericht ist. Der Bauauschuss hat dem Antrag auf Vorbescheid in der Sitzung vom 16.12.2014 zugestimmt.
Die nunmehr vorgelegte Tektur zum Bauantrag -Bauantrag-Nr. 48/2016- beinhaltet die Errichtung von zwei Gauben als Dachaufbauten. Der vorliegende Bauantrag ist das Ergebnis eines Vergleichsvorschlages des Verwaltungsgerichtes München.
Die Gauben liegen als Schleppgauben mit einer Breite von 3,20 m vollständig in der Dachfläche. Sie entwickeln keine eigene Wandhöhe. Die im Vorbescheid beantragten Quergiebel hatten im Vergleich eine Breite von 5,10 m bzw. 6,20 m.
Die Gauben sind in der vorgelegten Form bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig.
- Lageplan
- Auszüge Eingabeplanung: Ansichten
Beschlussvorschlag
Die Tektur zum Bauantrag in der Fassung vom 02.09.2016 wird hinsichtlich der Errichtung von zwei Gauben in den Ausmaßen von jeweils 3,20 m gem. § 35 BauGB befürwortet.
Beschluss
Die Tektur zum Bauantrag in der Fassung vom 02.09.2016 wird hinsichtlich der Errichtung von zwei Gauben in den Ausmaßen von jeweils 3,20 m gem. § 35 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Tektur zum Bauantrag Errichtung einer Wohncontaineranlage für Asylsuchende;Bauantrag-Nr.:46/2016; Bauort, Fl.Nr.550/3, Nähe "Am Oberfeld" in Hechendorf; Bauherr: Gemeinde Seefeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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8. Sitzung des Bauausschusses
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20.09.2016
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Beschließend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Der Bauantrag-Nr. 37/2015 wurde vom Bauauschuss in der Sitzung vom15.09.2015 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Wohncontaineranlage für Asylsuchende ist mittlerweile errichtet. Im Rahmen der Ausführungen hat sich u.a. im Bereich des Brandschutzes die Notwendigkeit einer Tektur ergeben.
Im EG im Eingangsbereich wurde ein
separater Raum für Heizung und Hausanschluss vorgesehen und errichtet. Die Ausmaße des Raumes betragen 2,69 m x 2,69 m, mithin eine Nettogrundfläche von 6,25 m².
Im OG wurde für den ersten Rettungsweg die Durchgangstür zum Aufgangsbereich entfernt. Der Brandschutznachweis des Ingenieurbüros Schwab GmbH liegt soweit vor und wird zusammen mit dem Tekturantrag dem Landratsamt Starnberg als Genehmigungsbehörde zugeleitet.
Im Übrigen ergeben sich keine Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Bauantrag.
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Die Tektur zum Bauantrag 37/2015 hinsichtlich der Erstellung eines zusätzlichen Raums für Heizung und Hausanschluss im EG und das Weglassen der Tür zum Aufgangsbereich auf dem ersten Rettungsweg im OG wird gem. § 35 Abs.2, Abs.4 S1 iVm. 249 Abs.9 BauGB befürwortet.
Beschluss
Die Tektur zum Bauantrag 37/2015 hinsichtlich der Erstellung eines zusätzlichen Raums für Heizung und Hausanschluss im EG und das Weglassen der Tür zum Aufgangsbereich auf dem ersten Rettungsweg im OG wird gem. § 35 Abs.2, Abs.4 S1 iVm. 249 Abs.9 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Tektur Lageverschiebung Personenaufzug und Eingangsbereich Lanndgasthof "Zum Sepperlwirt"; Bauantrag-Nr-47/2016; Bauort Fl.Nr.28, Dorfstr.35 in Meiling; Antragsteller: Sepperlwirt OHG vertreten durch Herrn Karl und Frau Barbara Kowollik
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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8. Sitzung des Bauausschusses
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20.09.2016
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Beschließend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Mit den Genehmigungsbescheiden Az.: 40-B-2010-820-14 vom 17.3.2011 und Az.:40-B-2013-549-14 vom 20.01.2014 wurde die Neugestaltung des Eingangsbereichs im Südosten, der Einbau eines Personenaufzugs im Nordwesten und die Sanierung des bestehenden Gästebereichs genehmigt.
Aus statischen Gründen sieht die vorliegende Tektur nunmehr vor, dass der Personenaufzug nicht in das Gebäude integriert wird, sondern außen an das bestehende Gebäude angeschlossen wird. Das Einschneiden und Aussparren der bestehenden Bodenplatte und Geschossdecken wäre nur mit großem Material- und Arbeitsaufwand durchführbar.
Zusätzlich soll neben dem Aufzug eine neue Eingangssituation geschaffen werden. Der geplante Anbau/ Windfang hat eine GR von 4,02 m². Durch den Anbau/Windfang können die Hotelgäste unabhängig vom Gastronomiebetrieb ins Gebäude gelangen. Baulich schafft der Windfang eine Integration des außen an das Gebäude angeschlossenen Personenaufzugs, so dass dieser nicht mehr als Annex zum eigentlichen Gebäude war genommen wird.
Der geplante Anbau (Empfang) auf der Südostseite (Biergarten) wird in der Planung der Tektur verkleinert, so dass sich durch die vorgenannten Maßnahmen die genehmigte Grundfläche nicht erhöht.
Zu den geplanten Änderungen vgl. insgesamt Grundriss EG in Anlage. Im Übrigen bleibt das Bauvorhaben unverändert.
Die genehmigte Grundfläche aus Az.:40-B-2013-549-14 vom 20.01.2014 beträgt 563,69 m², die mit der Tektur beantragte Grundfläche beträgt 563,37 m².
Anlagen:
- Grundrisse, Ansichten, Schnitt
Beschlussvorschlag
Der Antrag auf Tektur in der Fassung vom 26.08.2016 hinsichtlich der Lageverschiebung des Personenaufzugs und Neugestaltung der Eingangssituation wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Antrag auf Tektur in der Fassung vom 26.08.2016 hinsichtlich der Lageverschiebung des Personenaufzugs und Neugestaltung der Eingangssituation wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus; Bauantrag-Nr.42/2016; Bauort: Fl.Nr.186/7, Höhenstraße 12, Oberalting-Seefeld; Antragsteller: Herr Frank Söllner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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8. Sitzung des Bauausschusses
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20.09.2016
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Beschließend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.187/6 der Gemarkung Oberalting Seefeld mit einer Größe von 1077 m² befindet sich im Geltungsbereich des seit 08.04.1999 rechtsverbindlichen Bebauungsplans Ortsmitte Teil Südost in Seefeld. Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich gem. § 30 BauGB.
Das bestehende Zweifamilienhaus wurde mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 21.08.1970 (Az.: 4247/70 Ne/Ki/reu/wi) genehmigt. Genehmigungsgrundlage war der damals geltende Bebauungsplan Ortsmitte in Seefeld vom 12.03.1970.
Der vorliegende Bauantrag sieht die Errichtung eines gartenseitigen Wintergartens über einem bestehenden Freisitz im EG vor. Der bestehende Freisitz befindet sich im EG, darunterliegend ist der Raum im UG nach außen hin offen. Der geplante Wintergarten soll mit den Abmessungen 5,50 m x 3,36 m vor errichtet werden. Da er auf der Bodenplatte des Freisitzes geplant ist bleibt des Bestandes unverändert bei 219,16 m², mithin einer GRZ von 0,20. Da es sich um ein Bestandgebäude handelt, ist die Nichteinhaltung der im Bebauungsplan vorgesehen GR von 0,16 hinzunehmen, soweit der Altbestand unverändert bleibt.
Der Wintergarten soll sich in die bestehende Dachkonstruktion einfügen und die Höhe der bestehenden Traufe aufnehmen und fortsetzen. Unter dieser Vorgabe wird eine Wandhöhe von 6,77 m erreicht. Es liegt ein Antrag auf Befreiung von der Festsetzung 3. c., der Wandhöhe von 6,50 m im Bebauungsplan Ortsmitte Teil Südost in Seefeld gem. § 31 Abs.2 BauGB vor. Hinsichtlich der Begründung durch den Bauwerber wird auf den Antrag in Anlage verwiesen.
Das Bauvorhaben ist nicht genehmigungsfähig, eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB kann nicht in Aussicht gestellt werden. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Starnberg erfasst der Bestandsschutz das bestehende Gebäude nur in unveränderter Form. Im Falle des Anbaus des Wintergartens ist die Festsetzung hinsichtlich der Wandhöhe von 6,50 m aus dem jetzt geltenden Bebauungsplan zur Beurteilung heranzuziehen und einzuhalten.
Anlagen:
- Grundrisse, Ansichten, Schnitt
- Antrag auf Befreiung
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 11.07.2016 wird gem. § 30 BauGB wegen der von den Festsetzungen des Bauungsplans abweichenden Wandhöhe nicht befürwortet.
Der Antrag auf Befreiung gem. § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Festsetzung 3 c. wird ebenfalls nicht befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 11.07.2016 wird gem. § 30 BauGB wegen der von den Festsetzungen des Bauungsplans abweichenden Wandhöhe nicht befürwortet.
Der Antrag auf Befreiung gem. § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Festsetzung 3 c. wird ebenfalls nicht befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
Der Bauantrag i.d.F. vom 11.07.2016 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.
Der Bauausschuss befürwortet den Antrag auf Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Festsetzung 3c des Bebauungsplans "Ortsmitte Teil Südost" in Seefeld.
Der Bauausschuss ist der Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB vorliegen.
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7. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Bauantrag-Nr.44/2016; Bauort: Fl.Nr.103, Bahnweg 3 in Hechendorf; Antragsteller: Herr Georg Heilmeier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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8. Sitzung des Bauausschusses
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20.09.2016
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ö
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Beschließend
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7 |
Sach- und Rechtslage
Aus dem Grundstück Fl.Nr.103 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 3.235 m² soll eine Teilfläche 305 m² herausgeteilt werden. Aus dem Grundstück Fl.Nr.134/19 ist geplant ebenfalls eine Teilfläche von 2454 m² herauszuteilen. Diese beiden Grundstücksteile sollen sodann zu einem Baugrundstück mit einer Gesamtgröße von 550 m² verschmolzen werden. Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist die Fl.Nr.103 als „reines Wohngebiet“ (WR) dargestellt, die Fl.Nr.134/19 als Grünfläche. Die Bebauung mit dem geplanten Einfamilienhaus betrifft ausschließlich die Fl.Nr.103, die Fl.Nr.134/19 wird als Gartenfläche/Grünfläche verbleiben.
Das derzeit bestehende Wohnhaus ist zum Abriss vorgesehen und soll durch das im Vorbescheidsantrag vorgesehene Einfamilienhaus ersetzt werden.
Gegenstand des Antrags auf Vorbescheid ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei offenen Stellplätzen. Das Wohnhaus ist in den Ausmaßen 16,00 m x 7,60 m mit einer Bebauung KG, EG, OG (zwei Vollgeschosse) geplant. Die GR beträgt 121,00 m², die GRZ unter Zugrundelegung der geplanten Grundstücksverhältnisse 0,22. Die GF ergibt sich mit 243,20 m², unter Zugrundelegung der geplanten Grundstücksverhältnisse 0,40. Die Wandhöhe soll bergseitig 4,63 m und talseitig 6,06 m betragen. Als Dachform ist ein asymmetrisches Satteldach mit einer flachen Dachneigung von 15 Grad vorgesehen.
Zu den Fragen des Antrags auf Vorbescheid wird auf das Schreiben des Architekten in Anlage verwiesen. Abgefragt werden die oben dargestellten Ausmaße des Einfamilienhauses.
Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die Grünfläche bleibt auch im Rahmen der g
eplanten Grundstücksteilung erhalten. Das Bauvorhaben widerspricht insoweit nicht der Darstellung des Flächennutzungsplans.
Anlagen:
- Eingabeplanung: Grundrisse, Schnitt
Lageplan
Fragenkatalog zum Antrag auf Vorbescheid
Beschlussvorschlag
Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 10.08.2016 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 10.08.2016 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8. Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus mit Schwimmbadnutzung; Bauantrag-Nr.45/2016; Bauort: Fl.Nr.136/15, Neuhoffweg 13 b in Hechendorf; Antragsteller: Herr Michael Schöffel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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8. Sitzung des Bauausschusses
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20.09.2016
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ö
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Beschließend
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8 |
Sach- und Rechtslage
Das bebaute Grundstück Fl.Nr.316/15 der Gemarkung Hechendorf mit einer Fläche von 953 m² liegt im Innenbereich und ist nach § 34 zu beurteilen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan wird es als „reines Wohngebiet„ dargestellt.
Das Grundstück ist derzeit bebaut, genehmigt ist dort durch Bescheid vom 12.09.2005 (40-B-2005-649-14) ein Einfamilienhaus mit Garage. Die Bebauung wurde mit UG und EG (2 Vollgeschosse) ausgeführt. Die GR beträgt 196,66 m², die GRZ 0,21, die GF 354,81m², die GFZ 0,37, der Bruttorauminhalt 1.356,94 m³ für den Bestand, ohne Berücksichtigung der genehmigten Garage.
In der Sitzung vom 16.12.2014 wurde im Bauauschuss der Bauantrag-Nr. 75/2014 behandelt, der ebenfalls die Errichtung eines Schwimmbades im Steilhang vorsah. Der Bauauschuss erteilte das Einvernehmen wegen der Dimensionen des Schwimmbades nicht. Das Vorhaben fügte sich nach § 34 BauGB nicht ein. Das Landratsamt Starnberg als Genehmigungsbehörde erließ mit Schreiben vom 26.05.2106 einen Ablehnungsbescheid (Az.: 4-B-2015-28-14). Gegen diesen Bescheid erhob der Antragsteller Klage zum Verwaltungsgericht München. Vom
Verwaltungsgericht München erging durch Beschluss vom 26.04.2016 die Anordnung des Ruhens des Verfahrens, um eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen.
Der Bauantrag 75/2014 hatte die Errichtung eines Schwimmbades mit einer GR von 150 m² einer GF von ebenfalls 150 m² und einem Bruttorauminhalt von 467,89 m³ zum Gegenstand. Unter Berücksichtigung des Bestandes von 196,66 m² für das vorhandene Wohngebäude ergab sich somit insgesamt eine überbaute Grundstücksfläche (GR) von 346,66 m², dies entspricht einer GRZ von 0,36. Durch die zusätzliche GF erhöht sich der Bestand auf 504, 81 m² und damit eine GFZ auf 0,52. Der umbaute Raum erhöht sich bei einem derzeitigen Bestand von 1.356,94 m³ auf dann 1.824,83m². Dieses Vorhaben fügte sich nicht ein.
Der vorliegende Bauantrag 45/2016 sieht die Errichtung eines Schwimmbadanbaus mit Anbindung zum Wohnhaus über einen Anbau mit Treppe vor. Der Treppenhausanbau befindet sich auf Ebene des UG des Wohngebäudes. Das Schwimmbad wird in den Steilhang eingebracht, eine Ebene darunter. Die geplante GR beträgt 74,00 m², die GF 78,70 m² und ein Bruttorauminhalt von 510 m³. Unter Berücksichtigung des Bestandsgebäudes ergibt sich nunmehr eine GR von 270,66 m², mithin eine GRZ von 0,28. Durch die zusätzliche GF erhöht sich der Bestand auf 478,41 m², mithin eine GFZ von 0,50. Der umbaute Raum erhöht sich unter Berücksichtigung des Bestandes auf 1.866,84 m³.
Der Treppenhausanbau weist eine Wandhöhe von 2,98 m auf, der darunter liegende Schwimmbadbereich von 4,00 m. Auf dem Schwimmbadbereich ist eine Terrasse geplant mit einer Absturzsicherung. Der Schwimmbadbau weist eine Glasfront talseitig, zum See auf.
Der zur Entscheidung vorliegende Bauantrag fügt sich nach Rücksprache mit dem Landratsamt Starnberg gem. § 34 BauGB ein und ist das Resultat der außergerichtlichen Lösungssuche.
Anlagen:
- Lageplan
Grundrisse, Ansichten, Schnitte
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 11.08.2016 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 11.08.2016 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
9. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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8. Sitzung des Bauausschusses
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20.09.2016
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Datenstand vom 02.03.2018 08:39 Uhr