Datum: 19.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Bürgerfragestunde
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.07.2016
|
ö
|
|
1 |
Sach- und Rechtslage
Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.
zum Seitenanfang
2. Genehmigung des Protokolls vom 28.06.2016 und des Bauausschusses vom 28.06.2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.07.2016
|
ö
|
|
2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Berichterstattung / Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.07.2016
|
ö
|
|
3 |
Sach- und Rechtslage
1. Die Blaskapelle Seefeld e.V. lädt am 23.07. um 19:30 Uhr zum 40. Jubiläum in das Haus Peter & Paul ein.
2. Herr Dr. Gasser berichtet aus dem Umwelt- und Energieausschuss. Es wurde die Parkraumbewirtschaftung am Bahnhof in Hechendorf und am Marktplatz diskutiert. Am Bahnhof soll die neue Situation beobachtet werden, wenn ab Dezember 2017 die neuen Buslinien in Betrieb sind.
3. Es wird die Empfehlung ausgesprochen, dass für den Bereich des Marktes und Krankenhaus die Überwachungsstunden der kommunalen Verkehrsüberwachung auf 26 Stunden monatlich erhöht werden. Das Gremium stimmt dem einstimmig zu.
zum Seitenanfang
4. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Grube Unering" inkl. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (PV-Anlage Grube Unering), Änderungsbeschluss sowie Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.07.2016
|
ö
|
|
4 |
Sach- und Rechtslage
Die Energiegenossenschaft Fünfseenland eG möchte in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Projektpartnern im Bereich der ehemaligen Deponie- und Kiesabbauflächen Unering (sog. „Grube Unering“) eine Freiflächenphotovoltaikanlage realisieren.
Der Bereich der Grube Unering konnte trotz zahlreicher Maßnahmen und intensiver Bemühungen seitens der Gemeinde Seefeld bis zum heutigen Tage nicht vollständig rekultiviert werden. Auch die Aufstellung eines eigenen Bebauungsplanes inkl. Flächennutzungsplanänderung zur planungsrechtlichen Sicherung der Rekultivierung führte nicht zum erwünschten Erfolg.
Im Zuge mehrerer Fachgespräche mit den zuständigen Fachbehörden (Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt), den potentiellen Vorhabenträgern sowie den Grundstückseigentümern bzw. Grubenbetreibern konnte ein Szenario entwickelt werden, welches auf grundsätzliches Einvernehmen aller Beteiligten stößt. Demnach soll die Rekultivierung der Grube Unering wie ursprünglich vorgesehen gemäß den Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes bzw. Rekultivierungsplanes durchgeführt werden. Im Anschluss daran ist geplant, auf den rekultivierten Flächen eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu realisieren, die mit den Vorgaben des Rekultivierungsplanes einhergehen bzw. diesem nicht entgegenstehen. Dadurch kann einerseits ein wichtiger Beitrag zur Förderung regenerativer Energien geleistet werden, andererseits können die Flächen noch bestmöglich in Wert gesetzt werden. Dadurch wird die Durchführung der erforderlichen Rekultivierungsmaßnahmen auch unter ökonomischen Gesichtspunkten attraktiver.
Für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen müsste der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Grube Unering“ i.d.F. vom 04.11.2014 sowie der rechtswirksame Flächennutzungsplan geändert werden (16. Änderung). Ziel der Planung wäre somit die planungsrechtliche Sicherung der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich der Grube Unering. Voraussetzend ist allerdings, dass vorab die Rekultivierung der Flächen wie geplant durchgeführt wird.
Das Planungskonzept sowie ein erster Vorabzug des Vorentwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Grube Unering“ inkl. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der heutigen Sitzung als Tischvorlage vorgestellt.
Anlage: derzeit rechtswirksamer/rechtsverbindlicher FNP/BP im Bereich der Grube Unering; Geltungsbereich der vorgesehenen FNP-/BP-Änderung
Sitzungsverlauf
Dieser Top entfällt.
zum Seitenanfang
5. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gut Delling); erneuter Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.07.2016
|
ö
|
|
5 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Gut Delling“ – Änderung und Erweiterung – aufzustellen sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen. Ziel der Planung im Bereich von Gut Delling ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung und Erweiterung des Betriebsgeländes der TQ Group GmbH (inkl. Stellplatzflächen mit Überdachung durch PV-Module).
Der Feststellungsbeschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 15.03.2016 gefasst. Die Genehmigung der FNP-Änderung durch das Landratsamt Starnberg wurde per Schreiben vom 06.04.2016 beantragt.
Aufgrund eines redaktionellen Fehlers in der Begründung zur FNP-Änderung wurde von Seiten des Landratsamtes empfohlen, eine erneute Auslegung der FNP-Änderung durchzuführen, da ansonsten die Genehmigung versagt werden müsse.
Demnach wurde in die Begründung unter dem Punkt „Planungsrechtliche Ausgangssituation – Derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan“ fälschlicherweise die FNP-Darstellung nach der Änderung anstelle der Ursprungsfassung aufgenommen. Nach Aussage des Landratsamtes könnte ein weniger in das Verfahren involvierter Betrachter daher davon ausgegangen sein, es habe sich zur früheren Fassung keine relevante Änderung ergeben.
Darüber hinaus sollten gemäß Empfehlung des Landratsamtes folgende redaktionellen Änderungen ebenfalls noch in eine geänderte Planfassung aufgenommen werden:
- Auf S. 5 des Umweltberichts werden der bisherige und künftige FNP-Ausschnitt gegenübergestellt. Bei der Darstellung der bisherigen Situation sollte die unlängst ergänzte Darstellung „Kinderhaus“ noch mit aufgenommen werden.
- Das Planzeichen „Bodendenkmal“ stimmt in Planzeichnung und Legende nicht exakt überein; dies sollte angepasst werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Empfehlungen des Landratsamtes nachzukommen und eine erneute Auslegung der redaktionell überarbeiteten Planunterlagen (Entwurfsfassung vom 19.07.2016, siehe Anlage) nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen vorzunehmen.
Beschluss
1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gut Delling) in der Fassung vom 19.07.2016, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht.
2. Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gut Delling) erneut auszulegen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Nachbargemeinden Andechs und Herrsching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.07.2016
|
ö
|
|
6 |
Sach- und Rechtslage
1. Gemeinde Andechs: 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Waldkindergarten)
Die Gemeinde Andechs hat beschlossen, ein Verfahren zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Einrichtung eines Waldkindergartens im Gemeindeteil Machtlfing.
Der Gemeinderat Andechs hat den Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes am 10.05.2016 gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Mit Schreiben vom 21.06.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die vorliegende Bauleitplanung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Unterlagen der 23. FNP-Änderung können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde Andechs / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.
2. Gemeinde Andechs: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Nördlich der Ortsstraßen Angerweg und Kreuzbichlweg an der Birkenstraße im Gemeindeteil Machtlfing“ inkl. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Gemeinde Andechs hat beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Nördlich der Ortsstraßen Angerweg und Kreuzbichlweg an der Birkenstraße im Gemeindeteil Machtlfing“ sowie die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ortsabrundung (Wohnbebauung) nördlich des Angerweges bis zur Erlinger Straße im Ortsteil Machtlfing. Im FNP sowie im Bebauungsplan soll an dieser Stelle (bislang Fläche für die Landwirtschaft) zukünftig ein Dorfgebiet (MD) ausgewiesen werden.
Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat die Entwürfe der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 sowie der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes am 04.08.2015 gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Mit Schreiben vom 28.06.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die vorliegende Bauleitplanung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Unterlagen der Bauleitpläne können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde Andechs / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.
3. Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 53 „Blasiwiese (Am Daimergarten) im Gemeindeteil Erling“
Die Gemeinde Andechs hat beschlossen, für den Bereich der sog. Blasiwiese im Ortsteil Erling den Bebauungsplan Nr. 53 aufzustellen. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung neuer Wohnbauparzellen auf einer innerörtlichen Freifläche zwischen Am Daimergarten und Ludwig-Prockl-Weg.
Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 am 05.04.2016 gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Mit Schreiben vom 06.07.2016 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die vorliegende Bauleitplanung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Unterlagen der Bauleitpläne können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde Andechs / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.
4. Gemeinde Herrsching: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „östlich des Rauscher Weges“
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 34 „östlich des Rauscher Weges“ im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 429/7, Gemarkung Breitbrunn, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.
Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Sicherung des vorhandenen Bestandes auf dem Grundstück, ohne zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten zuzulassen. Der Bereich wird als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt.
Aufgrund von Änderungen der Planung nach Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist eine erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Die Gemeinde Seefeld wurde in diesem Zusammenhang mit Schreiben vom 04.07.2016 um erneute Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt – analog zur Stellungnahme im Zuge der bereits erfolgten ersten Behördenbeteiligung – keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
Beschluss
1. Gemeinde Andechs: 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Waldkindergarten)
Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Andechs (Waldkindergarten) wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
2. Gemeinde Andechs: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Nördlich der Ortsstraßen Angerweg und Kreuzbichlweg an der Birkenstraße im Gemeindeteil Machtlfing“ inkl. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die 5. Änderung des des Bebauungsplanes Nr. 12 „Nördlich der Ortsstraßen Angerweg und Kreuzbichlweg an der Birkenstraße im Gemeindeteil Machtlfing“ sowie die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Andechs werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
3. Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 53 „Blasiwiese (Am Daimergarten) im Gemeindeteil Erling“
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Blasiwiese (Am Daimergarten) im Gemeindeteil Erling“ der Gemeinde Andechs wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
4. Gemeinde Herrsching: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „östlich des Rauscher Weges“
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „östlich des Rauscher Weges“ der Gemeinde Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Sonstiges
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.07.2016
|
ö
|
|
7 |
Sach- und Rechtslage
1. Die Satzung eines zu gründenden Kommunalunternehmens wird derzeit noch von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes geprüft. Herr Striegl soll als Erster Vorsitzender, Herr Dr. Schnitzler von der Nachbarschaftshilfe als sein Stellvertreter benannt werden.
2. Der Kauf der „Schöttl-Garage“ in der Stampfgasse soll weiter verfolgt werden.
3. Seit Mitte Juli ist Herr Dr. Wagner aus Hechendorf neuer Chefarzt in der Chirurgischen Klinik Seefeld.
Datenstand vom 17.07.2018 09:11 Uhr