Datum: 16.08.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Ferienausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Berichterstattung / Bekanntgaben
2 Gesellschaft zur Förderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Starnberg mbH („gfw-neu“) für die „Zusammenführung der Aufgaben“ von Tourismusverband und gfw
3 Sonstiges

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1. Berichterstattung / Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 16.08.2016 ö 1
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2. Gesellschaft zur Förderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Starnberg mbH („gfw-neu“) für die „Zusammenführung der Aufgaben“ von Tourismusverband und gfw

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 16.08.2016 ö 2

Sach- und Rechtslage

Die Zusammenführung der Aufgaben Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und touristische Vermarktung der Region Starnberg AmmerSee unter dem Dach der „gfw-neu“ und die damit verbundene Auflösung des Zweckverbands Tourismusverband Starnberger Fünf-Seen-Land sind verstärkt seit letztem Jahr Thema auf Gemeinde- und Landkreisebene.

So wurde in gemeinsamer Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der gfw am 08.03.2016 beschlossen:
Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung nehmen mit gesonderten Beschlüssen jeweils einstimmig den Satzungsentwurf mit der Maßgabe der vorstehend beschlossenen Änderungen zustimmend zur Kenntnis und halten jeweils fest, dass dieser Entwurf die Grundlage für das weitere Vorgehen bildet. Sie befürworten und bekräftigen damit nochmals die – im Rahmen des rechtlich Zulässigen – angestrebte Integration von Aufgaben des TV innerhalb der „gfw neu“ und auf dieser Grundlage eine künftige Änderung der bestehenden Satzung der gfw für eine „gfw neu“ mit Wirkung zum 01.01.2017.

Ebenso wurde mit Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbands Tourismusverband Starnberger Fünf-Seen-Land vom 16.03.2016 die Geschäftsführung des Tourismusverbands mit der Durchführung aller erforderlicher Maßnahmen zur Übernahme/Fortführung der Aufgaben des Tourismusverbands Starnberger Fünf-Seen-Land durch die „gfw neu“ und in der Folge durchzuführenden Auflösung und Abwicklung des Zweckverbands Tourismusverband Starnberger Fünf-Seen-Land beauftragt.

In der Verbandsversammlung vom 10.06.2016 wurde des Weiteren beschlossen: „Der vorzeitigen Ablösung des aufgenommenen Darlehens gemäß der vorliegenden Berechnung wird zugestimmt. Die Darlehensrestsumme incl. des anteiligen Vorfälligkeitsentgelts wird zum 20.12.2016 per Bankeinzug eingezogen. Die Kommunen sollen in ihren Gremien einen entsprechenden Beschluss herbeiführen. Die Darlehenssumme wird in einem Nachtrags-Haushalt, der in der nächsten Sitzung beschlossen werden soll, dargestellt.“ Der Beschluss des Gremiums unter Ziffer 5 steht in Zusammenhang mit der Abwicklung des Zweckverbandes und dient der Legitimation der Entscheidung der Verbandsversammlung vom 10.06.2016.

Den Umfang der Aufgabenübertragung von Tourismusverband auf die „gfw-neu“ ist dem Satzungsentwurf zu entnehmen. Es handelt sich bei den zu übertragenden Aufgaben um freiwillige Aufgaben im Sinne von Art. 57 Abs. 1 GO/Art. 51 Abs. 1 LKrO.

Für das weitere Vorgehen in Hinblick auf die Zusammenführung o.g. Aufgaben unter der „gfw-neu“ ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der gfw über die Satzungsänderung sowie ein Beschluss der Verbandsversammlung des Tourismusverbands Starnberger Fünf-Seen-Land über die Auflösung des Zweckverbands erforderlich. Im Vorfeld dazu ist die Ermächtigung und Beauftragung Ihres Vertreters zur Abstimmung im jeweiligen Gremium durch Beschluss herbeizuführen.

Bei dem Satzungsentwurf der „gfw-neu“ (Stand 04.07.2016) handelt es sich laut LRA Starnberg um die Fassung, die dem Kreisausschuss und Kreistag vorlag. Der Kreistag hat zudem einige Empfehlungen an die Gesellschafterversammlung (z. B. eine Präambel, Besetzung des Aufsichtsrates etc.) beschlossen.

Das LRA merkt an, dass es sich nach wie vor nur um einen Entwurf handelt. Das bedeutet, dass es bis zur und auch durch die Gesellschafterversammlung (geplant 14.10.) noch zu kleineren Änderungen kommen kann. Solche Änderungen berühren aber die Wirksamkeit eines Gemeinderatsbeschlusses nicht. Denn letztendlich zuständig für den Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrags und damit auch für die letzte Fassung der gfw-Satzung ist die Gesellschafterversammlung (§ 9 der gfw- Satzung). Entscheidend ist vielmehr, dass der Übertragung der Aufgaben des Tourismusverbandes auf die gfw und der Auflösung des Tourismusverbandes zugestimmt wird.

Anlagen:

-        Satzungsentwurf der gfw (Stand 04.07.2016)
-        Auszug des Protokolls der Verbandsversammlung des Tourismusverbands vom 10.06.2016

Beschlussvorschlag

1)        Der Entwurf der Satzungsänderung der Gesellschaft zur Förderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Starnberg mbH („gfw-neu“) für die „Zusammenführung der Aufgaben“ von Tourismusverband und gfw ab dem 01.01.2017 wird zur Kenntnis genommen.

2)        Dem Satzungsentwurf, insbesondere der Übertragung der Aufgaben des Tourismusverbandes auf die „gfw-neu“ entsprechend § 2 des Satzungsentwurfes, wird zugestimmt. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt in der Gesellschafterversammlung der gfw dem Satzungsentwurf und damit der Satzungsänderung der gfw zum 01.01.2017 zuzustimmen.

3)        Der Auflösung des Zweckverbands Tourismusverband Starnberger Fünf-Seen-Land zum 31.12.2016, in Folge der Übertragung der Aufgaben des Tourismusverbandes auf die „gfw-neu“, wird zugestimmt.

4)        Der Erste Bürgermeister / Der Verbandsrat wird angewiesen, in der Verbandsversammlung, in der über die Auflösung des Zweckverbands abgestimmt wird, der Auflösung zuzustimmen.

5)        Der Beschluss der Verbandsversammlung des Tourismusverbands vom 10.06.2016 bezüglich der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens in Höhe von insgesamt 118.161,81 € wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Beschluss

1)        Der Entwurf der Satzungsänderung der Gesellschaft zur Förderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Starnberg mbH („gfw-neu“) für die „Zusammenführung der Aufgaben“ von Tourismusverband und gfw ab dem 01.01.2017 wird zur Kenntnis genommen.

2)        Dem Satzungsentwurf, insbesondere der Übertragung der Aufgaben des Tourismusverbandes auf die „gfw-neu“ entsprechend § 2 des Satzungsentwurfes, wird zugestimmt. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt in der Gesellschafterversammlung der gfw dem Satzungsentwurf und damit der Satzungsänderung der gfw zum 01.01.2017 zuzustimmen.

3)        Der Auflösung des Zweckverbands Tourismusverband Starnberger Fünf-Seen-Land zum 31.12.2016, in Folge der Übertragung der Aufgaben des Tourismusverbandes auf die „gfw-neu“, wird zugestimmt.

4)        Der Erste Bürgermeister / Der Verbandsrat wird angewiesen, in der Verbandsversammlung, in der über die Auflösung des Zweckverbands abgestimmt wird, der Auflösung zuzustimmen.

5)        Der Beschluss der Verbandsversammlung des Tourismusverbands vom 10.06.2016 bezüglich der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens in Höhe von insgesamt 118.161,81 € wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 16.08.2016 ö 3
Datenstand vom 06.10.2016 14:19 Uhr