Datum: 14.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Genehmigung des Protokolls vom 17.01.2017 und des Bauausschusses vom 17.01.2017
3 Berichterstattung / Bekanntgaben
4 SeefeldBau Kommunalunternehmen; Übertragung zur Durchführung einer kommunalen Baumaßnahme; hier: Feuerwehrgerätehaus Hechendorf
5 Kinderhort Seefeld OT Hechendorf; Planungs- und Durchführungsbeschluss zum Abriss des Bestandsgebäudes und Errichtung eines neuen Gebäudes unter Berücksichtigung des erforderlichen Brandschutzes Schule/Hort/Mittagsbetreuung
6 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spitzstraße); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
7 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Herrsching
8 Sonstiges

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 1

Sach- und Rechtslage

Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 17.01.2017 und des Bauausschusses vom 17.01.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 2

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Schlecht und Ruf verspätet

Beschluss 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Berichterstattung / Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 3

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung gibt bekannt, dass der Zuschlag für den wiederkehrenden Straßenunterhalt an die Fa. Strobl, Steyrerweg 1 in Andechs vergeben wurde.

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4. SeefeldBau Kommunalunternehmen; Übertragung zur Durchführung einer kommunalen Baumaßnahme; hier: Feuerwehrgerätehaus Hechendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 4

Sach- und Rechtslage

Zum 01. März 2017 tritt die Unternehmenssatzung für das SeefeldBau Kommunalunternehmen Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Seefeld - SeeKU in Kraft. Das Kommunalunter-nehmen wurde gegründet, um für die Gemeinde den Bau des Feuerwehrgerätehauses in Hechendorf durchzuführen. Gemäß § 2 Abs. 1 SeeKU muss diese Aufgabe von der Gemeinde auf das Kommunalunternehmen übertragen werden.

Sitzungsverlauf

Für den Bau des Feuerwehrhauses in Hechendorf sollen drei Architekten benannt werden. Das SeefeldBau Kommunalunternehmen soll eine Auswahl treffen.

Beschluss

Dem „SeefeldBau Kommunalunternehmen Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Seefeld“ wird die Aufgabe übertragen, ein Feuerwehrgerätehaus in Seefeld, Ortsteil Hechendorf, nach den Vorgaben der Gemeinde, zu errichten (Art. 89 Abs. 2 GO i.V.m. § 2 Abs. 1 SeeKU).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Kinderhort Seefeld OT Hechendorf; Planungs- und Durchführungsbeschluss zum Abriss des Bestandsgebäudes und Errichtung eines neuen Gebäudes unter Berücksichtigung des erforderlichen Brandschutzes Schule/Hort/Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Erstmals in der Sitzung des Gemeinderates am 08.12.2015 wies die Verwaltung darauf hin, dass die Zahl der Mittagsbetreuungs- und Hort-Kinder steigt. Die Verwaltung untersuchte daraufhin die Möglichkeit, die bestehende Mittagsbetreuung an der Grundschule in Hechendorf um eine Gruppe zu erweitern, bzw. den bestehenden Bau, der baulich in schlechtem Zustand ist, komplett zu entfernen und mit einer zweigruppigen Einrichtung zu ersetzen. Um die Möglichkeit einer Erweiterung aus baurechtlicher Sicht zu schaffen, wurde die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Riedel“ eingeleitet und mit Datum 10.05.2016 rechtsverbindlich.

Mit dem Tagesordnungspunkt „Kindertagesstätten der Gemeinde Seefeld; Bedarfsplanung, Umsetzung“ stellte die Verwaltung dem Gemeinderat am 28.06.2016 u.a. die aktuelle Situation im Bereich Mittagsbetreuung/Hort vor. Es wurde dargelegt, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen im Hort- bzw. Mittagsbetreuungsbereich vorhanden ist. Mit einem möglichen Neubau/Ersatz an der Grundschule in Hechendorf sei eine Erhöhung des Betreuungsangebotes von derzeit 50 Plätzen auf 70 Plätze möglich. Diese Erweiterung würde auch die sehr angespannte Situation in beiden Mittagsbetreuungseinrichtungen lindern. Es wurde vom Gremium festgestellt, dass im Bereich Hort/Mittagsbetreuung die Erweiterung der Räumlichkeiten an der Grundschule Hechendorf vorangetrieben werden soll.

Daraufhin fanden Vorgespräche mit dem derzeitigen Träger BRK Starnberg und der Kindertagesstättenaufsicht des Landratsamtes statt, um den Raumbedarf, die Genehmigungsfähigkeit und die Betreuungsmöglichkeit während der Bauphase, abzuklären. Das Ing. Büro Robert Lotter aus Dießen wurde auf der Grundlage dieser Vorgespräche mit der Vorplanung und Untersuchung des Anbaus in Zusammenhang mit einem erforderlichen Brandschutzgutachten für die Grundschule, sowie einer Grobkostenschätzung beauftragt.

Um das Projekt zeitnah realisieren zu können ist die Freigabe des ermittelten Kostenrahmens und die vorzeitige Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2017 erforderlich. Der Kostenrahmen wurde in einer ersten Grobschätzung mit 1,2 Mio Euro ermittelt. In dieser Summe sind der Abbruch des Bestandsgebäudes, der Neubau mit Unterkellerung und die Baunebenkosten enthalten.

Die Verwaltung empfiehlt das Ing. Büro Lotter, Schützenstraße 14 aus 86911 Dießen mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen. Die Beauftragung sollte Stufenweise mit den Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung bis einschl. Genehmigungsplanung), 5-8 (Ausführungsplanung bis einschl. Objektüberwachung) und der Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) erfolgen. Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung das Ing. Büro Lotter auch mit der Brandschutzplanung des Gesamtgebäudes Schule/Hort zu beauftragen.

Sitzungsverlauf

Da dem Gremium das Ing. Büro  Lotter unbekannt ist, wird um eine Vorstellung des Architekten mit Referenzobjekten in der nächsten Sitzung gebeten. Es soll ein Vorentwurf für den Anbau des Hortes vorgestellt werden. Eine Beschlussfassung wird auf die nächste Sitzung verschoben.

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6. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spitzstraße); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.06.2016 die Durchführung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spitzstraße) beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen auf den nördlich der Spitzstraße gelegenen Grundstücken der Gemeinde Seefeld. Das geplante Wohngebiet soll im Rahmen eines Einheimischenmodells realisiert werden. Eine Konkretisierung der Planung erfolgt auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplanes „Spitzstraße“.

Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 15.11.2016 gebilligt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 19.12.2016 bis zum 20.01.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.12.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 20.01.2017 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 14.02.2017). Die Abwägung vom 14.02.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat stellt die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spitzstraße), bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 14.02.2017 fest.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spitzstraße) beim Landratsamt Starnberg einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Herrsching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 7

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 53 „Blasiwiese (Am Daimergarten) im Gemeindeteil Erling“

Die Gemeinde Andechs hat beschlossen, für den Bereich der sog. Blasiwiese im Ortsteil Erling den Bebauungsplan Nr. 53 aufzustellen. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung neuer Wohnbauparzellen auf einer innerörtlichen Freifläche zwischen Am Daimergarten und Ludwig-Prockl-Weg.

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 am 06.12.2016 erneut gebilligt und zugleich beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB nochmals durchzuführen.

Mit Schreiben vom 13.01.2017 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die vorliegende Bauleitplanung nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Unterlagen der Bauleitpläne können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde Andechs / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


II.        Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan „Schulgelände“

Der Gemeinderat der Gemeinde Herrsching hat bereits in seiner Sitzung am 30.09.2002 beschlossen, für den Bereich zwischen Martinsweg und Nikolaistraße in Herrsching den Bebauungsplan „Schulgelände“ aufzustellen. Aus verschiedenen Gründen konnte das Verfahren jedoch nicht zum Abschluss gebracht werden und ruhte seither.

Zwischenzeitlich besteht ein konkreter Erweiterungsbedarf an der Christian-Morgenstern-Volksschule (Grund- und Mittelschule), infolgedessen das Bebauungsplanverfahren wieder aufgenommen werden soll, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Schule zu schaffen.

Mit Schreiben vom 01.02.2017 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die vorliegende Bebauungsplanung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching unter Bauamt/Liegenschaften eingesehen werden.


III.        Gemeinde Herrsching: 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wartaweil“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat erstmals in seiner Sitzung am 27.07.2016 beschlossen, für den Bereich des Grundstücks Flur Nr. 1720 der Gemarkung Herrsching den Bebauungsplan Nr. 32 „Wartaweil“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung einer notwendigen Erweiterung des Seminargebäudes auf dem Gelände des Schullandheimes Wartaweil.

Mit Schreiben vom 02.02.2017 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die vorliegende Bebauungsplanänderung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching unter Bauamt/Liegenschaften eingesehen werden.

Beschluss

I.        Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 53 „Blasiwiese (Am Daimergarten) im Gemeindeteil Erling“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Blasiwiese (Am Daimergarten) im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


II.        Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan „Schulgelände“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulgelände“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


III.        Gemeinde Herrsching: 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wartaweil“

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Wartaweil“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 8

Sach- und Rechtslage

Am 11. Februar fand eine Veranstaltung der Landjugend im Bürgerstadl Hechendorf statt. Die Landjugend wird von Herrn GR Dosch ausdrücklich für den Verlauf der Veranstaltung gelobt und dargestellt, wie wichtig die Landjugend für das Dorfleben ist. Auch Frau Cichon hat sich sehr lobend geäußert.

Frau GR Dr. Hoppe erkundigt sich nach dem Planungsstand des Sportplatzes in Hechendorf. Die Verwaltung erläutert, dass die Planungen fortschreiten und durch den TSV Hechendorf als Vorhabenträger in Auftrag gegeben werden.

Auf Nachfrage, was mit dem Baulager der Fa. Strabag am Oberfeld geschieht erläutert die Verwaltung, dass das Lager nach Abschluss der Arbeiten im Frühjahr vollständig geräumt wird.

Das Gremium bittet um Mitteilung, wie das Verhältnis der veranschlagten und tatsächlichen Kosten für das belastete Material bei der Baumaßnahme Geh- und Radweg entlang der ST 2068 ist.

Datenstand vom 29.06.2018 10:47 Uhr