Datum: 14.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bürgerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2017
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ö
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1 |
Sach- und Rechtslage
Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.
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2. Genehmigung des Protokolls vom 14.02.2017 und des Bauausschusses vom 14.02.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2017
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2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Berichterstattung / Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2017
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3 |
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4. Verabschiedung des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2017
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4 |
Sach- und Rechtslage
Der Finanzausschuss wird in seiner Sitzung am 14.03.2017, sowie bereits am 21.02.2017 erfolgt, die Empfehlung an den Gemeinderat geben, die Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan 2017 und sämtlichen Anlagen, sowie den Finanzplan 2016 bis 2020 zu verabschieden.
Die umfassenden Unterlagen des Haushaltsplans 2017 werden an die Mitglieder des Finanzausschusses verteilt und liegen dort für die Gemeinderatsmitglieder zur Einsicht und Beratung vor.
Darüber hinaus kann der Haushaltsplan 2017 selbstverständlich auch jederzeit in der Kämmerei eingesehen und hinterfragt werden.
Anlagen: Haushaltssatzung und Vorbericht zum Haushalt 201
Sitzungsverlauf
Nach der Haushaltsrede von Herrn Bgm. Gum erfolgt eine kurze Aussprache im Gremium.
Beschluss
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Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017
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Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO die Haushaltssatzung 2017 samt Anlagen in der vorliegenden Fassung.
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2.
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Genehmigung des Finanzplanes der Jahre 2016 bis 2020
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Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO den Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 in der vorliegenden Fassung.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Kinderhort Seefeld OT Hechendorf; Abriss des Bestands und Errichtung eines neuen Gebäudes unter Berücksichtigung des erforderlichen Brandschutzes Schule/Hort/Mittagsbetreuung; Architektenvorstellung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2017
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ö
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Beschließend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Da dem Gremium das Ing. Büro Lotter nicht bekannt war, wurde die Entscheidung zu diesem Punkt in der letzten Gemeinderatssitzung vertagt. In der heutigen Sitzung wird sich das Architekturbüro mit Referenzobjekten vorstellen. Auch soll ein Vorentwurf für den Anbau des Hortes vorgestellt werden.
Hilfsweise wird nachfolgend die Beschlussvorlage aus der letzten Sitzung nochmals angeführt:
Erstmals in der Sitzung des Gemeinderates am 08.12.2015 wies die Verwaltung darauf hin, dass die Zahl der Mittagsbetreuungs- und Hort-Kinder steigt. Die Verwaltung untersuchte daraufhin die Möglichkeit, die bestehende Mittagsbetreuung an der Grundschule in Hechendorf um eine Gruppe zu erweitern, bzw. den bestehenden Bau, der baulich in schlechtem Zustand ist, komplett zu entfernen und mit einer zweigruppigen Einrichtung zu ersetzen. Um die Möglichkeit einer Erweiterung aus baurechtlicher Sicht zu schaffen, wurde die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Riedel“ eingeleitet und mit Datum 10.05.2016 rechtsverbindlich.
Mit dem Tagesordnungspunkt „Kindertagesstätten der Gemeinde Seefeld; Bedarfsplanung, Umsetzung“ stellte die Verwaltung dem Gemeinderat am 28.06.2016 u.a. die aktuelle Situation im Bereich Mittagsbetreuung/Hort vor. Es wurde dargelegt, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen im Hort- bzw. Mittagsbetreuungsbereich vorhanden ist. Mit einem möglichen Neubau/Ersatz an der Grundschule in Hechendorf sei eine Erhöhung des Betreuungsangebotes von derzeit 50 Plätzen auf 70 Plätze möglich. Diese Erweiterung würde auch die sehr angespannte Situation in beiden Mittagsbetreuungseinrichtungen lindern. Es wurde vom Gremium festgestellt, dass im Bereich Hort/Mittagsbetreuung die Erweiterung der Räumlichkeiten an der Grundschule Hechendorf vorangetrieben werden soll.
Daraufhin fanden Vorgespräche mit dem derzeitigen Träger BRK Starnberg und der Kindertagesstättenaufsicht des Landratsamtes statt, um den Raumbedarf, die Genehmigungsfähigkeit und die Betreuungsmöglichkeit während der Bauphase, abzuklären. Das Ing. Büro Robert Lotter aus Dießen wurde auf der Grundlage dieser Vorgespräche mit der Vorplanung und Untersuchung des Anbaus in Zusammenhang mit einem erforderlichen Brandschutzgutachten für die Grundschule, sowie einer Grobkostenschätzung beauftragt.
Um das Projekt zeitnah realisieren zu können ist die Freigabe des ermittelten Kostenrahmens und die vorzeitige Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2017 erforderlich. Der Kostenrahmen wurde in einer ersten Grobschätzung mit 1,2 Mio Euro ermittelt. In dieser Summe sind der Abbruch des Bestandsgebäudes, der Neubau mit Unterkellerung und die Baunebenkosten enthalten. Es wird ein Gebäude für einen 2-gruppigen Hort (40 Plätze) errichtet.
Die Verwaltung empfiehlt das Ing. Büro Lotter, Schützenstraße 14 aus 86911 Dießen mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen. Die Beauftragung sollte stufenweise mit den Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung bis einschl. Genehmigungsplanung), 5-8 (Ausführungsplanung bis einschl. Objektüberwachung) und der Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) erfolgen. Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung das Ing. Büro Lotter auch mit der Brandschutzplanung des Gesamtgebäudes Schule/Hort zu beauftragen.
Sitzungsverlauf
Herr Lotter stellt sein Ingenieurbüro und einige Referenzprojekte vor. Anschließend werden erste Grobentwürfe für den möglichen Hortanbau präsentiert. Gemäß einer ersten Grobkostenschätzung ist für das Vorhaben mit einem finanziellen Aufwand von ca. 900.000 Euro zu rechnen.
Die Beschlussfassung des zweiten Absatzes wird in den nichtöffentlichen Teil unter Top 2 verschoben.
Beschluss
Das Gremium erteilt die Zustimmung zur Realisierung des Projektes „Abriss des Bestandsgebäudes und Errichtung eines neuen Gebäudes für einen 2-gruppigen Hort in Hechendorf“. Die Projektkosten in Höhe von 900.000 Euro werden in den Haushaltsjahren 2017/2018 auf den Haushaltsstellen 4645.9400 und 4645.94200 bereitgestellt.
Das Gremium stimmt der Auftragserteilung für die Brandschutzplanung Schule Hechendorf mit Erweiterung Hort an das Ing. Büro Robert Lotter, Schützenstraße 14, 86911 Diessen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Erweiterung des Kinderhauses St. Hedwig um eine weitere Krippengruppe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2017
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Sach- und Rechtslage
Mit dem Tagesordnungspunkt „Kindertagesstätten der Gemeinde Seefeld; Bedarfsplanung, Umsetzung“ stellte die Verwaltung dem Gemeinderat am 28.06.2016 u.a. die aktuelle Situation im Bereich Kinderkrippe vor. Es wurde dargelegt, dass ein Bedarf an Betreuungsplätzen in diesem Bereich vorhanden ist.
Folgendes Ergebnis bzw. folgende Ausbaustufe wurden vorgestellt:
Ergebnis:
Laut der derzeitigen Platzbelegungssituation wird 1 zusätzliche Krippengruppe benötigt. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch den Ausbau der Krippenplätze auch die Nachfrage steigt und mittelfristig eine weitere Gruppe gebaut bzw. umgewandelt werden muss. Hierbei ist die Asylbewerbersituation nicht berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass Kinder von Asylbewerbern im Alter bis 3 Jahren kaum einen Platz benötigen werden.
Festlegung von Ausbaustufen:
Schaffung von 12 Krippenplätzen bis Mitte 2017 z.B. durch Neubau beim Kath. Kinderhaus St. Hedwig.
Folgender Beschluss wurde mit 16 : 0 Stimmen gefasst:
Im Bereich der Kinderkrippen werden 100 Plätze [im Gemeindegebiet] als bedarfsnotwendig anerkannt.
Die Errichtung einer weiteren Krippengruppe bei der Kindertagestätte St. Hedwig wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten.
Daraufhin fanden Gespräche mit der Kirchenverwaltung St. Hedwig, der Diözese Augsburg und in der Folge mit der Kindertagesstättenaufsicht des Landratsamtes statt, um den Raumbedarf und die Genehmigungsfähigkeit abzuklären. Die Architekturwerkstatt Paul Horn wurde von der Kirchenverwaltung St. Hedwig auf der Grundlage dieser Vorgespräche mit der Vorplanung und Untersuchung des Anbaus, sowie einer Kostenschätzung (Kostenberechnung) beauftragt. Die Gesamtkosten (brutto) belaufen sich danach auf knapp 850.000 € (Stand: 30.11.2016).
Von der Bischöflichen Finanzkammer wurde eine Kostenbeteiligung in Höhe von 150.000 € zugesagt.
Eventuell ist eine staatliche Förderung für den Bau zu erwarten. Die Ausführungsvorschriften zu der neuen Zuwendungsrichtlinie werden Mitte des Jahres erwartet, erst dann kann ein genauer Betrag benannt werden (bis zu 70% der förderfähigen Kosten), da die Größenordnung wieder einmal von der Finanzkraft der Gemeinde abhängig sein wird. Um jedoch nicht förderschädlich zu handeln, wird vor Beginn der Maßnahme auf jeden Fall eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ (entspricht dem „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“) beantragt.
Herr Architekt Paul Horn wird zur Sitzung anwesend sein, um die Planung vorzustellen (Anlage).
Beschluss
Das Gremium erteilt die Zustimmung zur Realisierung einer weiteren Kinderkrippengruppe am Kinderhaus St. Hedwig und [die Gemeinde]
ist Kostenträger des Projektes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Einheimischenmodell Hechendorf im Bereich der Spitzstraße; Billigung der Erschließungsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2017
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ö
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7 |
Sach- und Rechtslage
Parallel zu der kurz vor dem Abschluss stehenden Bauleitplanung und auf Grundlage des vom Gemeinderat gebilligten Bebauungskonzeptes wurde die Erschließungsplanung für das Einheimischenmodell Hechendorf im Bereich der Spitzstraße ausgearbeitet und fortlaufend konkretisiert.
Der Zeitplan sieht vor, dass die Vergabe für die Erschließungsmaßnahmen unmittelbar nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens (Anfang April) erfolgt, so dass die Erschließung noch in diesem Jahr hergestellt werden kann. Die Ausschreibung müsste hierfür soll schnell als möglich erfolgen. Der Gemeinderat wird daher gebeten, der Erschließungsplanung für das Einheimischenmodell Hechendorf im Bereich der Spitzstraße zuzustimmen.
Die Erschließungsplanung wird in heutiger Sitzung von Herrn Kindelbacher (Büro WipflerPLAN) vorgestellt.
Sitzungsverlauf
Im Vorfeld des Vortrags von Herrn Kindelbacher wird die aktuelle Situation in Bezug auf die Grundstücksvergaben und den Vergabekriterienkatalog kurz besprochen. Infolge der jüngst neu vorgelegten Leitlinien zur europarechtskonformen Ausgestaltung von Einheimischenmodellen sind am aktuellen Vergabekonzept noch einige Anpassungen erforderlich. Dies soll in der Arbeitsgruppe und im Gemeinderat möglichst zeitnah näher erörtert werden.
Anschließend stellt Herr Kindelbacher die aktuelle Erschließungsplanung und den weiteren Zeitplan vor. Nach der Präsentation werden einige fachliche Details erörtert. Grundsätzlich stößt die vorgelegte Planung aber auf breite Zustimmung, so dass die Ausschreibung der Bauleistungen wie vorgesehen kurzfristig erfolgen kann.
Für eine spätere Erweiterung des Wohngebietes in Richtung Norden soll der Anschlussbereich an das geplante Erschließungssystem im Nordosten so ausgestaltet werden, dass eine Fortsetzung möglichst schnell und unkompliziert erfolgen kann. Ein Endausbau bis zur Flurstücksgrenze soll allerdings noch nicht stattfinden.
Die Option eines zentralen Unterflursystems für die Müllentsorgung wird diskutiert, aufgrund fehlender Zustimmung im Gremium aber wieder verworfen.
Nach Herstellung der Erschließung soll geprüft werden, ob die neu gebaute Ringerschließungsstraße mit Anbindung an die Straße Am Oberfeld als Einbahnstraße ausgewiesen wird.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt die in heutiger Sitzung vorgestellte Erschließungsplanung für das Einheimischenmodell Hechendorf im Bereich der Spitzstraße.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld auf Ergänzung der Richtlinien des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2017
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ö
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8 |
Sach- und Rechtslage
In der Umwelt- und Energieausschusssitzung vom 24.01.2017 wurde der folgende Antrag auf Ergänzung der Richtlinien des „Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ für das Jahr 2017 im Punkt 3.6 behandelt.
„Die Agenda 21 Arbeitskreis „Alternative Energien“ und die Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld beantragt nach Rücksprache mit der Verwaltung im „Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ ab dem Jahr 2017 den Punkt 3.6 wie folgt zu ergänzen.
3.6 Energiespeicher
Gefördert werden:
- Neu montierte PV-Anlagen einschließlich Speichermedien mit intelligenten Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie aus PV-Anlagen.
Höhe des Zuschusses: 10 % der Investitionskosten, max. 2.000.- €.
- Speichermedien mit intelligenten Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie als Nachrüstung bestehender PV-Anlagen.
Höhe des Zuschusses: 10 % der Investitionskosten, max.1.000.- €.
Begründung:
- Die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen wird immer weiter abgesenkt. Dadurch wird die Eigennutzung des Stroms aus PV-Anlagen immer sinnvoller. Der Anteil der Eigennutzung kann in Verbindung mit Speichermöglichkeiten und intelligenten Steuerungen wesentlich erhöht werden. Diese Technologie ist
derzeit für den Privathaushalt noch nicht wirtschaftlich.
- Auch von der KfW werden diese Anlagenkonstellationen über ein zinsgünstiges Darlehen gefördert. Die Erzeugung von regenerativem Strom aus PV-Anlagen soll damit in Seefeld deutlich vorangetrieben werden.“
Die bestehende Formulierung in den Richtlinien lautet:
„3.6 Energiespeicher
Gefördert werden Speichermedien einschließlich intelligenter Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie aus PV-Anlagen.
Höhe des Zuschusses: 10% der Investitionskosten, max. 1.000.- €.“
Nach eingehender Diskussion wurde folgender Empfehlungsbeschluss gefasst:
„Der Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld auf Ergänzung der Richtlinien des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2017 wird mit der vorgegebenen Formulierung abgelehnt und per Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut dem Gemeinderat vorgelegt:
3.6 Energiespeicher
Gefördert werden Speichermedien einschließlich intelligenter Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie aus PV-Anlagen.
Höhe des Zuschusses: 10% der Investitionskosten, max. 2.000.- €.“
Eine Unterscheidung zwischen neu montierten und bestehenden PV-Anlagen soll für eine Förderung nicht maßgebend sein.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Ergänzung der Richtlinien des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2017 mit folgendem Wortlaut.
„3.6 Energiespeicher
Gefördert werden Speichermedien einschließlich intelligenter Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie aus PV-Anlagen.
Höhe des Zuschusses: 10% der Investitionskosten, max. 2.000.- €.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Neuabschluß des Konzessionsvertrages Strom
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2017
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ö
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9 |
Sach- und Rechtslage
§ 46 EnWG verpflichtet die Gemeinden dazu, Energieversorgern die öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Dafür werden Wegenutzungsverträge, auch Konzessionsverträge genannt, abgeschlossen. Spätestens 2 Jahre vor deren Auslaufen muss die Gemeinde das Ende öffentlich bekannt machen (§ 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG).
In der Gemeinde Seefeld läuft der Strom-Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk AG am 15.03.2018 aus. Am 10.03.2016 wurde das Auslaufen des Konzessionsvertrages mit einer Bewerbungsfrist von 3 Monaten im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht (§ 46 Abs. 3 Sätze 1 und 3 EnWG). Nach Ablauf der Bewerbungsfrist im Juni 2016 gab es mit der Bayernwerk AG und der Stadtwerke München Infrastruktur GmbH & Co. KG zwei Bewerber, die Ihr Interesse bekundeten.
Da die Stadtwerke München Infrastruktur GmbH & Co. KG ihr Interesse aber nur vorbehaltlich anderer laufender Konzessionsverfahren im Landkreis Starnberg bekundeten, wurde dieses am 10.10.2016 schriftlich widerrufen.
Ein Ausschreibungsverfahren musste nicht eröffnet werden, da die Bayernwerk AG als einziger Bewerber übrig geblieben war.
Der Strom-Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren - optional kann nach 10 oder 15 Jahren vorzeitig gekündigt werden (§ 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG) - ist somit mit der Bayernwerk AG abzuschließen.
Der Bayerische Gemeindetag stellt einen Musterkonzessionsvertrag zur Verfügung, der von der Verwaltung an die Bedürfnisse der Gemeinde Seefeld angepasst wurde.
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls als Bestandteil der Konzession ein neuer Straßenbeleuchtungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren abzuschließen (bisher als Anlage zum Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen). Der Straßenbeleuchtungsvertrag wird nun aufgrund der sich immer rasanter ändernden technischen Voraussetzungen (z. B. LED-Beleuchtung) aus dem Konzessionsvertrag herausgelöst und mit einer kürzeren Laufzeit versehen. Dieser wird ebenfalls vom Bayerischen Gemeindetag als Muster zur Verfügung gestellt und von der Verwaltung an die Bedürfnisse der Gemeinde Seefeld angepasst.
Beschluss
Die Gemeinde Seefeld stimmt dem Strom-Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk AG mit einer Laufzeit von 20 Jahren (vorzeitige Kündigung nach 10 oder 15 Jahren möglich) und dem Straßenbeleuchtungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren zu.
Die in der Anlage beigefügten Vertragsentwürfe sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
ohne GR Preininger
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10. MehrGenerationenHaus Seefeld; Förderung durch das Bundesprogramm
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2017
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ö
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10 |
Sach- und Rechtslage
Laut dem Vorsitzenden der Nachbarschaftshilfe Seefeld, Herrn Reith, ist es wieder erforderlich, für den neuen Bewilligungszeitraum des MehrGenerationenHaus/Nachbarschaftshilfe Seefeld e.V. einen Beschluss des Gemeinderates herbeizuführen, um Fördergelder zu erhalten (30.000 €).
Der Text entspricht den Richtlinie zur Förderung des Bundesprogrammes MehrGenerationenHaus und lautet wie folgt:
„Die Gemeinde Seefeld bekennt sich zum MehrGenerationenHaus Seefeld. Gleichzeitig ist dies Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel mit der Sozialraumentwicklung für die gesamte Laufzeit des Programmes MehrGenerationenHaus (01.01.2017-31.12.2020).“
Die Gemeinde Seefeld ist in diesem Zusammenhang Co-Financier des Programmes für MGH/NBH Seefeld e.V..
Beschluss
Die Gemeinde Seefeld bekennt sich zum MehrGenerationenHaus Seefeld. Gleichzeitig ist dies Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel mit der Sozialraumentwicklung für die gesamte Laufzeit des Program
mes MehrGenerationenHaus (01.01.2017-31.12.2020).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
ohne GR Preininger
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11. Zuschussantrag der Nachbarschaftshilfe Hechendorf (Baukostenzuschuss und Zuschuss zur Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2017
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ö
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11 |
Sach- und Rechtslage
Die Nachbarschaftshilfe Hechendorf (NbH Hdf.) bittet um einen Zuschuss i.H.v. 50.000 Euro, der im Einzelnen mit
- 30.000 € noch für die Renovierung des „Rehmhauses“ und mit
20.000 € für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs begründet wird.
zu (1) Die NbH Hdf. hatte im Zuge der Baugenehmigung die Auflage vom Landratsamt Starnberg erhalten, neun zusätzliche Parkplätze zu errichten, die in der Kalkulation nicht berücksichtigt waren. Zwischenzeitlich sind die Plätze mit 65.000 € aus Eigenmitteln der NbH Hdf. hergestellt, dafür wurden z.B. Malerarbeiten im Innenbereich und Außenrenovierungsarbeiten (z.B. Fenster, Fassade, Gestaltung Grünanlagen) zurückgestellt.
Die NbH Hdf. bittet um Bezuschussung auch der Parkplätze mit einer Summe i.H.v. 30.000 €, damit die restlichen Renovierungsarbeiten am „Rehmhaus“ noch durchgeführt werden können.
zu (2) Das derzeitige Fahrzeug kann momentan nicht benutzt werden bzw. nur für Kurzstrecken, da es einen Federbruch aufzuweisen hat und die Stoßdämpfer ausgetauscht werden müssen, unabhängig von sonstigen kleinen Reparaturen. Alle Reparaturen zusammen sind bei diesem 13 Jahre alten Fahrzeug nicht mehr wirtschaftlich.
Haushaltsmittel in o.g. Höhe sind unter der Haushaltsstelle 4390.98800 für heuer vorgesehen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt einem Zuschuss für die Nachbarschaftshilfe Hechendorf i.H.v. 50.000 € zu, wovon 30.000 € noch für die Renovierung des „Rehmhauses“ und 20.000 € für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs zu verwenden sind. Der Zuschuss wird nach Vorlage entsprechender Rechnung ausbezahlt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
ohne GR Preininger
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12. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Nachbargemeinden Andechs und Weßling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2017
|
ö
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12 |
Sach- und Rechtslage
I. Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 47 „Südlich des Riedweg im Gemeindeteil Frieding“
Der Gemeinderat Andechs hat am 19.03.2013 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 „Südlich der Riedweg im Gemeindeteil Frieding“ gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung durchzuführen.
Das ca. 0,56 ha große Planungsgebiet liegt im östlichen Bereich des Ortsteils Frieding und wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Ziel der Planung ist es, insgesamt sieben Wohngebäude mit max. 14 Wohneinheiten zu errichten. Um diese Parzellen an die bestehende Gemeindestraße Riedweg anzubinden, ist eine neue von Nord nach Süd verlaufende Stichstraße mit Wendehammer notwendig. Die geplante Erweiterung ist ein erster Teil der Entwicklung, die bereits im Flächennutzungsplan von 2004 definiert wurde und entspricht somit der gewünschten Siedlungsentwicklung der Gemeinde Andechs für den Gemeindeteil Frieding.
Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 06.02.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 19.03.2013 gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
II. Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 45 „Südlich der Starnberger Straße (St 2067) im Gemeindeteil Erling“
Die Gemeinde Andechs möchte südlich der Starnberger Straße (St 2067) im Gemeindeteil Erling die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei neuen Wohngebäuden schaffen. Hierzu wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes sieht die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes mit drei Bauplätzen vor und wurde vom Bauausschuss der Gemeinde Andechs in der Sitzung am 13.09.2016 gebilligt.
Mit Schreiben vom 17.02.2017 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die vorliegende Bebauungsplanaufstellung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
III. Gemeinde Weßling: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flächen für Kiesabbau westlich St. Gilgen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 12.08.2014 die Durchführung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes („Flächen für Kiesabbau westlich St. Gilgen“) beschlossen.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung einer Kiesabbaufläche im nördlichen Gemeindegebiet von Weßling, nördlich der Bundesautobahn A96. Das Areal ist im Regionalplan München als Vorranggebiet für Kiesabbau ausgewiesen. Die Flächennutzungsplanänderung zielt insofern auf eine Umsetzung des Regionalplanes hin. Die derzeit bewaldete Fläche wird nach Abschluss des Kiesabbaus und der Wiederverfüllung einer Rekultivierung zugeführt. Für den Eingriff in Natur und Landschaft werden entsprechende Ausgleichsflächen im Rahmen der nachfolgenden Abgrabungsanträge nachgewiesen.
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung und erneuten Behördenbeteiligung ist bereits erfolgt. Von Seiten der Gemeinde Seefeld wurden in diesem Zusammenhang keine Einwände vorgebracht (siehe GR-Beschlüsse vom 20.01.2015 und 08.06.2015).
Mit Schreiben vom 20.02.2017 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen einer erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nochmals um Stellungnahme gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.
IV. Gemeinde Weßling: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 15.11.2016 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung Weßling“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist es, den im rechtsverbindlichen Bebauungsplan bis 31.12.2016 zeitlich begrenzten Betrieb einer mobilen Brech-, Sortier- und Siebanlage mit den notwendigen Lagerflächen bis zum 31.12.2026 zu verlängern. Das Ziel, die Kiesgrube nach deren Wiederverfüllung aufzuforsten, bleibt unverändert erhalten. Die Anlage befindet sich im Norden des Gemeindegebietes, nördlich der Autobahn A96.
Mit Schreiben vom 15.02.2017 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht tangiert wird.
Hinweis: Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.
V. Gemeinde Weßling: 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Ettenhofer Straße in Oberpfaffenhofen
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Ettenhofer Straße in Oberpfaffenhofen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
Ziel der Planung ist es, für teils bislang unbebaute Grundstücke an der Hochstadter Straße eine sinnvolle und dichtere Bebauung zu ermöglichen. Im ursprünglichen und noch rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist eine Bebauung der rückwärtigen Bereiche nicht vorgesehen. Aus Sicht der Gemeinde Weßling ist es daher erforderlich, die Planung entsprechend anzupassen, um weitere dringend erforderliche Bauflächen für die einheimische Bevölkerung im Zuge einer Nachverdichtung bereitzustellen.
Mit Schreiben vom 17.02.2017 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 13a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht tangiert wird.
Hinweis: Die
Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.
Beschluss
I. Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 47 „Südlich des Riedweg im Gemeindeteil Frieding“
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Südlich des Riedweg im Gemeindeteil Frieding“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
II. Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 45 „Südlich der Starnberger Straße (St 2067) im Gemeindeteil Erling“
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Südlich der Starnberger Straße (St 2067) im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
III. Gemeinde Weßling: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flächen für Kiesabbau westlich St. Gilgen“
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Flächen für Kiesabbau westlich St. Gilgen“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
IV. Gemeinde Weßling: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
V. Gemeinde Weßling: 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Ettenhofer Straße in Oberpfaffenhofen
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Ettenhofer Straße in Oberpfaffenhofen wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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13. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2017
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ö
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13 |
Sach- und Rechtslage
Frau GR Dorschner informiert das Gremium über die in der vergangenen Woche im Landratsamt stattgefundene Auftaktveranstaltung zur Managementplanung NATURA 2000 (FFH-Gebiet „Herrschinger Moos und Aubachtal“).
Herr GR Wagner bedankt sich beim Gemeinderat für das neue Feuerwehrfahrzeug, welches die Freiwillige Feuerwehr Drößling vor kurzem in Empfang nehmen durfte.
Datenstand vom 29.06.2018 10:44 Uhr