Datum: 02.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Genehmigung des Protokolls vom 04.04.2017 und des Bauausschusses vom 04.04.2017
3 Berichterstattung / Bekanntgaben
4 Sicherung eines potentiellen Standortes für einen möglichen Neubau der Chirurgischen Klinik Seefeld im Zuge der aktuell stattfindenden Gesamtfortschreibung des Regionalplans München
5 Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der freiw. Feuerwehr Hechendorf; Anzahl der erforderlichen Norm-Stellplätze für Feuerwehrautos
6 Bebauungsplan "Gewerbepark Seefeld"; Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss
7 Gelände für die Jugend; Umverlegung Skateranlage vor Baubeginn des Rasenspielfeldes
8 Baugebiet Spitzstraße; Festlegung einer Straßenbezeichnung
9 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Herrsching und Weßling
10 Sonstiges

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2017 ö 1

Sach- und Rechtslage

Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 04.04.2017 und des Bauausschusses vom 04.04.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2017 ö 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Berichterstattung / Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2017 ö 3
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4. Sicherung eines potentiellen Standortes für einen möglichen Neubau der Chirurgischen Klinik Seefeld im Zuge der aktuell stattfindenden Gesamtfortschreibung des Regionalplans München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2017 ö 4

Sach- und Rechtslage

Die Chirurgische Klinik Seefeld erfüllt einen wichtigen gemeinnützigen Zweck und leistet einen wertvollen Beitrag zur Daseinsvorsorge und medizinischen Versorgung der gesamten Bevölkerung im nördlichen Landkreis Starnberg sowie angrenzender Gebiete. Die Größe des Klinikums am jetzigen Standort in der Hauptstraße in Seefeld kann jedoch den aktuellen Anforderungen an einen wirtschaftlichen Krankenhausbetrieb bekanntlich nicht mehr Rechnung tragen. Für die Überlebensfähigkeit der Einrichtung ist u.a. eine Erhöhung der Bettenanzahl unumgänglich.

Da eine Erweiterung am aktuellen Standort aus wirtschaftlichen, bautechnischen und/oder betriebstechnischen Gründen ggf. nicht oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich ist, sollten bereits zum jetzigen Zeitpunkt Überlegungen für mögliche Standortalternativen angestellt werden.

Aufgrund landschafts- und naturschutzrechtlicher Restriktionen, fehlender Flächenverfügbarkeit sowie spezifischer Standortvoraussetzungen für einen Klinikneubau bestehen im Gemeindegebiet allerdings nur wenige alternative Möglichkeiten. Bereits diskutierte Standorte am Ortsrand von Hechendorf werfen Bedenken auf, da ein großer kompakter Baukörper unmittelbar angrenzend an kleinteilige Wohnbebauung errichtet werden müsste und je nach Standort ggf. eine erhöhte innerörtliche Verkehrsbelastung zu befürchten wäre.

Eine gute Alternative könnte eine Freifläche nordwestlich von Seefeld darstellen, eingebettet zwischen den Staatsstraßen St 2068 und St 2348. Das Areal direkt gegenüber dem Technologiepark wäre an zentraler Stelle in der Gemeinde gelegen, optimal verkehrstechnisch angebunden und würde an geeignete Siedlungseinheiten anschließen (gewerblich geprägter nordwestlicher Ortsrand von Seefeld). Auch ist damit zu rechnen, dass die momentan noch in Privateigentum befindlichen Flächen erworben werden können. Somit wäre auch die Flächenverfügbarkeit gegeben.  

Der potentielle Standort nordwestlich von Seefeld befindet sich allerdings in einem Bereich, der im Regionalplan als Regionaler Grünzug dargestellt ist und insofern möglichst von Bebauung freigehalten werden soll. Sollten diese Flächen in die Standortüberlegungen für einen möglichen Neubau der Chirurgischen Klinik mit einbezogen werden, so müsste im Einvernehmen mit dem Regionalen Planungsverband München eine Lösung in Bezug auf die derzeitige Ausweisung des Bereiches als Regionaler Grünzug gefunden werden.

Mit Schreiben vom 16.03.2017 wurde nun die Gemeinde Seefeld darüber informiert, dass derzeit eine Gesamtfortschreibung des Regionalplans der Planungsregion München stattfindet, um diesen an aktuelle Rahmenbedingungen der Regionalentwicklung anzupassen und zu aktualisieren. In diesem Zusammenhang besteht für die Gemeinden bis zum 15.05.2017 auch die Möglichkeit, zu dem aktuellen Entwurf der Gesamtfortschreibung Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

Die Verwaltung hat daher schnell reagiert und Möglichkeiten geprüft, inwiefern mögliche Standortüberlegungen für einen Klinikneubau in das Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans eingebracht werden könnten bzw. sollten. Dabei musste zunächst der Sachverhalt im Rahmen eines kurzfristig anberaumten Vor-Ort-Termins mit dem Geschäftsführer des Regionalen Planungsverbandes München, Herrn Breu, vorbesprochen und mögliche Optionen eruiert werden. Aufgrund der erforderlichen Vorabprüfungen und Gespräche, der technischen Schwierigkeiten in der Gemeindeverwaltung (tagelanger Ausfall der Telefonanlage) sowie der anstehenden Osterfeiertage war es leider nicht möglich, die Thematik früher im Gemeinderat (z.B. in der Sitzung am 04.04.) zu behandeln.

Gemäß Empfehlung von Herrn Breu wäre folgende Lösungsoption denkbar: Die Gemeinde Seefeld könnte im Zuge des aktuell stattfindenden Anhörungsverfahrens zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans einen Antrag zur Herausnahme eines kleinen Teilbereichs aus dem Regionalen Grünzug zwischen Seefeld und Hechendorf stellen. Nach Aussage von Herrn Breu wäre die Herausnahme aufgrund des gemeinnützigen Zwecks im vorliegenden Falle durchaus denkbar und würde vom Regionalen Planungsverband voraussichtlich auch positiv beurteilt. Der Gemeinde bietet sich somit eine unverhoffte und kurzfristige Möglichkeit, den potentiellen Standort für einen möglichen Neubau des Klinikums nordwestlich von Seefeld zu sichern und sich diese Option für die Zukunft offenzuhalten. Eine konkrete Standortabgrenzung bzw. Abschätzung der erforderlichen Flächengröße ist dabei zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich. In jedem Falle müssten aber ausreichend Flächen für die baulichen Anlagen, Stellplätze für Patienten, Personal und Besucher sowie Freiflächen für Grünanlagen berücksichtigt werden.

Da Fortschreibungen des Regionalplans nur unregelmäßig und in langen zeitlichen Abständen  erfolgen (5, 10 oder mehr Jahre), ist nicht absehbar, wann sich wieder die Gelegenheit für eine mögliche Anpassung ergibt.

Ein Entwurf für die Beantragung der Herausnahme aus dem Regionalen Grünzug inkl. Darstellung des betreffenden Teilbereichs ist der Anlage zu entnehmen.

Abgesehen von der möglichen Beantragung der Herausnahme besteht aus Sicht der Verwaltung kein Anlass für weitere Anregungen oder Hinweise zum Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalplans.

Der aktuelle Entwurf der Gesamtfortschreibung liegt bei der Regierung von Oberbayern, der Landeshauptstadt München und den Landratsämtern öffentlich aus. Zudem kann der Entwurf auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes München (www.region-muenchen.com) eingesehen werden.

Sitzungsverlauf

Bürgermeister Gum führt in das Thema ein.

Herr Dr. Thomas Weiler, Geschäftsführer des Klinikverbundes Starnberg, Penzberg, Seefeld erläutert dem Gremium die Ist-Situation und die weiteren Perspektiven der Seefelder Klinik. Die Seefelder Klinik ist im Krankenhausbedarfsplan der Regierung von Oberbayern. Eine hohe Förderung der Sanierungsmaßnahmen wurde zugesagt. Zudem soll die Bettenzahl von derzeit 78 auf 100 bis 120 Betten erhöht werden. Die Untersuchungen zu einer Sanierung des Altbestandes und einer Erweiterung laufen derzeit. Herr Dr. Weiler rechnet mit konkreten Aussagen im 3. Quartal 2017. Erst dann kann auch festgelegt werden, welche medizinische Ausrichtung die Klinik haben wird. Der derzeitige Standort soll nach Möglichkeit erhalten werden und hat 1. Priorität. Der Krankenhausbedarfsplan sieht in Seefeld eine Anzahl von 100 + x Betten vor. Die erforderliche Bebauung ist innerorts mit ca. 15.000 m² angegeben. Eine Sanierung wird in mehreren Bauabschnitten über ebenfalls mehrere Jahre stattfinden.

Sollte sich jedoch das Sanierungs- und Erweiterungskonzept als nicht durchführbar erweisen, ist es zum Erhalt des Klinikstandortes Seefeld von Wichtigkeit, einen alternativen Standort für einen Neubau zu sichern.

Nach aktuellem Kenntnisstand laut Bürgermeister Gum sind derzeit kaum Standortalternativen vorhanden, die für einen Krankenhausneubau geeignet wären und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (gute verkehrliche Erreichbarkeit, ausreichende Größe, voraussichtliche Grundstücksverfügbarkeit usw.). Nach erster Vorabschätzung wäre ein möglicher potentieller Standort der in der Beschlussvorlage näher erläuterte Bereich nordwestlich von Seefeld zwischen der ST 2068 und der ST 2348. Herr Bgm. Gum bittet das Gremium, weitere Vorschläge für geeignete Standortalternativen vorzubringen.

Um aber nun zumindest den bislang in der Diskussion stehenden Standort zwischen der ST 2068 und der ST 2348 als „Plan B“ in der Hinterhand zu behalten und als mögliche Alternative sichern zu können, wird eine Prüfung des Standorts im Zuge des derzeit gerade stattfindenden Anhörungsverfahrens zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans erwogen. Wie in der Beschlussvorlage beschrieben, wäre eine Herausnahme des Standorts aus dem derzeit an dieser Stelle ausgewiesenen Grünzug erforderlich, um diesen überhaupt als Ersatz-Alternative zu ermöglichen. Es folgt dann nach einer Prüfung wegen einer möglichen Herausnahme aus dem Landschaftsschutz.

Da im Gremium die Befürchtung geäußert wird, dass mit einer möglichen Herausnahme der Fläche auch die Türen für andere bauliche Nutzungen, wie z.B. Gewerbeflächen, geöffnet werden, soll nochmals explizit festgelegt werden, dass eine Herausnahme nur zweckgebunden (Neubau Klinik Seefeld entsprechend Krankenhausbedarfsplan) genutzt werden darf.

Die Beschlussfassung wird demzufolge wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge des Anhörungsverfahrens zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München die vorgeschlagene Beantragung der Herausnahme  eines Teilbereichs aus dem Regionalen Grünzug mit rund 25.000 m²  einzureichen. Wobei feststeht, dass die Herausnahme nur für einen eventuell notwendigen Neubau der Klinik Seefeld entsprechend dem Krankenhausbedarfsplan erfolgen darf.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge des Anhörungsverfahrens zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München die vorgeschlagene Beantragung der Herausnahme  eines Teilbereichs aus dem Regionalen Grünzug mit rund 25.000 m²  einzureichen. Wobei feststeht, dass die Herausnahme nur für einen eventuell notwendigen Neubau der Klinik Seefeld entsprechend dem Krankenhausbedarfsplan erfolgen darf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
dagegen: Dr. Benoist, Dr. Hoppe

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5. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der freiw. Feuerwehr Hechendorf; Anzahl der erforderlichen Norm-Stellplätze für Feuerwehrautos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2017 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Als die ersten Gespräche über den Neubau eines Feuerwehrhauses in Hechendorf am Oberfeld geführt wurden, ging das Gremium von drei Stellplätzen für Fahrzeuge aus. Das Seefelder Kommunalunternehmen ging dementsprechend auch in den vorbereitenden Vorgaben und Planungsansätzen von drei Ausfahrten aus.

In der Diskussion mit dem 1. Kommandanten, Herrn Grütze und dem 1.Vorstand der Feuerwehr Hechendorf, Herrn Alexander von Dehn werden VIER Ausfahrten als bedarfsnotwendig erachtet unter dem Aspekt, dass Hechendorf wächst, bzw. schon gewachsen ist. Deshalb wollen die beiden oben genannten Herren persönlich ihr Anliegen im Gremium vortragen.

Der Gemeinderat muss letztlich eine Entscheidung über die Größe des Hauses treffen. Im Anhang ist ein Schreiben von Kreisbrandrat Reichert an den damaligen 1. Kommandanten, Herrn Berleb, beigefügt. Herr Gebauer, unser Planer für das Feuerwehrhaus, wird die Differenzen der Kosten im Termin darlegen.

Sitzungsverlauf

Der erste Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Hechendorf, Herr Grütze, stellt die Ist-Situation und den voraussichtlichen künftigen Bedarf der Feuerwehr dar. Mit der Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges wird die Notwendigkeit eines 4. Stellplatzes geschildert. In Verknüpfung mit dem Logistikfahrzeug sei auch ein 4. Stellplatz förderfähig.
Nach allgemeinem Lob und Anerkennung durch das Gremium schildert Herr Riederer als Vorsitzender des Kommunalunternehmens, dass voraussichtlich der Kostenrahmen in Höhe von 2.2 Mio € mit einem 4. Stellplatz nicht eingehalten werden kann. Das nun vorliegende Bodengutachten weißt einen äußerst schlechten Baugrund mit einer Tragfähigkeit ab 3m auf. Es wird z.Zt. ermittelt ob es günstiger ist eine Unterkellerung zu bauen, oder eine entsprechend starke Bodenplatte. Ziel ist es, eine wirtschaftliche Bauweise zu erreichen, evt. auch durch Fertigteile. Die Mehrkosten eines zusätzlichen Stellplatzes werden mit ca. 210.000 € beziffert, abzüglich eventueller 68.000 € Fördermittel.
Die Nachfrage ob die Hänger innerhalb des beheizten Feuerwehrhauses abgestellt sein müssen beantwortet Herr Grütze mit nein.
In der weiteren Diskussion wird auf eine erwünschte intensivere Zusammenarbeit mit den Ortsfeuerwehren hingewiesen. Die Oberaltinger Atemschutzwerkstatt, Kleiderkammer, Waschmaschine und Schlauchwaschanlage werden von den Wehren bereits gemeinsam genutzt. Es wird angeregt bei der Größe und Anzahl der Gemeinschaftsräume Einsparungen zu überdenken. Dies soll geprüft werden.
Desweiteren wird darum gebeten ein Gesamtkonzept der Seefelder Feuerwehren mit einem Kostenvergleich vorzulegen.

Beschluss

Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hechendorf wird mit 4 Norm-Stellplätzen für Feuerwehrfahrzeuge geplant, wenn das geplante Gesamtbudget in Höhe von 2.2 Mio € (z.B. durch Reduzierung des Raumprogrammes) nicht überschritten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan "Gewerbepark Seefeld"; Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2017 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“ sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes am Jahnweg in Richtung Osten. Dadurch soll dem aktuellen Bedarf an neuen gewerblichen Bauflächen sowie einer erforderlichen Vergrößerung des gemeindlichen Bauhofs Rechnung getragen werden. Darüber hinaus ist die planungsrechtliche Sicherung einer zusätzlichen Wohnbebauung auf dem Grundstück Flur Nr. 427/3 sowie eine verkehrliche Anbindung des Meilinger Wegs an die Straße Am Gewerbepark vorgesehen. Ferner sollen die bereits bestehenden Bebauungsplansatzungen in diesem Bereich (Bebauungsplan „Jahnweg“ inkl. aller Änderungen) in einen Gesamtbebauungsplan zusammengefasst werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 17.01.2017 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 30.01.2017 bis zum 03.03.2017  statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.01.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 03.03.2017 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Aufgrund erforderlicher Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ist der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und es sind erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Auslegungsdauer sowie die Frist für Stellungnahmen verkürzt werden kann. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann die Behördenbeteiligung zudem auf die von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden. Die Verwaltung schlägt vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 02.05.2017 sind entsprechend farblich markiert.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 02.05.2017). Die Abwägung vom 02.05.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen redaktionellen und formalen Anpassungen sowie die unter 1. beschlossenen Änderungen vorzunehmen und den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark Seefeld“ in der Fassung vom 02.05.2017 auszufertigen.

4.        Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und mit verkürzter Auslegungsdauer bzw. Frist für die Stellungnahmen, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Gelände für die Jugend; Umverlegung Skateranlage vor Baubeginn des Rasenspielfeldes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2017 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Mit den diversen Baumaßnahmen im Ortsteil Hechendorf wurde der ehemalige Festplatz am Oberfeld als Baulager genutzt.
Die Lagerflächen werden in den kommenden Wochen geräumt und der Bereich wird für die Maßnahme des TSV Hechendorf für den Baubeginn des Rasenspielfeldes freigemacht.

Eltern, deren Kinder den Basketballplatz und die Skateranlage nutzen, sind mit der Frage an den Bürgermeister und die Verwaltung herangetreten, was mit diesen Bereichen geschehen wird.
Auch die Landjugend Hechendorf hat sich an die Verwaltung gewendet und gefragt, ob sie ihren Standort auf dem Gelände behalten können.

Mit Herrn BGM Gum wurde besprochen, dass sich die Verwaltung Gedanken um eine mögliche Aufteilung macht und diese mit Frau Senft (Referat Kinder und Jugend) und Frau Dr. Altenberger (Stellvertreterin) bespricht. Nachdem dies geschehen ist möchte die Verwaltung dem Gremium eine Möglichkeit aufzeichnen, wie die Standorte für die weitere Zukunft erhalten werden können und die Nutzung dieses Bereiches für die Jugend zur Verfügung stehen kann.


  1. Basketballplatz
Der Platz befindet sich in einem guten Zustand. Zusätzlich wurden unter den Basketballkörben Jugendfussballtore aufgestellt, bei denen lediglich die Netze ausgetauscht werden sollten.
Am Spielfeldrand befinden sich Sitzbänke, die vermoost und marode sind und nicht zur Nutzung einladen. Diese Bänke sollten ausgetauscht werden. Es entstehen keine Anschaffungskosten, da noch Bänke am Bauhof gelagert sind.
Vor 2 Jahren wurden Ballfangzäune zum Oberfeld und dem Stichweg Am Römerbrunnen errichtet, sodass hierfür kein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.

  1. Skateranlage
Die Situierung des Rasenspielfeldes bedingt die Verlagerung der Skateranlage. Dies sollte vor dem Baubeginn des Spielfeldes im August 2017 durchgeführt werden. Der Bereich sollte dann durch einen Bauzaun zur Baustelle Rasenspielfeld gesichert werden. Bauzaun in ausreichender Länge ist vorhanden.
Der Belag der Skateranlage kann im Zuge des Straßenunterhaltes mit einer einfachen Asphaltschicht hergestellt werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 15.000 € und können über die Haushaltsstelle „wiederkehrender Straßenunterhalt“ gedeckt werden.

Die bestehenden Geräte der Skateranlage wurden in den letzten 2 Jahren mit neuen Platten versehen, sind in einem guten Zustand und können durch die Mitarbeiter des Bauhofes versetzt werden. Eins der Geräte wird noch saniert, die Platten sind bereits geordert und im Haushalt „Bauunterhalt Spielgeräte“ enthalten.


  1. Landjugend Hechendorf
Die Landjugend hat sich im nordöstlichen Bereich des Festplatzes einen Teil hergerichtet, in dem ein Bauwagen mit Grillplatz und Holzunterstand platziert wurde. Auch dieser Standort muss dem Bau des Rasenspielfeldes weichen. Die Landjugend, die mittlerweile über 50 Mitglieder zählt, hat einen Baucontainer geschenkt bekommen, den sie neben dem bereits vorhandenen Bauwagen platzieren und herrichten möchte. Als Standort schlägt die Verwaltung den Bereich im Anschluss an die Skateranlage vor. Der Bereich sollte ebenfalls asphaltiert sein, um die Fläche auch sauber halten zu können.


Die Eingrünung, die zum Abschluss der Bebauung der Fa. Dosch durch die Gemeinde gemäß Bebauungsplan vorgenommen werden muss, kann den Bereichen für Jugend und Sport einen Rahmen geben und in einer gemeinsamen Pflanzaktion im Frühjahr 2018 durchgeführt werden. Die Mittel hierfür müssten dann in Haushalt 2018 berücksichtigt werden.

Nachdem der ehemalige Festplatz nun wirklich über einen langen Zeitraum ausgesehen hat wie ein unsortiertes Baulager und die Kinder und Jugendlichen sich mit dieser Situation arrangiert haben wäre es schön, diesem Bereich wieder Sinn und Ordnung zu geben.


Zusammenstellung der Kosten:

  1. Basketballplatz                             0,00 €
  2. Skateranlage Asphalt                 15.000 €
  3. Bereich Landjugend Asphalt             4.000 €
            Arbeitsleistung Bauhof
             7 Tage a 2 Mann/ 30 €                      3.360 €
             Sonstige Beschaffungen                      1.140 €
            Gesamt gerundet ca.                 23.500 €

Die Deckung der Kosten ist über die Haushaltstelle 4600.95000 gegeben.

Beschluss

Der vorgestellten Maßnahme zur Umverlegung der Skateranlage mit Situierung der Landjugend wird zugestimmt. Dem Kostenrahmen in Höhe von ca. 23.500 € (HHSt 4600.95000) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Baugebiet Spitzstraße; Festlegung einer Straßenbezeichnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2017 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Mit der Erschließungsmaßnahme des Baugebietes Spitzstraße ist die Findung einer Straßenbezeichnung erforderlich.
Die eingegangenen Vorschläge werden in der Sitzung vorgetragen.

Es wurden folgende Vorschläge zur Diskussion gestellt:
Auwiese (nahegelegene Flurbezeichnung)
Dr. Georg Heilmeier Ring (1948 bis 1952 Kreisrat, 1948 bis 1960 Bürgermeister von Hechendorf)
Pfaffenberg (nahegelegene Flurbezeichnung)
Maureracker (ehemaliger Eigentümer des Hechendorfer Rathauses)
Gossensasser Straße
Gossensasser Ring
Tribulaunstraße (Berg Südtirol)
Am Höhenrücken


Die Verwaltung möchte zu der Namensfindung ebenfalls einen Beitrag leisten:
Unter Berücksichtigung späterer weiterer Erschließungen zwischen der „Spitzstraße“ und „In der Au“ schlägt die Verwaltung vor, auf geographische Bezeichnungen wie Berge oder Seen zurückzugreifen, weil hier Erweiterungsmöglichkeiten gegeben sind. Zum Beispiel Zugspitzring, Wendelsteinstraße, Ammerseestraße etc., sodass ein Thema in einem Quartier fortgesetzt werden kann.

Beschluss

Das Gremium beschließt folgende Straßenbezeichnung:
„Am Höhenrücken“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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9. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Herrsching und Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2017 ö 9

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Andechs: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Carl-Orff-Volksschule, Sporthalle, Freisportflächen und allgemeines Wohngebiet westlich des Steinrinnenweges“ im Ortsteil Erling

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 07.03.2017 den Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist der in der Gemeinde Andechs bestehende Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungseinrichtungen, einer Sporthalle sowie Wohnbauflächen. Ziel der Planung ist demzufolge, das bestehende Baurecht auf einem gemeindeeigenen Grundstück neben der Grundschule im Ortsteil Erling zu ändern und zu erweitern, um künftig folgende Nutzungen unterzubringen: Kinderhaus mit Krippe, Kindergarten und Hort, Sporthalle für die Schul-, Vereins- und Freizeitnutzung, Wohnnutzung in Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 31.03.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 07.03.2017 gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


II.        Gemeinde Andechs: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Friedhof Friedenskapelle, Erling“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 07.03.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Friedhof Friedenskapelle, Erling“ gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll einerseits der Bestandssicherung des vorhandenen Friedhofes (inkl. Zufahrt) dienen, andererseits sollen eine geplante Erweiterung des Friedhofes nach Norden sowie weitere notwendige Parkplatzflächen planungsrechtlich gesichert werden. Da der bestehende Friedhof an der Staatsstraße STA 03 östlich von Andechs bzw. Erling mit seiner Belegung an seine Grenzen stößt, kann mit der vorliegenden Planung der Bedarf an neuen Ruheflächen gewährleistet werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 05.04.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 07.03.2017 gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


III.        Gemeinde Andechs: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 17.01.2017 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling“ gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Ziel der Planung ist eine Anpassung der Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes an aktuelle betriebliche Anforderungen der Molkerei Scheitz, unter Berücksichtigung der städtebaulichen Ordnungsvorstellungen der Gemeinde Andechs. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Änderung der Wandhöhe in einem Teilbereich des Bauraums C sowie eine geringfügige, flächenmäßig neutrale Änderung der Bauräume.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 12.04.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 17.01.2017 gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


IV.        Gemeinde Herrsching: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des künftigen Bebauungsplanes „Klosterwiese“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat am 14.11.2011 beschlossen, für den Bereich der Klosterwiese im Ortsteil Breitbrunn den Flächennutzungsplan zu ändern (12. Änderung).

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung neuer Wohnbauflächen („W“) auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich der Klosterwiese in Breitbrunn, zwischen Kapellenweg, Seeblickstraße und Seestraße. Eine Konkretisierung der Planung erfolgt auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplanes „Klosterwiese“.  

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 12.04.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung i.d.F. vom 13.03.2017 gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


V.        Gemeinde Weßling: Aufstellung des Bebauungsplanes „Narzissenweg“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Narzissenweg“ durchzuführen.

Anlass der Planung ist die Absicht des Zweckverbands Wohnen im Landkreis Starnberg, eines der vorhandenen Anwesen im Bereich Narzissenweg 7 abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Geplant ist demnach die Errichtung eines Ersatzbaus als freistehendes Einzelhaus anstelle des abzubrechenden Gebäudes. Das Gebäude soll dem sozialen Wohnungsbau dienen, barrierefrei und entsprechend den aktuellen Wohnraumförderungsbestimmungen der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern errichtet werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 19.04.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf des Bebauungsplanes i.d.F. vom 04.04.2017 gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können im Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

I.        Gemeinde Andechs: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Carl-Orff-Volksschule, Sporthalle, Freisportflächen und allgemeines Wohngebiet westlich des Steinrinnenweges“ im Ortsteil Erling

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Carl-Orff-Volksschule, Sporthalle, Freisportflächen und allgemeines Wohngebiet westlich des Steinrinnenweges“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.    


II.        Gemeinde Andechs: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Friedhof Friedenskapelle, Erling“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Friedhof Friedenskapelle, Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.    


III.        Gemeinde Andechs: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling“

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


IV.        Gemeinde Herrsching: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des künftigen Bebauungsplanes „Klosterwiese“

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des künftigen Bebauungsplanes „Klosterwiese“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


V.        Gemeinde Weßling: Aufstellung des Bebauungsplanes „Narzissenweg“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Narzissenweg“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.    
   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2017 ö 10

Sach- und Rechtslage


  • Das Schild 30 km/h an der Kirche in Hechendorf fehlt.

  • Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan, in dem das Rasenspielfeld am Oberfeld planungsrechtlich gesichert wird, wird voraussichtlich in der Sitzung des GR am 30.05.17 behandelt.

Datenstand vom 29.06.2018 10:46 Uhr