Datum: 30.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Genehmigung des Protokolls vom 02.05.2017 und des Bauausschusses vom 02.05.2017
3 Berichterstattung / Bekanntgaben
4 Neufassung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung; aktuelle Kalkulation
5 Neufassung der Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Gemeinde Seefeld
6 Bebauungsplan "Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld - Teil 1"; Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
7 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
8 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Planverfahren der Gemeinde Weßling
9 Sonstiges

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.05.2017 ö 1

Sach- und Rechtslage

Die Bürgerinitiative gegen ein Krankenhaus an der Eichenallee übergibt eine Unterschriftenliste, die sich gegen einen potentiellen Ersatzstandort für die Klinik Seefeld gegenüber dem Technologiepark ausspricht. Im Anschluss daran werden seitens der Bürgerinitiative einige Fragen zu der Thematik gestellt, die von Seiten des Gremiums so weit als möglich beantwortet werden.

Eine Bürgerin bittet um Prüfung, ob im Sitzungssaal eine Mikrofonanlage installiert werden könnte. Da die Gemeinde jedoch nur zur Miete im Technologiepark untergebracht ist und die Räumlichkeiten auch anderweitig genutzt werden, ist dies nur schwer zu realisieren. Die Möglichkeiten hierfür sollen in Absprache mit dem Vermieter jedoch nochmals erörtert werden.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 02.05.2017 und des Bauausschusses vom 02.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.05.2017 ö 2

Sitzungsverlauf

Es wird darauf hingewiesen, dass der TOP 4 des GR-Protokolls mit der Anlage aus dem Sachvortrag (Antragsentwurf samt Plänen) ergänzt wurde.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Berichterstattung / Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.05.2017 ö 3
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4. Neufassung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung; aktuelle Kalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.05.2017 ö 4

Sach- und Rechtslage

Zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung unterhält die Gemeinde die Friedhöfe Hechendorf am Kriegerdenkmal, an der Lindenallee sowie Oberalting Seefeld. Sowohl die Friedhofs(nutzungs)satzung der Gemeinde Seefeld vom 13.10.1997 als auch die Friedhofsgebührensatzung vom 1.2.2000 mussten neu überarbeitet werden.

In der Friedhofssatzung (Anlage 1) werden insbesondere geregelt, die Grabarten, Grabnutzungsrechte, Größe der Gräber, gärtnerische Anlagen, Nutzung der Leichenhäuser, der Aussegnungshalle, Bestattungen und Ruhezeiten sowie Ordnungsvorschriften.

In der Friedhofsgebührensatzung (Anlage 2) werden für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren erhoben. Die „Bestattungsgebühren“ (§ 4) sowie die „Sonstigen Gebühren“ (§ 6) basieren auf einer Ausschreibung und Vergabe Ende letzten Jahres (GR-Sitzung vom 15.11.2016).

Die Grabnutzungsgebühren (§ 5) wurden von der Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH kalkuliert und von Frau Hannemann in der Sitzung am 16.5.2017 vorgestellt (Anlage 3). Frau Hannemann wird zur Sitzung anwesend sein und zu Fragen Stellung nehmen.

Aufgrund der unterschiedlichen Grabgrößen auf den 3 Friedhöfen konnten keine einheitlichen Grabgebühren berechnet werden. Dennoch können Erdgräber zum Teil günstiger als bisher berechnet werden. Urnengräber sowie Urnennischen/-stelen hingegen waren bisher mit einem viel zu geringen Wert abgerechnet worden. Die Satzungen sollen am Tag nach ihrer Bekanntmachungen in Kraft treten.

Sitzungsverlauf

Frau Hannemann von der Firma KUBUS stellt die Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung vor und erläutert anhand einer Präsentation die kalkulierten Zahlen zur Gebührensatzung. Fragen dazu werden beantwortet. Die aktuellsten Gebührenzahlen werden als Tischvorlage ausgereicht.

Beschluss

Die Satzung über die Benutzung der von der Gemeinde Seefeld verwalteten Bestattungseinrich-tungen (Friedhofssatzung) (Anlage 1) und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Gemeinde Seefeld (Friedhofsgebührensatzung) (Anlage 2) werden beschlossen. Die in der Anlage beigefügten Satzungsentwürfe sind Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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5. Neufassung der Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Gemeinde Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.05.2017 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG sowie Art. 62 Abs. 2, 3 und Art. 112 GO ist eine Gemeinde zum Erlass oder Aufrechterhaltung einer Straßenausbaubeitragssatzung verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 09.11.2016, Az. 6 B 15.2732 (Gemeinde Hohenbrunn vs. Freistaat Bayern) unlängst bestätigt.

Wie in der Sitzung vom 16.05.2017 von der Verwaltung ausgeführt, hat die Gemeinde Seefeld am 26. August 1985 bereits eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen. Da sich die Rechtslage zwischenzeitlich geändert hat und die bestehende Satzung der Gemeinde Seefeld möglicherweise in Teilen nichtig ist, hat die Verwaltung auf Basis der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages eine Ausbaubeitragssatzung neu erstellt und mit dem Landratsamt Starnberg abgestimmt. Im Gremium wurden die Notwendigkeit und mögliche Anwendungsszenarien erläutert.
 
Als Ergebnis der anschließenden Diskussion hat die Verwaltung bezüglich der Beitragsätze, die die Gemeinde zu leisten hat, zwei Varianten erarbeitet:

Variante 1: Die vorgegebenen Mindestbeitragssätze der Mustersatzung wurden übernom-men. (Vorschlag GR Dr. Benoist)

Variante 2: Die vorgegebenen Mindestbeitragssätze der Mustersatzung wurden jeweils um 5% erhöht. (Vorschlag GR Dr. Gasser)

Unabhängig davon wurden in beiden Varianten die Beitragssätze der Gemeinde für Maßnahmen im allgemeinen Interesse, wie z.B. Geh- und Radwege, auf den zulässigen Höchstwert gesetzt.

Auch wurde der Absatz, der eine rückwirkende Entstehung der Beitragsschuld auslöst, aus den Satzungsentwürfen entfernt.

1. Die Verwaltung bittet das Gremium um die Entscheidung, welche Variante als Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Seefeld weiterverfolgt werden soll.

2. Die Verwaltung schlägt vor, dass der Gemeinderat der Variante ___ der Ausbaubeitragssatzung in der vorliegenden Fassung vom 23.05.2017 zustimmt. Der in der Anlage als Variante ___ beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Satzung soll für die Zukunft und nicht rückwirkend gelten.

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung erläutert zunächst die Änderungen, die sich aus der Sitzung vom 16.05.2017 ergeben haben und die in beiden Varianten gleichermaßen eingearbeitet wurden. Anschließend wird der Unterschied der beiden Varianten dargelegt. In der nachfolgenden Diskussion werden einige Details zur Auslegung bzw. Anwendung besprochen und geklärt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Variante 2 der Ausbaubeitragssatzung zu und beschließt diese. Der in der Anlage als Variante 2 beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

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6. Bebauungsplan "Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld - Teil 1"; Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.05.2017 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld“ aufzustellen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten zukünftigen Nutzungen auf den im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücksflächen zwischen Inninger Straße (St 2068) und Am Oberfeld im Ortsteil Hechendorf (Wohnen, Sport- und Freizeitflächen, Gemeinbedarfsflächen für Feuerwehr sowie Sozialunterkünfte für Obdachlose/Flüchtlinge). Zur Sicherstellung dieser Planungsziele sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich (13. Änderung im Parallelverfahren).

Aufgrund unterschiedlicher Planungsfortschritte in den einzelnen Teilbereichen hat der Gemeinderat in der Sitzung am 15.11.2016 beschlossen, das Plangebiet in unterschiedliche Bebauungsplanabschnitte zu unterteilen. Teilbereich 1 umfasste bisher das neu geplante Feuerwehrgebäude sowie die Sozialunterkünfte.

Der Vorentwurf für Teilbereich 1 wurde durch den Gemeinderat am 15.11.2016 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 05.12.2016 bis zum 05.01.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.12.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 05.01.2017 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.

Nachdem die Planungen bzgl. Sport- und Freizeitflächen westlich der Feuerwehr/Sozialunterkünfte mittlerweile ausreichend konkret sind, könnten nun auch diese Flächen in den Teilbereich 1 integriert werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ entsprechend zu erweitern.

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung erläutert die wesentlichen Planungsänderungen sowie die vorgebrachten Anregungen und Hinweise im Zuge des Beteiligungsverfahrens.
Vereinzelt werden grundlegende Bedenken in Bezug auf die Einbettung der Sport- und Freizeitnutzungen zwischen Gemeinbedarfsflächen (Feuerwehr, Asylunterkünfte) und Gewerbegebiet vorgetragen. Da einerseits die tatsächliche Realisierung nicht verpflichtend ist (Angebotsbebauungsplan) und andererseits sinnvolle Standortalternativen für die Sport- und Freizeitnutzungen aktuell nicht vorhanden sind, soll die Planung in der vorliegenden Form jedoch weiter vorangetrieben werden.
Besonderer Wert wird auf die Themen Verkehrssicherheit (Querungsmöglichkeiten) und ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung gelegt. Dies wird im Rahmen der nachfolgenden Detail-/Erschließungsplanungen entsprechend berücksichtigt.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 30.05.2017). Die Abwägung vom 30.05.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Bebauungsplan „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ wird um die Flächen „Rasenspielfeld“ und „Jugend-Freizeit-Bereich“ erweitert (siehe Planzeichnung i.d.F. vom 30.05.2017).

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen redaktionellen und formalen Anpassungen sowie die unter 1. und 3. beschlossenen Änderungen vorzunehmen sowie den Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ in der Fassung vom 30.05.2017 auszufertigen.

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.05.2017 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.02.2016 die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ beschlossen.

Mit der Bebauungsplanänderung soll die teilweise Erweiterung und Neustrukturierung des Firmengeländes der Holzhandel Peter Schlecht GmbH planungsrechtlich gesichert und angrenzende Bereiche neu überplant werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 17.01.2017 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 30.01.2017 bis zum 17.02.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.01.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 17.02.2017 abzugeben (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren somit abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 30.05.2017). Die Abwägung vom 30.05.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk in der Mühlbachstraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planunterlagen in der Fassung vom 30.05.2017 auszufertigen.

4.        Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk in der Mühlbachstraße“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Art. 49 GO ohne GR Schlecht

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8. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Planverfahren der Gemeinde Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.05.2017 ö 8

Sach- und Rechtslage

I.        Sanierungsgebiet „Weßling Zentrum“

Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat am 12.08.2014 beschlossen, ein Verfahren zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes für die Ortsmitte Weßlings durchzuführen.

Ziel der Planung ist es, durch die förmliche Festlegung eines sog. Sanierungsgebietes gemäß § 142 Abs. 1 BauGB bessere Voraussetzungen für eine Beseitigung bestehender städtebaulicher Missstände im Ortsbereich von Weßling zu schaffen. Ohne eine gezielte und geordnete Steuerung mittels Festlegung als Sanierungsgebiet können die beschriebenen Missstände nicht behoben werden.

In der Sitzung am 21.03.2017 hat der Gemeinderat den Entwurf der vorbereitenden Untersuchung mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept („ISEK“) in der Fassung vom Oktober 2016 und den Entwurf der Sanierungssatzung in der Fassung vom 15.03.2017 bewilligt und gleichzeitig beschlossen, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. In diesem Zusammenhang wurde die Gemeinde Seefeld mit Schreiben vom 26.04.2017 um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.


II.        Bebauungsplan „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“

       Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 13.03.2013 beschlossen, den Bebauungsplan „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“ aufzustellen.

       Der Bebauungsplan ist ein erster Schritt zur Umsetzung des Rahmenplanes „Rückbau Hauptstraße ST 2068“. In diesem Rahmenplan wurden, nach umfassender Untersuchung der innerörtlichen Hauptstraße unter Einbeziehung der Bahnhofstraße und der angrenzenden Dorfstrukturen und Grundstücke, die Möglichkeiten für eine qualitätsvolle und verkehrsberuhigende Gestaltung der öffentlichen Räume aufgezeigt. Diese sollen für eine attraktive Ortsmitte mit Bahnhofsvorplatz sorgen, vor allem durch die Konzentration von Nutzungen zur Stärkung von Einkaufs- und Aufenthaltsqualität.

       Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 22.05.2017 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes i.d.F. vom 27.03.2017 gebeten.

       Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

       Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-weßling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.  

Beschluss

I.        Sanierungsgebiet „Weßling Zentrum“

       Die Planungen der Gemeinde Weßling zum Sanierungsgebiet „Weßling Zentrum“ werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


II.        Bebauungsplan „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“

Der Bebauungsplan „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.05.2017 ö 9

Sach- und Rechtslage

Dieser TOP wird nicht in Anspruch genommen.  

Datenstand vom 29.06.2018 10:49 Uhr