Datum: 27.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls vom 30.05.2017
3 Berichterstattung / Bekanntgaben
4 Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 1"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Bebauungsplan "Gewerbepark Seefeld"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
6 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
7 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Weßling (12. Änderung des Flächennutzungsplanes)
8 Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis „Ortsbild/Ortsentwicklung“ auf Unterstützung von „Plant for the Planet“ in Seefeld durch den Gemeinderat
9 E-Mobiltankstelle in Seefeld
10 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2017 ö 1

Sach- und Rechtslage

Frau Gaal-Baier, Herr Gentz und Frau Dr. Rüger als Vertreter der Agenda 21, stellen Fragen zu dem Herausnahmeverfahren des möglichen Geländes für ein Krankenhaus aus dem im Regionalplan ausgewiesenen Grünzug.
Seitens des Gemeinderates wird Kritik an der fehlerhaften und irreführenden Berichterstattung der Agenda auf deren Homepage geübt. Die Vertreter der Agenda übergeben dem 2. BGM ihre Fragen, die schriftlich beantwortet werden.
Seitens des Gremiums wird ausdrücklich betont, dass sich der Antrag auf Prüfung der Herausnahme aus dem im Regionalplan ausgewiesenen Grünzug ausschließlich auf den möglichen Bau eines Krankenhauses bezieht. Das Gremium verweist auf den gefassten Beschluss vom 02.05.2017, der nach der Genehmigung des Protokolls auf der Homepage einsehbar ist.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 30.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2017 ö 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Berichterstattung / Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2017 ö 3
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4. Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 1"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2017 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 09.06.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 1“, Gemarkung Oberalting-Seefeld, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Die bisher im Bereich Roseggerstraße geltenden Bebauungsplansatzungen aus den 70er Jahren sind zu großen Teilen überholt, lückenhaft und weichen vom tatsächlichen baulichen Bestand ab. Sie sind nur noch eingeschränkt vollziehbar und sollen daher abschnittsweise durch neu aufzustellende Bebauungspläne vollständig ersetzt werden. Wesentliches Ziel ist somit eine sukzessive Neuüberplanung des gesamten Bereichs Roseggerstraße, um an dieser Stelle eine rechtssichere planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, welche der tatsächlich vorhandenen baulichen Situation sowie den aktuellen städtebaulichen Anforderungen und Rahmenbedingungen gerecht wird. Im Zuge der Planung soll zudem geprüft werden, ob und in welchen Bereichen Nachverdichtungspotentiale bestehen.

Das mittlerweile ausgearbeitete Bebauungsplankonzept für den Teilbereich 1 liegt als Anlage bei und wird von dem für die Erstellung des Bebauungsplanes beauftragten Stadtplaner, Herrn Reimann, in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Sitzungsverlauf

Der aktuelle Bebauungsplanentwurf wird von Herrn Reimann vorgestellt. Im Anschluss werden noch einige Detailfragen geklärt (Verzicht auf konkrete Höhenfestsetzungen, Einfriedungen usw.).

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt das in heutiger Sitzung vorgestellte Bebauungsplankonzept „Roseggerstraße – Teil 1“. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Konzeptes den Entwurf des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 1“ in der Fassung vom 27.06.2017 auszufertigen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan "Gewerbepark Seefeld"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2017 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.07.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Seefeld“, Gemarkung Oberalting-Seefeld, beschlossen. Der Flächennutzungsplan wurde bereits im Parallelverfahren geändert (12. Änderung).

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes am Jahnweg in Richtung Osten. Dadurch soll dem aktuellen Bedarf an neuen gewerblichen Bauflächen sowie einer erforderlichen Vergrößerung des gemeindlichen Bauhofs Rechnung getragen werden. Darüber hinaus ist die planungsrechtliche Sicherung einer zusätzlichen Wohnbebauung auf dem Grundstück Flur Nr. 427/3 sowie eine verkehrliche Anbindung des Meilinger Wegs an die Straße Am Gewerbepark vorgesehen. Ferner sollen die bereits bestehenden Bebauungsplansatzungen in diesem Bereich (Bebauungsplan „Jahnweg“ inkl. aller Änderungen) in einen Gesamtbebauungsplan zusammengefasst werden.  

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 02.05.2017 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) fand vom 12.05.2017 bis zum 02.06.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.05.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 02.06.2017 abzugeben (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Sitzungsverlauf

Es wird  festgestellt, dass das Datum im Beschluss unter Punkt 3 zu korrigieren ist.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 27.06.2017). Die Abwägung vom 27.06.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 27.06.2017 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht inkl. Anlagen werden gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Gewerbepark Seefeld“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2017 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.10.2015 beschlossen, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld durchzuführen.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung der beabsichtigten zukünftigen Nutzungen auf den im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücksflächen zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld. Das zugrundeliegende Nutzungskonzept sieht eine abschnittsweise Entwicklung unterschiedlicher Teilbereiche mit Gemeinbedarfsnutzungen (Sport- und Freizeitflächen, Feuerwehr, Obdachlosen-/Flüchtlingsunterkünfte) sowie Wohnbauflächen vor. Eine Konkretisierung der Planung erfolgt auf Ebene der nachfolgenden Bebauungspläne „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld“ – Teil 1 und Teil 2.

Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 15.11.2016 gebilligt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 05.12.2016 bis zum 05.01.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.12.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 05.01.2017 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB). Aufgrund von Aktualisierungen und Ergänzungen in Bezug auf die zur Planung vorliegenden umweltbezogenen Informationen wurde der Öffentlichkeit zudem im Zeitraum zwischen dem 19.05.2017 und dem 09.06.2017 nochmals die Möglichkeit gegeben, im Rahmen einer erneuten verkürzten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu der Planung Stellung zu nehmen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 27.06.2017). Die Abwägung vom 27.06.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat stellt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 27.06.2017 fest.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungs planes beim Landratsamt Starnberg einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Weßling (12. Änderung des Flächennutzungsplanes)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2017 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat am 21.03.2017 beschlossen, ein Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ durchzuführen.

Mit der gegenständlichen Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Konzentrationsfläche Kiesabbau östlich des Weßlinger Ortsteils Hochstadt geschaffen werden. Demzufolge sollen die im Regionalplan als Vorbehaltsfläche ausgewiesenen Flurstücke 136, 137, 249, 250 sowie 251, jeweils Gemarkung Hochstadt, zukünftig für die Gewinnung von Kies im Trockenabbau mit anschließender Wiederverfüllung zur Verfügung gestellt werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 02.06.2017 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis „Ortsbild/Ortsentwicklung“ auf Unterstützung von „Plant for the Planet“ in Seefeld durch den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2017 ö 8

Sach- und Rechtslage

Die Agenda 21 Arbeitskreis „Ortsbild/Ortsentwicklung“ stellt einen Antrag auf Unterstützung für „Plant for the Planet“ in Seefeld durch den Gemeinderat. Frau Ildiko Gaal-Baier stellte in diesem Zusammenhang den Antrag in der Umwelt- und Energieausschusssitzung am 25.04.2017 vor und erläuterte zum einen das Konzept, das hier dahintersteckt und zum anderen die Möglichkeiten wie die Gemeinde dieses Projekt unterstützen kann.

Am 12.11.2016 fand die erste ganztägige Plant for the Planet Akademie in Seefeld statt. Diese Akademie wurde von der Agenda 21-Gruppe initiiert und in enger Kooperation mit der Stiftung Plant for the Planet durchgeführt.

Gründer dieser Stiftung ist Felix Finkbeiner aus Pähl, der sich bei der Vorbereitung für ein Schulreferat intensiv mit dem Thema Klimawandel auseinandersetzte. Am Ende seines Referats entwarf er die Vision, dass Kinder in jedem Land 1 Million Bäume pflanzen könnten. Seither werden Spenden gesammelt, um diese Vision umzusetzen.

In Seefeld wurden 5 Bäume von 29 Kindern (aus Seefeld und dem Landkreis) auf einer Ausgleichsfläche neben dem Feuerwehrhaus gepflanzt. Die Baumpflanzung war der Höhepunkt des Akademietages. Die Kinder wurden vorher im Bürgerstadl in Hechendorf von Vertretern der Stiftung zu Klimabotschaftern ausgebildet.

Die Kosten für diese erste Akademie übernahm der Gewinnsparverein der Sparda Bank München. Das Frühstück wurde von der Bäckerei Zobel gebracht. Die Gemeinde stellte den Bürgerstadl zur Verfügung, spendierte das Mittagessen und sorgte mit einem Bus für den Transport zur Pflanzung. Die Gärtnerei Pirzer und der Bauhof unterstützen die Kinder bei der Pflanzung. Darüber hinaus halfen viele ehrenamtliche Helfer.  

Um evtl. weitere Akademien in Seefeld durchführen zu können ist man auf Unterstützung, unter anderem wieder von der Gemeinde, angewiesen. Der Agenda 21 Arbeitskreis „Ortsbild/Ortsentwicklung“ stellte hierzu den Antrag an den Gemeinderat auf ideelle und materielle Unterstützung.

Der Umwelt- und Energieausschuss fasste nach einer Vorbesprechung hierzu folgenden Empfehlungsbeschluss:

„Der Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Ortsbild/Ortsentwicklung" wird mit folgender Formulierung dem Gemeinderat vorgelegt:

1. Plant for the Planet-Akademien in Seefeld und der damit verbundenen Ziele werden ideell unterstützt. Eine Verpflichtung ergibt sich daraus für die Gemeinde nicht. Lediglich eine klare positive Grundhaltung für die Agenda-Arbeit durch den Gemeinderat wird erwünscht.

2. Vorhandene Ressourcen der Gemeinde sollen im Rahmen des Möglichen von der Akademie genutzt werden können.

Hierzu gehört:

  • Bereitstellung eines geeigneten Raumes (z.B. Bürgerstadl) für Veranstaltungen, Vorträge etc.
  • Eine geringe finanzielle Unterstützung für Getränke und Mittagessen
  • Geeignete Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Verwendung des Gemeindelogos (Wappen und/oder Schriftzug) als Schirmherr der Akademie, diverse Aushangmöglichkeiten, Bekanntmachung auf der Internetseite, etc.)
  • Bereitstellung von gemeindlichen Flächen für die Pflanzung von Bäumen z.B. Im Bereich Oberfeld (z.B. Eingrünung Rasenspielfeld, Gemeinbedarfsflächen etc.), Eingrünung Gewerbepark Seefeld.

Sitzungsverlauf

Prinzipiell sagt das Gremium einstimmig seine Unterstützung für Aktionen von „Plant for the Planet“ zu.
Es wird jedoch kritisiert, dass bei dieser Initiative keine Transparenz erkennbar, kein Gütesiegel vorhanden ist und der letzte öffentlich zu lesende Geschäftsbericht aus dem Jahr 2012 stammt.

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9. E-Mobiltankstelle in Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2017 ö 9

Sach- und Rechtslage

Am 1. März 2017 startete das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des BMVI. Die EU-Kommission hat das 300-Millionen-Euro-Förderprogramm von Bundesminister Dobrindt genehmigt. Nun können private Investoren, Städte und Gemeinden Förderanträge stellen. Ziel ist der Aufbau einer bundesweiten, flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Mit dem Bundesprogramm Ladeinfrastruktur unterstützt das BMVI den Aufbau von 5.000 Schnellladestationen (S-LIS) mit 200 Millionen Euro und den Aufbau von 10.000 Normalladestationen (N-LIS) mit 100 Millionen Euro.
Voraussetzung für einen Antrag auf Fördermittel ist, dass bereits ein fester Standort und eine Ladesäulenart durch den Gemeinderat beschlossen wurde und Kostenvoranschläge für die beantragte Ladeinfrastruktur, für die Genehmigung bzw. die Bestätigung des Eingangs eines entsprechenden Antrages für den Netzanschluss und für Bau- und Installationsmaßnahmen vorliegen.
In den ersten Wochen gingen bei der BMVI (BAV Aurich als Projektträger) über 1.000 Anträge im Bereich der Normalladestationen ein. Dies hatte zur Folge, dass die für den ersten Aufruf bereitgestellten Fördermittel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Höhe von 10 Mio. Euro bereits vor Ablauf der Antragsfrist am 28.04.2017 ausgeschöpft waren. Die bereitgestellten Fördergelder für Anträge im Bereich der Schnellladeinfrastruktur wurden nicht komplett abgerufen. Hier endete die Antragsfrist ebenfalls am 28.04.2017.

Potentielle Antragsteller werden nun gebeten, momentan auf eine Antragstellung zu verzichten und den nächsten Förderaufruf (voraussichtlich Mitte des Jahres) abzuwarten.

In der Umwelt- und Energieausschusssitzung am 25.04.2017 wurde die Thematik einer Ladesäule für die Gemeinde Seefeld vorbesprochen. Hier wurden mehrere Standorte betrachtet. Man eignete sich für einen Standort auf dem Parkplatz am Eisenpark, da dort sowohl mehrere Einzelhandel ansässig sind als auch bereits eine Stromversorgung vorhanden ist. Hier würde als Ladesäule nur eine Schnellladesäule (Ladezeit ca. 30 – 60 Min.) Sinn machen, da ein dauerhafter Aufenthalt hier in den Geschäften (z.B. Lebensmittelmarkt, Getränkemarkt etc.) nicht geplant ist. Ein längerer Aufenthalt wäre eigentlich nur denkbar im dortigen Fitnessstudio oder im nahegelegenen Krankenhaus.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kosten für eine Schnellladesäule am Standort Parkplatz Eisenpark zu ermitteln.

Schnellladesäule                                                        24.789,08 €
Kalkulierte Montagekosten                                                  6.791,39 €
Kalkulierte Netzanschlusskosten                                          1.280,57 €
Baukostenzuschlag für Netzanschluss da Schnellladesäule          3.150.-    €

Gesamtkosten sind somit: 36.011,04 € netto (42.853,14 € brutto)

Vergleichskosten Normalladestation:

Normalladesäule                                                        3.847,90 €
Kalkulierte Montagekosten                                                3.668,66 €
Kalkulierte Netzanschlusskosten                                        1.769,61 €

Gesamtkosten sind somit: 9.286,17 € netto (11.050,54 € brutto)

Im ersten Förderaufruf war der Förderzuschuss 40 % für den Anschluss/Inbetriebnahme und die Ladesäule.
Wie hoch der Förderzuschuss in einem weiteren Förderaufruf ist wird mit diesem bekanntgegeben.

Die Abrechnung mit den Nutzern erfolgt über Chip/RFID-Karte oder QR-Code (Mobiltelefon) und wird von einem Fremdanbieter angeboten, der einem Ladesäulenverbund (ganz Deutschland) angeschlossen ist. Die Gemeinde hat dadurch keine Einnahmen. Allerdings entfallen für die Gemeinde sämtliche Tätigkeiten wie z.B. Abrechnung, Verwaltung der Säule oder die anhängigen Bankgeschäfte.

Innerhalb dieses Verbundes ist das Aufladen des E-Autos für den Bürger überall dort möglich, wo dieser Fremdanbieter Ladesäulen anbietet. Dadurch werden die Ladekosten sehr günstig gehalten.

Eine Einzellösung (Gemeinde ist Anbieter) wäre möglich. Die dann anfallenden Kosten für die Tätigkeiten (siehe oben) müsste die Gemeinde tragen. Der Strom müsste dann vermutlich teurer angeboten werden. Der Bürger könnte nur über die Gemeinde einen eigene(n) Chip/RFID-Karte oder QR-Code beziehen.

Grundsätzlich sollte nun abschließend geklärt werden, ob Bedarf an einer E-Auto Ladesäule besteht, welche Ladesäulenart gewünscht ist und welches Abrechnungssystem am sinnvollsten wäre.

Sitzungsverlauf

Herr Dr. Gasser schlägt vor, diesen Top zurückzustellen und zunächst noch einmal in der Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses zu behandeln.

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2017 ö 10

Sach- und Rechtslage

Herr GR Schindlbeck greift nochmals die Thematik Krankenhausstandort / Herausnahmeverfahren aus dem Grünzug auf und wehrt sich ausdrücklich gegen die pauschale Verurteilung des Gemeinderates und die falsche Behauptung, an dieser Stelle ein Gewerbegebiet entwickeln zu wollen.

Datenstand vom 29.06.2018 10:50 Uhr