Datum: 04.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und zwei Stellplätzen; Bauort: Fl.Nr. 586/3, Inningerstraße 22a, Bauantrag-Nr.12/2017
2 Bauantrag zur Anbringung des EDEKA Schriftzugs (Werbeanlage); Bauort: Fl.Nr.222/3 u. 221, Hauptstraße 40 in Seefeld; Bauantrag-Nr.07/2017
3 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und zwei Stellplätzen; Bauort: Fl.Nr. 586/3, Inningerstraße 22a, Bauantrag-Nr.12/2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 04.04.2017 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.586/3 mit einer Größe von 569 m² liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.

Derzeit ist das Grundstück noch mit einem Wohnhaus bebaut, welches im Rahmen des Bauantrags jedoch zum Abriss vorgesehen ist.

Der vorliegende Bauantrag sieht die Errichtung eines Einfamilienhauses mit den Ausmaßen 12,50 m x 8,50 m in einer Bebauung KG, EG, OG (zwei Vollgeschosse) vor. Die Einzelgarage mit einem Abstellraum wird östlich an das Gebäude angeschlossen. Die Einliegerwohnung befindet sich im EG. Der Keller wird als Lager und Hobbyraum genutzt. Die GR beträgt 135,65 m², damit ergibt sich grundstücksbezogen eine GRZ von 0,24. Die GFZ 224,93 m², die GRZ beträgt grundstücksbezogen 0,40. Die Wandhöhe beträgt zur Terrasse hin 5,405 m, straßenabgewandt 5,225 m. Das Dach ist als symmetrisches Satteldach mit einer Dachneigung von 23 Grad geplant.

Die Zufahrt erfolgt über die Ortsstraße am Mittelfeld. Im Übrigen ist das Grundstück mit den erforderlichen Versorgungsleitungen erschlossen.

Es werden insgesamt 3 Stellplätze geschaffen. Zwei Stellplätze dienen der Hauptwohnung, ein Stellplatz ist für die Einliegerwohnung vorgesehen. Die Anforderungen der geme indlichen Stellplatzsatzung sind somit erfüllt.

Anlagen:

-Eingabepläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 21.03.2017 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 21.03.2017 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauantrag zur Anbringung des EDEKA Schriftzugs (Werbeanlage); Bauort: Fl.Nr.222/3 u. 221, Hauptstraße 40 in Seefeld; Bauantrag-Nr.07/2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 04.04.2017 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die beiden Fl.Nrn. 222/3 und 221 bilden das Grundstück des bestehenden Tengelmann Supermarktes. Im Rahmen der Übernahme der Tengelmannfilialen durch die Firma EDEKA ist der Austausch des bestehenden Schriftzugs der Firma Tengelmann über dem Eingang geplant.

Der Bauantrag sieht einen in etwa größengleichen Schriftzug vor. Das vorgelagerte gelbe Schild hat eine Größe von 96 cm in der Höhe x 79 cm in der Breite. Die folgenden blauen Buchstaben des Namens EDEKA haben eine Höhe von 48,5 cm.

Eine Reglung in den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ortsmitte-Teil Hauptstraße“ existiert nicht. Daher ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

Aufgrund des baulich vorgegebenen Platzes bewegt sich der Ersatz der Werbeanlage in denselben Dimensionen wie der Bestand.

Anlagen:

  • Eingabeplanung (Ansichten)

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 01.03.2017 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 01.03.2017 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 04.04.2017 ö 3
Datenstand vom 02.03.2018 08:41 Uhr