Datum: 02.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: Fl.Nr.5/7, Pointweg 5 in Hechendorf; Bauantrag-Nr. 19/2017
2 Sonstiges

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1. Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: Fl.Nr.5/7, Pointweg 5 in Hechendorf; Bauantrag-Nr. 19/2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 02.05.2017 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück mit einer Größe von 1.346 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als reines Wohngebiet“ (WR) dargestellt.

Derzeit befindet sich auf dem Grundstück ein eingeschossiges Wohnhaus, das im Rahmen des Bauantrags zum Abriss vorgesehen ist.

Der Bauantrag sieht die Errichtung eines Einfamilienhauses in dreigeschossiger Bauweise mit dem Dachgeschoss als zurücktretendes Staffelgeschoss mit symmetrischem Satteldach vor. Die Garage mit angeschlossenem Müll und Gerätehaus wird grenzständig, teilweise untergeordnet (unter 1/3) in das Wohnhaus integriert. Im Dachgeschoss, bzw. auf dem Obergeschoss ist seeseitig eine Dachterrasse geplant.

Das Wohnhaus wird in den Abmessungen 18,60m x 12,10 m im Erdgeschoss errichtet bei einer Bebauung mit drei Vollgeschossen (EG, OG, DG, der Keller zählt nicht als Vollgeschoss). Die überbaute Grundfläche (GR) beträgt 225,42 m², mithin ergibt sich  eine GRZ von 0,17. Die Geschossfläche beträgt 472, 25 m², mithin eine GFZ von 0,35.

Die Wandhöhe ist bezogen auf das natürliche Gelände straßenseitig, bis zur Oberkante des Obergeschosses mit 5,88 m bzw. 5,94 m geplant. Das Dachgeschoss ist straßenseitig 2,24 m zurückgerückt, die Oberkante des Terrassengeländers befindet sich bei 7,12 m über dem Gelände. Die Wandhöhe auf der straßenabgewandten Seite des Gebäudes beträgt 9,35 m. Das angrenzende Nachbargrundstück steht im Eigentum des Vaters der Bauwerberin. Für das Dachgeschoss liegt eine Abstandsflächenübernahme auf vorgenanntes Grundstück vor.

Die Garage ist auch als teilintegrierte Garage im Wohnhaus nach Art.6 Abs.9 BayBO hinsichtlich der Abstandsflächen privilegiert, weil es sich um eine reine Gargennutzung und keine Hauptnutzung handelt. Der Anbau des Müll- und Gerätehauses auf einer Stütze ist als einem Gebäude vergleichbar zu werten, mit einer fiktiven Außenwand. Da seine Länge 5m nicht überschreitet und die Grundstücksgrenze des Baugrundstücks länger als 42m ist, handelt es sich auch bei dem Anbau um ein nach  Art.6 Abs.9 BayBO abstandsflächenrechtlich privilegiertes „Gebäude“.

Der Baukörper fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Auf dem unmittelbaren Nachbargrundstück Fl.Nr.5/5 (Bahnweg 25) befindet sich bereits ein Wohnhaus mit drei Vollgeschossen und einer Wandhöhe von 9,80 m. Bei dem Baugrundstück handelt es sich um ein Hanggrundstück. Bezogen auf die Oberkante Fertigfußboden beträgt die Wandhöhe 8,60 m. Das Gelände um das Gebäude ist im Rahmen von ca. 60 cm zur Anböschung und Ausgleich vorgesehen.

Entsprechend der Wohnfläche von 337,18 m² sind nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Seefeld zwei Stellplätze zu schaffen. Im Stellplatznachweis werden 3 Stellplätze nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 18.04.2017 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 18.04.2017 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 02.05.2017 ö 2
Datenstand vom 02.03.2018 08:44 Uhr