Datum: 27.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte (5+6) neu; Bauort: Fl.Nr.919/8, Graf-Toerring Straße; Bauantrag-Nr. 25/2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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6. Sitzung des Bauausschusses
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27.06.2017
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ö
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Beschließend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.919/8 der Gemarkung Oberalting-Seefeld hat derzeit eine Größe von 2.007 m². Aus dem Grundstück wird das zukünftige Baugrundstück mit einer geplanten Größe von 1006 m² herausgemessen. Das Baugrundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im rechtwirksamen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet (MI) dargestellt.
Das Bauvorhaben wurde als Bauantrag-Nr.70/2016 bereits in der Sitzung vom 06.12.2016 ablehnend vom Bauauschuss hinsichtlich des Einvernehmens behandelt. Der Bauantrag wurde vom Landratsamt Starnberg als Genehmigungsbehörde ebenfalls als nicht genehmigungsfähig nach § 34 BauGB beurteilt. Die Beurteilung stützte sich dabei auf die Wandhöhe. Aufgrund der Abgrabungen für die Garagenzufahrten von der Graf-Toerring-Straße betrug die Wandhöhe ab dem Straßenniveau 9,64 m, die Firsthöhe 13,99 m.
In der Sitzung vom 14.03.2017 wurde ein weiterer Bauantrag (Bauantrags-Nr.06/2017) ablehnend behandelt. Der Bauausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen im Hinblick auf den ein fehlendes „Einfügen“ nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung nicht. Grund hierfür war wiederum die Höhenentwicklung der Wandhöhe, trotz geänderter Zufahrtssituation (Verengung der Zufahrten) der Garagen im UG, im Vergleich zum vorangehenden Bauantrag. Eine Ersetzung des nicht erteilten Einvernehmens der Gemeinde durch das Landratsamt in Starnberg erfolgte nicht.
Nach erneuter Bauberatung beim Landratsamt Starnberg legt der Bauwerber nunmehr einen neuen Bauantrag (Bauantrags-Nr.25/2017) vor. Inhalt des Bauantrags ist die Änderung im vormaligen UG, welches durch komplette Überschüttung nunmehr zum Kellergeschoss wird. Die Garagen sind im neuen Antrag rechts und links des Gebäudes geplant. Ziel war es, das vormals dreigeschossige Erscheinungsbild durch das straßenseitig teilweise freiliegende UG aufzulösen und die Wandhöhe straßenseitig zu verringern.
Der neue Baukörper ist somit geplant in einer Bebauung KG, EG, OG, DG (drei
Vollgeschosse) in den Ausmaßen 18,96 mx 12,99m Die überbaute Grundfläche für das Haus (GR1) beträgt 242,59 m², die GR2 mit den sonstigen versiegelten Flächen nach § 19 Abs.4 BauNVO beträgt 331,13m². Die Geschossfläche beträgt 727,77 m².
Die Wandhöhe beträgt gemessen ab der Geländeoberfläche 7,125 m, die Firsthöhe 12,045m.
Im vormaligen Bauantrag trat die Wandhöhe gemessen ab dem Straßenniveau, wegen der Garagenzufahrten im abgegrabenen UG, mit 9,64 m in Erscheinung.
Die Dachform wurde von einem Satteldach in ein
Krüppelwalmdach geändert, um die Mächtigkeit zu reduzieren.
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 12.06.2017 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 12.06.2017 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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6. Sitzung des Bauausschusses
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27.06.2017
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Datenstand vom 02.03.2018 08:44 Uhr