Datum: 19.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls vom 08.08.2017
3 Berichterstattung / Bekanntgaben
4 Neubau Feuerwehrgerätehaus Hechendorf; Status Vorentwurfsplanung
5 Kinderhort Seefeld OT Hechendorf; Vorstellung der Planung
6 Diskussion über mögliche Standortalternativen für einen ggf. erforderlichen Krankenhausneubau in der Gemeinde Seefeld; Antrag der SPD-Fraktion
7 Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
8 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Nachbargemeinden Inning, Weßling und Wörthsee
9 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 1

Sach- und Rechtslage

Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 08.08.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Berichterstattung / Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 3
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4. Neubau Feuerwehrgerätehaus Hechendorf; Status Vorentwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 4

Sach- und Rechtslage

Zur Sitzung wird Herr Dr. Schnitzler (SeeKU) anhand der Präsentation (Anlage) den neuesten Stand zum Neubau „Feuerwehrgerätehauses Hechendorf“ vorstellen und die Kosten aufzeigen.

Sitzungsverlauf

Herr Dr. Schnitzler stellt die verschiedenen Varianten zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Hechendorf vor und erläutert die Kosten.
Das Gremium beschließt die weitere Planung mit der Variante 4 und einem Kostenrahmen in Höhe von ca. 2,58 Mio €.

Beschluss

Das Gremium beschließt die weitere Planung mit der Variante 4 und einem Kostenrahmen in Höhe von ca. 2,58 Mio €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Kinderhort Seefeld OT Hechendorf; Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 14.03.2017 wurde der Neubaumaßnahme „Hort Hechendorf“ zugestimmt.
Das beauftragte Architekturbüro Lotter aus Diessen hat hierzu, in Abstimmung mit der Verwaltung und dem Träger eine Planung erarbeitet, die in der heutigen Sitzung vorgestellt wird.
Vor Einreichen des Bauantrages ist  die Fassadengestaltung zu diskutieren und festzulegen.

Sitzungsverlauf

Herr Lotter (Architekt) stellt dem Gremium die Planung für den Anbau des Horts an die Grundschule Hechendorf vor. Diese wird grundsätzlich befürwortet. Der Vorschlag der äußeren farbigen Gestaltung mittels Platten die vandalismussicher sind, findet aufgrund der höheren Kosten keine Zustimmung. Es soll eine Putzfassade zur Ausführung kommen, die eventuell farbig gestaltet werden kann.
Es wird eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, die die weitere Gestaltung und Materialauswahl erarbeitet. Die Arbeitsgemeinschaft bilden Frau Senft, Frau Dr. Altenberger, Herr Schneider, Herr Haberkorn. Bei der Gestaltung sollen auch die Hortkinder mit einbezogen werden.

Beschluss

Die Planung für den Anbau des Horts an die Grundschule Hechendorf wird befürwortet.
Bezüglich der Fassadengestaltung wird eine Arbeitsgruppe gebildet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Diskussion über mögliche Standortalternativen für einen ggf. erforderlichen Krankenhausneubau in der Gemeinde Seefeld; Antrag der SPD-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Krankenhauszweckverband unterhält in der Gemeinde Seefeld, Hauptstraße 23, eine chirurgische Klinik mit ca. 75 Betten. Die Geschäftsführung der Klinik wurde Anfang 2017 durch den Geschäftsführer der Klinik Starnberg GmbH übernommen. Diese prüft zurzeit, ob die Klinik Seefeld am jetzigen Standort saniert und erweitert werden kann bzw. ob ein Alternativstandort für einen Neubau gesucht werden muss.

Als möglicher Ersatzstandort wurden insbesondere Flächen an der Staatsstraße St 2068 gegenüber dem Technologiepark gehandelt, die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wurden. Weitere Alternativstandorte z.B. unterhalb des Bahnhofes Hechendorf oder an der Staatsstraße St 2070 gelegene Flächen am westlichen Ortsausgang von Hechendorf waren ebenso im Gespräch, wurden bislang aber als weniger geeignet eingestuft.

Mit Schreiben vom 07.07.2017 hat die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt, die Standortfrage nochmals öffentlich im Gemeinderat zu behandeln und mögliche Standortalternativen im Detail zu diskutieren. Dies soll nun in heutiger Sitzung erfolgen.

Anlagen
Antrag der SPD-Fraktion vom 07.07.2017
Übersichtsplan mit Darstellung möglicher Alternativstandorte

Sitzungsverlauf

Lt. Schreiben von Herrn Dr. Weiler vom 18.09.2017, das als Tischvorlage ausgereicht wurde,  wird eine Sanierung und Erweiterung der Klinik Seefeld am jetzigen Standort möglich sein. In der darauffolgenden Diskussion wird beschlossen, den Antrag des Herausnahmeverfahrens für den Alternativstandort „Eichenallee“ beim Regionalen Planungsverband zurückzuziehen.
Der Antrag der SPD Fraktion zur Ermittlung von Alternativstandorten wird ebenfalls zurückgezogen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den im Zuge des Anhörungsverfahrens zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München eingereichten Antrag zur Beantragung der Herausnahme eines Teilbereichs aus dem Regionalen Grünzug mit rund 25.000 m² zurückzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 7

Sach- und Rechtslage

In § 5a der derzeit gültigen Hundesteuersatzung vom 20.11.2006 wird der Begriff des Kampfhundes erläutert und im Einzelnen aufgelistet, welche Hunderassen unter diesen Begriff fallen.

Nachdem diese Auflistung der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit entnommen wurde, wird empfohlen, den § 5a in § 6 abzuändern und nur noch den Verweis auf diese Verordnung niederzuschreiben (s. Anlage).
Es hat sich herausgestellt, dass diese Verordnung immer wieder geändert wird durch Hinzunahme neuer Hunderassen bzw. durch Wegfall der Annahme der Aggressivität bei manchen Hunden und somit Herausnahme aus der Auflistung.
Die folgenden Paragraphen sind jeweils um 1 zu erhöhen.

Außerdem schlägt die Verwaltung vor, den derzeit gültigen jährlichen Steuersatz von 45 Euro auf 60 Euro (Kampfhunde 600 Euro) anzuheben.
Hintergrund sind die extrem gestiegenen Kosten im Bereich der „Entsorgung“ (wie z.B. zusätzliche Hundeentsorgungsstationen, Ersatz nach Vandalismus, zusätzliche Personal- u. Maschinenkosten für das Aufstellen, Überwachen und Entsorgen der Beutel, Anstieg des Kaufs der Bio-Entsorgungsbeutel).

Die Verwaltung bittet, den neu bezeichneten § 12 (Anzeigepflichten) im Absatz 1 um folgenden Satz (3) zu erweitern:
An Hunden, die sich außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes aufhalten, ist eine gültige Steuermarke sichtbar zu befestigen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Erhöhung der Hundesteuer auf 60 € pro Hund (Kampfhunde 600 €) zum 01.01.2018 zu.
Die Satzung wird zudem in dann § 6 dahingehend geändert, dass die frühere Auflistung (in § 5a) entfällt und dafür der Verweis auf die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit aufgenommen wird.
§ 12 wird im Absatz 1 um folgenden Satz erweitert: An Hunden, die sich außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes aufhalten, ist eine gültige Steuermarke sichtbar zu befestigen.

Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Nachbargemeinden Inning, Weßling und Wörthsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 8

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Inning a. Ammersee: Einbeziehungssatzung „Am Birkenweg“        

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning a. Ammersee hat am 07.03.2017 beschlossen, im Bereich des Birkenweges im Nordwesten des Ortsteils Inning eine Ergänzungssatzung im Sinne von § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen.

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht auf mehreren potentiellen Wohnbaugrundstücken im Bereich des Birkenwegs. Die bisher als Außenbereich zu betrachtenden Grundstücke sollen durch die Erstellung der Satzung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen und der Ortsrand an dieser Stelle somit abgerundet werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 25.08.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf der Einbeziehungssatzung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Inning a. Ammersee (www.inning.de) unter Aktuell eingesehen werden.


II.        Gemeinde Weßling: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat am 21.03.2017 beschlossen, ein Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ durchzuführen.

Mit der gegenständlichen Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Konzentrationsfläche Kiesabbau östlich des Weßlinger Ortsteils Hochstadt geschaffen werden. Demzufolge sollen die im Regionalplan als Vorbehaltsfläche ausgewiesenen Flurstücke 136, 137, 249, 250 sowie 251, jeweils Gemarkung Hochstadt, zukünftig für die Gewinnung von Kies im Trockenabbau mit anschließender Wiederverfüllung zur Verfügung gestellt werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 04.09.2017 im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebeten.

Bereits im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens wurde beschlossen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wurde (siehe Beschluss vom 27.06.2017). Hierzu haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, so dass von Seiten der Verwaltung empfohlen wird, erneut keine Einwände oder Bedenken vorzutragen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.


III. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 65 „Südlich des Taubenweges“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat am 03.07.2017 beschlossen, für einen bislang unbebauten Teilbereich südlich des Taubenweges im Ortsteil Steinebach den Bebauungsplan Nr. 65 „Südlich des Taubenweges“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnbebauung im Bereich einer Baulücke südlich des Taubenweges im Ortsteil Steinebach. Die Fläche ist nach Einschätzung des Landratsamtes derzeit als Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzustufen und somit einer Wohnbebauung bislang nicht zugänglich. Durch die Festsetzung als reines Wohngebiet (WR) soll nun die Errichtung von 3 Einzelhäusern und einem Doppelhaus ermöglicht werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 05.09.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf des Bebauungsplanes gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Sitzungsverlauf

Es werden keine Einwände vorgebracht.

Beschluss

I.        Gemeinde Inning a. Ammersee: Einbeziehungssatzung „Am Birkenweg“        

Die Einbeziehungssatzung „Am Birkenweg“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


II.        Gemeinde Weßling: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes        

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


III. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 65 „Südlich des Taubenweges“

Der Bebauungsplan Nr. 65 „Südlich des Taubenweges“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 9

Sach- und Rechtslage

Es wird darauf hingewiesen, dass es separate Plakattafeln für die Wahlen gibt, an denen die Parteien die Wahlplakate aufhängen können. Es wird kritisiert, dass dennoch einige Parteien entgegen Absprache darüber hinaus plakatieren.

Seit einigen Wochen parkt in der Seefelder Straße, OT Hechendorf, Höhe Hs.Nr. 11/13 ein großer PKW im Kurvenbereich. Es kam bereits vermehrt zu gefährlichen Situationen, da der Gegenverkehr nicht ausreichend schnell erkannt werden kann. Bei einer Begehung mit der PI Herrsching wurde festgestellt, dass es sich aus Sicht der Polizei um keine unübersichtliche Stelle handelt. Daher handelt es sich bei dem Parkenden nicht um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO. Die Beantragung eines Haltverbotes beim LRA Starnberg, als zuständige untere Straßenverkehrsbehörde für die Staatsstraße 2070 erscheint nicht erfolgsversprechend, weil auch das Landratsamt eine Stellungnahme der PI Herrsching einholen wird.
Diese Aussage ist nach Meinung des Gremiums nicht hinnehmbar. Seitens der Verwaltung wurde die Verkehrsüberwachung bereits über das Erfordernis einer Geschwindigkeitsüberwachung an der Messstelle Bahnunterführung aufmerksam gemacht. Der Umweltausschuss wird sich im Nachgang an die durchgeführte Ortsbegehung weiter mit dem Thema beschäftigen und sich mit dem Landratsamt in Verbindung setzen.
Ein schwerer Unfall vor ca. 15 Jahren soll nachrecherchiert werden.

Datenstand vom 29.06.2018 10:52 Uhr