Datum: 24.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls des Bauausschusses vom 10.10.2017
3 Berichterstattung / Bekanntgaben
4 Geplante Erweiterung des Supermarktes an der Hauptstraße in Seefeld (EDEKA); Vorstellung des aktuellen Sach- und Planungsstandes, Billigung des Städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger, Einleitung des Bauleitplanverfahrens
5 Bebauungsplan "Genossenschaftswohnen in der Hedwigstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Ortsentwicklung in der Gemeinde Seefeld; Überlegungen zur Erarbeitung eines Ortsentwicklungskonzeptes
7 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
8 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 1

Sach- und Rechtslage

Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.

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2. Genehmigung des Protokolls des Bauausschusses vom 10.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Berichterstattung / Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 3
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4. Geplante Erweiterung des Supermarktes an der Hauptstraße in Seefeld (EDEKA); Vorstellung des aktuellen Sach- und Planungsstandes, Billigung des Städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger, Einleitung des Bauleitplanverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der bestehende Supermarkt in der Hauptstraße in Seefeld soll gemäß den Plänen des Grundstückseigentümers (Herr Walther Kloiber) sowie des aktuellen Betreibers (EDEKA) erneuert und erweitert werden. Die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sind dringend erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit des einzigen Vollsortimenters in der Gemeinde Seefeld zu sichern.

Die Gemeinde unterstützt das Projekt, da der Supermarkt eine wichtige Funktion für die Versorgung der Bevölkerung und für die Belebung der Seefelder Ortsmitte ausübt. Daher ist die Gemeinde auch bereit, eine für die Erweiterung des Supermarktes benötigte Teilfläche des gemeindlichen Grundstückes Flur Nr. 223 (ehemaliges Rathausgrundstück) an den Vorhabenträger zu verkaufen. Der vordere Teil des ehemaligen Rathausgebäudes (sog. „Rathausvilla“) soll jedoch in öffentlicher Hand verbleiben, um dem im Bürgerentscheid von 2014 geäußerten Bürgerwillen Rechnung tragen zu können. Darüber hinaus ist die Gemeinde auch gewillt, die erforderlichen planungsrechtlichen Schritte für das Vorhaben einzuleiten (Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, ggf. Änderung des Flächennutzungsplanes).

In den letzten Monaten wurden zahlreiche Gespräche und Verhandlungen zwischen allen Beteiligten geführt, um das Projekt weiter voranzutreiben und die Realisierbarkeit des Vorhabens zu prüfen. Mittlerweile liegen erste konkretere Planentwürfe des vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüros Gebauer für die Supermarkterweiterung vor. In enger Abstimmung mit der Verwaltung und unter Beteiligung von Fachplanern/-gutachtern wurden diese Pläne hinsichtlich der größten zu erwartenden Problempunkte untersucht (insbesondere Verkehr, Stellplatzsituation, Immissionsschutz). Die Untersuchungen ergaben, dass die Machbarkeit des Vorhabens grundsätzlich gegeben ist und die Planung auf dieser Basis fortgeführt und konkretisiert werden kann.  

Zur Fortsetzung der Planungen ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde erforderlich. Im städtebaulichen Vertrag sind u.a. das weitere Vorgehen, Zuständigkeiten, die Planungskostenübernahme durch den Vorhabenträger, Haftungsausschluss der Gemeinde usw. festgelegt. Die Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages ist sowohl voraussetzend für die Einleitung der nächsten planungsrechtlichen Schritte (Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) als auch für den Abschluss der entsprechenden Vertragswerke zwischen Vorhabenträger und Supermarktbetreiber (EDEKA).

Der aktuelle Sach- und Planungsstand wird in der heutigen Sitzung öffentlich vorgestellt.

Sitzungsverlauf

Herr Gebauer vom Planungsbüro des Vorhabenträgers stellt den aktuellen Planungsstand des Projektes dar. Insbesondere werden die Hochbauplanung (Erweiterungsbaukörper), die verkehrliche Erschließung und die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze näher erläutert.

Im Anschluss daran werden noch einige Detailfragen gestellt:
In Bezug auf den Immissionsschutz erklärt Herr Gebauer, dass gemäß vorliegendem Fachgutachten die heranzuziehenden Lärmrichtwerte voraussichtlich alle eingehalten werden können. Die Untersuchung hat dabei bereits Ladenöffnungszeiten bis 22:00 Uhr berücksichtigt.
Die verkehrliche Erschließung des Parkplatzes mit Begegnungsverkehr an der ersten Zufahrt im Bereich der Hauptstraße wird teilweise kritisch gesehen, in Kombination mit der zweiten Zufahrt mit Einbahnstraßenregelung im rückwärtigen Bereich aber als machbar betrachtet.
In Bezug auf die Nachnutzung des Rathausanbaus, der an den Vorhabenträger verkauft werden soll, wird von Herrn Gebauer dargelegt, dass die Räumlichkeiten nur teilweise für Büroräume von EDEKA benötigt werden. Die Nutzung der restlichen Flächen ist momentan noch offen. Herr Bgm. Gum bemerkt, dass der momentan als Trauungszimmer genutzte Sitzungssaal dann ggf. weiterhin als solcher genutzt werden könnte.
Die Anregung der Unterbringung mehrerer Wohneinheiten anstatt der nur geplanten drei größeren Wohnungen lässt sich aufgrund der fehlenden Flächen für die dann zusätzlich erforderlichen Stellplätze wohl nicht realisieren.
Herr Gebauer und Herr Bgm. Gum bestätigen, dass nach Erweiterung der Verkaufsflächen auch ein Drogeriesortiment mit ins Angebot aufgenommen werden soll.  

Hinsichtlich des Städtebaulichen Vertrages wurden kurz vor der Sitzung noch letzte Details mit dem Vorhabenträger geklärt. Der Vorhabenträger äußerte in Gesprächen den Wunsch, nicht mehr an den städtebaulichen Vertrag gebunden zu sein, wenn der Grundstückskaufvertrag über eine Teilfläche aus dem Rathausgrundstück mit der Gemeinde nicht zustande kommt und/oder wenn die Bank eine Finanzierung des Vorhabens ablehnt. Aufgrund der Kurzfristigkeit kann der angepasste Vertragsentwurf nicht zur Einsicht vorgelegt werden. Das Gremium stimmt der Aufnahme einer entsprechenden Klausel in den städtebaulichen Vertrag zu. Ferner wird die Verwaltung ermächtigt redaktionelle Änderungen und Anpassungen im Vertragstext noch vorzunehmen.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Entwurfsplanung für die Erweiterung des Supermarktes an der Hauptstraße in Seefeld zustimmend zur Kenntnis.

2. D er Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines angepassten städtebaulichen Vertrages mit dem   Vorhabenträger, vorbehaltlich noch durch die Verwaltung vorzunehmender redaktioneller Änderungen und der Aufnahme einer Lösungsmöglichkeit des Vorhabenträgers im Falle eines nicht zustande gekommenen Grundstückskaufvertrags über das Vorhabengrundstück oder einer Ablehnung der Finanzierung des Vorhabens durch die Bank zu. Das Datum des Kaufvertrags ist durch die Verwaltung zu bestimmen.


3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan "Genossenschaftswohnen in der Hedwigstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13aBauGB aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine von der MARO Genossenschaft betriebene Wohnanlage im Bereich der Hedwigstraße, südöstlich des Kinderhauses St. Hedwig. Das Projekt sieht die Errichtung von zwei reihenhausartigen Bauzeilen mit mehreren Wohneinheiten für senioren- und generationsübergreifendes Wohnen in Genossenschaftsform vor.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird vom Planungsbüro Skorka in heutiger Sitzung vorgestellt. Zudem wird das von der MARO Genossenschaft beauftragte Architekturbüro Sunder-Plassmann das zugrundeliegende und konkretisierte Bebauungskonzept des Vorhabens erläutern.

Sitzungsverlauf

Der Bebauungsplan sowie das zugrundeliegende Bebauungskonzept werden von der Stadtplanerin Frau Skorka und vom Architekten der MARO-Genossenschaft, Herrn Sunder-Plassmann, näher erläutert. Im Anschluss werden noch einige Detailfragen aus dem Gremium zu Tiefgarage/Tiefgaragenabfahrt, Feuerwehrzufahrt und Mülltonnenabstellflächen geklärt.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ in der Fassung vom 24.10.2017, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Ortsentwicklung in der Gemeinde Seefeld; Überlegungen zur Erarbeitung eines Ortsentwicklungskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 6

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinde Seefeld sind derzeit mehrere große Projekte mit weitreichenden Auswirkungen auf die Ortsentwicklung in Planung oder bereits in Umsetzung (Erweiterung EDEKA in Seefeld, Entwicklung im Bereich Am Oberfeld, Einheimischenmodell usw.). Vor dem Hintergrund der rasanten baulichen Entwicklung im Umland von München, des steigenden Wohndrucks und der stetig wachsenden Nachfrage nach neuen Bauflächen zeichnen sich zudem weitere größere Infrastrukturprojekte ab. Die Gemeinde steht einem hohen Entwicklungs- und Handlungsdruck gegenüber, auf den sie entsprechend reagieren muss. Zugleich dürfen wichtige andere Belange wie eine koordinierte städtebauliche Entwicklung, Natur- und Landschaftsschutz, Artenschutz, Denkmalpflege usw. nicht vernachlässigt werden. Die Gemeinde muss versuchen, innerhalb dieses Spannungsfeldes einen gerechten Interessensausgleich zu finden.

Bisher lag der Schwerpunkt der Ortsentwicklung – insbesondere auch aufgrund der hinsichtlich Natur- und Landschaftsschutz sehr sensiblen Lage der Gemeinde Seefeld – weniger auf einer Vorrats- und Angebotsplanung wie sie im Umland von München weit verbreitet ist, sondern eher auf einer konkreten Bedarfs-/Einzelfallplanung. Dies kann jedoch zu Defiziten bei der Abstimmung der einzelnen Projekte untereinander führen und eine koordinierte Ortsentwicklung erschweren. Infolge des steigenden Entwicklungsdrucks bei gleichzeitig begrenzten Entwicklungsmöglichkeiten ist eine ganzheitliche und langfristige Handlungsstrategie von zunehmender Bedeutung.    

Darüber hinaus zeigt sich in der Gemeinde ein erhöhtes Interesse an stärkerer Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Bezug auf die allgemeine Ortsentwicklung. Folglich sollten Möglichkeiten geprüft werden, wie die Öffentlichkeit im Bereich der Ortsentwicklung stärker eingebunden werden kann.

Die Verwaltung schlägt daher vor, Möglichkeiten und Handlungsansätze für die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes näher zu prüfen. Ziel wäre die Erarbeitung einer koordinierten,  langfristigen und auf intensiver Bürgerbeteiligung basierenden gemeindlichen Handlungs- und Entwicklungsstrategie, die ggf. auch in eine verbindliche Planung (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes) einfließen könnte.      

Sitzungsverlauf

Herr Bgm. Gum erläutert den dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf ein Ortsentwicklungskonzept. Der Vorschlag wird zum Großteil positiv aufgenommen, teilweise aber auch kritisch gesehen. Befürchtet wird u.a., dass Grundstückspreise von Potentialflächen in die Höhe getrieben und ggf. nicht erfüllbare Wünsche/Begehrlichkeiten in der Bevölkerung geweckt werden könnten. Grundsätzlich überwiegt aber die Zustimmung, da hier insbesondere auch die Möglichkeit besteht, die Öffentlichkeit intensiver an der Ortsentwicklung zu beteiligen und somit eine größere öffentliche Akzeptanz und einen breiteren Konsens bei zukünftigen Projekten zu erzielen. Es wird angeregt, möglichst strukturiert und zielorientiert an die Sache heranzugehen und in einem ersten Schritt Zielstellungen und Themenfelder konkret herauszuarbeiten.
Die Verwaltung soll nun zunächst allgemein näher prüfen, welche Möglichkeiten und Handlungsansätze für die Erarbeitung eines Ortsentwicklungskonzeptes bestehen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten und Handlungsansätze für die Erarbeitung eines Ortsentwicklungskonzeptes näher zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö Beschließend 7

Sitzungsverlauf

Die Veröffentlichung der Tagesordnungspunkte wird zur Kenntnis genommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zukünftig ein fester Top mit den Bekanntgaben in die Gemeinderatssitzungen aufgenommen wird.

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.10.2017 ö 8

Sach- und Rechtslage

Es wird nach Neuigkeiten im Zuge der Sanierung und Erweiterung der Chirurgischen Klinik Seefeld gefragt. Herr Gum erläutert dazu, dass es noch keine neuen Erkenntnisse gibt.

Datenstand vom 29.06.2018 10:54 Uhr