Datum: 14.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung der Protokolle vom 10.10.2017 und 24.10.2017
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Antrag Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur Fortführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2018
5 Antrag der Energie-Genossenschaft Fünfseenland eG auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet
6 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
7 Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 1"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
8 Kinderhort Seefeld, OT Hechendorf; Architektenvertrag IB Lotter Beauftragung der Leistungsphasen 5-7
9 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Herrsching
10 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 1

Sach- und Rechtslage

Ein Bürger informiert sich über den Stand Ziegenstall/Cichon.

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2. Genehmigung der Protokolle vom 10.10.2017 und 24.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 3

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 08.08.2017


TOP 3: St 2070 OD Hechendorf, Inninger Straße - 1. Nachtragsvereinbarung

Beschluss:

Das Gremium stimmt der Beauftragung der Nachtragsvereinbarung für das Nachtragsangebot der Fa. STRABAG AG in Höhe von 12.619,60 € brutto zu. Die bisherige Auftragssumme von 1.593.800,73 € erhöht sich dadurch auf 1.606.420,33 €, die erforderlichen Mittel stehen auf der Haushaltsstelle 6302.95020 bereit.



Sitzung vom 19.09.2017


TOP 4: Brauchwasserversorgung in den OT Oberalting, Meiling und Unering

Beschluss:

Die Wasserentnahme soll mit Schlüssel und Hinweisschild geregelt werden.


TOP 5: Planerbeauftragung zur Einholung der Wasserrechtlichen Erlaubnisse für das Gemeindegebiet Oberalting-Seefeld

Beschluss:

Das Gremium stimmt der Beauftragung von Herrn Heinz Bittmann, Wengen 29a, 86911 Dießen für die Erstellung der Antragsunterlagen der wasserrechtlichen Erlaubnisse in den Einzugsgebieten
1 S bis 3 S mit den voraussichtlichen Kosten von

Einzugsgebiet 1 S        ca. 63 Stunden a 78 €/h netto =        4.914 € netto / 5.847,66 € brutto
Einzugsgebiet 2 S        ca. 55 Stunden a 78 €/h netto =        4.290 € netto / 5.105,10 € brutto
Einzugsgebiet 3 S        ca. 110 Stunden a 78 €/h netto =        8.580 € netto / 10.210,20 € brutto

zu.


TOP 6: St 2070 OD Hechendorf, Inninger Straße - 2. Nachtragsvereinbarung

Beschluss:

Das Gremium stimmt der Beauftragung der Nachtragsvereinbarung für das 2. Nachtragsangebot der Fa. STRABAG AG in Höhe von 7.900,30 € brutto zu. Die bisherige Auftragssumme inklusive erstem Nachtrag von 1.606.420,33 € erhöht sich dadurch auf 1.614.320,63 €. Die erforderlichen Mittel können, soweit die Mittel der Haushaltsstelle 6302.95020 nicht mehr ausreichen, über nicht benötigte Mittel der Haushaltsstelle 6301.95039 bereitgestellt werden.


TOP 7: Genehmigung überplanmäßige Ausgaben für den Erwerb einer Teilfläche aus Fl.Nr.11, am Eichtalweg, Gemarkung Drößling

Beschluss:

Für den mit Beschluss vom 18.07.2016 genehmigten Grunderwerb einer Teilfläche von ca. 3.027 m² aus dem Grundstück Fl.Nr.11, am Eichtalweg in Drößling werden überplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 640.000 Euro genehmigt.


TOP 8: Kostenübernahme für Vermessung Grundstück, Fl.Nr.889/18, Gemarkung Hechendorf

Beschluss:

1.
Die Kosten für die Vermessung und die Anpassung des Grundbuchs für das Grundstück Fl.Nr.889/18, Gemarkung Hechendorf, im Bereich des zugunsten der Gemeinde Seefeld bestehenden  Kanal- und Leitungsrechts, welches durch eine beschränkt persönliche Grunddienstbarkeit gesichert ist, werden maximal bis zu einer Höhe ca. 800,00 Euro übernommen.

2.
Der Löschung der beschränkt persönlichen Grunddienstbarkeit in Form eines Kanal- und Leitungsrechts am Grundstücken Fl.Nr.889/18 bzw. einem daraus gebildeten neuen Flurgrundstück der Gemarkung Hechendorf wird zugestimmt.


TOP 9: Genehmigung von Messungsanerkennung und Auflassung aus URNr.1679/N/2017 vom 07.09.2017

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunde UR.Nr.1679/N/2017 vom 07.09.2017 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Sitzungsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wird zur Kenntnis genommen.

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4. Antrag Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur Fortführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 4

Sach- und Rechtslage

1.        Wir beantragen die Fortführung des „Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ im Jahr 2018. Das Programm soll im Jahr 2018 mit € 75.000,- unterstützt werden.
2.        Sollten im Laufe des Jahres 2018 die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, soll der Zuschuss - unter Berücksichtigung der Haushaltslage - um bis zu € 25.000.- erhöht werden.

Begründung

-        Das oben genannte Förderprogramm unterstützt die Bemühungen des Landkreises und der Gemeinde, bis 2035 die Energiewende zu erreichen.
-        Durch die kontinuierliche Förderung in den vergangenen 19 Jahren wurde im Jahr 2017 eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 675 Tonnen erreicht (siehe beiliegende Statistik). Dies kommt allen Bürgern der Gemeinde zu Gute und leistet einen wesentlichen Beitrag, den Treibhauseffekt zu reduzieren und die lokale Energiewende zu erreichen.
-        Die im Jahr 2016 zusätzlich in die Richtlinien aufgenommene Förderung von Speichern wirkt sich sehr positiv auf die Energiebilanz und die Einsparung von CO2-Ausstoß aus.
-        Der Anfang Oktober 2016 in Kraft getretene internationale Vertrag zum Klimaschutz strebt eine Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf unter 2°C vor. Um dies zu erreichen, müssen die Anstrengungen deutlich verstärkt werden.

Beschluss

1.
Der Gemeinderat beschließt, das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2018 fort zu führen. Mittel in Höhe von 75.000,- € werden in den Haushalt für das Jahr 2018 eingestellt.

2.
Sollten im Laufe des Jahres die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, wird der Zuschuss – unter Berücksichtigung der Haushaltslage – um bis zu 25.000,- € erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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5. Antrag der Energie-Genossenschaft Fünfseenland eG auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 5

Sach- und Rechtslage

Die Energie-Genossenschaft Fünfseenland eG (EGF) stellt einen Antrag auf Zuschuss aus dem gemeindlichen Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie. Die EGF bezieht sich hier auf die Ziffer 3.7 „Sondermaßnahmen“ bei denen der Gemeinderat über Energiesparmaßnahmen und deren Förderhöhe abstimmen kann die nicht über das Förderprogramm abgedeckt sind, wie z.B. Blockheizkraftwerke, Beratungstätigkeiten oder unterstützende Tätigkeiten. Hier waren es Arbeiten im Zusammenhang mit dem Nahwärmenetz Seefeld.

Nachfolgender Auszug aus dem Antrag der EGF soll dies genauer erläutern.

„Wie bekannt, waren wir von Anfang an an den Überlegungen in Richtung Nahwärmenetz auf der Basis von regenerativer Energie beteiligt.

Durch unseren Einsatz konnten wir folgendes bewirken:
  • Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung Seefeld konnten sich davon überzeugen, dass ein Nahwärmenetz mit zentraler Wärmeerzeugung relevante Vorteile in Richtung Energiewende bringen würde. Während vorher ausschließlich die Einzelwärmebereitstellung auf der Basis von Öl und Gas (mit kleinen Anteilen an Holz) „üblich“ in Seefeld waren, steht nunmehr auch Nahwärme als u.U. sinnvolle Option mit im Raum.

  • Ein für das Thema Nahwärme ganz wesentlicher Akteur, die Firma Schlecht, konnte überzeugt und gewonnen werden, in das Thema Nahwärme erhebliche Mittel zu investieren. Zwar war die Erzeugung von Wärme mit Holz kein unbekanntes Thema, aber die Perspektiven zum Ausbau der Möglichkeiten ergaben sich erst auf der Basis der Anfragen und Erläuterungen der EGF.

  • Das Krankenhaus Seefeld hat sich ebenfalls über die Möglichkeit intensiv Gedanken gemacht und steht nunmehr einer Nutzung von regenerativer Energie aufgeschlossen gegenüber.

  • Es wurden mehrere Einzelhaushalte über die Möglichkeit mit Nahwärme zu heizen informiert und es wurde Aufklärungsarbeit geleistet. Wir standen für die energieverbrauchenden Bürgerinnen und Bürger in Seefeld für umfangreiche Fragen zur Verfügung. Wir haben sie beraten, ob ein Nahwärmeanschluss für sie lohnt und welche Folgen dieser für sie haben wird.

  • Die Besitzer des Technologieparkes und andere Gewerbeimmobilienbesitzer wurden informiert und sensibilisiert.

Als messbarer Erfolg kann festgehalten werden:

  • Die Firma Schlecht wird, soweit uns berichtet wurde, seine Wärmeerzeugung auf Basis von Holz modernisieren und über ein kleines Netz eigene Gebäude und zusätzlich weitere Gebäude Dritter mit Nahwärme versorgen. Ohne unseren Einsatz wäre das in dem Umfang bzw. so zeitig nicht erfolgt.“

Leider mussten zwischenzeitlich die Planungen zur Realisierung eines Nahwärmenetzes rund um das Krankenhaus abgebrochen werden, da sich die Klinikleitung trotz interessanter Ergebnisse nicht in der Lage sah eine positive Entscheidung zu treffen.

Die EGF hat mit Unterstützung von zwei Planungsbüros (Ing-Büro Böswirth, Kosten: 8.491,10 € und e-con GmbH, Kosten 4.000.- €) und mit eigenem Einsatz (in etwa die gleichen Kosten wie die Planer) eine ausführliche Planung über das mögliche Teilnetz durchgeführt. Z.B. Gespräche mit potentiellen Abnehmern, Prüfung der Örtlichkeiten (Krankenhaus) und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine umsetzbare Lösung.

Der konkrete Antrag der EGF lautet:

„In der Anfangsphase des Projektes hatte die Gemeinde das Vorhaben mit einem Betrag von 2.000.- € unterstützt. Eine weitere geplante Unterstützung der Gemeinde wurde kurzfristig in eine Beteiligung an der Energie-Genossenschaft Fünfseenland eG umgeändert. Dieses Kapital steht allerdings der Gemeinde nach der Kündigung der Geschäftsanteile wieder zur Verfügung.
Wir würden uns freuen, wenn die Gemeinde Seefeld uns einen Betrag von 10.000.- € für unsere Energieberatung und unsere Planungskosten ersetzen könnte.

Einschränkung:

Es könnte sein, dass das Klinikum die Planungen wieder aufgreift und wir das Vorhaben eines Nahwärmenetzes umsetzen können. In diesem Fall würden wir der Gemeinde anbieten, den Ertrag zurück zu erstatten, bzw. in anderweitige Energieaktivitäten in Seefeld zu investieren.

Für Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung. Sollte der Betrag, den die Gemeinde zur Verfügung stellen kann, niedriger ausfallen, würde uns das natürlich trotzdem sehr freuen.

Sitzungsverlauf

Der Zuschussantrag wird diskutiert. Zunächst wird vorgeschlagen, eine Übernahme der Kosten in Höhe von 5.000 € anzubieten. Alternativ könnten auch die Anteile der Gemeinde in der EGF aufstockt werden.
Da die EGF mit großem Engagement ehrenamtlich arbeite und der erbetene Betrag nur einen Teil der tatsächlich angefallenen Kosten darstelle, sollten die Auslagen in Höhe von 10.000 € erstattet werden.

Beschluss

Die Gemeinde Seefeld stimmt dem Antrag der Energie-Genossenschaft Fünfseenland eG auf einen Zuschuss aus dem gemeindlichen Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie zu und unterstützt diese mit einem Betrag von 10.000 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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6. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2017 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ durchzuführen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung einer Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes im Bereich Am Oberfeld 2. Der bestehende Legehennenstall soll durch einen Erweiterungsbau vergrößert und eine neue Halle für die Unterbringung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen errichtet werden.

Der aktuelle Vorentwurf des Bebauungsplanes wird in der heutigen Sitzung vorgestellt. Im Anschluss daran kann bei Zustimmung zur Planung der Vorentwurf des Bebauungsplanes gebilligt sowie der Beschluss zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst werden.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ und wird beauftragt, die Bebauungsplanunterlagen, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 14.11.2017 auszufertigen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 1"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 09.06.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 1“, Gemarkung Oberalting-Seefeld, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist eine sukzessive Neuüberplanung des gesamten Bereichs Roseggerstraße, um an dieser Stelle eine rechtssichere planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, welche der tatsächlich vorhandenen baulichen Situation sowie den aktuellen städtebaulichen Anforderungen und Rahmenbedingungen gerecht wird. Im Zuge der Planung wurden zudem Nachverdichtungspotentiale geprüft.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 27.06.2017 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 17.07.2017 bis zum 18.08.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.07.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 18.08.2017 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 1“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 14.11.2017). Die Abwägung vom 14.11.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 1“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 14.11.2017 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 1 “ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Kinderhort Seefeld, OT Hechendorf; Architektenvertrag IB Lotter Beauftragung der Leistungsphasen 5-7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 14.03.2017 wurde das IB. Lotter, Schützenstr. 14 in Diessen mit der Planung für den Abriss des bestehenden Hortes an die Grundschule in Hechendorf und dem Neubau beauftragt. Lt. Beschluss erfolgt die Beauftragung stufenweise.
In der ersten Stufe wurden die Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung bis einschl. Genehmigungsplanung) beauftragt. Die Genehmigungsplanung ist abgeschlossen, der Bauantrag liegt z.Zt. dem Landratsamt Starnberg zur Genehmigung vor.

Im nächsten Schritt sind die Leistungsphasen 5-7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) zu beauftragen.
Um die Ausschreibungen zeitnah durchführen zu können empfiehlt die Verwaltung das IB Lotter mit diesen weiteren Leistungsphasen zu beauftragen.

Beschluss

Das Gremium stimmt der Beauftragung der Leistungsphasen 5-7 an das IB Lotter, Schützenstraße 14 in 86911 Diessen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Herrsching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 9

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Andechs: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 4 „Carl-Orff-Volksschule (…)“        

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 04.07.2017 den Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Carl-Orff-Volksschule, Sporthalle, Freisportflächen und allgemeines Wohngebiet westlich des Steinrinnenweges im Gemeindeteil Erling“ gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist der in der Gemeinde Andechs bestehende Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungseinrichtungen, einer Sporthalle sowie Wohnbauflächen. Ziel der Planung ist demzufolge, das bestehende Baurecht auf einem gemeindeeigenen Grundstück neben der Grundschule im Ortsteil Erling zu ändern und zu erweitern, um künftig folgende Nutzungen unterzubringen: Kinderhaus mit Krippe, Kindergarten und Hort, Sporthalle für die Schul-, Vereins- und Freizeitnutzung, Wohnnutzung in Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 16.10.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut um Stellungnahme zu dem Entwurf der Bebauungsplanänderung gebeten.

Bereits im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens wurde beschlossen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wurde (siehe Beschluss vom 02.05.2017). Hierzu haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, so dass von Seiten der Verwaltung empfohlen wird, erneut keine Einwände oder Bedenken vorzutragen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bürgerservice / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


II.        Gemeinde Herrsching: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 43 „Wartaweil – Teil A“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat am 18.09.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 43 „Wartaweil – Teil A“ im Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 1739, 1739/1, 1743 und 1745, jeweils Gemarkung Herrsching, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.

Ziel der Bebauungsplanänderung soll die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Nutzungen sowie maßvolle Erweiterungsmöglichkeiten für den Bestand im Bereich Wartaweil am Ufer des Ammersees sein. Darüber hinaus sollen auch Neuentwicklungen ermöglicht werden, um einen wirtschaftlichen und attraktiven Betrieb des Naturschutz- und Jugendzentrums zu gewährleisten.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 18.10.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf der Bebauungsplanänderung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


III. Gemeinde Herrsching: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Kleingartenanlage“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat am 09.10.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 25 „Kleingartenanlage“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Obdachlosenunterkunft im Bereich der Gewerbestraße am nördlichen Ortsrand von Herrsching.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 18.10.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf der Bebauungsplanänderung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.

Sitzungsverlauf

Keine Einwände der Gemeinde Seefeld.

Beschluss

I.        Gemeinde Andechs: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 4 „Carl-Orff-Volksschule (…)“        

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Carl-Orff-Volksschule, Sporthalle, Freisportflächen und allgemeines Wohngebiet westlich des Steinrinnenweges im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


II.        Gemeinde Herrsching: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 43 „Wartaweil – Teil A“

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 Wartaweil – Teil A“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


III. Gemeinde Herrsching: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Kleingartenanlage“

Die Änderung des Bebauungsplan Nr. 25 „Kleingartenanlage“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 10

Sach- und Rechtslage

Es wird auf den Volkstrauertag am 19.11.2017 hingewiesen.

Es wird beantragt den Top 8 der nichtöffentlichen Sitzung öffentlich zu behandeln.
Beschluss:        2 : 17 (abgelehnt)

Es wird beantragt Herrn Notar Vollmer in den Vergabeprozess der Grundstücke des Einheimischenmodells mit einzubinden.
Beschluss:        2 : 17 (abgelehnt)

Datenstand vom 29.06.2018 10:54 Uhr