Datum: 12.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls vom 14.11.2017 und des Bauausschusses vom 24.10.2017 und 14.11.2017
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Bebauungsplan "Schützenstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 1. Änderung des Bebauungsplanes "Drößlinger Straße Teil II" (Jugend- und Pfarrheim); Abwägungs- und Satzungsbeschluss
6 Zuschussantrag der Freiwilligen Feuerwehr Hechendorf zu einem Mannschaftstransportwagen (MTW)
7 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Weßling
8 Anfrage der Gemeinde Wörthsee hinsichtlich einer Beteiligung der Gemeinde Seefeld an Verbesserungsmaßnahmen am Radwegenetz
9 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2017 ö 1

Sach- und Rechtslage

Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 14.11.2017 und des Bauausschusses vom 24.10.2017 und 14.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2017 ö Beschließend 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2017 ö 3

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 10.10.2017

TOP 3: Sanierung Wörthseestraße Zwischen HsNr. 55 und HsNr. 65

Beschluss:
1.        Der Gemeinderat stimmt der Sanierung der Wörthseestraße zwischen Hausnummer 55 und 65 zu.
2.        Der Gemeinderat stimmt der Auftragserweiterung an die Fa. Strobl zu. Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 15.000,- € stehen auf der Haushaltstelle 6300.51310 zur Verfügung.

TOP 6: Neubau der Aubachbrücke, Auftragsvergabe

Beschluss:
Das Gremium stimmt der Vergabe des Auftrages für den Neubau der Brücke über den Aubach an die Firma Eberl Bauunternehmung, Karwendelstraße 8, 82347 Bernried zum Angebotspreis von 72.860,51 € zu. Die erforderlichen Mittel stehen auf der Haushaltsstelle 6303.95020 zur Verfügung.


Sitzung vom 24.10.2017

TOP 3: Personalangelegenheit; Stellenplan, Zusätzliche Stelle für den Bauhof

Beschluss:
Für das Amt 3 (Bauamt) wird im Sachgebiet 36 (Bauhof) eine zusätzliche Stelle geschaffen. Eine Stelle mit der Wertigkeit E5/E6 ist in den Stellenplan aufzunehmen.

TOP 4: Genehmigung der Messungsanerkennung und Auflassung zum Grundstückskaufvertrag URNr.1777/V/2017, betreffend Fl.Nr.11, Gemarkung Drößling

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde UR.Nr.2112/V//2017 vom 04.10.2017 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan "Schützenstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2017 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des bislang unbeplanten Innenbereichs zwischen Schützenstraße und Drößlinger Straße am südöstlichen Ortsrand von Seefeld, der in städtebaulicher Hinsicht eine hohe Sensibilität aufweist.

Der Planentwurf wird von einem Vertreter des beauftragten Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Sitzungsverlauf

Herr Prells vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München stellt den aktuellen Vorentwurf des Bebauungsplanes vor und erläutert die städtebaulichen Hintergründe der Planung. Anschließend werden einzelne Sachverhalte und offene Fragestellungen im Gemeinderat diskutiert (u.a. Bebaubarkeit der Grundstücke, Verkehrssituation, Ausgestaltung des Straßenraumes, Höhengestaltung der Gebäude usw.). Durch das Gremium werden folgende Festlegungen für die Erarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfes und das weitere Verfahren getroffen:  
  • Das Baufeld im Bereich der Schützenstraße 3 soll im rückwärtigen Bereich um ca. 2 m erweitert werden, um dem Bauherrn eine größere Flexibilität im Falle einer Neuerrichtung des Gebäudes zu ermöglichen und die beengte Situation im Straßenraum zu entschärfen.
  • Die Festsetzungen zur Höhengestaltung der Gebäude werden noch offen gelassen. Im Zuge des weiteren Verfahrens soll entschieden werden, ob die Höhenbegrenzung über die Festlegung der Firsthöhe oder der Dachneigung erfolgen soll.
  • Aufgrund der sensiblen Lage im Nahbereich zum Mühlbach wird von Seiten des Gremiums vorgeschlagen, das zusätzliche Baufeld südlich der Schützenstraße 9 ersatzlos zu streichen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass an dieser Stelle bereits Baurecht gemäß § 34 BauGB bestünde und ein positiver, wenn auch mittlerweile abgelaufener Vorbescheid für ein Wohngebäude vorläge. Die Rücknahme des Baufeldes sei daher aus baurechtlicher Sicht als kritisch zu bewerten und könnte rechtlich anfechtbar sein. In expliziter Abstimmung spricht sich der Gemeinderat allerdings mehrheitlich für eine Streichung des Baufeldes aus (siehe Beschluss unter 1.).
  • Das Baufeld im Bereich Schützenstraße 13, welches sich ebenfalls im sensiblen Nahbereich zum Mühlbach befindet, wird gemäß Beschluss des Gemeinderates verkleinert und auf den aktuellen Bestand reduziert (siehe Beschluss unter 2.)
  • Aufgrund der gewachsenen Strukturen und diffusen Anordnung ist eine Festlegung von konkreten Standorten für Garagen und Stellplätze nur schwer möglich. Daher wird auf eine Verortung von Bauflächen für Garagen/Stellplätze verzichtet.
  • Der öffentliche Straßenverkehrsraum soll als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt werden.
  • Im weiteren Verfahren soll geprüft werden, ob der offene Verlauf des Mühlbaches erweitert werden kann.  

Beschluss 1

1.        Das zusätzliche Baufeld südlich der Schützenstraße 9 wird ersatzlos gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 2

2. Das Baufeld im Bereich Schützenstraße 13 wird verkleinert und auf den aktuellen Bestand reduziert.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

Beschluss 3

3.        Der Gemeinderat billigt den in heutiger Sitzung vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ mit den unter 1. und 2. explizit beschlossenen Änderungen sowie den im Rahmen der Diskussion vereinbarten Anpassungen (Erweiterung des Bauraumes im Bereich Schützenstraße 3, Offenhaltung einer Regelung zur Höhenbegrenzung, keine Verortung von Bauflächen für Garagen/Stellplätze, Festlegung des öffentlichen Straßenverkehrsraums als verkehrsberuhigter Bereich). Die Verwaltung wird beauftragt die Planunterlagen zum Vorentwurf, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 12.12.2017 auszufertigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Drößlinger Straße Teil II" (Jugend- und Pfarrheim); Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2017 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drößlinger Straße Teil II“ (Pfarr- und Jugendheim), Gemarkung Oberalting-Seefeld, im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

Ziel des Bebauungsplanes ist eine Konkretisierung/Klarstellung der Wandhöhenfestsetzung für den Bereich des Baufeldes auf den Grundstücken Flur Nrn. 22 und 25/2 (Gemarkung Oberalting-Seefeld) durch Festlegung eines konkreten unteren Bezugspunktes (absolute Höhenangabe in m ü. NN).

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 10.10.2017 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 27.10.2017 bis zum 28.11.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.10.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 28.11.2017 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drößlinger Straße Teil II“ (Pfarr- und Jugendheim) gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1 .        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 12.12.2017). Die Abwägung vom 12.12.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drößlinger Straße Teil II“ (Pfarr- und Jugendheim) mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 12.12.2017 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drößlinger Straße Teil II“ (Pfarr- und Jugendheim) ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Zuschussantrag der Freiwilligen Feuerwehr Hechendorf zu einem Mannschaftstransportwagen (MTW)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2017 ö 6

Sach- und Rechtslage

Die Freiwillige Feuerwehr Hechendorf bittet um einen Zuschuss zur Neuanschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW). Diese Bitte wurde bereits in der Powerpointpräsentation am 02.05.2017 von Herrn 1. Kommandanten Benjamin Grütze im Zusammenhang mit den erforderlichen vier Stellplätzen im „neuen Feuerwehrgerätehaus“ geäußert.

In diesem Fahrzeug können neun Personen zum Einsatz und Schulungen auf Kreisebene befördert werden. Dadurch entfallen die Einsatzfahrten mit Privatfahrzeugen im Ortsbereich und auch bei Sondereinsätzen des Einsatzleitwagens (stationiert in Meiling) im Landkreis Starnberg. Zudem werden in dem MTW Geräte zur technischen Hilfeleistung verladen, die restliche Gerätschaft wird im Anhänger mitbefördert.

Das Fahrzeug (ein Transporter) kostet mit feuerwehrtechnischem Ausbau rd. 61.500 €. Der staatliche Zuschuss beträgt: 12.500 €, somit verbleiben 49.000 €.
Der Feuerwehrverein Hechendorf verfügt durch einen Spendenaufruf und Rücklagen über 30.000 €, die für den Transporter eingesetzt werden sollen.
Der Verein bittet die Gemeinde daher um Bezuschussung dieses Fahrzeugs mit 19.000 €.

Diese Summe ist im Haushalt 2017 vorgesehen (HHst. 1300.93500), kann aber aufgrund der Lieferzeit des Fahrzeugs heuer nicht mehr ausgegeben werden, so dass der Betrag in den Haushalt für das Jahr 2018 einzuplanen ist.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr Hechendorf und bezuschusst diesen mit 19.000 €.

Die Haushaltsmittel (19.000 €) sind in den Haushalt für das Jahr 2018 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2017 ö 7

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Andechs: Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes        

Der Gemeinderat der Gemeinde Andechs hat am 26.09.2017 den Vorentwurf einschließlich Begründung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Andechs gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 14.11.2017 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanes gebeten.

Aus Sicht der Verwaltung der Gemeinde Seefeld wird wie folgt zur vorgelegten Planung der Gemeinde Andechs Stellung genommen:

Eine mögliche Planungsbetroffenheit der Gemeinde Seefeld könnte nur im Bereich der unmittelbar an Drößlinger Flur grenzenden Gemarkung Frieding gegeben sein. Für die restlichen Bereiche sind keine Auswirkungen auf die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld zu erwarten. Die Prüfungen beschränken sich somit auf die Planungen für den Ortsteil Frieding.

Nördlich der Ortslage Frieding ist die Ausweisung einiger Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien“, „Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte“ und „Straßen und Tiefbau“ vorgesehen. Im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen in diesem Bereich (Bebauungsplanentwurf „Frieding Nord“) wurden die Bauflächenausweisungen deutlich zurückgenommen. Ferner wurden die bisher großflächig geplanten Gewerbegebietsflächen umgewidmet in Sondergebietsflächen mit konkreter Zweckbestimmung (s.o.). Ergänzend hierzu wurde in der Begründung zum Flächennutzungsplan folgender Hinweis aufgenommen: „Die Ortsdurchfahrt Drößling ist nicht für einen Gewerbeverkehr ausgelegt. Daher ist die zu erwartende Verkehrsbelastung zu berücksichtigen und verkehrsarmes Gewerbe anzusiedeln.“

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, nochmals auf die Verkehrsproblematik in Bezug auf die Ortsdurchfahrt Drößling und die grundsätzlichen Bedenken der Gemeinde Seefeld in Hinblick auf gewerbliche Bauflächenausweisungen nördlich von Frieding hinzuweisen (siehe Beschlussvorschlag). Die im Vergleich zum Bebauungsplanentwurf „Frieding Nord“ nun vorgenommene, deutlich zurückhaltendere Planung auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist aber in jedem Falle zu begrüßen. Die Einwände und Hinweise der Gemeinde Seefeld, die im Zuge des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan „Frieding Nord“ vorgebracht wurden (siehe GR-Beschluss vom 11.03.2014), haben insofern Eingang in die nun vorliegende Planung der Gemeinde Andechs gefunden.

Abgesehen von einem kleineren redaktionellen Hinweis (falsche Bezeichnung „Starnberg“ im Bereich der benachbarten Gemarkung Drößling – siehe Beschlussvorschlag), sind aus Sicht der Verwaltung darüber hinaus keine weiteren Bedenken oder sonstigen Hinweise angezeigt.

Anlagen:
Kartenteil Auszug Frieding
Begründung Auszug Frieding
Überholter BP „Frieding Nord“ (2014)
Beschlussbuchauszug vom 11.03.2014 (Stellungnahme zu Bebauungsplan „Frieding Nord“)

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bürgerservice / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


II.        Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Nördlich Riedbergweg“ in Hochstadt

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 07.03.2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Nördlich Riedbergweg“ in Hochstadt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Abrundung des nördlichen Ortsrandes im Bereich des Riedbergwegs in Hochstadt. Insgesamt sollen drei neue (Wohn-)Baufelder festgesetzt werden, die planungsrechtlich bislang dem Außenbereich zuzurechnen sind. Die Ausweisung erfolgt analog zur umgebenden Bebauung als Dorfgebiet („MD“).

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 22.11.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf des Bebauungsplanes gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Einwände oder Bedenken vorzutragen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

I.        Gemeinde Andechs: Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes        

Die Gemeinde Seefeld nimmt den Vorentwurf zur Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Andechs zur Kenntnis und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:

Planungen „Steyrer Weg Ost“ und „Steyrer Weg West“
Grundsätzlich bestehen von Seiten der Gemeinde Seefeld auch weiterhin Bedenken in Bezug auf die gewerblichen Bauflächen- bzw. Sondergebietsausweisungen nördlich von Frieding. Die im Vergleich zum Bebauungsplanentwurf „Frieding Nord“ deutlich reduzierten Bauflächenausweisungen werden aber in jedem Falle begrüßt. Ebenso wird befürwortet, dass die Ausweisung der Bauflächen als Sondergebietsfläche mit konkreter Zweckbestimmung erfolgt und nicht als Gewerbefläche wie ursprünglich zu großen Teilen im Bebauungsplanentwurf „Frieding Nord“ vorgesehen.
Wie in der Begründung zur Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes bereits erwähnt wird zudem nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ortsdurchfahrt Drößling nicht für gewerblichen Schwerlastverkehr und hohes Verkehrsaufkommen konzipiert ist. Nördlich von Frieding sollte deshalb nur verkehrsarmes Gewerbe angesiedelt und die Verkehrsbelastung auf der Staatsstraße STA 9 in Richtung Norden grundsätzlich so gering wie möglich gehalten werden. Die Gemeinde Seefeld bittet dies bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen.

Redaktioneller Hinweis
In der FNP-Planzeichnung ist südöstlich des Ortsteils Frieding der Einschrieb/Hinweis „Starnberg“ als benachbarte Gemarkung eingetragen. Dieser Bereich befindet sich allerdings noch auf Seefelder Flur (Gemarkung Drößling). Das Gebiet der Stadt Starnberg schließt erst weiter südlich an.  

Sonstiges
Abgesehen von den o.g. Ausführungen werden keine weiteren Anregungen, Hinweise oder Bedenken von Seiten der Gemeinde Seefeld vorgebracht.


II.        Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Nördlich Riedbergweg“ in Hochstadt        

Der Bebauungsplan „Nördlich Riedbergweg“ in Hochstadt wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Anfrage der Gemeinde Wörthsee hinsichtlich einer Beteiligung der Gemeinde Seefeld an Verbesserungsmaßnahmen am Radwegenetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2017 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Die Freien Wähler Wörthsee haben einen Antrag zur Verbesserung der Radwege im Hauptnetz zwischen Weßling, Wörthsee und Seefeld gestellt. Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat diesem Antrag unter der Voraussetzung, dass sich auch die Nachbargemeinden beteiligen, zugestimmt und entsprechende Haushaltsmittel in Aussicht gestellt. (Anlage 1)

Die Bauverwaltung hat den Antrag der Freien Wähler Wörthsee geprüft und eine Stellungnahme erarbeitet. Diese Stellungnahme kommt zu dem Schluss, dass ein Ausbau in der vorgeschlagenen Art und Weise weder den Anforderungen noch den allgemein anerkannten Regeln der Technik gerecht wird. Auf Seefelder Flur wäre zudem auch Grunderwerb erforderlich, so dass die im Antrag der Freien Wähler Wörthsee veranschlagten Kosten in Höhe von 201.000,- Euro nicht ausreichen würden. Die Stellungnahme wurde als Antwortschreiben auf die Anfrage an die Gemeinde Wörthsee übermittelt. (Anlage 2)

Wie der Presse zu entnehmen ist, hat der Weßlinger Gemeinderat sich ebenfalls mit dem Antrag befasst und diesen abgelehnt. (Anlage 3)
 

Sitzungsverlauf

Der TOP wird zurückgestellt. Es sollen zunächst Alternativen für Verbesserungsmaßnahmen an den betreffenden Radwegen unter Zugrundelegung des vom Landkreis erarbeiteten Alltagsradroutennetzkonzeptes geprüft werden. Zudem soll eine Ortsbesichtigung erfolgen.

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2017 ö 9

Sach- und Rechtslage

Der Standort bzw. die Anordnung des Glascontainers am Bahnhof Hechendorf soll durch die Verwaltung nochmals überprüft werden, da in der Vergangenheit vermehrt Glasscherben auf dem unmittelbar angrenzenden Radweg festgestellt wurden.

Die Erforderlichkeit der Taxi-Stände am Bahnhof wird aufgrund mangelnder Nutzung in Frage gestellt. Nach Auskunft der Verwaltung handelt es sich hierbei aber um eine verbindliche Anordnung des Landratsamtes, so dass der vorgeschlagene Ersatz der Taxi-Stellplätze durch normale Stellplätze leider nicht möglich ist.

Das neue MVV-Busangebot wird von Seiten des Gremiums sehr begrüßt. Es wird angeregt, die Broschüren zu den Busanbindungen an alle Haushalte zu verteilen.
Da die Verkehrssituation und das Parkverhalten in Haupt- und Mühlbachstraße nach wie vor ein großes Problem für die Busse und deren Pünktlichkeit darstellen, wird diskutiert wie eine beschleunigte Durchfahrung des Ortsteils Seefeld sichergestellt werden könnte. Demzufolge sollen zum einen die Tempo-30-Schilder in der Mühlbachstraße entfernt werden, zum anderen soll die Agenda Verkehr sich nochmals mit der dortigen Verkehrs- und Parksituation befassen.

Infolge einer Anfrage zur Situation im Eisenpark erläutert Herr Bgm. Gum, dass durch den Bauhof nach wie vor regelmäßig Verschmutzungen beseitigt und Beschädigungen behoben werden müssen. Die Anzeigen bei der Polizei sind trotz konkreter Verdachtsmomente leider bisher ohne Folgen geblieben.

Die Verwaltung erstattet Bericht zum aktuellen Sachstand des Einheimischenmodells. Insbesondere wird nochmals erläutert, warum die von einigen Bewerbern geforderte Offenlegung der Unterlagen zum Bewerbungsverfahren nicht zu empfehlen ist und vom Expertengremium abgelehnt wird (hochkomplexe Sachzusammenhänge, enormer Verwaltungsaufwand aufgrund hohen Erklärungsbedarfs, datenschutzrechtliche Bedenken).

Datenstand vom 29.06.2018 10:56 Uhr