Datum: 10.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport; Bauort: Fl.Nr.103/1, Nähe Bahnweg in Hechendnorf; Bauantrag-Nr. 36/2017
2 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes-Anbau Hort; Bauort: Fl.Nr.529, Gemarkung Hechendorf; Bauantrag-Nr.39/2017
3 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: Fl.Nr. 127,Seestraße 61 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.41/2017
4 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport; Bauort: Fl.Nr.916/2, Hauptstraße 37 in Oberalting-Seefeld; Bauantrag-Nr.38/2017
5 Sonstiges

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1. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport; Bauort: Fl.Nr.103/1, Nähe Bahnweg in Hechendnorf; Bauantrag-Nr. 36/2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 10.10.2017 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Das Baugrundstück setzt sich zusammen aus den neu gebildeten Fl.Nrn.103/1 und 134/46 und hat insgesamt eine Größe von 550 m². Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als „Reines Wohngebiet“ (WR) dargestellt. Der untere Grundstücksteil Fl.Nr.134/64 ist als Grünfläche ausgewiesen.

Für das Grundstück existiert ein genehmigter Vorbescheid des Landratsamtes Starnberg vom 03.01.2017, Az.: 40-V-2016-114-14.

Geplant im Rahmen des vorliegenden Bauantrags ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport. Seeseitig ist ein aufgeständerter Laubengang geplant. Der Baukörper befindet sich ausschließlich auf der Fl.Nr.103/1, die als WR dargestellt ist.

Das Bauvorhaben ist mit einer Bebauung mit zwei Vollgeschossen (UG, EG, DG) in den Ausmaßen  17,40 m x 8,10 m geplant. Die Wandhöhen betragen bergseitig maximal 5,415 und talseitig maximal 6,06 m. Es ist ein asymmetrisches Satteldach mit 15 Grad bzw. 25 Grad Dachneigung vorgesehen.

Das Bauvorhaben hält die Vorgaben des Vorbescheids im Wesentlichen ein. Die Gebäudeabmessungen waren mit 16,00m x 7,60 m genehmigt, mithin eine GR von 121,60 m². Durch die versetzte „Schubladenbauweise“ und den Laubengang betragen die Abmessungen wie dargestellt 17,40 m x 8,10 m, die GR 129,60 m². Die geringfügige Überschreitung ist aber unschädlich, das Gebäude fügt sich auch in der beantragten Form nach § 34 BauGB ein. Die vom Vorbescheid abweichende, asymmetrische Dachform mit geänderter Dachneigung ist der Erstellung des Laubengangs geschuldet ebenfalls unschädlich. Die Dachform ist im Rahmen § 34 BauGB nicht Kriterium des Einfügens. Belange des Ortsbildes werden vorliegend nicht beeinträchtigt.

Im Übrigen werden die Vorgaben der Stellplatzverordnung eingehalten. Es werden zwei Stellplätze in einem Carport geschaffen.

Anlage:
  • Eingabeplan (Grundrisse, Ansichten, Schnitt)
  • Lageplan

Beschlussvorschlag

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 24.08.2017 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 24.08.2017 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes-Anbau Hort; Bauort: Fl.Nr.529, Gemarkung Hechendorf; Bauantrag-Nr.39/2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 10.10.2017 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das Bauvorhaben ist auf dem Grundstück Fl.Nr.529 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 8464 m² geplant. Das Grundstück ist bereits mit einem Schulgebäude, einer Mehrzweckhalle und einem Kindergarten bebaut. Das Grundstück ist als Gemeinbedarfsfläche für Schule und soziale Zwecke im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ausgewiesen.

Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung des Gemeinderats vom 19.09.2017 bereits hinsichtlich der Gestaltung der Fassade vorgestellt und behandelt.

Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Es entsteht ein profilgleicher Anbau mit zwei Vollgeschossen an das bestehende Schulgebäude mit einer Bebauung UG, EG, OG, D.  Die Abmessungen des Baukörpers betragen 9,16 m x 14,67 m. Der Anbau hat eine GR 134,96 m². Die Wandhöhe beträgt bergseitig 7,87 m und talseitig 8,875 m. Vorgesehen ist ein Satteldach mit 10 Grad Dachneigung.

Das Bauvorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren nach Art.60 BayBO zu behandeln, weil es durch den Anbau an das Schulgebäude als Sonderbau ebenfalls zum Sonderbau wird. Der Brandschutz wird im Verfahren vor dem Landratsamt behandelt.

Anlagen:
  • Eingabepläne
  • Lageplan

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung  vom 30.08.2017 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung  vom 30.08.2017 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: Fl.Nr. 127,Seestraße 61 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.41/2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 10.10.2017 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.127 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 4.028 m² befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Seestraße II. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bestimmt sich somit nach dem Bebauungsplan iVm. § 30 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als „Reines Wohngebiet“ (WR) dargestellt. Zudem befindet sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet Westlicher Teil des Landkreises Starnberg.

Derzeit ist das Grundstück mit einem Wohnhaus älteren Baudatums bebaut, welches im Zuge des Bauantrages zum Abriss vorgesehen ist.

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgargage. Seeseitig und südseitig soll ein Laubengang errichtet werden.  Das Haus ist in den Abmessungen 12,60m x 12,60 m mit einer GR von 158, 76 m² vorgesehen. Die Bebauung ist mit zwei Vollgeschossen (UG, EG, D) geplant. Die Wandhöhen betragen bergseitig 3,20 m und talseitig 6,00 m, bezogen auf das jetzt bestehende natürliche Gelände. Geplant ist weiterhin ein Satteldach mit 33 Grad Dachneigung.

Straßenseitig werden Anschüttungen von 0,10 m bis 0,60m vorgenommen. Seeseitig Abgrabungen von 0,09 m bis 0,30 m. Die Maßnahmen beeinträchtigen das Landschaftsbild nicht.

Das Bauvorhaben hält damit die Festsetzungen des Bebauungsplans ein.

Beantrag wird eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB für zwei österreichische Kiefern, die im Bebauungsplan nach Festsetzung 8e) als zu erhaltende Bäume festgesetzt sind. Bei den Kiefern handelt es sich um standortfremde Bäume, die durch zwei heimische Rotbuchen, eine Vogelbeere, einen Feldahorn, zwei Schwarzerlen, eine Trauerweide und zwei Apfelbäume als Ersatzpflanzungen kompensiert werden sollen. Die Fällung ist aufgrund der Nähe zur Baugrube und den sich daraus ergebenden Problemen der Standsicherheit erforderlich.

Die Vorgaben der Stellplatzverordnung werden eingehalten. Es werden drei Stellplätze errichtet.

Anlagen:

  • Eingabepläne
  • Lageplan
  • Freiflächengestaltungsplan

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung  vom 30.08.2017 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Festsetzung 8 lit. e) des Bebauungsplans Seestraße II bzgl. der Fällung von zwei österreichischen Schwarzkiefern wird erklärt. Eine Auflage zur Festsetzung von zumindest zwei standortnahen Rotbuchen als Ersatzpflanzung wird befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung  vom 30.08.2017 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Festsetzung 8 lit. e) des Bebauungsplans Seestraße II bzgl. der Fällung von zwei österreichischen Schwarzkiefern wird erklärt. Eine Auflage zur Festsetzung von zumindest zwei standortnahen Rotbuchen als Ersatzpflanzung wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport; Bauort: Fl.Nr.916/2, Hauptstraße 37 in Oberalting-Seefeld; Bauantrag-Nr.38/2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 10.10.2017 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.916/2 der Gemarkung Oberalting-Seefeld befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Ortsmitte- Teil Hauptstraße, 1. Änderung in Seefeld. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als WA dargestellt.

Derzeit befindet sich auf dem Grundstück straßenseitig die Rosenapotheke, und im hinteren Grundstücksteil eine Streuostwiese. Beides soll im Rahmen des Bauvorhabens erhalten werden.

Geplant ist die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern im Rahmen der Nachverdichtung des Grundstücks. Das Haus 1 wurde als Bauantrag-Nr.37/2017 im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt. Eine Erklärung zur Genehmigungsfreistellung erging am 02.10.2017, das Bauvorhaben zu Haus 1  hält sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplans ein.

Der vorliegende Bauantrag zu Haus 2 ist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art 59 BayBO zu behandeln, weil der Bauwerber eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze nach Art 31 Abs. 2 BauGB beantragt hat.

Der Bauantrag sieht die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in den Abmessungen von 9,00m x 7,95 m in einer Bebauung KG, EG DG mit zwei Vollgeschossen vor. Die GR beträgt 73,54 m², die GF 147,08 m². Die Wandhöhe beträgt bergseitig 4,06 m bzw. 4,10 m und talseitig 4,15 m bzw.4,39 m. Geplant ist weiterhin ein Satteldach mit einer Dachneigung von 43 Grad.

Nach dem Bebauungsplan ist die Schaffung eines Stellplatzes erforderlich. Hierfür wird ein Carport errichtet. Da nur ein Stellplatz nach dem B-Plan gefordert werden kann, ist die Anordnung eines weiteren Stellplatzes vor dem Carport unschädlich, auch wenn hierdurch der Carport nicht mehr separat anfahrbar ist.

Hinsichtlich der Begründung der beantragten Befreiung für die Verschiebung der Baugrenze zwischen 1,04m und 1,95 m wird  auf die in Anlage beigefügte Begründung des Bauherrn  und Anlage zum Bauantrag verwiesen.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.


Anlagen:

  • Eingabeplan zum Bauantrag (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Zusätzliche Erläuterung zum Bauantrag
  • Anlage des Bauherrn zum Bauantrag

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung 29.06.2017 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen wird zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB zur Verschiebung der im B-Plan festgesetzten Baugrenzen zwischen 1,04m und 1,95 m erklärt.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung 29.06.2017 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen wird zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB zur Verschiebung der im B-Plan festgesetzten Baugrenzen zwischen 1,04m und 1,95 m erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 10.10.2017 ö 5
Datenstand vom 02.03.2018 08:47 Uhr