Datum: 14.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Bauort: Fl.Nr.812/4, Hochleiten 5 in Hechendorf; Bauantrag-Nr. 46/2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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11. Sitzung des Bauausschusses
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14.11.2017
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ö
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Beschließend
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Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.812/4 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 979 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) dargestellt.
Das Grundstück ist zurzeit mit einem Wohnhaus in einer Bebauung KG, EG, OG, D (zwei Vollgeschosse bebaut. Die Wandhöhe beträgt 5,85 m. Die derzeit noch bestehende Garage ist zum Abriss vorgesehen.
Der vorliegende Bauantrag sieht die Errichtung eines Einfamilienhauses mit drei offenen Stellplätzen vor. Das Wohnhaus soll mit einer Bebauung EG, OG, D (2 Vollgeschosse) in den Ausmaßen 7,35 m bzw. 6,60 m x 10,08 m errichtet werden. Es ergibt sich somit eine GR von 71,30 m² und eine Geschossfläche von 128,9 m². Die Wandhöhe beträgt 5,20 m allseitig und bleibt hinter dem bestehenden Wohnhaus zurück. Weiterhin ist ein Satteldach mit Lichtschacht geplant. Die Dachneigung beträgt 20 Grad.
Zusammen mit dem bestehenden Wohnhaus mit einer GR von 97,8 m² und einem Gartenschuppen von 14,2 m² beträgt die gesamte versiegelte Fläche auf dem Grundstück 183,3 m². Die GRZ berechnet sich mithin mit 0,187.
Es werden drei neue, offene Stellplätze geschaffen. Für den Bestandsbau kann entsprechend der Genehmigung aus dem Jahre 1964 nur eine Garage gefordert werden. Insoweit besteht Bestandsschutz. Für den Neubau sind nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Seefeld 1,5 Stellplätze zu fordern bei einer Wohnfläche von 99 m². Aufgerundet werden die Anforderungen der Stellplatzsatzung mit drei Stellplätzen erfüllt.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. Der Bauwerber stellt dem Bauauschuss ein maßstabsgerechtes Modell zur Verfügung.
Anlagen:
-Eingabepläne
Beschlussvorschlag
Das Bauvorhaben in der Fassung vom 19.10.2017 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Das Bauvorhaben in der Fassung vom 19.10.2017 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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11. Sitzung des Bauausschusses
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14.11.2017
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ö
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Datenstand vom 02.03.2018 08:51 Uhr