Datum: 11.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sozialraum
Gremium: Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 25.04.2017
2 Berichterstattung / Bekanntgaben
3 Radwegesituation Seestraße - Inninger Straße
4 E-Mobiltankstelle in Seefeld
5 Zwischenbilanz Energieberatung in Seefeld
6 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 25.04.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss 3. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 11.07.2017 ö 1
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2. Berichterstattung / Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss 3. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 11.07.2017 ö 2
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3. Radwegesituation Seestraße - Inninger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss 3. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 11.07.2017 ö 3

Sach- und Rechtslage

Vor der Umwelt- und Energieausschusssitzung fand eine Ortsbegehung an der Seestraße – Inninger Straße statt um die Rad- und Verkehrssituation vor Ort zu besichtigen.
Nun soll diskutiert werden, welche Möglichkeiten bestehen diese zu verbessern.

Sitzungsverlauf

Im Vorfeld zu diesem Top wurde eine Ortsbegehung (19.00 Uhr) durchgeführt. Diese dauerte ca. 20 Minuten. In dieser Zeit kam es zu mehreren heiklen Situationen. Ebenfalls wurden einige, nicht mit den dortigen Verkehrsregeln zu vereinbarende, Konstellationen (z.B. Fahren gegen die Einbahnstraße oder zu hohe Geschwindigkeit) beobachtet.

Herr Wagner stellt fest, dass grundsätzlich der Verkehr in diesem Bereich verlangsamt werden sollte.
Herr Dr. Gasser stellt kurz div. Möglichkeiten vor. Unter anderem sollte dauerhaft die Einbahnstraßenregelung für den Fahrradverkehr aufgehoben werden. Weiter wäre das Versetzen des Ortsschildes eine Möglichkeit den Verkehr in diesem Bereich noch langsam zu halten.
Es wäre auch denkbar einen kurzen Radweg, aus der Seestraße kommend, entlang der Staatsstraße Richtung Seefeld zu erstellen. Eine Querungshilfe nach ca. 20 Metern würde den Radfahrern die Möglichkeit geben besser den fließenden Verkehr einzusehen.

Frau Dorschner wünscht sich, die Staatsstraße von der Bahnhofstraße bis zum Ortsschild auf 30 zu beschränken. Grundsätzlich würde so etwas nicht gehen aber das Beispiel Ortsdurchfahrt Drößling beweist, dass es auch anders gehen kann. Dort wird der Verkehr auf 30 km/h beschränkt. Anschließend könnte man die restliche Staatsstraße von Hechendorf bis zur Ampelanlage auf 70 beschränken. Dies könnte zusätzlich zu einem Verlangsamen des Verkehrs führen.

Herr Schlecht weist darauf hin, dass im Einsichtbereich auf die Inninger Straße (Aubachweg und Seestraße) die Büsche ausgeschnitten werden sollen. Dadurch kann eine bessere Sicht erzielt werden.
Evtl. wäre auch ein Möglichkeit hier eine Geschwindigkeitsanzeigentafel (Smiley) anzubringen.

Grundsätzlich soll hier noch einmal ein Gespräch mit dem Landratsamt, Frau Münster Verkehrsmanagerin, gesucht werden. Im Vorfeld soll hierzu Herr Beutel aus der Verwaltung versuchen ein optisches Konzept mit den div. Möglichkeiten zu erstellen. Sollte dies nicht möglich sein wird evtl. ein Straßenplaner damit beauftragt.
Mit den konkreten Beispielen soll dann ein Termin mit Frau Münster ausgemacht werden.

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4. E-Mobiltankstelle in Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss 3. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 11.07.2017 ö 4

Sach- und Rechtslage

Am 1. März 2017 startete das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des BMVI. Die EU-Kommission hat das 300-Millionen-Euro-Förderprogramm von Bundesminister Dobrindt genehmigt. Nun können private Investoren, Städte und Gemeinden Förderanträge stellen. Ziel ist der Aufbau einer bundesweiten, flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Mit dem Bundesprogramm Ladeinfrastruktur unterstützt das BMVI den Aufbau von 5.000 Schnellladestationen (S-LIS) mit 200 Millionen Euro und den Aufbau von 10.000 Normalladestationen (N-LIS) mit 100 Millionen Euro.
Voraussetzung für einen Antrag auf Fördermittel ist, dass bereits ein fester Standort und eine Ladesäulenart durch den Gemeinderat beschlossen wurde und Kostenvoranschläge für die beantragte Ladeinfrastruktur, für die Genehmigung bzw. die Bestätigung des Eingangs eines entsprechenden Antrages für den Netzanschluss und für Bau- und Installationsmaßnahmen vorliegen.
In den ersten Wochen gingen bei der BMVI (BAV Aurich als Projektträger) über 1.000 Anträge im Bereich der Normalladestationen ein. Dies hatte zur Folge, dass die für den ersten Aufruf bereitgestellten Fördermittel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Höhe von 10 Mio. Euro bereits vor Ablauf der Antragsfrist am 28.04.2017 ausgeschöpft waren. Die bereitgestellten Fördergelder für Anträge im Bereich der Schnellladeinfrastruktur wurden nicht komplett abgerufen. Hier endete die Antragsfrist ebenfalls am 28.04.2017.

Potentielle Antragsteller werden nun gebeten, momentan auf eine Antragstellung zu verzichten und den nächsten Förderaufruf (voraussichtlich Mitte des Jahres) abzuwarten.

In der Umwelt- und Energieausschusssitzung am 25.04.2017 wurde die Thematik einer Ladesäule für die Gemeinde Seefeld vorbesprochen. Hier wurden mehrere Standorte betrachtet. Man eignete sich für einen Standort auf dem Parkplatz am Eisenpark, da dort sowohl mehrere Einzelhandel ansässig sind als auch bereits eine Stromversorgung vorhanden ist. Hier würde als Ladesäule nur eine Schnellladesäule (Ladezeit ca. 30 – 60 Min.) Sinn machen, da ein dauerhafter Aufenthalt hier in den Geschäften (z.B. Lebensmittelmarkt, Getränkemarkt etc.) nicht geplant ist. Ein längerer Aufenthalt wäre eigentlich nur denkbar im dortigen Fitnessstudio oder im nahegelegenen Krankenhaus.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kosten für eine Schnellladesäule am Standort Parkplatz Eisenpark zu ermitteln.

Schnellladesäule                                                        24.789,08 €
Kalkulierte Montagekosten                                                  6.791,39 €
Kalkulierte Netzanschlusskosten                                          1.280,57 €
Baukostenzuschlag für Netzanschluss da Schnellladesäule          3.150.-    €

Gesamtkosten sind somit: 36.011,04 € netto (42.853,14 € brutto)

Vergleichskosten Normalladestation:

Normalladesäule                                                        3.847,90 €
Kalkulierte Montagekosten                                                3.668,66 €
Kalkulierte Netzanschlusskosten                                        1.769,61 €

Gesamtkosten sind somit: 9.286,17 € netto (11.050,54 € brutto)

Im ersten Förderaufruf war der Förderzuschuss 40 % für den Anschluss/Inbetriebnahme und die Ladesäule.
Wie hoch der Förderzuschuss in einem weiteren Förderaufruf ist wird mit diesem bekanntgegeben.

Die Abrechnung mit den Nutzern erfolgt über Chip/RFID-Karte oder QR-Code (Mobiltelefon) und wird von einem Fremdanbieter angeboten, der einem Ladesäulenverbund (ganz Deutschland) angeschlossen ist. Die Gemeinde hat dadurch keine Einnahmen. Allerdings entfallen für die Gemeinde sämtliche Tätigkeiten wie z.B. Abrechnung, Verwaltung der Säule oder die anhängigen Bankgeschäfte.

Innerhalb dieses Verbundes ist das Aufladen des E-Autos für den Bürger überall dort möglich, wo dieser Fremdanbieter Ladesäulen anbietet. Dadurch werden die Ladekosten sehr günstig gehalten.

Eine Einzellösung (Gemeinde ist Anbieter) wäre möglich. Die dann anfallenden Kosten für die Tätigkeiten (siehe oben) müsste die Gemeinde tragen. Der Strom müsste dann vermutlich teurer angeboten werden. Der Bürger könnte nur über die Gemeinde einen eigene(n) Chip/RFID-Karte oder QR-Code beziehen.

Im Haushalt 2017 sind für diese Maßnahmen keine Gelder vorgesehen. Diese könnten dann für das Haushaltsjahr 2018 bereitgestellt werden.

Grundsätzlich sollte nun abschließend geklärt werden, ob Bedarf an einer E-Auto Ladesäule besteht, welche Ladesäulenart gewünscht ist und welches Abrechnungssystem am sinnvollsten wäre.

Sitzungsverlauf

Herr Dr. Gasser informiert kurz über den aktuellen Sachstand.
Herr Preininger würde gerne wissen ob hier überhaupt Bedarf an einer E-Ladesäule für Autos
Besteht.
Herr Wagner merkt an, dass eine Ladesäule eher nicht für die ortsansässigen Bürger sondern  für Touristen wäre.
Herr Schlecht wünscht sich durchaus einen Ausbau des Ladenetzes.
Herr Dr. Gasser erläutert, dass nur dann mehr E-Autos gekauft werden, wenn auch die Infrastruktur für Ladesäulen besser ausgebaut wäre. Wenn aber nicht die Infrastruktur der Ladesäulen besser ausgebaut wird werde auch der Absatz von E-Autos stagnieren. Die Nachfrage an der E-Ladesäule am Bahnhof in Herrsching ist eher gering.
Frau Dorschner ist der Meinung, dass diese Thematik ein Thema für den Landkreis wäre. Evtl. als Antrag im Kreistag, als Antrag für die gwt (Gesellschaft für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung im Landkreis Starnberg mbH) oder als Ladesäulenkonzept für den Alltagstourismus.
Herr DR. Gasser gibt zu bedenken, dass fossile Tankstellen auch nicht in jedem Ort zu finden sind. Hier werden auch Fahrtstrecken in Kauf genommen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass ein flächendeckender Bedarf im Landkreis momentan noch nicht notwendig ist. Zukünftig ist es vor allem von der Tourismusseite her durchaus sinnvoll eine E-Ladesäule aufzustellen.

Die Verwaltung soll das Gespräch mit der gwt suchen und nachfragen ob diese Thematik als Projekt für eine landkreisweite Infrastruktur von Ladesäulen in Frage kommen würde.

Weiter ist mit Frau Mall vom Bayernwerk zu klären in wie weit ein Letter of Intent für die Antragstellung eines neuen Förderaufrufs bindend ist.

Der Umwelt- und Energieausschuss beschließt zuerst zu prüfen ob ein Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur auf Landkreisebene geplant ist und welche Wirkung ein Abschluss des LOI bei Bayernwerk hat.

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5. Zwischenbilanz Energieberatung in Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss 3. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 11.07.2017 ö 5

Sach- und Rechtslage

Anfang November 2013 nahm der Energieberater Herbert Petsch für die Gemeinde Seefeld die Arbeit auf. Seefelder Bürger erhalten eine kostenfreie Anfangsberatung. Diese findet in überwiegend zweiwöchigem Rhythmus,  hauptsächlich am Dienstagnachmittag von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr, im Rathaus Seefeld, 1. Stock statt.
Eine kurze Zwischenbilanz wird gezogen.

Sitzungsverlauf

Herr Spengler erläutert kurz, wie sich die Energieberatung seit Einführung im November 2013 entwickelt hat. Insgesamt wurden bisher 224 Beratungen durchgeführt. 47 Bürger haben dann daraus einen Antrag auf das gemeindeeigene Förderprogramm gestellt. Es wurden ca. 35 Beratungen bzgl. Photovoltaikanlagen gegeben. Diese sind aber über das Förderprogramm nicht förderbar. Weiter wurden insgesamt bis jetzt 17.700.- € an den Energieberater gezahlt, der im Gegenzug bisher 442 ½ Stunden abgeleistet hat. Der Umwelt- und Energieausschuss plädiert dafür, die Energieberatung in Seefeld weiter zu führen.

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6. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss 3. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 11.07.2017 ö 6
Datenstand vom 02.04.2019 11:58 Uhr