Datum: 20.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 21:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls vom 23.01.2018 und des Bauausschusses vom 23.01.2018
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Tagwasserkanalsanierung Hedwigstraße / An den Meisterwiesen
5 Situationsbericht Obdachlosenunterbringung
6 Neufassung einer Notunterkunftssatzung und einer Notunterkunftsgebührensatzung
7 Bebauungsplan Eichtalweg; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
8 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
9 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 1

Sach- und Rechtslage

Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 23.01.2018 und des Bauausschusses vom 23.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 3

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 25.09.2017

TOP 1: Geplante Erweiterung des Supermarktes an der Hauptstraße in Seefeld (EDEKA)

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag für die Sitzung am 10.10.2017 vorzubereiten und dem Gremium zur Zustimmung vorzulegen.


TOP 2: Geplantes Seniorenstift an der Anton-Ettmayr-/Ulrich-Haid-Straße in Seefeld

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vertragsverhandlungen wieder aufzunehmen und eine Beurkundung des Grundstückskaufvertrags mit Aufnahme eines vertraglichen Vorkaufsrechts unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Gemeinderat vorzunehmen.


TOP 4: Einheimischenmodell "Am Höhenrücken" in Seefeld/Hechendorf, Angebote für die anwaltliche Auswertung und Prüfung der Bewerbungsunterlagen im Vergabeverfahren

Beschluss:

1.        Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung des Notariats Klöcker und Volmer nach den Bedingungen des Angebots vom 30.08.2017 zu.

2.        Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung von Frau Rechtsanwältin Thiel nach den Bedingungen des Angebots vom 04.09.2017 zu.


Sitzung vom 10.10.2017

TOP 3: Sanierung Wörthseestraße Zwischen HsNr. 55 und HsNr. 65

Beschluss:

1.        Der Gemeinderat stimmt der Sanierung der Wörthseestraße zwischen Hausnummer 55 und 65 zu.
2.        Der Gemeinderat stimmt der Auftragserweiterung an die Fa. Strobl zu. Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 15.000,- € stehen auf der Haushaltstelle 6300.51310 zur Verfügung.


TOP 4: Kanalbau Am Ödenbühel und Erweiterung Gewerbepark - Zustimmung zur frühzeitigen Ausschreibung

Beschluss:

Das Gremium stimmt der frühzeitigen Ausschreibung der Kanalbaumaßnahmen Am Ödenbühel und Gewerbepark Seefeld durch die Bauverwaltung im Dezember 2017 zu. Die erforderlichen Mittel, Am Ödenbühel 100.000,-- € brutto und Gewerbepark Seefeld 156.000,-- € brutto, werden im Haushalt 2018 bereitgestellt.

Sollte das günstigste Angebot den Kostenrahmen um nicht mehr als 5% überschreiten, wird der Erste Bürgermeister oder einer seiner Vertreter ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Das Gremium ist in der darauffolgenden Sitzung über die Auftragsvergabe zu informieren.


TOP 5: Tagwasserkanalspülung - frühzeitige Ausschreibung

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der jährlichen Durchführung der Ausschreibung für die Leistungen der Kanalreinigung im Rahmen eines beschränkten VOB-Verfahrens im Dezember zu. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt des jeweilig folgenden Jahres einzustellen.

Das Gremium stimmt dem kalkulierten Kostenrahmen, jeweils für das halbe Gemeindegebiet, in Höhe von 100.000,- € (brutto) zur Durchführung der Ausschreibung für die Leistungen der Kanalreinigung zu.

Sollte das günstigste Angebot den Kostenrahmen um nicht mehr als 5% überschreiten, wird der Erste Bürgermeister oder einer seiner Vertreter ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Das Gremium ist in der darauffolgenden Sitzung über die Auftragsvergabe zu informieren.


TOP 6: Neubau der Aubachbrücke, Auftragsvergabe

Beschluss:

Das Gremium stimmt der Vergabe des Auftrages für den Neubau der Brücke über den Aubach an die Firma Eberl Bauunternehmung, Karwendelstraße 8, 82347 Bernried zum Angebotspreis von 72.860,51 € zu. Die erforderlichen Mittel stehen auf der Haushaltsstelle 6303.95020 zur Verfügung.


Sitzung vom 24.10.2017

TOP 1: Formlose Bauvoranfrage zur Bebauung Stampfgasse; Bauort: Fl.Nr.79 und 82 u.a., Nähe Stampfgasse 1 in Oberalting-Seefeld

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Grundstücksverhandlungen bezogen auf die Fl.Nr.139 Gemarkung Oberalting-Seefeld für das Bauvorhaben und das Nachbargrundstück Fl.Nr.78 zu führen, die notwendigen Grundstückskaufverträge vorzubereiten und zu beurkunden und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmung: 0 : 17 (abgelehnt)


TOP 3: Personalangelegenheit; Stellenplan, Zusätzliche Stelle für den Bauhof

Beschluss:

Für das Amt 3 (Bauamt) wird im Sachgebiet 36 (Bauhof) eine zusätzliche Stelle geschaffen. Eine Stelle mit der Wertigkeit E5/E6 ist in den Stellenplan aufzunehmen.


TOP 4: Genehmigung der Messungsanerkennung und Auflassung zum Grundstückskaufvertrag URNr.1777/V/2017, betreffend Fl.Nr.11, Gemarkung Drößling

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde UR.Nr.2112/V//2017 vom 04.10.2017 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.


Sitzung vom 06.11.2017

TOP 2: Einheimischenmodell "Am Höhenrücken" in Seefeld/Hechendorf; Beauftragung eines Baustellenkoordinators

Beschluss:

Der Beauftragung von Herrn Bischeltsrieder, Kienbachstr. 17, 82211 Herrsching wird zugestimmt. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis mit 80€/netto pro Stunde. Kostenträger ist die Gemeinde selbst.


Sitzung vom 14.11.2017

TOP 3: Kinderhort Seefeld, OT Hechendorf; Beauftragung der LPH 8/Bauleitung

Beschluss:

Das Gremium stimmt der Auftragsvergabe der Leistungsphase 8 (Bauleitung) an das Büro für Bau- und Projektleitung in Herrsching, Kienbachstr. 17 zu. Die Abrechnung erfolgt gemäß HOAI, Ausgabe 2013 mit 31% des Leistungsbildes.
Vorher erforderliche Abstimmungen mit dem planenden Architekten werden als „Besondere Leistung“ auf Stundenbasis beauftragt. Der Stundensatz beträgt netto 80 €.


TOP 4: Kinderhort Seefeld, OT Hechendorf
Abbruch Bestand und Neubau eines 2-gruppigen Hortes
Beauftragung von Fachplanern Heizung/Sanitär und Elektro

Beschluss:

Das Gremium stimmt der Beauftragung des Planungsbüros PGH Haustechnik GmbH, Mühlfelder Str. 25 in 82211 Herrsching mit einer Projektpauschale in Höhe von 6.545 € zu. Nebenkosten werden gesondert abgerechnet.

Das Gremium stimmt der Beauftragung des Planungsbüros EMS Dienstleistungen, Dekan Wenzel Weg 1 in 82211 Herrsching mit einer Projektpauschale in Höhe von 19.635 € zu. Nebenkosten werden gesondert abgerechnet.


TOP 5: Kinderhort Seefeld, OT Hechendorf; Auftragserteilung Tragwerksplanung

Beschluss:

Das Gremium stimmt der Vergabe der Leistung „Tragwerksplanung“ an das IB Lotter, Schützenstr. 14 in 86911 Diessen lt. Angebot vom 03.11.2017 über eine Auftragssumme in Höhe von netto 16.717 € zuzügl. 4% Nebenkosten zu.


TOP 6: Einheimischenmodell "Am Höhenrücken" in Seefeld/Hechendorf; Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der bisher noch nicht vergebenen Grundstücke

Beschluss:

Unter ausdrücklichem Hinweis der Geheimhaltung wird die Liste der zugeteilten Grundstücke und Bewerber dem Gremium zur Zustimmung vorgelegt. Die vorgelegte Liste wird genehmigt.

Beschluss:

Herr Dr. Benoist stellt den Antrag die Veröffentlichung unter Aufsicht des Notars bekanntzugeben.

Abstimmung: 2 : 17 (abgelehnt)


TOP 7: Sanierung Parkplätze am Bahnhof - Nachtragsangebot Firma Lammich

Beschluss:

Das Gremium stimmt der Beauftragung der Nachtragsvereinbarung für das Nachtragsangebot der Fa. Alfons Lammich in Höhe von 30.205,77 € brutto zu. Die bisherige Auftragssumme erhöht sich dadurch auf 79.404,62 € brutto. Die außerplanmäßigen Mittel in Höhe von ca. 30.205,77,- € brutto werden aus der Haushaltsstelle 6301.95023 gedeckt.


TOP 8: Entwicklung im Bereich zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld; Antrag der Fa. Dosch auf Grunderwerb zur Erweiterung der Baufirma

Beschluss:

Die Machbarkeitsstudie für eine evtl. andere Lage des Skaterplatzes im Bereich des Sportplatzes soll jetzt durchgeführt werden. Der Herstellung eines „Interimsplatzes“ für die Skater an dem geplanten Standort wird zugestimmt (s.a. GR TOP 7 vom 02.05.2017).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Zur Kenntnis genommen.

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4. Tagwasserkanalsanierung Hedwigstraße / An den Meisterwiesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 10.10.2017 hat das Gremium die Beauftragung des Büros Dr. Blasy - Dr. Overland für die Untersuchung der Niederschlagswasserbeseitigung im Bereich Aubachstraße, Hedwigstraße und An den Meisterwiesen beschlossen.

Das Büro Dr. Blasy - Dr. Overland ist heute anwesend und stellt die Ergebnisse der Untersuchung vor.

Für die Durchführung der weiteren Schritte, Planung der Kanaltrasse und Vorbereitung der Ausschreibung, schlägt die Verwaltung vor, das Büro Dr. Blasy - Dr. Overland um die Unterbreitung eines Angebotes für diese Leistungen zu bitten.

Sitzungsverlauf

        Durch das Büro Dr. Blasy- Overland wird das Untersuchungsergebnis vorgestellt. Alle Ergebnisse und Konsequenzen werden genau erläutert. Da im Gemeindegebiet Seefeld kaum versickerungsfähige Böden anzutreffen sind, kann eine Entsiegelung von asphaltierten und geschlossenen Oberflächen keine Abhilfe schaffen. Bei Neubauten werden Drosselungen zur Ableitung des Oberflächenwassers empfohlen und durch die Verwaltung bereits vorgeschrieben. Im nächsten Schritt soll durch das Planungsbüro eine Prioritätenliste zum weiteren Vorgehen erarbeitet werden. Die Einleitung erfolgt in den Aubach. Es ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des Oberflächenwassers zu prüfen und im Vorfeld zu beantragen. Vorher kann der Ausbau nicht erfolgen. Die Erschließung von freien Baufeldern und geplanten Neubauten wurde bei der Ermittlung der Belastungswerte bereits berücksichtigt. Die Erschließung der geplanten Neubauten an der Hedwig- und Ulrich Haid Straße kann als gesichert angesehen werden. Nach Vorlage der Kostengegenüberstellungen ist eine Entscheidung des Gemeinderates erforderlich, auf welcher Grundlage der Ausbau erfolgen soll. Z.B. 5- oder 30jähriges Regenereignis. Für die weiteren Untersuchungen sind auch Kamerabefahrungen erforderlich, um den Ist-Zustand zu ermitteln.

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5. Situationsbericht Obdachlosenunterbringung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 5

Sach- und Rechtslage

Die unfreiwillige Obdachlosigkeit hat überwiegend folgende Ursachen: Mietschulden und damit der Verlust der Wohnung durch Zwangsräumungen, Scheidung vom Ehepartner, Arbeitslosigkeit und Krankheiten, Suchtverhalten, fehlende Resozialisierung von Strafgefangenen, psychische Störungen.

Die Sicherheitsbehörden sind in Fällen plötzlich auftretender Obdachlosigkeit (z.B. Verlust der Wohnung) verpflichtet, die Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen. Die Zuständigkeit für Obdachlose liegt bei der Behörde, in der sich der Betroffene gegenwärtig aufhält und an die er sich zur Unterbringung wendet. Ohne Belang ist, wo der Betroffene herkommt bzw. zuletzt melderechtlich registriert war. Die Gemeinde kann sich dieser Zuständigkeit nicht dadurch entziehen, dass sie die Obdachlosen an eine andere Gemeinde verweist.

Obdachlose sollen in erster Linie in gemeindeeigenen oder der Gemeinde zur Verfügung stehenden Unterkünften (angemietete Wohnungen, Pensionen oder Gasthöfe) untergebracht werden.

In vorübergehenden Unterkünften (Notunterkünften, Sammelunterkünften) darf ein Obdachloser nur untergebracht werden, wenn diese den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung entsprechen. Die Notunterkunft gewährleistet ein vorübergehendes Unterkommen einfacher Art; sie bietet Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse; die an eine Normalwohnung zu stellenden sind. Anforderungen bezüglich Lage, Größe, Einrichtung und sonstiger Verhältnisse brauchen nicht erfüllt zu sein. 

Bei gemeindeeigenen Unterkünften handelt es sich um öffentliche Einrichtungen der Gemeinde. Die Aufgabe der Gemeinde als Sicherheitsbehörde erschöpft sich mit der tatsächlichen Unterbringung der Obdachlosen. Die Gemeinde als Sicherheitsbehörde braucht insoweit die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht endgültig zu tragen.

Für die Benutzung gemeindeeigener Obdachlosenunterkünfte kann die Gemeinde von dem Obdachlosen eine Gebühr nach einer Gebührensatzung (s.a. nächster TOP) oder bei privatrechtlicher Ausgestaltung ein Entgelt entsprechend einer vertraglichen Vereinbarung fordern. Ist der Obdachlose sozialhilfeberechtigt, hat die Sicherheitsbehörde hinsichtlich der Kosten, für die sie vorläufig eingetreten ist, einen Erstattungsanspruch nach § 121 BSHG gegen den Träger der Sozialhilfe.


Obdachlosenfürsorge in der Gemeinde Seefeld:
In 2017 waren insgesamt 13 Personen im Rahmen der Obdachlosenfürsorge untergebracht:

  • 9 Männer im Alter von 1 bis 50 Jahr
  • 4 Frauen im Alter von 27 bis 52 Jahren
  • Nationalität: Deutschland, Türkei, England, Eritrea, Kosovo
  • Unterbringungszeit: 9 Tage bis 1 Jahr
  • Untergebracht in: Stampfgasse (Gemeinde Seefeld), angemietete Wohnung Hechendorf, Hotel am Horst FFB, Florianshof Auing, Alter Wirt Hechendorf
  • Kosten:
Kosten für Unterbringung
Rückerstattete Kosten
Kosten der Gemeinde
10.414,36 €
5.159,52 €
5.254,84 €

Hierbei sind Kosten in Höhe von ca. 4.000 € für Strom und Wasser noch nicht berücksichtigt.


Im Vergleich hierzu waren im Jahr 2016 nur 7 Personen untergebracht:
  • 6 Männer im Alter von 20 bis 49 Jahre
  • 1 Frau im Alter von 47 Jahren
  • Nationalitäten: Deutsch und Türkisch
  • Unterbringungszeit: 6 Tage bis 1 Jahr
  • Untergebracht in: Stampfgasse und Florianshof Auing
  • Kosten:
Kosten Für Unterbringung
Rückerstattete Kosten
Kosten der Gemeinde
12.131,67 €
6.825,70 €
5.305,97 €


In das Jahr 2018 starten wir bereits mit derzeit 8 untergebrachten Personen.

Probleme:
  • Suche nach Unterkünften ist schwierig und zeitintensiv:
1. Gemeindeeigene Unterkünfte sind belegt
2. Pensionen nehmen meist ungern Obdachlose auf bzw. Kosten sind dort hoch
  • Rückerstattung der Kosten ist z.T. problematisch wenn die Person keinen Anspruch auf Sozialhilfe hat
  • Anerkannte Flüchtlinge werden in den Unterkünften des LRA Starnberg und der Regierung von Oberbayern als sog. Fehlbeleger geduldet, bekommen aber regelmäßig die Aufforderung, sich privaten Wohnraum zu suchen.
ABER: Anerkannte Flüchtlinge, die bereits in privaten Wohnraum eingemietet waren, dürfen im Falle einer eintretenden Obdachlosigkeit nicht mehr in die Unterkünfte zurück, sondern müssen im Rahmen der Obdachlosenunterbringung von den Gemeinden untergebracht werden.
  • Untergebrachte Person ist verpflichtet, sich um privaten Wohnraum zu bemühen. Meist ist dies nicht erfolgreich bzw. bedarf einer intensiven Betreuung. Problem: Betroffene wieder aus der Unterkunft/Pension herauszubekommen, damit Plätze frei werden.

  • Es melden sich immer mehr Personen wegen Wohnberechtigungsscheinen (z.Zt. ca. 50 Anträge) und Sozialwohnungen, die Wartelisten werden länger.
  • Mehr Beratungsanfragen zum Thema Wohnungsnot und Obdachlosigkeit.
  • Der Gemeinde werden immer mehr Räumungsklagen mitgeteilt.
  • Mieten steigen weiter, es gibt kaum privaten Wohnraum für Sozialhilfeempfänger.
  • Flüchtlinge erhalten oft nur Zeitverträge (Zwischenmiete) und finden dann keine Anschlusswohnung

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung berichtet über die Situation der Obdachlosenunterbringung in Seefeld. Es wird immer schwieriger die steigende Zahl an Obdachlosen unterzubringen, da es weder eigene noch sonstige Unterkünfte gibt, die angemietet werden können. Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, baldmöglichst eigene Unterkünfte einfachster Art zu erstellen. In der Diskussion ging die Meinung bezüglich der Art der Bebauung (Container, Hausanmietung, -umbau, einfache Holzbauweise, usw.) sowie des Standortes auseinander. Die Verwaltung wird versuchen, eine geeignete Lösung aufzuzeigen.

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6. Neufassung einer Notunterkunftssatzung und einer Notunterkunftsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 6

Sach- und Rechtslage

Wie im vorhergehenden Tagesordnungspunkt „Situationsbericht Obdachlosenunterbringung“ aufgezeigt, ist auch die Gemeinde Seefeld verpflichtet, Obdachlose unterzubringen. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten, werden die in der Anlage angefügten Satzungen zur Abstimmung vorgelegt.

Die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Seefeld (Notunterkunftssatzung) (Anlage 1) regelt vor allem die Aufgaben der Gemeinde und der Benutzerinnen und Benutzer, die Aufnahme, das Verhalten, die Mitwirkung, die Beendigung des Benutzungsverhältnisses sowie die Haftung.

In der Satzung der Gemeinde Seefeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte (Notunterkunftsgebührensatzung) (Anlage 2) ist insbesondere die Gebührenpflicht, der Gebührenschuldner, der Gebührensatz sowie die Entstehung und Fälligkeit geregelt.

Beschluss

Die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Seefeld (Notunterkunftssatzung) (Anlage 1) und die Satzung der Gemeinde Seefeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte (Notunterkunftsgebührensatzung) (Anlage 2) werden beschlossen. Die in der Anlage beigefügten Satzungsentwürfe sind Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan Eichtalweg; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Eichtalweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13a und 13b BauGB durchzuführen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen im Bereich südlich des Eichtalwegs im Ortsteil Drößling. Die geplante Ortsabrundung stellt eine optimierte Ausnutzung bestehender Erschließungsanlagen und Bauflächenpotentiale dar und trägt somit dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden in besonderem Maße Rechnung.

Vom beauftragten Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde ein Bebauungsplanentwurf für das Plangebiet erstellt. Bei Billigung des Bebauungsplanentwurfes durch den Gemeinderat kann im Anschluss daran die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

Sitzungsverlauf

Der aktuelle Bebauungsplanentwurf wird von der Verwaltung vorgestellt und im Gremium diskutiert. Der bewusst schlicht gehaltene Bebauungsplan, der einen am Bestand orientierten Rahmen mit großen Gestaltungsspielräumen vorgibt, wird vom Gremium als mutig bezeichnet, aber überwiegend positiv aufgenommen. Die mit dem Bebauungsplan verbundene Überbauung bislang unversiegelter Flächen stößt vereinzelt auf Kritik. Um zu verhindern, dass innerhalb des großzügig gesetzten Baufeldes überdurchschnittlich große Baumassen entstehen, soll neben der bereits enthaltenen Festsetzung zur Mindestgrundstücksgröße auch eine Regelung zur Deckelung der zulässigen Bebauung ergänzt werden.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Eichtalweg“ mit den in heutiger Sitzung beschlossenen Ergänzungen (Deckelung/Maximierung der zulässigen Baumasse bzw. Grundstücksgrößen) in der Fassung vom 20.02.2018, bestehend aus Satzung und Begründung.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. §§ 13, 13a und 13b BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. §§ 13, 13a und 13b BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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8. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2017 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ durchzuführen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung einer Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes im Bereich Am Oberfeld 2. Der bestehende Legehennenstall soll durch einen Erweiterungsbau vergrößert und eine neue Halle für die Unterbringung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen errichtet werden.

Der Vorentwurf wurde durch den Gemeinderat am 14.11.2017 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 04.12.2017 bis zum 05.01.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.11.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 05.01.2018 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 20.02.2018). Die Abwägung vom 20.02.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 20.02.2018, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 9

Sach- und Rechtslage

Es wird das Thema einer Klausurtagung diskutiert. Durch den Gemeindetag werden diese Tagungen als positiv beurteilt und empfohlen. Die Einweisung in die Vorgehensweise und den Ablauf der Tagungen erfolgt unter fachkundiger Leitung.
Als Termin für den Ablauf der Tagung wird der 27./28.4.2018 festgelegt. Der Tagungsort ist Thierhaupten. Der zeitliche Rahmen ist mit Freitag ab 14:00 Uhr bis Samstag 16:00 Uhr festgelegt.

Um die Lücke in dem Angebot zur nachschulischen Betreuung zu füllen hat die Nachbarschaftshilfe Hechendorf ihre Unterstützung im Bereich Mittagsbetreuung angeboten und wird eine Betreuung von ca. 12 Kindern gewährleisten.

Es wird der Einsatz von Streusalz in den gemeindlichen Straßen kritisiert. Die Verwaltung wird den Streusalzeinsatz mit dem Bauhof besprechen.

In der Sitzung vom 23.01.2018 wurde auf einen Bericht in der SZ über hohe Nitratwerte in der Oberaltinger Quelle hingewiesen. Die Verwaltung hat sich diesbezüglich mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim in Verbindung gesetzt. Dort wurde die Auskunft erteilt, dass die Meßwerte aus dem Jahr 2013 stammen und das Quellwasser nicht mehr beprobt wird, da es ausschließlich privat genutzt wird und nicht in das Wasserleitungssystem eingeleitet wird.
Die Verwaltung steht weiter mit dem WWA in Verbindung um die genaue Lage bestimmen zu können.

Datenstand vom 28.06.2018 16:47 Uhr